Kann ich diese Felgengröße auf dem Golf VI fahren ohne Eintragung?
Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar, kann ich diese Felgen-Größe (8,0Jx18 H2 ET 41) auf meinem Golf VI fahren, ohne das ich eine Eintragung beim Tüv brauche. Ich kenn mich was Felgen / Reifen Kombination angeht nicht so aus. Sind diese Felgen für 225/40 R18 Reifen vorgesehen? Weil wenn ja, dann kann ich sie ohne Eintragung fahren. Die Felgen haben auch einen 5x112er Lochkreis und waren ehemalig auf einem Scirocco drauf.
Gruß
46 Antworten
Zitat:
Deinen Reifen ist es völlig egal, ob sie ihr Leben auf 71/2 oder 8 Zoll Felgen fristen.
Dem TE ist es aber nicht egal, ob er die Karosserie bearbeiten und anschliessend zu TÜV-Abnahme muss.
Zitat:
Du brauchst Dir über Felgenmaulweiten und -ET, keine Gedanken mehr machen.
???
Auf jeden Fall die Auflagen des Gutachtens lesen.
Hier mal ein Gutachten-Auszug des zweiten Treffers auf der von dir verlinkten Seite.
PLATIN P 53 / PL53 8×18 ET 47 mit 225/40 R18 (für Golf 6).
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Schau mal hier rein, les dir mal alles durch. Eventuell hilft dir das schon.
www.motor-talk.de/blogs/surversilver-ii/moegliche-felgengroessen-und-spurplatten-auf-dem-golf-6-t2415237.html
@ Eierlein
Endlich mal einer, der sich richtig auskennt und antworten kann...😉
Der Hinweis auf den Konfi sollte dem TE lediglich eine Orientierung im Felgendschungel bieten. Um einen Überblick zu erhalten, was möglich ist, finde ich genau diesen seriösen Konfigurator, Für Neulinge und Fortgeschrittene, sehr hilfreich.
Auch wenn die 3 mm ET, in der Praxis den Kohl nicht fett machen, ist es natürlich genau so, wie Du es sagst. Genau um derartige Komplikationen zu vermeiden, schrieb ich bereits in meinen Beitrag davor:" Danach kannst Du Dir die betreffende ABE anschauen, um Deine Wahl abzusichern". Zugegeben, ist dieses für einen Einsteiger vielleicht etwas zuviel verlangt. Dafür gibt es dann das Forum und deren Mitglieder, die sich auskennen...😉
Schade, dass in ABE oder Gutachten, die Formulierungen: "ggf. ist durch..." und "bei Bedarf ist..." nicht mehr zulässig sind.
ich habe mir für meinen Golf VI Style die 17" GTI Denver Felgen besorgt. Leider ist die Größe nicht eingetragen. Wie bekomme ich diese original VW Felgen denn jetzt abgenommen, da es keine ABE / TÜV Gutachten für diese Felge gibt ? Oder ist diese Felge für einen Gol VI gar nicht abnahmepflichtig, da sie ja auch für einen Golf VI vorgesehen ist ?
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Zitat:
Oder ist diese Felge für einen Gol VI gar nicht abnahmepflichtig, da sie ja auch für einen Golf VI vorgesehen ist ?
Die Felge als Felge ist nicht abnahmepflichtig.
Aber …
Für alle
VW-Rad-Reifenkombinationen, die
nicht exaktden Angaben in
deinerEWG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen, gelten (bei VW-Zubehörrädern) die
Auflagendes zugehörigen Gutachtens.
Für VW-Räder ohne Gutachten, benötigst du für die TÜV[Dekra, …]-Abnahme eine Traglastbescheinigung (für die Räder) von VW. (Evtl. vorher beim TÜV nachfragen, ob die Daten vorliegen).
Oder den Auszug aus dem Ratgeber "Reifen und Räder", denn dort sind die Auflagen genannt. Im Falle der 17" heißt das, daß ein Sportfahrwerk verbaut sein muß und eventuell der Sturz hinten verändert werden muß.
aber eigentlich müsste man doch problemlos ET 41 fahren bei 18 Zoll Felgen.
Hier bietet einer von seinem Golf R die Serienbereifung an und diese haben auch 18" und eine ET von 41... oder hat der golf R größerer Radkästen??
klick mich
Damit bist Du dann wieder bei Deiner Ausgangsfrage. Alles was nicht in der Fahrzeug-ABE homogoliert ist, oder über Dokumente verfügt, die von einer Eintragung entbinden, muß vom TÜV begutachtet werden.
das widerspreche ich auch gar nicht. mir geht es jetzt nicht um Tüv Eintragung (ob ja oder nein) sondern eher darum, ob man diese Kombination überhaupt fahren kann ohne an den Radkästen etwas zuverändern...
Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Selbst wenn Freigängigkeit und Radabdeckung der Räder gewährleistet sind, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er einem Eintrag, ohne Änderungen, zustimmt.
Die Auflagen zu 8 x 18 ET 47 sind Dir jetzt ja bekannt. Wenn die Räder noch weiter herausstehen (6 mm mehr bei ET 41) werden die Auflagen nicht weniger.
Zitat:
Hier bietet einer von seinem Golf R die Serienbereifung an
Ich lese nur:
ich biete hier meine originalen VW Talladegas in 18 Zoll an.Von Golf R steht da nichts. (Weil die vom Schirocco R sind).
Zitat:
Original geschrieben von Hobi88
aber eigentlich müsste man doch problemlos ET 41 fahren bei 18 Zoll Felgen.Hier bietet einer von seinem Golf R die Serienbereifung an und diese haben auch 18" und eine ET von 41... oder hat der golf R größerer Radkästen??
klick mich
Der Golf R hat auch keine 41er ET, sondern eine 51er oder 50er ET. Genauso wie jeder andere Golf 5/6.
ôh shit sry gar net gelesen - tomaten auf den Augen
wie sieht das eigentlich aus, wenn ich Felgen habe im Format 8,5J x 18" ET 50
passen die noch auf 225er Reifen drauf und würde das im Radkasten vom Golf VI gehen - rein vom Platz her (Tüv Eintragung is klar)
diese felgen klick mich
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Oder den Auszug aus dem Ratgeber "Reifen und Räder", denn dort sind die Auflagen genannt. Im Falle der 17" heißt das, daß ein Sportfahrwerk verbaut sein muß und eventuell der Sturz hinten verändert werden muß.wo findet man den Ratgeber ?