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In einem anderen Bundesland geblitzt / Wer übernimmt meine Rechtsanwaltskosten?

Themenstarteram 12. März 2015 um 21:58

Auf dem Weg in das freie Berlin würde ich in ehemaligen DDR (Brandenburg) geblitzt. 130 km/h waren erlaubt, ich fuhr maximal 150 km/h. An sich also nur eine Ordnungswidrigkeit.

Ich gehe davon aus, dass ich demnächst Post von der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landes Brandenburg erhalten werde. Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Zahlungsaufforderung kein Beweisfoto angehängt sein wird. Nun meine Fragen:

1. Wenn ich auf ein Beweisfoto zwecks Fahreridentifizierung bestehe, können mir hierfür zusätzliche Kosten berechnet werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte und dieser Rechtsmittel einlegt und dies zur Einstellung des Verfahrens führt: Wer zahlt meine Rechtsanwaltskosten? Ich habe zwar einer Rechtsschutzversicherung, aber die Selbstbeteiligung von 150€ möchte ich mir sparen.

3. Was passiert konkret, wenn ich einfach nicht zahle?

Beste Antwort im Thema

Ich liebe es, zuerst zu schnell fahren (eventuell sogar mit Vorsatz, da man gerne 20KMH schneller fährt als erlaubt) und dann anderen auf die Nerven gehen, wenn man geblitzt wird. Das Tema wurde bereits zig mal ausdiskutiert, nimm einfach mal die Suchfunktion. :rolleyes:

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Ist doch richtig so. Wofür gibt's denn die Rechtsschutz?

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 13. März 2015 um 13:23:19 Uhr:

Ist doch richtig so. Wofür gibt's denn die Rechtsschutz?

Um geltenes Recht durchzusetzen !

Mit welchem Recht darf man ein Limit um 20 Kmh überschreiten ? Wo ist hier die Ungerechtigkeit ?

Ich möchte nicht das meine Beträge für so einen Schwachsinn verplempert werden.

Mein Rekord war 18 Kmh, so schnell wie die Zahlungsanweisung kam so schnell waren auch die 25 Euro beim Polizeipräsidenten.

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 13. März 2015 um 13:23:19 Uhr:

Ist doch richtig so. Wofür gibt's denn die Rechtsschutz?

Der wird hier kaum einspringen. Ausserdem hast ja fast immer einen Selbstbehalt. Ist es nun schlau, ein Ordnungsgeld von viell. 30€ nicht zu zahlen, sich aber von der Rechtsschutz 150€ anzählen zu lassen ? Und das nur auf einen vagen Verdacht hin, dass man auf dem Foto vielleicht nicht zu erkennen ist ?

Unabhängig davon:

Soll er ruhig seine Rechtschutz wegen jedem Pups in Anspruch nehmen. Die wird einem schneller gekündigt, als man eine neue abschließen kann. Ganz davon abgesehen, das man bei reichlichem Gebrauch der RSV ganz schnell in einer Datenbank landet und dann gar keine RSV mehr bekommt oder nur für ganz viel Aufpreis.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. März 2015 um 13:26:45 Uhr:

Zitat:

 

... so schnell wie die Zahlungsanweisung kam so schnell waren auch die 25 Euro beim Polizeipräsidenten.

Ja das ist Chefsache :D

Stimmt, das sind die ohne Rückgrat

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 12. März 2015 um 23:16:44 Uhr:

Hallo,

Da du ja genau weist das du zu schnell warst würde ich das Geld einfach

überweisen und und fertig.

Warum willst du da noch einen Rechtsanwalt einschalten.

Seelze 01

Die Möglichkeit gibt es und es ist jedem freigestellt sich rauszuwinden (Beamte sind Menschen, Menschen machen Fehler, also die Wahrscheinlichkeit liegt sicherlich im einstelligen Prozentbereich).

Dass man so ein Foto aber auch privat anfordern kann und das eigentlich nichts kostet... man muss nicht sofort zum Anwalt rennen... ;)

am 13. März 2015 um 16:34

Mal im Ernst, wie sieht die Rechtslage aus wenn kein Foto vorhanden ist???

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 13. März 2015 um 17:34:15 Uhr:

Mal im Ernst, wie sieht die Rechtslage aus wenn kein Foto vorhanden ist???

Da er geblitzt wurde gibt es auch ein Foto. Das originale HQ-Foto bleibt bis zur Zahlung des Bußgeldes gespeichert. Der Fahrzeughalter bekommt ein schlecht gedrucktes Bild mit der Post geschickt.

D.h. wen du sagst: Ich zahle erst bei einem Foto, wird dir aller Wahrscheinlichkeit nach ein Kristallklares Bild präsentiert. Weiter oben schrieb ja auch jemand, das die Bußgeldstellen teilweise Zugangsdaten für eine Internetseite abdrucken, auf der man sich das Foto ansehen kann.

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 13. März 2015 um 17:34:15 Uhr:

Mal im Ernst, wie sieht die Rechtslage aus wenn kein Foto vorhanden ist???

Die Frage ist zumindestens im Land Brandenburg, und um das geht es ja hier, überflüssig. Da wird dem Sünder ein Internetlink und ein Kennwort zugesand und dann kann man sich online bewundern, in bester Qualität, man kann sich auch gleich aufs Fratzenbuch setzen.

Und das zum Freitagabend...

 

:rolleyes:

 

***geschlossen***

 

MfG

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