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In einem anderen Bundesland geblitzt / Wer übernimmt meine Rechtsanwaltskosten?

Themenstarteram 12. März 2015 um 21:58

Auf dem Weg in das freie Berlin würde ich in ehemaligen DDR (Brandenburg) geblitzt. 130 km/h waren erlaubt, ich fuhr maximal 150 km/h. An sich also nur eine Ordnungswidrigkeit.

Ich gehe davon aus, dass ich demnächst Post von der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landes Brandenburg erhalten werde. Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Zahlungsaufforderung kein Beweisfoto angehängt sein wird. Nun meine Fragen:

1. Wenn ich auf ein Beweisfoto zwecks Fahreridentifizierung bestehe, können mir hierfür zusätzliche Kosten berechnet werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte und dieser Rechtsmittel einlegt und dies zur Einstellung des Verfahrens führt: Wer zahlt meine Rechtsanwaltskosten? Ich habe zwar einer Rechtsschutzversicherung, aber die Selbstbeteiligung von 150€ möchte ich mir sparen.

3. Was passiert konkret, wenn ich einfach nicht zahle?

Beste Antwort im Thema

Ich liebe es, zuerst zu schnell fahren (eventuell sogar mit Vorsatz, da man gerne 20KMH schneller fährt als erlaubt) und dann anderen auf die Nerven gehen, wenn man geblitzt wird. Das Tema wurde bereits zig mal ausdiskutiert, nimm einfach mal die Suchfunktion. :rolleyes:

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Wegen 30 EUR so einen Stress machen???

Post bekommen, zahlen, fertig.

Dem Anwalt noch 500 € wegen nicht gebrauch überweisen.

Hallo,

Da du ja genau weist das du zu schnell warst würde ich das Geld einfach

überweisen und und fertig.

Warum willst du da noch einen Rechtsanwalt einschalten.

Seelze 01

Warte doch erst mal ab ob du überhaupt Post bekommst.

Wegen ein paar Euros willst du gleich ein Fass aufmachen?

Der RA wird dich sehr wahrscheinlich mehr kosten wie das Bußgeld.

Wenn du nicht bezahlst bekommst du irgendwann eine Einladung für eine mehrtägige Besichtigung einer Strafvollzugsanstalt. :D

Ich liebe es, zuerst zu schnell fahren (eventuell sogar mit Vorsatz, da man gerne 20KMH schneller fährt als erlaubt) und dann anderen auf die Nerven gehen, wenn man geblitzt wird. Das Tema wurde bereits zig mal ausdiskutiert, nimm einfach mal die Suchfunktion. :rolleyes:

Warum gehst Du davon aus, dass kein Beweisfoto bei dem Schreiben dabei ist?

In der Regel ist immer ein Ausdruck dabei. Der ist zwar relativ klein und dunkel aber das Original ist dafür umso klarer und deutlicher. Bei manchen Behörden kann man das Foto sogar online einsehen.

Zu Frage 1: Nein, ein Foto wird dir gerne ohne zusätzliche Kosten übermittelt, meist ist es jedoch gleich dabei.

Zu Frage 2: Bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren sieht das Strafprozeßrecht keine Erstattung der Kosten des Beschuldigten vor. (Bitte selbst googeln, ich habe dafür 2 Minuten gebraucht.)

Zu Frage 3: Dann wird es konkret teurer, weil div. Verwaltungskosten dazu kommen. Geh mal davon aus, dass das Land BBG da schon an sein Geld kommen will. Warum sollten die darauf verzichten?

In Brandenburg sind die sogar so gut drauf, die schicken mit der Post einen Link mit Passwort, wo man das Bild im Internet betrachten kann.

Und wenn man zu schnell fährt, dann zahlt man halt den D-Zugzuschlag aber kaspert nicht rum.

am 13. März 2015 um 5:09

Zitat:

@schwukele schrieb am 12. März 2015 um 22:58:12 Uhr:

Auf dem Weg in das freie Berlin würde ich in ehemaligen DDR (Brandenburg) geblitzt....

3. Was passiert konkret, wenn ich einfach nicht zahle?

Wenn du nich bezahlst, dann wird es bei der Wiedereinreise ein Problem mit den Sicherheitsorganen der DDR geben. Aber gegen Zahlung harter Waehrung, so das sie hinterher im Intershop einkaufen gehen koennen, duerfte der Fall dann erledigt sein.

Ansonsten, wenn du weisst das du ca 20km/h zu schnell gewesen bist, was willst dann mit einem Anwalt? Wenn es die Rechtsschutz nicht gaebe, dann waeren die Justiz heut nicht so ueberlastet mit Sinnlosigkeiten. ;)

am 13. März 2015 um 5:33

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 12. März 2015 um 23:35:45 Uhr:

Warum gehst Du davon aus, dass kein Beweisfoto bei dem Schreiben dabei ist?

In der Regel ist immer ein Ausdruck dabei. Der ist zwar relativ klein und dunkel aber das Original ist dafür umso klarer und deutlicher. Bei manchen Behörden kann man das Foto sogar online einsehen.

Zu Frage 1: Nein, ein Foto wird dir gerne ohne zusätzliche Kosten übermittelt, meist ist es jedoch gleich dabei.

Zu Frage 2: Bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren sieht das Strafprozeßrecht keine Erstattung der Kosten des Beschuldigten vor. (Bitte selbst googeln, ich habe dafür 2 Minuten gebraucht.)

Zu Frage 3: Dann wird es konkret teurer, weil div. Verwaltungskosten dazu kommen. Geh mal davon aus, dass das Land BBG da schon an sein Geld kommen will. Warum sollten die darauf verzichten?

Alles richtig, nur sind wir hier nicht im Strafrecht (liegt ja keine Straftat vor), sondern im Owi - Recht ;)

Und an den TE: grundsätzlich erstmal, wer den Anwalt bestellt, bezahlt. Wäre ja noch schöner. Falls es zu einer Verhandlung kommt und du Recht bekommen solltest, zahlt die Staatskasse - im Endeffekt also auch du (also vorausgesetzt, du zahlst Steuern).

Und jetzt erklär mal, warum du einen Anwalt wegen einer geringwertigen Owi beschäftigen willst, die du zudem auch noch einräumst?

Demnach sollte der Selbstbehalt der Rechtschutzversicherungen auf 500 angehoben werden.

Die Fotos welche man sich in Gransee herunterladen kann sind sogar von richtig guter Qualität.

 

Außerdem hat Brandenburg inzwischen weitgehenst auf die "gerichtsfesten" Messsysteme umgestellt.

Und wieder einer der keine eier hat das er zu seinen delikt steht und gleich nach einen anwalt schreit. Manoman habt ihr eine grausige einstellung.

zahl de paar euro und das nächste mal gib halt acht auf deine geschwindigkeit.

Zitat:

@schwukele schrieb am 12. März 2015 um 22:58:12 Uhr:

2. Wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte und dieser Rechtsmittel einlegt und dies zur Einstellung des Verfahrens führt: Wer zahlt meine Rechtsanwaltskosten? Ich habe zwar einer Rechtsschutzversicherung, aber die Selbstbeteiligung von 150€ möchte ich mir sparen.

Frag mal bei der Blitzeropfersoforthilfe nach, mußt nur das Kennwort "WTF" erwähnen, klappt eigentlich immer. :rolleyes:

Gruß Metalhead

Und was soll eigentlich das Hervorheben, dass es ehemaliges Gebiet der DDR war ? Die Wiedervereinigung ist schon lange vollzogen, aber vermutlich in einigen Köpfen immer noch nicht angekommen.

Meinst, in Bayern auf dem Weg nach München wärst nicht geblitzt worden ?

Ich glaube einzig und alleine daran das es dem TE langweilig ist und er einfach irgendwas schreibt das ne diskussion anzünden will. Und daweil wir hier so schreiben lacht er sich eins ins fäustchen:)

grüsse

Chris

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