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Kaskoschutz ohne ESP

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:33

Hallo,

ich hab da mal ´ne Frage:

wenn ich mein Auto ohne (=mit deaktiviertem) ESP in die Prärie reite oder jemandem ausweichen muss - zahlt da eigentlich die Kasko??

Ich meine, im Schadensfall kann das doch wohl ausgelesen werden.

Wer weiß da was?

 

 

 

 

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

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35 Antworten
am 27. Juni 2006 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

Ja da hast du schon recht.

Nur nachweisen wird es dir niemand können ob das ESP nun an oder aus war weil man ja nach dem Unfall (solange er keinen Personenschaden mit sich trägt) den motor aus macht, so das alles wieder in Grundstellung geht. Sprich das ESP wieder an ist.

Und angeschnallt wird sich schon automatisch. Auch auf kurzen wegen.

Und das nicht nur weil das Piepsen einem nach ner weile auf die Nerven geht. :D

jegliches ein und ausschaltend er Funktionen des Fahrzeuges wird zur Fehlerfindung bis zum nächsten auslesen des Fehlerspeichers im internen Fahrzeugspeicher mit Datum und Uhrzeit gespeichert. In der heutigen Welt sind das minimale aufwände. Die Speicherung ob das ESP ein oder ausgeschaltet ist braucht in einem Jahr soviel Speicherplatz wie nen .txt document ohne inhalt. (wenn man das ESP einmal am Tag ein/aus schaltet.)

Ist also nachzuweisen obs an war oder nicht ^^

Also davon weiß ich ja noch gar nix.

Und die werkstatt hat mich bisher noch nie darauf angesprochen das des öfteren mal das ESP ganz aus war. (per "geheimmenü")

am 29. Juni 2006 um 6:09

Re: Kaskoschutz ohne ESP

 

Zitat:

Original geschrieben von 250mit320

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

So dumm das Auschalten des ESP auch sein mag, so wenig relevant düfte es bei der Beurteilung der Versicherungsleistung sein, wenn das ESP nicht die "Bauart" des Fahrzeuges verändert, d.h., wenn es durch das Ausschalten nicht seine Verkehrszulassung verliert. Dies ist nach meiner Erkenntnis nicht der Fall.

pewie

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

...

Und die werkstatt hat mich bisher noch nie darauf angesprochen das des öfteren mal das ESP ganz aus war. (per "geheimmenü")

Warum sollte sie auch? Ist ja nicht verboten und solange nichts passiert ist, interessiert das niemanden.

Gruß

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Benzländer

Außerdem ist das doch mit dem ESP so das wenn man ihn ausgeschaltet hat und schneller wie 60 oder 80 kmh fährt sich dieser wieder heimlich aktiviert.

Gruß Benzländer

Das stimmt so nicht ganz. Wenn man den ESP-Schalter betätigt schaltet das ESP nur in einen "minimal-Modus". Es ist jedoch nachwievor in extrem Situationen präsent, egal bei welcher Geschwindigkeit. Es schaltet in diesem Modi halt wesentlich später ein, nicht bereits bei dem kleinsten Anzeichen.

Erst wenn man das ESP im Werkstattmenü für den Rollenprüfstand deaktiviert ist es komplett aus. Sobald der Wagen neugestartet wird, jedoch wieder aktiv.

Ich denke, wenn du das ESP über den normalen Schalter deaktivierst, verlierst du den Versicherungsschutz nicht, da es kaum nachzuweisen sein dürfte.

Man sollte sich das mal anders überlegen: Hilft mir denn das ESP wirklich, wenn ich mit 180 in eine Kurve donnere, die man eigentlich nur mit 120 fahren sollte? Alleine die Raserei, ob nun mit ESP oder ohne, hat doch für die Versicherung / das Gericht schon genug Beweiskraft dass hier grob fahrlässig gehandelt wurde. Und wie schnell du gefahren bist, lässt sich heutzutage mittels Gutachten ziemlich genau feststellen. (Bremspunkte / -spurlängen / Leitplankenaufschlag usw...)

Ich fahre mit meinem SC auch gerne mal schneller, kann mich im großen und ganzen aber über das ESP nicht beschweren, habe es bis auf vereinzelte Wintermanöver (Parkplatz :D) immer an. Der einzige moment wo es nervt ist, vom Stand mit Vollgas wegzufahren. (z.b. bei manchen Abzweigungen zu Straßen mit viel Verkehr. Man will ja nicht alle total ausbremsen...)

@botcher o

du sagts wenn ich es ausschalte über den schalter geht es in den minimalzustand ist aber nicht aus und greift bei extremsituationen wieder ein?

warum kann ich dann im winter schleudern auf dem parkplatz wenn es aus ist?

gruss tom

am 29. Juni 2006 um 8:45

Hab mal gelesen, daß der ESP Schalter bei der C-Klasse lediglich die ASR abschaltet... Meine sogar irgendwo im Handbuch...

@kwan

aber dann dürfte ich ja keine kreise drehen dürfen geschweige denn mit der feststellbremse spass haben? :-)

gruss, tom

am 29. Juni 2006 um 10:34

Schon klar, mein Gedanke war eher, das die das vielleicht mal wieder geändert haben...

Zitat:

Original geschrieben von tom56

@botcher o

du sagts wenn ich es ausschalte über den schalter geht es in den minimalzustand ist aber nicht aus und greift bei extremsituationen wieder ein?

warum kann ich dann im winter schleudern auf dem parkplatz wenn es aus ist?

gruss tom

... weil es "aus genug" ist, um "Schleudern" zu ermöglichen!

Die Regelgrenzen werden in einen Bereich verschoben, den der "Normalfahrer" nicht mehr finden wird.

U.a. ist die "Eingriffsart, -schnelligkeit, -intensität" von der Fahrgeschwindigkeit abhängig. Die ist i.d.R. bei den zitierten Parkplatz-Winteraktionen für die verschobenen Grenzen so "niedrig", das (noch) nicht eingegriffen wird. - Such Dir nächsten Winter einen "sehr großen" Parkplatz und probier's mal mit 60 - 100 km/h (statt der 20 - 30 wie man die beim Schleudern schon "schnell" empfindet) und Du wirst Dein ESP "wiederfinden".

Ganz "aus" geht nur über das Geheimmenue für "Rollenprüfstandsfahrt".

@dieschmi

entweder ich kapier es nicht oder du schreibst käse! :-)

du sagst mit ausgeschaltetem esp muss ich in regelkreise vordringen, wo ich als "normal" fahrer nicht hinkomme.

d.h. die grenzen werden in den grenzbereich gelegt. der grenzbereich bedeutet aber kurz vor abflug.

so, nun wenn ich aber schon schleudere, dann bin ich ja schon darüber oder?

und wo ist der unterschied zw. schleudern und schleudern für dich??

ok du schreibst es ist geschw. abhängig, aber das habe ich getestet. altes flugfeld. und 20 - 30 beim schleudern finde ich langsam! ein 360° geht erst ab mind 80 km/h! :-)

also to cut a long story shirt, ich habe das esp erst nach dem anschalten wieder gefunden.

gruss, tom

@ pewie:

§ 61 VVG ist bei einer grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer einschlägig. Es geht um ein Verhalten (Tun/Unterlassen) und nicht um die ABE des Fahrzeugs.

Wenn mir ein Sicherheitsfeature zur Verfügung steht und ich dieses "grob fahrlässig" (je nach Situation -> Einzelfall) deaktiviere, dann muss die Kasko evtl. nicht einspringen.

Oder ist mir ein Denkfehler unterlaufen?

 

@ die "ESP im Winter auf schneebedecktem Parkplatz aus und Spaß haben"-User:

Wenn man nur den ESP-Schalter betätigt, kann man angeblich erhebliche Probleme mit der Servolenkung bekommen. Fragt dazu bitte mal den User "sleepXTC". Er hat diesbzgl. schon mehrfach schlechte Erfahrungen (4 defekte Servolenkungen) gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von tom56

@dieschmi

und wo ist der unterschied zw. schleudern und schleudern für dich??

ok du schreibst es ist geschw. abhängig, aber das habe ich getestet. altes flugfeld. und 20 - 30 beim schleudern finde ich langsam! ein 360° geht erst ab mind 80 km/h! :-)

also to cut a long story shirt, ich habe das esp erst nach dem anschalten wieder gefunden.

gruss, tom

Hallo. Es kommt auch immer darauf an wie lange du deine feststellbremse betätigt lässt? weil ab einem gewissen winkel bringt auch ESP nix mehr so das du dich dann drehst.

Und bei 80 mit der feststellbremse auf schnee bist echt schnell quer auch wenn du nur kurz die feststellbremse ziehst.

P.S. : Wer bei einem Hecktriebler zum Driften die Feststell- bzw. Handbremse benutzt hat eindeutig keine Ahnung oder zu wenig leistung! ;) :D

Und vor allem auf schnee reicht auch wenig leistung (Ich sag nur: ein BMW E36 316i hat das auch hinbekommen) :p

@master

zitat: "P.S. : Wer bei einem Hecktriebler zum Driften die Feststell- bzw. Handbremse benutzt hat eindeutig keine Ahnung oder zu wenig leistung!

Und vor allem auf schnee reicht auch wenig leistung (Ich sag nur: ein BMW E36 316i hat das auch hinbekommen) "

 

ich benutze die feststellbremse nicht zum driften sondern zum bewussten schleudern. du musst meine texte schon ganz lesen! :-)

und wer es sich nur traut auf parkplätzen zu driften und keine 360 kann, hat entweder keine ahnung oder die hosen voll! :-)

spass zum freitag!

gruss, tom

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