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HU-Prüfer bemängelt Reifenprofil, alternative Serienradsätze abgelehnt, keine HU bis Reifen ok ??

Themenstarteram 20. April 2023 um 9:14

Hallo,

bei der HU wurde die Profiltiefe bemängelt, die Reifen sind an der Innenflanke an der Mindesttiefe, die Plakette wurde verneint. Es ist ein nachträglich eingetragener Zubehörradsatz mit einer Reifengröße, die das Auto ab Werk nicht hat.

Da das Auto in absehbarer Zeit verkauft werden soll, werden die Zubehörreifen nicht mehr erneuert. Das Auto wurde dann mit Winterrädern wieder vorgestellt, der Prüfer verneinte. Dann wurde das Auto mit einem anderen Sommerradsatz abermals wieder vorgestellt, aber der Prüfer verneinte wieder.

Es müsse dieser Zubehörradsatz mit der nachträglich eingetragenen Reifengröße mit ausreichend Profil vorgeführt werden.

Stimmt das wirklich, kann der Prüfer alle anderen Radsätze ablehnen und auf den ursprünglich vorgeführten Radsatz bestehen?

MfG

Chris

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27 Antworten

Es muss eine zulässige Kombination sein.

Mir scheint, dass hier entweder Informationen fehlen oder ein ganz spezielles Exemplar von Prüfer am Werk war.

Ein paar (anonymisierte) Bilder von Fahrzeugschein, dem Gutachten für die Änderung und dem HU Bericht können helfen, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Insbesondere zum Begriff "Serienräder" gibt es bisweilen unterschiedliche Ansichten...

Nein, er kann nicht auf den ursprünglich montierten Radsatz bestehen.

Es sei denn: bei der Eintragung wurden alle vorherigen Räder "ausgetragen". Das kommt bei größeren Unterschieden, bzw. Tachoangleichungen schon mal vor.

Die montierten Radsätze müssen eintragungsfrei sein, oder auf den Originalfelgen sein.

Siehst Du doch, dass er es kann.

…und Du hast nichts Besseres um die Ohren, hier Laien zu befragen, deren Antworten keinerlei Einfluss den Sachverhalt haben, anstatt einfach den Prüfstützpunkt zu wechseln?

Ich kann mir nur vorstellen, dass die anderen, vormals erlaubten, Reifenkombinationen gestrichen wurden, weil z.B. eine Tachoangleichung durchgeführt wurde um den neuen Satz Zubehörräder einzutragen.

In diesem Fall dürfte klar sein, weshalb der Prüfer die anderen Radsätze ablehnt.

Themenstarteram 20. April 2023 um 9:40

Die 15" Serienradsätze sind die ab Werk ausgelieferten Originalradsätze (SR+WR), die sind nach wie vor eingetragen und haben ausreichend Profil. Der 18" Zubehörradsatz ist auch eingetragen.

Klar kann ich mit einem der 15" Radsätze zu einem anderen Prüfinstitut fahren, aber da zahle ich wieder die volle Gebühr.

Ich wollte einfach wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Prüfer auf den ursprünglich vorgeführten Radsatz bestehen kann?

MfG

Chris

Zitat:

@chris6 schrieb am 20. April 2023 um 11:40:52 Uhr:

Ich wollte einfach wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Prüfer auf den ursprünglich vorgeführten Radsatz bestehen kann?

MfG

Chris

Warum fragst Du das nicht den Prüfer?

Ich denke, Du verheimlichst uns hier noch weitere Infos!

Themenstarteram 20. April 2023 um 10:13

Der Prüfer sagt, es muss immer der Radsatz in Ordnung gebracht werden, mit dem das Auto vorgeführt wurde. Weil, ich könne ja nach den guten 15" für die HU wieder den schlechten 18" Radsatz drauf machen. Daher muss der 18" Radsatz in Ordnung gebracht weren.

MfG

Chris

Zitat:

@chris6 schrieb am 20. April 2023 um 11:40:52 Uhr:

Die 15" Serienradsätze sind die ab Werk ausgelieferten Originalradsätze (SR+WR), die sind nach wie vor eingetragen und haben ausreichend Profil. Der 18" Zubehörradsatz ist auch eingetragen.

Klar kann ich mit einem der 15" Radsätze zu einem anderen Prüfinstitut fahren, aber da zahle ich wieder die volle Gebühr.

Ich wollte einfach wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Prüfer auf den ursprünglich vorgeführten Radsatz bestehen kann?

MfG

Chris

Kann er schon, darf er aber nicht.

Haben die (zulässigen) montierten Reifen ausreichendes Profil, muss er das akzeptieren.

Zitat:

@chris6 schrieb am 20. April 2023 um 12:13:15 Uhr:

Der Prüfer sagt, es muss immer der Radsatz in Ordnung gebracht werden, mit dem das Auto vorgeführt wurde.

Das ist Quatsch. Sicherlich kennt jeder, der HUs durchführt, die trickreiche Vorgehensweise, nur für die HU mal etwas zu montieren (oder auch zu demontieren), um es hinterher wieder rückgängig zu machen. Trotzdem kann es ja auch ganz regulär vorkommen, dass man wieder seinen ursprünglichen Rädersatz montiert. Ich würde mal mit dem Prüfstellenleiter sprechen.

Du kannst Dir ja genauso gut "neue" andere, erlaubte Felgen/Reifen kaufen.

Die HU ist ja eh nur eine Momentaufnahme.

Wenn die Geschichte so stimmt, so musst Du seinen Vorgesetzten damit konfrontieren.

… und was passiert, wenn der Radsatz zwischenzeitlich verkauft, geklaut oder die Räder defekt wurden?

Derartige Unwissenheit, Schikane oder Willkür mag ich mir bei keinem Prüfer vorstellen.

Zitat:

@chris6 schrieb am 20. April 2023 um 11:40:52 Uhr:

 

Klar kann ich mit einem der 15" Radsätze zu einem anderen Prüfinstitut fahren, aber da zahle ich wieder die volle Gebühr.

@chris6

Nein das stimmt nicht.

Habe auch schon mal ein Fahrzeug zur Nachprüfung bei einer anderen Organisation vorgeführt, zwecks Plakette nach Behebung der Mängel.

Habe nur die Gebühr für die Nachprüfung bezahlt damals.

Und das sogar in einem anderen Bundesland von NRW nach Niedersachsen.

Hallo.

Montier die WR, genügend Profil vorausgesetzt, und fahr zu einer anderen Prüforganisation, als wäre es die 1. Vorführung.

Dann zahlt er aber den vollen Satz. Und schon aus Prinzip würde ich jetzt wollen, dass genau dieser Prüfer die Plakette klebt. :p

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