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HU-Prüfer bemängelt Reifenprofil, alternative Serienradsätze abgelehnt, keine HU bis Reifen ok ??

Themenstarteram 20. April 2023 um 9:14

Hallo,

bei der HU wurde die Profiltiefe bemängelt, die Reifen sind an der Innenflanke an der Mindesttiefe, die Plakette wurde verneint. Es ist ein nachträglich eingetragener Zubehörradsatz mit einer Reifengröße, die das Auto ab Werk nicht hat.

Da das Auto in absehbarer Zeit verkauft werden soll, werden die Zubehörreifen nicht mehr erneuert. Das Auto wurde dann mit Winterrädern wieder vorgestellt, der Prüfer verneinte. Dann wurde das Auto mit einem anderen Sommerradsatz abermals wieder vorgestellt, aber der Prüfer verneinte wieder.

Es müsse dieser Zubehörradsatz mit der nachträglich eingetragenen Reifengröße mit ausreichend Profil vorgeführt werden.

Stimmt das wirklich, kann der Prüfer alle anderen Radsätze ablehnen und auf den ursprünglich vorgeführten Radsatz bestehen?

MfG

Chris

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27 Antworten

Genau, er zahlt den vollen Satz.

Wenn der ""Prüfer"" sich auf Ihn eingeschossen hat, er keinen Vorgesetzten hat, wird es bei DEM schwierig.

Beim Prüfer-Wechsel kann man schon mal Wunder erleben.

Sowas ähnliches ist mir neulich auch mal passiert. Bin danach gleich zu einer anderen Prüfstelle gefahren. Mache mir doch nicht das Leben schwer. Die Bude mit dem Trottel bekam von mir eine 1-Sterne-Bewertung bei Google und dann auf meine schwarze Liste. Fertig.

Fakt ist, dass offenbar auch bei der deutschen MFK (so heisst das bei uns in der Schweiz) Willkür herrscht und nach Gutdünken und Sympathie, respektive Antipathie, geprüft wird.

Vieles ist absolut gummig, insbesondere beim Zulassungsversuch als Veteran (entsprechend glaub's H-Kennzeichen in D). So wie's grad dem Prüfenden passt, trotz an sich klar beschriebener Voraussetzungen. Da bleibt meist nichts anderes übrig, als zu einer (bei uns) ausserkantonalen Prüfstelle zu wechseln, da kantonsintern ja, es lacht der Datenschutz ..., allerhöchstwahrscheinlich ein Datenaustausch stattfindet, respektive -zugriff möglich ist!

Der Vorgesetzte wird erfahrungsgemäss seine Untergebenen / Mitarbeiter nicht in den Regen stellen, weshalb sich ein Beschwerde erübrigte, da sie nichts ausser Aufwand bringt (den Aerger hat man ja schon ; )

Bei solchen Prüfern muss man klare Kante zeigen, d.h. ab zum Dienststellenleiter, und falls der seinen Spezi schützen sollte, wieder eine Etage höher gehen (Bezirksleitung). Hilft alles nichts, zu einer anderen Prüforganisation fahren.

Ganz offensichtlich geht es nicht um die PPlakette, sondern einzig darum, dass die Nachprüfung ja nur nachprüfen kann, was vorher bemängelt wurde.

Eine neue Prüfung mit wieder voollen kosten hätte der Prpfer sicher auch gemacht, und mit dann anderen Reifen eine Plakette erteilt.

Ganz so absurd ist das Verhalten des Prüfers also nicht.

Denn die ursprügich geprüfte Radombination kann nicht nachgeürüft werden, wenn sie nicht mehr verbaut ist.

also Neuprüfung.....

Bei einer Nachprüfung wird das erneut begutachtet, was bei der HU Anlass zur Kritik gab.

In welcher zulässigen Form der Fahrzeugführer nachbessert, ist für mein Verständnis Wurst.

Beanstandung war die Profiltiefe, das bedingt eh neue/ bzw. andere Reifen mit genug Profil. Inwiefern da jetzt die Felge relevant ist erschließt sich mir nicht sofern es eine zugelassene Kombination ist. Müsste man sonst im Umkehrschluss nicht im Sommer auch seine Winterräder mit zum TÜV mitbringen?

Der Weg des geringsten Widerstandes dürfte aber wohl eine Neuvorführung bei wem anders sein.

Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2023 um 13:19:28 Uhr:

Dann zahlt er aber den vollen Satz. Und schon aus Prinzip würde ich jetzt wollen, dass genau dieser Prüfer die Plakette klebt. :p

@Rockville

Die Nachprüfung übernimmt jede andere Prüforganisation, innerhalb eines Monat für 12-30 Euro.

https://www.bussgeldrechner.org/tuev-nachpruefung.html

Also hat der TE einiges falsch gemacht und in Sachen Reifen eh.

Spielt keine Rolle, mit welchen Reifen ich das Fahrzeug zur Nachprüfung vorführe, ob SR oder WR.

Zitat:

@hwd63 schrieb am 20. April 2023 um 17:13:20 Uhr:

Weil der TE die Frist von einem Monat hat verstreichen lassen.

Wo schreibt er denn das? Ich kann das aus seinen Beiträgen nicht herauslesen.

Zitat:

@hanacker schrieb am 20. April 2023 um 13:05:13 Uhr:

Hallo.

Montier die WR, genügend Profil vorausgesetzt, und fahr zu einer anderen Prüforganisation, als wäre es die 1. Vorführung.

Und das geht auch nicht mehr, da die HU von jeder Organisation zentral beim KBA gespeichert und auch von den Organisationen abrufbar sind.

Der Prüfer muss das Fahrzeug abnehmen und die Plakette zuteilen, wenn es der HU-Richtlinie entspricht. Ob da bei der ersten Vorführung Fahrradreifen drauf waren oder nicht. PUNKT. Sollte jemand einen Auspuff, Beleuchtungseinrichtung usw. ohne E-Zeichen eingebaut haben, kann er auch nicht im Nachhinein verlangen, dass bei der erneuten Prüfung auf dem nicht zugelassnen Teil ein E-Zeichen drauf ist. Anders ist es natürlich wirklich, dass wenn die ursprüngliche Bereifung nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung steht oder die Rad/Reifenkombination mit weiteren Anbauteilen (Verbreiterungen/Distanzscheiben, Federn usw.) verknüpft ist. Dann muss das Fahrzeug mit einem entsprechend zugelassenen Radsatz vorgeführt werden.

Allerdings sind die Prüfer auch nicht dumm und wittern natürlich, wenn jemand mit einem getunten Fahrzeug und Orginalfelgen vorfährt und kaum ist die Plakette drauf, schon am nächsten Seitenstreifen irgendwelche Monsterräder montiert werden. Leider überschreiten sie damit ihre Kompetenz. Manchmal irgendwie zurecht aber manchmal eben auch nicht.

Das Problem ist, dass sie keine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und somit kein einfaches Widerspruchsverfahren oder Verwaltungsklage möglich wäre. Somit muss also, sollte man die Zuteilung der Plakette erzwingen wollen, eine zivilrechtliche Klage durchgeführt werden. Natürlich mit entsprechenden Kosten.

 

Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2023 um 17:30:26 Uhr:

Zitat:

@hwd63 schrieb am 20. April 2023 um 17:13:20 Uhr:

Weil der TE die Frist von einem Monat hat verstreichen lassen.

Wo schreibt er denn das? Ich kann das aus seinen Beiträgen nicht herauslesen.

@Rockville

Sorry.

Mein Fehler aus einem anderen Beitrag im Kopf gehabt.

Habe ich korrigiert und rausgenommen.

Es fehlt also am Profil der Reifen.??!

Sind die Reifen und Felgen in der Zulassung vermerkt oder hast du eine ABE Bescheinigung??

Denk dran: Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung nicht zahlen.

Zitat:

@Scenicdrei schrieb am 22. April 2023 um 19:23:51 Uhr:

Sind die Reifen und Felgen in der Zulassung vermerkt oder hast du eine ABE Bescheinigung??

Das wurde doch schon längst geklärt.

Zitat:

@Scenicdrei schrieb am 22. April 2023 um 19:23:51 Uhr:

Denk dran: Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung nicht zahlen.

Nein.

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