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JS-Verlängerung vs. zeitlicher Ablauf der Werksgarantie

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 31. Oktober 2015 um 8:15

Ich habe meinen kleinen Schwarzen in 01/2015 im zarten Alter von 1,5 Jahren (EZ 06/2013, 73tkm) bei einem offiziellen MB-Autohaus (Janot & Russ, Erfurt) mit einer JS-Garantie erworben.

Wann muß ich diese um ein Jahr verlängern?

A) 01/2016, JS und Werksgarantie überlappen sich sinnfrei um 6 Monate, blöd gelaufen

B) 06/2016, JS beginnt mit Ablauf der Werksgarantie

Habe inzwischen 102tkm auf der Uhr, fahre mind. 30tkm p.a. - weiß jemand, was das für den S212 350 Bluetec ca. kostet?

Beste Antwort im Thema

Keine Angst vor hohen Servicekosten.

Bei "Service B" mit allen Zusatzarbeiten nehmen die MB-Niederlassungen für die Wartungsrechnung sicher ggf. auch das betroffene Fahrzeug in Zahlung.

:p

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01/2017

JS geht doch zwei Jahre. Also erst 01/2017, oder täusche ich mich?

am 31. Oktober 2015 um 8:34

Die Ansprüche aus Werksgarantie und junge Sterne stehen nebeneinander. Deine junge Sterne läuft also ab Januar 2015 2 Jahre. möchtest du diese verlängern, so musst du im januar 2017 die mb-100 buchen. die Preise sind dabei nicht Laufleistungsunabhängig und richten sich nur nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugklasse und dem Hubraum.

Hallo manatee,

bei deiner Frage zur JS-Garantie "Wann muß ich diese um ein Jahr verlängern?" setzte ich mal voraus, dass Du genau das möchtest. Ich frage mich, warum willst Du verlängern. Du hast ein Top-Auto eines Premiumherstellers. Die Schadensmeldungen dazu halten sich in Grenzen. Ich setze voraus, dass die JS-Garantie nach marktwirtschaftlichen Gesetzen funktioniert und der Verkäufer daran verdient. Die Probleme bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen finden sich in regelmäßigen Abständen in diesem Forum.

Über ein kurzes Feedback freue ich mich.

Die JS-Garantie MB-100 kostet für Dein Fahrzeug 749,- Euro für ein Jahr und ist bis 10 Jahre nach Erstzulassung abschließbar.

Gerade weil Du ein Premium-Fahrzeug fährst (wie mein Vorgänger hier beschrieb), kannst Du im Falle einer Reparatur auch mit entsprechenden Premium-Preisen rechnen, wenn Du keine Garantie mehr hast.

Bei Stundenlohn-Preisen von mehr als 100,- Euro zzgl. der evtl. benötigten Ersatzteile bist Du sehr schnell auf dem Preis, den die Garantie kostet.

Die MB-100-Garantie deckt fast 100% alle Garantieleistungen ab, die Du auch für einen Neuwagen erhältst.

(s. angehängte MB100 Datei).

'Scheckheft-gepflegt' und 'Garantie' ist auch im Falle eines Verkaufs ein wirsames Argument.

Du kannst Europaweit kostenfrei in jede MB-Werkstatt gehen u. ggfs. Dein Fahrzeug instandsetzen lassen.

Für mich ist die Garantieverlängerung, solange ich das Fahrzeug fahre, also keine Frage.

Fahre gern auf der sicheren Seite!

Gruß an alle

DB-Driver

Zitat:

@Mercedesherz schrieb am 31. Oktober 2015 um 10:03:47 Uhr:

Hallo manatee,

bei deiner Frage zur JS-Garantie "Wann muß ich diese um ein Jahr verlängern?" setzte ich mal voraus, dass Du genau das möchtest. Ich frage mich, warum willst Du verlängern. Du hast ein Top-Auto eines Premiumherstellers. Die Schadensmeldungen dazu halten sich in Grenzen. Ich setze voraus, dass die JS-Garantie nach marktwirtschaftlichen Gesetzen funktioniert und der Verkäufer daran verdient. Die Probleme bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen finden sich in regelmäßigen Abständen in diesem Forum.

Über ein kurzes Feedback freue ich mich.

Themenstarteram 31. Oktober 2015 um 13:33

Danke für die Antworten, leider habe ich im Moment keinen Zugriff auf die Unterlagen, aber ich bin mir recht sicher, daß der freundliche MB-Dealer für den Leasingrückläufer nicht die 24, sondern die 12 Monate-Variante abgeschlossen haben wird. Sonst hätte er bestimmt auf seine Großzügigkeit hingewiesen, oder?

Ach so, was Premium betrifft, ist "Premium" für mich in erster Linie ein Schimpfwort, "Premium-Pils", Premium-Joghurt" - gibt es alles.

Ich sag mal: Hinten kackt die Ente und wenn ich gerade die Story mit dem AGR und der Sitzbelegung lese und vom Ex-Q5 3.0 noch weiß, daß das Getriebe 3 Monate nach Garantieende kam (für 3k€!), von meinem T5 (bei dem die Garantieverlängerung für 2 Jahre und max 125tkm übrigens 2k€ kostet, so viel Vertrauen hat VW zum eigenen Produkt!) kam es schon nach 1,5 Jahren usw. - nö, da möchte ich nicht diskutieren müssen.

Ob es wirtschaftlich ist, hängt auch vom Kleingedruckten ab, ab welcher Laufleistung wieviel % des Materials noch übernommen wird, muß ich mir ende 2016 ab 140tkm dann neu überlegen...

Zitat:

@DB-Driver schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:17:30 Uhr:

 

Bei Stundenlohn-Preisen von mehr als 100,- Euro zzgl. der evtl. benötigten Ersatzteile bist Du sehr schnell auf dem Preis, den die Garantie kostet.

Mehr als 180 Euro bei den meisten VP und NL.

Mittlerweile ist eine Herztransplantation billiger als ein Ölwechsel beim MB Service.

Themenstarteram 31. Oktober 2015 um 14:55

Zitat:

@bimidi schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:48:12 Uhr:

Mehr als 180 Euro bei den meisten VP und NL.

Mittlerweile ist eine Herztransplantation billiger als ein Ölwechsel beim MB Service.

Wenn schon beim Service das Einfüllen von BlueTec für 5€ Tankstellenpreis fast 100€ kostet, macht man sich schon ein paar Gedanken über P/L-Verhältnisse...

Keine Angst vor hohen Servicekosten.

Bei "Service B" mit allen Zusatzarbeiten nehmen die MB-Niederlassungen für die Wartungsrechnung sicher ggf. auch das betroffene Fahrzeug in Zahlung.

:p

Hallo Gemeinde!

Die JS-Garantie läuft 2 Jahre ab Kauf. Danach kann die für jeweils 1 Jahr verlängert werden. Ich habe es nach 6 Jahren auslaufen lassen und die 749€ nicht bereut. Das HAMS (Differential) und andere kleine Spielereien wären teurer gewesen.

An mir haben die nicht verdient! :D

Herzliche Grüße

Jochen

Du solltest aber im Dezember einen Termin bie MB für die Durchsicht des Fahrzeugs Zwecks Garantieverlängerung machen. Die Verlängerung muss zwingend VOR Auslaufen der laufenden Garantie abgeschlossen werden.

Die Durchsicht war kostenlos und so wurde dann zeitgenau die Garantieverlängerung durchgeführt!!

Ist da eine Lücke von einem Tag erlischt die Garantie und eine erneute Aufnahme ist nicht mehr möglich.

So steht es in meinen Versicherungsunterlagen.

Gruß aus der Eifel

Reisender

Themenstarteram 1. November 2015 um 19:54

So, hab nun die Unterlagen im Zugriff:

20.1.2017

Sehr angenehme Überraschung :D

Themenstarteram 2. November 2015 um 11:09

Was mir beim Lesen auffiel:

Da ist als Voraussetzung nicht explizit die Wartung BEIM Hersteller oder autorisierter Werkstatt vorgeschrieben, sondern auch "oder nach Herstellervorgaben".

Gibt es damit hier Erfahrungen?

Hatte schon mal jemand den Fall, daß er den Service woanders erledigen ließ und danach einen Anspruch an die CarGarantie?

Denn irgendwelche Kulanz-Träume habe ich bei einem km-Stand jenseits der 120tkm bei MB auch nicht - warum sollte ich dann nicht zur kleinen Fachwerkstatt um die Ecke gehen....?

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