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Kat defekt, Preis für Reparatur ok?.

Themenstarteram 3. August 2007 um 18:32

Hallo,

 

habe an meinem neu erstandenen, gebrauchten 9-5 Kombi einen Ölwechsel mit Ölsiebkontrolle durchführen lassen.

 

Zur Abnahme der Ölwanne musste der Kat demontiert werden. Dabei wurde festgestellt, dass dieser defekt ist, das Innenleben ist förmlich zerbröselt.

 

Also durfte ich heute in die Tasche fliegen und habe für den Tausch gute 2.000 Euro hingelegt.

 

Ist dieser Preis gerechtfertigt? Eingebaut wurden Originalteile, im Preis sind beide Lambdasonden enthalten.

 

Danke für die Hilfe.

 

Saab 9-5 Kombi, 2.0, Bj 12/00, knappe 99.000km

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14 Antworten
am 3. August 2007 um 19:28

Joa, sollte in Ordnung sein. Wo warst du denn, in einer Fachwerkstatt oder freie? Schreib mal bitte in welcher du warst, würde mich interessieren, weil ich bin immer in Hemer und kann es nur empfehlen. :)

Der Ersatzkat kostet tatsächlich wohl 1200 EURO als Originalteil. Würde ich nie bezahlen. Lieber bei Nordic und Kollegen eine Downpipe mit Rennkat für 600 EURO. Da kostet das Ersatzteil dann auch nur 200 EURO. Aber kaputt geht so ein Metallkat ohnehin nicht. Und eingetragen bekommt man das auch irgendwo :D

am 4. August 2007 um 22:11

Warum wurden die O²-Sonden erneuert?:confused:

Da war doch nur der Katalysator defekt!:eek:

Und der Kat ist garantiert nur kaputt, weil die Zündkassette vor einiger Zeit kaputt gegangen ist...also ein Folgeschaden.

Gebrauchtwagengarantie ist nicht vorhanden?

Gibt es eine Rechnung über die neue Zündkassette?

Vielleicht kann man was über eine Ersatzteilgarantie regeln?

Themenstarteram 5. August 2007 um 8:07

danke für die antworten

 

ich war in einer freien in kamen, die sich voll auf saab spezialisiert hat

 

das fahrzeug habe ich gewerblich gekauft, somit unter ausschluss der gewährleistung

gebrauchtfahrzeuggarantie habe ich zwar, aber nur auf die lambda-sonde und nicht auf die auspuffanlage inkl. kat

 

deswegen wurde auch die sonde getauscht, um einen "möglichen folgeschaden für den garantiegeber herzustellen

 

garantiegeber und händler wollen zwar aus kulanz etwas beisteuern, aber das ist trotzdem ein ziemlicher schock!

 

zumal bei der montage jetzt noch festgestellt wurde, dass der abgaskrümmer gerissen ist. komplett wären das nochmal ca. 900 euro. dann hätte ich fast 30% des kaufpreises innerhalb einer woche für reparaturen ausgegeben.

das ding muss also geschweisst werden. kennt jemand eine kompetente werkstatt für eine solche arbeit?

 

danke

am 5. August 2007 um 13:07

Preis ist OK

Normalerweise kannst du auch je nach Händler noch 200 mehr raufpacken

Zitat:

Original geschrieben von check Diamond!

........

Und der Kat ist garantiert nur kaputt, weil die Zündkassette vor einiger Zeit kaputt gegangen ist...also ein Folgeschaden.

Gebrauchtwagengarantie ist nicht vorhanden?

......

hallo

gebrauchtwagenversicherunge schliessen den kat - weil verschleissteil - ausdrücklich AUS!

und von wegen folgeschaden ...

hab ich schon bei meinem 9_3 mit kaputtem kat bei 80.000km probiert

da ist saab bei uns hier TOTAL taub auf beiden ohren (zündkasette? wird eigentlich eh nie kaputt... und was hätte das dann mit dem kat zu tun ...?

:-(

lg

g

am 6. August 2007 um 22:22

Wenn bei voller Fahrt die Zündung ausfällt, gelangt unverbrannter Kraftstoff in den Katalysator und verbrennt dort. Dadurch wird die Temperatur auf über 2000°C im Kat erreicht und der Keramik-Träger schmilzt...der Kat ist definitiv kaputt.

Bei Fahrzeugen mit OBDII ist hinter dem Kat eine O²-Sonde, die die Wirkungsweise des Katalysators überprüft und bei mangelhafter Leistung des Kat´s die Motordiagnose-Leuchte aktiviert.

 

Meine Karre hat 230.000km mit dem ersten Kat hinter sich und der Kat ist absolut funktionstüchtig!

Aber meine Zündkassetten haben sich still und heimlich vom Acker gemacht. Der Wagen sprang einfach nach einer Pause nicht mehr an. Aber da war der Katalysator auch schon soweit abgekühlt, daß sich der Sprit nicht mehr selber entzünden konnte.

 

 

Der Preis ist wohl okay, allerdings hätte man für das Geld auch die beste komplette Edelstahl-Abgasanlage aus dem Zubehör samt Metallkat bekommen - Sonden incl...

Zitat:

Original geschrieben von lakito

 

 

das fahrzeug habe ich gewerblich gekauft, somit unter ausschluss der gewährleistung

 

 

Wenn Du den Wagen gewerblich gekauft hast, hast Du einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung - diese kann vom Verkäufer nicht einfach mal so "ausgeschlossen" werden!

 

Sollte der Kauf weniger als 6 Monate her sein, hättest Du sehr sehr gute Chancen den Kat aus Gewährleistungsansprüchen heraus ersetzt zu bekommen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

 

Wenn Du den Wagen gewerblich gekauft hast, hast Du einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung - diese kann vom Verkäufer nicht einfach mal so "ausgeschlossen" werden!

 

Sollte der Kauf weniger als 6 Monate her sein, hättest Du sehr sehr gute Chancen den Kat aus Gewährleistungsansprüchen heraus ersetzt zu bekommen.

hallo

 

langsam, langsam ...

wenn ER ihn gewerblich, also als händler angekauft hat, dann ist wirklich sense

aber nur wenn er das in der funktion als fahrzeuhändler in erzielung einer gewinnabsicht durch den wiederverkauf getan hat, nur deshal weil da bei "käufer" ein firmenname und nicht der name einer privatperson steht ist nicht auch die ges. gewährleistung futsch!

auch eine juristische person kann ein endkonsument im sinne des KSchG sein

lg

#g

 

am 8. August 2007 um 22:22

Ich bin kein Jurist...muß es also auch nicht wissen müssen.:)

Aber nach meinem Wissen ist JEDER Gewerbetreibende Verkäufer für Mängel haftbar!

Und wenn der Bananen-Händler sein Auto verkauft, welches auf die Firma zugelassen ist, ist er  Mängel-Haftpflichtig!...2Jahre, bzw. 1 Jahr .

Ist total bescheuert, weil ein Obsthändler garantiert keine Ahnung von Autos hat und den Wagen garantiert nur privat veräussert, weil er eben keine Ahnung hat.:p

 

Rechtsanwälte zahlen keine Gewerbesteuer, sind demnach auch keine Gewerbetreibende und sind deshalb von der Gewährleistung ausgeschlossen!

Zahnärzte ebenfalls!

Aber der Kamerad, der die Gebisse herstellt, ist wieder ein Gewerbe und Gewährleistungsbehaftet!!!

DAS ist deutsches Recht!

In meinen Augen ungerecht, aber eben Gesetz.:mad:

Themenstarteram 9. August 2007 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

hallo

 

 

langsam, langsam ...

 

wenn ER ihn gewerblich, also als händler angekauft hat, dann ist wirklich sense

aber nur wenn er das in der funktion als fahrzeuhändler in erzielung einer gewinnabsicht durch den wiederverkauf getan hat, nur deshal weil da bei "käufer" ein firmenname und nicht der name einer privatperson steht ist nicht auch die ges. gewährleistung futsch!

 

auch eine juristische person kann ein endkonsument im sinne des KSchG sein

 

lg

#g

 

nein, ich bin kein fahrzeughändler!

 

danke für den tip, ich werde mal meinen rechtsanwalt in die prüfung bitten.

 

am 10. August 2007 um 7:14

selbst wenn...der Verkäufer hat ein Recht zur Nacherfüllung. Und die Gerichte entscheiden durch die Bank sehr restriktiv, wenn man dieses Recht dem Verkäufer nicht einräumt und selbst tätig wird.

Zitat:

Original geschrieben von wiefelspütz

selbst wenn...der Verkäufer hat ein Recht zur Nacherfüllung. Und die Gerichte entscheiden durch die Bank sehr restriktiv, wenn man dieses Recht dem Verkäufer nicht einräumt und selbst tätig wird.

das ist leider richtig

dem verkäufer muss - mehrfach - das recht zur nachbesserung eingeräumt werden

lg

g

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