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Kaskoschutz ohne ESP

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:33

Hallo,

ich hab da mal ´ne Frage:

wenn ich mein Auto ohne (=mit deaktiviertem) ESP in die Prärie reite oder jemandem ausweichen muss - zahlt da eigentlich die Kasko??

Ich meine, im Schadensfall kann das doch wohl ausgelesen werden.

Wer weiß da was?

 

 

 

 

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

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35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

@ pewie:

§ 61 VVG ist bei einer grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer einschlägig. Es geht um ein Verhalten (Tun/Unterlassen) und nicht um die ABE des Fahrzeugs.

Wenn mir ein Sicherheitsfeature zur Verfügung steht und ich dieses "grob fahrlässig" (je nach Situation -> Einzelfall) deaktiviere, dann muss die Kasko evtl. nicht einspringen.

Hi gerry,

schönes Beispiel für das Gurtanlegen. Aber dieses ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Einschalten des ABE aber grds. nicht, es sei denn, es ist die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis; was ich aber nicht weiß.

So gibt es ja auch noch PKWs, die ABE nur als Extra haben.

Besser, wir lassen es gar nicht darauf ankommen.

pewie

@ pewie:

Das Gurtanlegen hat aber nichts mit "grober Fahrlässigkeit" bei der Kaskoversicherung zu tun, denn dadurch wir ja nicht das Fahrzeug beschädigt.

Es geht auch nicht um gesetzliche Normierungen, sondern einfach nur darum, ob der Fahrer den Schaden am Fahrzeug "grob fahrlässig" verursacht hat.

Vergiss einfach mal "das Material" und denke nur an den Fahrer bzw. dessen Verhalten und die Kausalität für den Schaden am Fahrzeug.

Auch das "Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz" ist in bestimmten Fällen eine "grobe Fahrlässigkeit".

Telefonieren im Auto ohne FSA war vor einigen Jahren auch noch nicht ordnungswidrig, trotzdem hat die Kasko bei einem Unfall nicht bezahlt (wenn die Kausalität gegeben war).

Ich bin weiterhin der Meinung: Einzelfallentscheidung.

Vielleicht kennt/findet jemand sogar ein Urteil zum Thema ESP und § 61 VVG.

Zitat:

Original geschrieben von tom56

und wer es sich nur traut auf parkplätzen zu driften und keine 360 kann, hat entweder keine ahnung oder die hosen voll! :-)

... oder vielleicht einfach Vernunft/Verstand?

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

... oder vielleicht einfach Vernunft/Verstand?

So schaut es aus. Weil bei 360ern ist die querbelastung der feifen und radlager sehr hoch (auch bei schnee) und alle 30 Tkm neue Radlager zu brauchen wird auf dauer echt teuer. ;)

Und Wann kommst im normalen leben schon mal dazu aus ner gefahrensituation mit nem 360er raus zu kommen?

Da kommst im normalfall im Drift raus oder halt untersteuernd.

Und die chance ne "360° drehung im querzustand" (Überschlagen) zu machen ist da sogar viel wahrscheinlicher. :D

ich wollte mich auch mal als Vers.kfm einbringen:

Also durch ausschalten des ESP, mittels Schalter, erlischt die ABE des kfz nicht, erst durch bauliche bzw. elektronische veränderungen.

ohne ABE zahlt schon mal keine kasko.

wenn man nur den schalter esp ausschaltet, liegt keine grobe fahrlässigkeit des fahrers vor, da er damit gegen keine gesetze oder die im straßenverkehr notwendige sorgfaltspflicht verstößt

esp könnte ja genausoausfallen...

anders wäre der fall wenn dann rennen fährt oder sonstwas macht..

Zitat:

Original geschrieben von AMG A1

wenn man nur den schalter esp ausschaltet, liegt keine grobe fahrlässigkeit des fahrers vor, da er damit gegen keine gesetze oder die im straßenverkehr notwendige sorgfaltspflicht verstößt

esp könnte ja genausoausfallen...

anders wäre der fall wenn dann rennen fährt oder sonstwas macht..

Ich sehe einen sehr großen Unterschied darin, ob das ESP einfach ausfällt (logischerweise muss dann die Kasko bezahlen), oder ob der Fahrer das ESP vorsätzlich ausschaltet, um z.B. mit dem Fahrzeug "Schumi" zu spielen. Wenn das kein Verstoß gegen "die im Straßenverkehr notwendige Sorgfaltspflicht" ist, was dann!?

Ich denke der Hintergrund der Ausgangsfrage dürfte allen klar sein.

Aber wir sind uns wohl alle einig, dass das zentrale Problem hier sowieso die Beweislast des Versicherers ist.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

um z.B. mit dem Fahrzeug "Schumi" zu spielen.

Exakt - das "um" ist hier auch das "auf". :p

Die Kasko wird nur dann nicht zahlen, wenn nach dem Ausschalten des ESP auch so gefahren wurde, wie man eben nur mit ausgeschaltetem ESP fahren kann (in Ösistan nennt man das "deppert" :D ).

Und natürlich nur dann, wenn sie es beweisen kann - aber das ist ja bei allen Rechtsstreitigkeiten so.

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