ForumKäfer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Käfer, Beetle & New Beetle
  6. Käfer
  7. Importierter Mexico Käfer 1990 Zulassung

Importierter Mexico Käfer 1990 Zulassung

VW Käfer Mexico
Themenstarteram 18. August 2023 um 15:39

Hallo zusammen,

habe vor kurzem einen VW Käfer von Mexiko nach DE importiert. Baujahr Dezember 1990.

Der ist restauriert und wurde dabei so original wie möglich gehalten. Der Motor ist ebenfalls original, nur ein paar Teile sind neu. An der originalen Bauart wurde nichts verändert.

Er hat (ebenfalls original ab Werk) keinen KAT.

Laut TÜV kann er so nicht zugelassen werden. Anscheinend soll er so nachgerüstet werden, dass er den Mexiko Motoren ab 1993 entspricht (seitdem wurden Einspritzer und Kats verbaut).

Um hohe Kosten zu vermeiden, gäbe es aber noch die Option, es als Umzugsgut laufen zu lassen. Dazu versuche ich mich derzeit mit dem Regierungspräsidium in Verbindung zu setzen.

Das Problem an der Sache: Das Auto lief auf dem Papier nie auf uns. Wir haben es vor 7 Monaten in Mexiko gekauft und genutzt - auf dem Papier lief das aber auf unseren besten Freund dort (klingt seltsam, ist aber so und kommt öfter vor :D)

Jetzt kommt noch dazu: Das Auto läuft jetzt in DE auch nicht auf uns, sondern auf unseren besten Freund. Da wir geplant hatten, länger in Mexiko zu bleiben, haben wir es auf ihn gemeldet, damit er es empfangen konnte nach dem Übersee-Transport.

Meine Frage: Ist es richtig, dass der Motor und die Abgasanlage nicht zugelassen werden können, auch wenn es original so vom Band lief?

Und, für den unwahrscheinlichsten Fall aller Fälle: War jemand schon mal in dieser Lage und hat es als Umzugsgut durchsetzen können? Was müsste man da vorlegen bzw. erfüllen?

Ich weiß, das klingt alles sehr verrückt - doch wie schaffe ich es jetzt, zu beweisen, dass es als Umzugsgut gelten kann?

Bin für jede Hilfe sehr, sehr dankbar.

Lieben Gruß

Ähnliche Themen
24 Antworten

Es müssen ja die abgasregularien die bei uns gelten eingehalten werden, dazu zählen die geltenden vom Zulassungsjahr.

Sprich dein käfer ist bj 1990, wenn hier im jahr 1990 der motor wegen abgasregularien nicht gebaut werden durfte wirst du es nicht zulassen dürfen.

Wenn die 93er motoren "sauberer" sind und hier im jahr 1990 es theoretisch geschafft hätten zugelassen werden zu dürfen, müsstest du umrüsten.

Seit dem 1.1.1989 müssen Neufahrzeuge in Deutschland einen Katalysator besitzen. Pflichtvorgabe...

Du kannst jetzt einen nachrüsten. Euro1 Kats kannst du von HJS sogar als Bausatz erwerben, damit bist du zwar 20 Jahre zu spät dran, aber ab und zu gibt's sowas noch.

Oder von Hoffmann einen ganzen Kat Motor...

Ob du ihn besitzt oder nicht, ist egal. Mit 1990 muss er einen haben oder er fährt hier nicht...

Und warum erledigt "best buddy" nicht den ganzen Kram, da ja faktisch er damit umgezogen ist und Du kaufst ihm das Auto erst mit deutschen Proieren ab? :confused:

…und wieso hat mein Apal EZ 91 keinen Kat?

Es steht auch nirgendwo eine ältere Zulassung vermerkt.

Ich hatte mal einen 92er Panda ohne Kat und beim T3 gab es auch fast bis zum Schluss alle Motorvarianten, auch DF und DG.

Welchen Motor hat der denn? Noch den 1200er wie die Mexicaner, die vorher noch über VW importiert wurden oder den 1600er. Der ist ja in die Zeit gefallen, als es bei uns gar keine Käfer zu kaufen gab. Das ging ja erst mit dem 1600i wieder los.

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 18. August 2023 um 19:15:49 Uhr:

…und wieso hat mein Apal EZ 91 keinen Kat?

Es steht auch nirgendwo eine ältere Zulassung vermerkt.

Einfach "Schnauze halten"!!!!

Und alles löschen, was du jemals dazu gesagt hast!!!!!!!

Zitat:

@Red1600i schrieb am 18. Aug. 2023 um 18:3:05 Uhr:

Ob du ihn besitzt oder nicht, ist egal. Mit 1990 muss er einen haben oder er fährt hier nicht...

Gilt das wirklich auch für importierte Autos?

Was ist mit denn mit den ganzen 90er und 91er GTI, die heutzutage aus Spanien und Italien reimportiert werden? Die werden ja auch zugelassen und haben keinen Kat.

Zitat:

@Red1600i schrieb am 18. August 2023 um 18:03:05 Uhr:

Seit dem 1.1.1989 müssen Neufahrzeuge in Deutschland einen Katalysator besitzen. Pflichtvorgabe...

Es ist etwas komplizierter:

Es müssen bestimmte Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Die meisten Hersteller haben das mit einem (zunächst ungeregelten) Kat gemacht, andere haben es am Anfang auch noch so hinbekommen, z.B. eben Fiat beim Panda.

Dementsprechend reicht es für die Zulassung aber auch nicht aus, dass Vorhandensein eines Katalysators nachzuweisen: man muss die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nachweisen. Also für die Kombination aus Motor und Kat ein Abgasgutachten haben bzw. machen lassen (und "bestehen").

Zitat:

Ob du ihn besitzt oder nicht, ist egal. Mit 1990 muss er einen haben oder er fährt hier nicht...

Für Umzugsgut ist eine Ausnahmegenehmigung von den Abgasvorschriften möglich. Allerdings gibt es dann hinterher auch Einschränkungen bzgl. der Wirksamkeit beim Verkauf. Details sollte die zuständige Behörde nennen können, in NRW wären es die Bezirksregierungen, in Hessen wohl die Bündelungsbehörde...

Zitat:

@GLI schrieb am 18. August 2023 um 22:21:14 Uhr:

 

Gilt das wirklich auch für importierte Autos?

ja.

Zitat:

Was ist mit denn mit den ganzen 90er und 91er GTI, die heutzutage aus Spanien und Italien reimportiert werden? Die werden ja auch zugelassen und haben keinen Kat.

Also eigentlich sind die Abgasvorschriften seit den 70er Jahren europaweit harmonisiert. Spanien ist seit 1986 EU-Mitglied, Italien sogar Gründungsmitglied. Demnach müssten 1990 dort erstzugelassene Fahrzeuge die auch hier geltenden Abgasvorschriften erfüllt haben.

Vielleicht haben die Hersteller das für diese Märkte damals noch ohne Kat realisiert, z.B. mit Performance-Einbußen die man dem deutschen Markt nicht zumuten wollte?

Ich kann´s nur wiederholen: "Einfach Schnautze halten!"

Noch ganz frisch im Kopf? Sich hier regelmäßig solche Frustrülpser rauszurubbeln?

Ich denke, er meint lediglich, ruhig und bedeckt bleiben, um nicht womöglich schlafende Löwen zu wecken.

Was man allerdings durchaus auch zivilisierter formulieren könnte...

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 19. August 2023 um 10:45:38 Uhr:

Ich denke, er meint lediglich, ruhig und bedeckt bleiben, um nicht womöglich schlafende Löwen zu wecken.

Habe auch so erfasst. Wenn man bedenkt, wie leicht es ist, aus Fotos auf (Wohn)Orte zu schließen… Oder noch schlimmer: ein Kennzeichen im Foto. Da reicht ein Bekloppter, der einfach nur schaden will. Ein Anruf und die Probleme fangen an. Daher lieber solche Informationen nur für sich behalten.

 

Aber der Ton...

Deine Antwort
Ähnliche Themen