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Innenraumbeleuchtung langsam hoch regeln

Themenstarteram 25. April 2010 um 23:48

Hallo Golf 5-Gemeinde.

Beim Einschalten der Zündung wird bekanntlich die Innenraumbeleuchtung langsam abgeschaltet (gedimmt).

Bei vielen Fahrzeugtypen wird beim Öffnen der Tür(en) oder Aufschließen per FFB diese Beleuchtung langsam hoch geregelt (bei Fahrzeugen der Oberklasse schon lange üblich).

Aber auch neuere Modelle aus dem Konzern beinhalten das nette gimmick.

Ja, ich weiß, man muss es nicht unbedingt haben ! ;)

Aber hat das jemand schon im 5-er Golf nachgerüstet?

Eine Idee habe ich schon.

Wenn es jedoch schon eine Lösung gibt, erspare ich mir weitere "Denkarbeit".

rudi88

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Mai 2010 um 17:27

Die Schaltung ist nun im Auto verbaut und funktioniert wie gewünscht.

Im Anhang ein Bild, wie und wo Platine und Sicherungshalter in der vorderen Deckenbeleuchtung untergebracht sind.

rudi88

16 weitere Antworten
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16 Antworten
Themenstarteram 27. April 2010 um 19:17

Hat wirklich niemand so etwas nachgerüstet ?

rudi88

Hallo rudi,

mich würde es auch interessieren, obwohl ich nur meine Fußraumbeleuchtung aktiviert habe.

Bin meißt allein unterwegs und mir reicht diese Ausleuchtung.

Habe mir die Schaltung (Bild) eingebaut; ging halt ohne Freischalten des BNSTG´s .

 

Fr-schaltung-2
Themenstarteram 1. Mai 2010 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von GVV_fite

Hallo rudi,

mich würde es auch interessieren, obwohl ich nur meine Fußraumbeleuchtung aktiviert habe.

Bin meißt allein unterwegs und mir reicht diese Ausleuchtung.

Habe mir die Schaltung (Bild) eingebaut; ging halt ohne Freischalten des BNSTG´s .

Hallo GVV_fite,

Du hast mich eventuell falsch verstanden.

Ich möchte, dass beim Öffnen der Tür(en) und/oder Aufschließen des Fahrzeuges die Deckenbeleuchtung nicht schlagartig sondern langsam angeht.

Das sollte prinzipiell so funktionieren.

Die Schaltung des Integrators (liefert die ansteigende Spannung) passt auf diese kleine Platine.

Für Interessenten werde ich eine bebilderte Anleitung erstellen.

Zu Deiner Schaltung habe ich noch ein paar Fragen.

1. Was meinst Du mit Freischalten des Bordnetzsteuergerätes ?

2. In Deiner Schaltung erkenne ich ein Relais mit zwei Wechslern, die aber nicht exakt gezeichnet sind.

Was soll eigentlich passieren ?

3. B11 des BSTG wird extern beschaltet. Warum? Das ist doch der Ausgang der Erkennung Türkontakte (TK).

Also ich würde nie Ausgänge eines Steuergerätes extern beschalten.

Aber sicherlich verstehe ich die Schaltung nicht richtig. Vielleicht kannst Du in kurzen Worten das Schaltungsprinzip erklären so dass mir "ein Licht"aufgeht. :)

rudi88

 

Hallo rudi88,

denke, dass ich dich schon richtig verstanden habe......

Bei meiner Schaltung wird die Beleuchtung (in meinem Fall Fußraumbel.) unabhängig von der serienmäßigen Innenbeleuchtung (Deckenbeleuchtung) beim Öffnen des Wagens geschaltet.

Hierzu habe ich mich des B11-Anschlusses bedient, welcher auch die "Ansteuerung" des Deckenlichts übernimmt. Dieser (B11) versorgt im Auf/Zu-Fall nur noch zusätzlich meine LED-Fußraumlichter (vorne u. hinten).

Über das Relais realisiere ich nur, dass die Fußraumbeleuchtung im Betrieb mit dem Abblendlicht aktiv ist.

Relais wird über die Zigarettenanzünderbeleuchtung aktiviert.

Meine Schaltung hat den Nachteil, dass bei Instrumenten-Dimmung das Relais "irgendwann" anfängt zu flattern...........; bleibt bei mir aber immer auf 100%

Das Ganze funktioniert so ohne Fußraumlichtfreischaltung durch den :) Hierbei wird dann B7 des BNSTG´s freigeschaltet.

Meine Relaiszeichnung ist nicht professionell, aber NC etc. sollte der "Profi" erkennen können ;)

Hoffe, es hat etwas zum Verständnis beigetragen.

Hast du deine Lösung für das Aufregeln der Beleuchtung schon getestet?

Welchen Baustein verwendest du hier?

Gruß GVV_fite

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 19:08

Hallo GVV_fite,

danke für die Erklärung. Jetzt habe ich’s kapiert.

Zu Deiner Frage.

Meine Lösung funktioniert derzeit erst mal im "Labortest" zufrieden stellend.

Morgen soll die "Stunde der Wahrheit" kommen, wenn ich das ins Auto einbaue.

Der "Baustein" ist Marke "Eigenbau".

Die Schaltung ist speziell auf meine Belange hinsichtlich verwendeter LED’s (ultraweiß, mit großem Abstrahlwinkel) zugeschnitten.

Die Mittelleuchten vorn und hinten sind aus einem Internet-shop, die jeweils zwei Leseleuchten vorn und hinten sind "Eigenbau".

Für andere LED-Typen sollte eine Umdimensionierung der Schaltung kein Problem sein. Man muss es eben austesten.

Für die Ansteuerung von Glühfadenlampen ist die Schaltung prinzipiell einsetzbar, bedarf allerdings einer Modifizierung, da in dem Fall höhere Ströme zu steuern sind. Und dann geht es sicherlich nicht mehr mit einer „1-Euro“ großen Platine.

Zum Beispiel zieht meine komplette Deckenbeleuchtung mit LEDs 480mA. Mit Glühfadenlampen wären dagegen ca.2 A zu schalten.

Die Platine und der Sicherungshalter passen in Aussparungen der vorderen Deckenleuchte.

rudi88

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 17:27

Die Schaltung ist nun im Auto verbaut und funktioniert wie gewünscht.

Im Anhang ein Bild, wie und wo Platine und Sicherungshalter in der vorderen Deckenbeleuchtung untergebracht sind.

rudi88

4-einbau-deckenleuchte-vorn
am 4. Mai 2010 um 20:26

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

richtig ist, dass nicht alles an das Bordnetz von Kraftfahrzeugen

angeschlossen werden darf.

 

Bei elektrischen/elektronischen Fahrzeugkomponenten ist die Einhaltung der

Richtlinien 72/245/EWG "Funkentstörung" und 95/54/EG "Elektromagnetische

Verträglichkeit" (alternativ ECE-Regelung ECE-R 10) vorgeschrieben.

Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,

die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden

können, verpflichtend.

Betreibt man eine Baugruppe oder ein Gerät ohne eine diesbezügliche

e-Kennzeichnung am Bordnetz eines Kraftfahrzeuges, kann die Betriebser-

laubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.

Geräte, die bereits ein VDE-EMV-Zeichen oder eine CE-Kennzeichnung tragen,

halten nicht automatisch die Grenzwerte der Richtlinie 95/54/EG ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Andreas Foxxxxx

 

-------------------------------------------------------

DEKRA Automobil GmbH

HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7

Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart

pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com

-------------------------------------------------------

DEKRA Automobil GmbH

Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),

Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann,

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Roth

 

Zitat:

Original geschrieben von He Bad

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

richtig ist, dass nicht alles an das Bordnetz von Kraftfahrzeugen

angeschlossen werden darf.

.. kann die Betriebser-

laubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Andreas Foxxxxx

-------------------------------------------------------

DEKRA Automobil GmbH

HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7

Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart

pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com

-------------------------------------------------------

DEKRA Automobil GmbH

Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),

Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann,

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Roth

 

und nun...............:cool:

Sollen jetzt Eulen nach Athen getragen werden..........?

am 4. Mai 2010 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von GVV_fite

Zitat:

.....

Zitat:

und nun...............:cool:

Sollen jetzt Eulen nach Athen getragen werden..........?

Ich wollte nur darauf hinweisen.

Was ihr macht, ist mir doch im Prinzip egal.

Ich hatte jedenfalls genug Ärger wegen solcher Basteleien.

Ärger mit wem?

Der TÜV ist doch kaum in der Lage, gut gemachte "Gimmiks" zu entlarven.

Die Technik, die nachgerüstet wird, ist absolut unproblematisch bei sachgemäßer Verarbeitung und Anbringung. Ist natürlich für einen Laien nicht machbar, der nur mit Seitenschneider und Kombizange umzugehen weiß.

am 4. Mai 2010 um 21:20

Ich bin Elektroniker von Beruf , arbeite im Werkzeugmaschinenbau und weiß ganz bestimmt, wie ich  was ich baue. 

Und trotzdem gab es Ärger.

Ich hätte sonst ganz bestimmt nicht an den DEKRA-Hauptsitz Stuttgart geschrieben.

 

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 21:33

Hallo He Bad,

ich will ja keine „Erbsen zählen“. Aber ….

Zitat:

Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,

die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden

können

, verpflichtend.

Wenn Du (als Elektroniker) Dir die Prinzipschaltung mal anschaust wirst Du feststellen müssen, dass diese während der Fahrt inaktiv ist.

Oder öffnest Du während der Fahrt die Türen bzw. ziehst den Zündschlüssel ab ? :p

Außerdem. Ohne die vielen Bauanleitungen in allen Foren hätte motor-talk und auch die anderen verwandten Plattformen (nein, Namen werden natürlich nicht genannt ;) ) sicherlich Akzeptanzprobleme.

[ironie=on]

Würde man allen Winkelzügen der Paragraphenreiter in Brüssel folgen, wäre sicherlich die Verwendung eines Schraubendrehers aus 1990 (also aus dem vorherigen Jahrtausend :cool:) ein Tatbestand, der bis zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeuges führen könnte.:p

[ironie=off]

Also lassen wir doch lieber „die Kirche im Dorf“.

Übrigens erinnere ich mich, dass Du Dich für die Radiostummschaltung bei verbauter PDC und Rückwärtsfahren interessiert hast. Die entspräche natürlich obigen Tatbestand.

Meine funktioniert immer noch und ohne Probleme mit der Bordelektronik.

Deine auch? ;)

rudi88

am 4. Mai 2010 um 22:07

Zitat:

Original geschrieben von rudi88

Hallo He Bad,

ich will ja keine „Erbsen zählen“. Aber ….

 

Zitat:

Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,

die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden , verpflichtend.

können

 

Wenn Du (als Elektroniker) Dir die Prinzipschaltung mal anschaust wirst Du feststellen müssen, dass diese während der Fahrt inaktiv ist.

Oder öffnest Du während der Fahrt die Türen bzw. ziehst den Zündschlüssel ab ? :p

 

Außerdem. Ohne die vielen Bauanleitungen in allen Foren hätte motor-talk und auch die anderen verwandten Plattformen (nein, Namen werden natürlich nicht genannt ;) ) sicherlich Akzeptanzprobleme.

 

[ironie=on]

Würde man allen Winkelzügen der Paragraphenreiter in Brüssel folgen, wäre sicherlich die Verwendung eines Schraubendrehers aus 1990 (also aus dem vorherigen Jahrtausend :cool:) ein Tatbestand, der bis zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeuges führen könnte.:p

[ironie=off]

Also lassen wir doch lieber „die Kirche im Dorf“.

 

Übrigens erinnere ich mich, dass Du Dich für die Radiostummschaltung bei verbauter PDC und Rückwärtsfahren interessiert hast. Die entspräche natürlich obigen Tatbestand.

Meine funktioniert immer noch und ohne Probleme mit der Bordelektronik.

Deine auch? ;)

 

rudi88

Ja, ich weiß.

Bei mir macht das  das Interface für die Rückfahrkamera.

Warum laberst du mich voll!

Ich bin nicht der Klugscheißer, sondern der Prüfingenieur von der DEKRA, der

genauer geprüft hat, weil ich Kopfstützenmonitore verbaut hatte.

 

Universelle Kopfstützen machen an modernen typgenehmigten Fahrzeugen wenig
sinn, da diese auf Grund der EG-Vorschriften über den Insassenunfallschutz,
an und in Ihrem speziellen Fahrzeugtyp geprüft sein müssen.

Daher empfehlen wir Ihnen, wenn es keine anderen Möglichkeiten durch den
Fahrzeughersteller gibt, für diese Kopfstützen bei Ihrer zuständigen
Technischen Prüfstelle (TP) gemeinsam mit den zuständigen Behörden nach
einer geeigneten Lösung zu suchen diese für Sie speziell abzunehmen und
einzutragen. U.U. müssen dazu Ausnahmen genehmigt werden.

Das kann ein aufwendiges und teures Verfahren werden.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

am 5. Mai 2010 um 6:40

Zitat:

Original geschrieben von He Bad

...

Universelle Kopfstützen machen an modernen typgenehmigten Fahrzeugen wenig
sinn, da diese auf Grund der EG-Vorschriften über den Insassenunfallschutz,
an und in Ihrem speziellen Fahrzeugtyp geprüft sein müssen.

Daher empfehlen wir Ihnen, wenn es keine anderen Möglichkeiten durch den
Fahrzeughersteller gibt, für diese Kopfstützen bei Ihrer zuständigen
Technischen Prüfstelle (TP) gemeinsam mit den zuständigen Behörden nach
einer geeigneten Lösung zu suchen diese für Sie speziell abzunehmen und
einzutragen. U.U. müssen dazu Ausnahmen genehmigt werden.

Das kann ein aufwendiges und teures Verfahren werden.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

...Boohrrr

Mustes du ein "Adler" auf der Motorhaube machen? ...und dann hat es "klick,,,,klick" gemacht ;):D

 

 

Man man, da fahren LKW's ohne Bremsen auf der Straße rum und die DEKRA hat keine Anderen Sorgen, als TFT's in ein PKW zu bemängeln.

 

 

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