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Informationen zum MB ServiceVertrag Garantie

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 16:48

Hallo Zusammen.

Für die welche sich mir dem Gedanken tragen, einen MB ServiceVertrag Garantie abzuschliessen oder bereits einen haben, hier ein paar hilfreiche Informationen.

Nachdem die Tage schon Kosten von über €1000 für eine Lichtmaschine aufgelaufen waren, verabschiedete sich kurz danach bei mir auch ein KAT. (bei 55TKm)

Die weitere Anfrage muss bei der Versicherung ein Kostensparprogramm ausgelöst haben, denn nun wollte man vor Leistungserbringung alle MB Servicenachweise vollständig und lückenlos sehen.

Nicht (oder nicht bei MB) durchgeführte Zusatzarbeiten werden dabei als schädlich angesehen. Dazu gehört insbesondere ein nicht bei MB vorgenommener Ölwechsel.

Es wäre doch schön, wenn man dem Kunden solche Dinge vorher klar sagen würde, sich im nachhinein vor der Leistung drücken zu wollen halte ich für verwerflich...

Grüße, Frank

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juni 2009 um 16:48

Hallo Zusammen.

Für die welche sich mir dem Gedanken tragen, einen MB ServiceVertrag Garantie abzuschliessen oder bereits einen haben, hier ein paar hilfreiche Informationen.

Nachdem die Tage schon Kosten von über €1000 für eine Lichtmaschine aufgelaufen waren, verabschiedete sich kurz danach bei mir auch ein KAT. (bei 55TKm)

Die weitere Anfrage muss bei der Versicherung ein Kostensparprogramm ausgelöst haben, denn nun wollte man vor Leistungserbringung alle MB Servicenachweise vollständig und lückenlos sehen.

Nicht (oder nicht bei MB) durchgeführte Zusatzarbeiten werden dabei als schädlich angesehen. Dazu gehört insbesondere ein nicht bei MB vorgenommener Ölwechsel.

Es wäre doch schön, wenn man dem Kunden solche Dinge vorher klar sagen würde, sich im nachhinein vor der Leistung drücken zu wollen halte ich für verwerflich...

Grüße, Frank

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am 19. Juni 2009 um 16:59

verwerflich? ja! wundert es noch? nein!

wäre mir noch nichtmal sicher ob die 8-jahre kulanz bei rost wirklich eingehalten werden oder demnächst nicht mehr akzeptiert werden.

am 19. Juni 2009 um 17:08

In den AGB steht sind u.a. die Pflichten des Kunden/Kfz-Halters aufgeführt und da heißt es (zumindest bei mir) " Der Kunde hat das Fahrzeug entsprechend den Vorschriften der Betriebsanleitung der Daimler AG zur Durchführung der Wartungen einer von der Daimler AG autorisierten Werkstatt zur Verfügung zu stellen ..."

Daraus folgt, dass man die Servicetermine (km-Leistung bzw. Zeitablauf), die das Mäusekino zeigt, ziemlich genau einhält und die Arbeiten ausschließlich in einer von DB autorisierten Werkstatt durchführen läßt.

Tut man es nicht, dann ist guter Rat teuer!

Auf so etwas wartet die Versicherung nur.

Und ich bin sicher die werden öfter fündig.:eek:

Bremsflüssigkeit nicht nach genau 2 Jahren gewechselt....in der Abzockbude versteht sich!!!!

....kann´s schon gewesen sein.

Gleiches für diese sinnlose Mobilitätsgarantie.

Ersteinmal wird so getan als werde man selbstverständlich alles bezahlen.

NACHDEM die Leistung erbracht wurde....das sind ruckzuck 500,- ....

...fängt man an nach Fehlern in der Wartungshistorie zu suchen.

 

Eine einfache ADAC - Mitgliedschaft hält einem diesen Ärger vom Hals.

Mitglied?

Ja!!!

Keine weiteren Fragen, keine Diskussionen, kein nachfolgender Ärger.

Perfekt!!!

 

Und wer es ein wenig komfortabler haben will, der nimmt die Plus - Mitgliedschaft.

Mit der zieht man dann endgültig gleich mit dieser Zahlen-die-denn-auch-Mobilitätsgarantie.

 

Mobilitätsgarantie und 30 Jahre-Durchrostungsgarantie

bilden zusammen das

MB - Kundenverar.....schungsprogramm, bei dem eine Falle die nächste jagt.

Ja herrlich,

 

erst mal in den Garantiebedingungen fast alle (bevorzugt kostenintensiven)

Mängel als nicht abgedeckt ausschliessen.

Und wenn dann eine sogenannter Kunde doch mal etwas herbringt, das nicht

ausgeschlossen ist, dann zieht man eben das Erbsenzählerregister.

 

Aber naja, bei Mercedes wundert einen ja schon lange nichts mehr :)

 

Obwohl man ja zugestehen muss, dass laut Fachpresse auch andere

Hersteller in Sachen Garantie durchaus zickig sind. Mal eben das

Serviceintervall nach Anzeige 65 km verpasst und dann noch auf

Garantie pochen? So gehts natürlich nicht!

 

Ein gutes hat Franks Erfahrung: ich bin endlich diese belastende

Überlegung los, ob ich den Garantievertrag nach der letzten Inspektion

nicht doch besser hätte abschliessen sollen.

 

Grüße und viel Glück mit der Versicherung, vielleicht zeigt man

sich ja doch noch kulant

 

Christian

 

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von grizu71

Ein gutes hat Franks Erfahrung: ich bin endlich diese belastende

Überlegung los, ob ich den Garantievertrag nach der letzten Inspektion

nicht doch besser hätte abschliessen sollen.

Grüße und viel Glück mit der Versicherung, vielleicht zeigt man

sich ja doch noch kulant

Christian

Hallo Christian.

Also ich habe bisher noch alles bezahlt bekommen (was aber weniger etwas mit Kulanz zu tun hatte, sondern eher damit das ich den Braten schon gerochen hatte...).

Ich werde die Versicherung auch in Zukunft behalten (wenn Sie mich lässt)

Es ging mir darum aufzuzeigen welche Klippen hier zu umschiffen sind, um das Geld nicht am Ende in den Ofen geschoben zu haben...

Grüße, Frank

Liebe MTler,

tja, das liebe Thema Kulanz wird mittlerweile sehr restriktiv gehandhabt, auch bei MB, die vorher etwas großzügiger waren.

Dazu ein Beispiel: bei meinem S211 hat sich im April bei km-Stand von knapp 65.000 die Lichtmaschine mit einem Lagerschaden verabschiedet. Auf meine Frage, ob eine Lichtmaschine nicht mindestens ein halbes Autoleben halten sollte, wurde ein Kulanzantrag gestellt. Dieser wurde bei Mercedes vom Sachbearbeiter "System" (habe ich auf dem Original im Autohaus erspäht) abgelehnt. Da habe ich nachgefragt: Kulanzanträge werden als erstes automatisch durch den Computer geschickt und wenn dieser nichts findet, was eindeutig in den Bereich Garantie, Gewährleistung oder Rückruf fällt, wird erst mal vom "System" abgelehnt. Dann kann man per Brief, Mail und Anruf urgieren, und dann, vielleicht, schaut sich das ein Mensch noch einmal an ...

Meiner Enttäuschung habe ich dann auch Ausdruck verliehen, war alles in allem ein Tausender! Daraufhin hat das Autohaus wenigstens reagiert und mit eine Gutschrift als "Hauskulanz" in Höhe von EUR 100.- gegeben, das entspricht in etwa den Arbeitskosten für den Generatortausch. Da kann man nichts sagen, seitens des Autohauses war das ok.

Da ein paar Monate vorher u.a. Lüftermotor, Gasfeder der Heckklappe, Batterie und ein paar andere Kleinigkeiten den Geist aufgegeben haben, das Navi immer öfters minutenlang spinnt, mittlerweile das Automatikgetriebe undicht war, der Wagen beim Rückwärtsfahren bei eingelegter Fahrstufe einfach abgestorben ist, der Lüftermotor schon wieder Geräusche macht, der Wagen im kalten Zustand nicht mehr korrekt hochschaltet, ..., ihr seht schon, ich bin nicht mehr so "realy amused". Der Wagen hat noch keine 70.000 km und jeden Monat ist was anderes :(

Was ist die Konsequenz? Ihr seid bestimmt schon drauf gekommen, ich kaufe jetzt nur noch alte Mercedes, die aus der Zeit stammen, als ein Stern noch locker 300.000 km ohne größeren ET-Bedarf gelaufen ist, der Ersatz für den S211 ist schon in Arbeit ... ;)

Nun noch ein Beispiel zu einem anderen Fabrikat, nur um mal zu zeigen, dass nicht nur bei MB gespart wird: zu der Zeit, als ich meine Süße kennen gelernt habe, für sie einen Opel Astra, knapp zwei Jahre alt, voller Stolz neu gekauft und lange darauf gespart! Nach nicht mal zwei Jahren hat sich ein Synchronring im Getriebe verabschiedet und das Fahrzeug hatte keinen zweiten Gang mehr. Beim Kulanzantrag zur Getriebeinstandsetzung verwies Opel darauf, dass die gesetztliche Gewährleistung (damals) nur 12 Monate betragen hat und die Reparatur dieses offensichtlichen Materialschadens (der Synchronring war infolge eines Lunkers gebrochen) komplett vom Kunden zu bezahlen sei. Auch ein Brief von mir an den Kundenservice in Rüsselsheim war erfolglos, ich erhielt eine elektronisch unterschriebene Antwort, die aus ein paar Textbausteinen zusammengesetzt war, die nicht einmal logisch zueinander gepasst haben. Wir haben daraufhin das Fahrzeug dem Autohaus unrepariert zurückgegeben (mit entsprechender Geldvernichtung), beschlossen, nie wieder einen Opel zu kaufen und ich habe noch ein Briefchen an den Vorstand geschickt. Darin stand etwa: diese Art und Weise, mit Kunden umzugehen, wird sich rächen, nicht dieses Jahr, vielleicht auch noch nicht das nächste, aber auf Dauer lassen sich das die Kunden nicht gefallen und werden die Marke dafür abstrafen, ..., quot erat demonstrandum.

Sternengruß von Ingolf

Hallo werte Gemeinde.

Ich stehe ganz kurz vor dem Kauf eines neuen Gebrauchten mit Stern. Nach Sichtung aller Unterlagen ist mir aufgefallen, daß bei dem Fahrzeug der 12 Monatsservice vom Autohaus (große NL) NICHT rechtzeitig gemacht wurde.

Nach Aussage des Verkäufers legt die Niederlassung da keinen Wert drauf, da man den Service lieber frisch direkt vor der Auslieferung an den Käufer durchführt.

Also habe ich kurzerhand mit Maastricht telefoniert und siehe da, daß Fahrzeug ist - gemäß Interpretation des Mercedes Sachbearbeiters - nicht mehr garantie-/kulanzfähig!!!!!!!

Da stehe ich nun mit meinem Talent und einem Aktenkoffer voll mit Euros....

Wie ist Eure Meinung / Erfahrung zu dem Thema?

Kann man ein solches Fahrzeug überhaupt noch guten Gewissens erwerben?

Hallo JH-V220,

ohne mir anzumaßen, Jursit zu sein, dieses Problem kann lt. BGB gelöst werden: ich würde mir in den Kaufvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" schriftlich vermerken lassen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs garantie- und kulanzfähig ist.

Damit wird dies zu einer zugesicherten Eigenschaft und falls sich im Nachhinein etwas anderes herausstellt, hast Du gegenüber der NL einen Anspruch auf Nachbesserung/Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag.

Auf gut Deutsch: wie die Niederlassung Deinen berechtigten Garantieanspruch realisiert (notfalls auf Kosten der Niederlassung ohne Kostenerstattung seitens MB), ist deren Problem, sonst hast Du ein Rückgaberecht.

Sternengruß von Ingolf

am 24. Juni 2009 um 14:55

Hallo,

Abgesehen davon: Wenn Du etwas bei einem Händler kaufst, hast Du IMMER (diese kann nicht ausgeschlossen werden - ausser bei Bastlerwagen) die gesetzliche Gewährleistung.

D.h.: Kulanz: nein, Mängelbehebung: ja.

Gruß

Hallo Ingolf, hallo carobsi.

Besten Dank für Euren Beistand.

Wenn man ein wenig verfolgt, wie die Hersteller derzeit versuchen jegliche Art von Gewährleistung / Garantie / Kulanz mit fadenscheinigen Argumente abzulehnen, dann ist man bezüglich korrekten Wartungsheften schon ein bischen sensibilisiert.

Im konkreten Fall geht es um einen zwei Jahre alten 600-er mit erst 5tkm auf der Uhr. Der erste Service wurde vom Vorbesitzer bei KM-Stand 2.800 nach 12 Monaten durchgeführt. Das Fahrzeug wurde dann mit vorgenannten Kilometerstand im Alter von 18 Monaten in Zahlung gegeben. Leider steht das Fahrzeug jetzt seit sieben Monaten bei der NL und dort wurde der Service nicht rechtzeitig gemacht.

Wie bereits geschildert, ist es den Mitarbeitern auch egal.....

Schade eigentlich.

am 25. Juni 2009 um 13:57

Hallo JH-V220,

Also wie gesagt - ich würde mir in diesem Fall keine Sorgen machen. Gewährleistung kann von einem Händler nicht ausgeschlossen werden.

Mach es so wie ich: Die ersten zwei Monate ALLES testen und sofort reklamieren (lass kein Feature aus) und auf die Gewährleistung verweisen !

Ab 6 Monaten wirds dann etwas schwieriger (Beweislastumkehr), zumindest bei uns in Ö, aber die ersten 6 Monate müssen Sie alles machen - Du kannst da im schlimmsten Fall mit Anwalt vorsprechen.

Und bez. des Service: Wenn die NL das nicht gemacht hat, können Sie sich nachher ja sowieso nicht darauf ausreden:D

Gruß

Hallo nochmals.

UPDATE:

Also ich habe mich dann doch aufgerafft nochmals in die NL zu fahren und die Wartungs-Details mit dem Verkäufer vor Ort zu erörtern.

Tatsächlich ist das Fahrzeug meiner Wahl laut KI nun doch erst 16 Tage über den fällligen Service. Da gemäß MB-Garantiebedingungen bis zu 30 Tage Überziehung ohne Auswirkungen sind, wird jetzt hoffentlich doch noch alles gut.

D.h. am Montag wird mein S500L (Code 804 nahezu Vollausstattung mit 71tkm) seitens der NL bewertet. Der Wertverlust innerhalb von 68 Monaten liegt übrigens derzeit bei unglaublichen 83% vom Listen-Neupreis. Ich baue darauf, am Ende mit doch "nur" 80% Wertverlust aus der Sache herauszukommen.

Ich freue mich schon riesig auf mein Upgrade (oder ist es am Ende dann doch ein Downgrade?). Es bedeutet für mich zukünftig wieder mit nur FÜNF Gängen unterwegs sein zu dürfen (tschüß hektische 7G-Tronic). Zum Ausgleich wird im Gegenzug motorseitig auf 830Nm aufgerüstet. Bei der Karosserie spare ich mir sogleich zwei Türen und - zumindest zeitweilig - das Dach ein. Ergo soll es also ein SL werden.

Wenn alles geklappt hat, werde ich bei Zeiten an geeigneter Stelle berichten.

Besten Dank nochmals für die seelische Unterstützung.

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