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HILFE Rücktritt vom Kaufvertrag kurz vor Auslieferung

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 20:40

Hallo zusammen.

Ich mache für mein Problem mal einen neuen Thread auf, da ich schnell infos brauche ohne mich lange über die Sufu hier durchzusuchen.

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wir mein bestellter Golf geliefert. Anfang September.

Dummerweise hat sich eine Situation ergeben, dass ich den Kauf eigentlich doch nicht machen könnte.

Ich habe keine Finanzierung geplant, sondern wollte ohne Abwracken einfach mit Inzahlungnahme meines Meriva den Golf kaufen und den Rest halt bar hinblättern.

Kann ich auch noch wenn der Wagen quasi schon beim Händler steht, vom Kauf abspringen?

Kämen da kosten auf mich zu?

Wäre toll wenn mir jemand präziese Auskunft geben könnte.

 

Vielen lieben Dank

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10 Antworten

Steht in Deiner verbindlichen Bestellung: Bis zu 15% vom Kaufpreis kann Dein Händler geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von meriva0803

Hallo zusammen.

Ich mache für mein Problem mal einen neuen Thread auf, da ich schnell infos brauche ohne mich lange über die Sufu hier durchzusuchen.

 

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wir mein bestellter Golf geliefert. Anfang September.

Dummerweise hat sich eine Situation ergeben, dass ich den Kauf eigentlich doch nicht machen könnte.

 

Ich habe keine Finanzierung geplant, sondern wollte ohne Abwracken einfach mit Inzahlungnahme meines Meriva den Golf kaufen und den Rest halt bar hinblättern.

 

Kann ich auch noch wenn der Wagen quasi schon beim Händler steht, vom Kauf abspringen?

Kämen da kosten auf mich zu?

 

Wäre toll wenn mir jemand präziese Auskunft geben könnte.

Vielen lieben Dank

Bis Anfang September ist aber noch ein guter Monat .... finde du hättst ruhig die Sufu benutzen können ....

Zu den anfallenden Kosten solltest du mal das Kleingedruckte des Vertrages lesen, den du unterschrieben hast .... habe da irgendwas mit 15% vom Kaufpreis in Erinnerung ....

 

*edit* war ich wieder mal zu langsam :rolleyes::D

Natürlich kommen Kosten auf dich zu, da der Kaufvertrag verbindlich war. Nimm dir Zeit und lies das Kleingedruckte!

Üblicherweise dürften die 15% jedoch überhöht sein, d.h. du müsstest dem Händler niedrigere Kosten nachweisen.

BTW: Wie hast du denn den Wagen gekauft? Wenn ich als Abwracker 2500€+2500€+15% Rabatt bekomme, kann ich den Wagen direkt ohne Verlust verkaufen....

Apropos abwrackprämie:

Mein Händler meinte, wenn das neue Auto nicht min. 6 monate auf dem Käufer zugelassen ist dann will Vater Staat die kohle zurück

Deine Verhandlungssituation ist schlecht, wenn potenzielle Käufer erfahren, dass Du verkaufen mußt. Ich würde zuerst ehrlich mit dem Händler reden, ob sich eine Lösung finden läßt (Übernahme als Lagerfahrzeug / Verkauf in Kommission).

Du hast keine Wahl, aber ich würde den Wagen zumindest in sämtlichen Onlinemarktplätze einstellen, um vielleicht dort einen Käufer zu finden.

Die 15% beim Händler zu bezahlen ist der letzte Ausweg, falls alle Stricke reißen. Eigentlich der Hammer, weil der Händler diesen Neuwagen einfach wieder verkaufen könnte. Vertrag hin oder her, vielleicht lassen sich auch diese 15% mit etwas Geschick verhandeln. Auf jedem Fall solltest Du den Wagen nicht auf Dich zulassen, dann verliert er noch einmal 15%... ;)

 

@aLpi82: Das stimmt nicht! Es gibt keine Mindesthaltedauer für einen Neuwagen für den Du die Abwrackprämie erhalten hat. Du könntest ihm am gleichen Tag weiterverkaufen...

Zitat:

Original geschrieben von Oecher1963

Üblicherweise dürften die 15% jedoch überhöht sein, d.h. du müsstest dem Händler niedrigere Kosten nachweisen.

Stimmt nicht: Der Händler muss den entgangenen Gewinn nachweisen! Wenn er also Rabatt erhalten hat, liegt der entgangene Gewinn des Händlers entsprechend niedriger. Also mal in aller Ruhe mit dem Händler reden, die Situation erklären und fragen, ob er das Fahrzeug nicht anderweitig verkaufen kann.

am 30. Juli 2009 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Oecher1963

BTW: Wie hast du denn den Wagen gekauft? Wenn ich als Abwracker 2500€+2500€+15% Rabatt bekomme, kann ich den Wagen direkt ohne Verlust verkaufen....

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D, der TE hat doch ausdrücklich geschrieben:

"Ich habe keine Finanzierung geplant, sondern wollte ohne Abwracken einfach mit Inzahlungnahme meines Meriva den Golf kaufen und den Rest halt bar hinblättern."

Zitat:

Stimmt nicht: Der Händler muss den entgangenen Gewinn nachweisen! Wenn er also Rabatt erhalten hat, liegt der entgangene Gewinn des Händlers entsprechend niedriger.

Stimmt so auch nicht, die 15% beziehen sich auf die Kaufsumme und nicht auf den Listenpreis. Und ein entgangener Gewinn wäre zwischen dem vertraglich vereinbarten Verkaufspreis und dem Preis, den er bei Verkauf an einen Dritten erzielen kann, zu ermitteln, zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen, die er geltend machen kann. Das gibt schon eine Menge Spielraum für Kreativität ;)

Zitat:

Also mal in aller Ruhe mit dem Händler reden, die Situation erklären und fragen, ob er das Fahrzeug nicht anderweitig verkaufen kann.

Genau.

WIE kulant der Händler da in Bezug auf die 15% ist, hängt natürlich auch vom Fahrzeug ab, ob es eine gängige Konfiguration mit gängiger Farbe ist und damit gut verkäuflich. (und da ist tornadorot nicht gerade hilfreich...)

Im Regelfall wird man da kaum rauskommen.

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Holsteiner72

[...]   WIE kulant der Händler da in Bezug auf die 15% ist, hängt natürlich auch vom Fahrzeug ab, ob es eine gängige Konfiguration mit gängiger Farbe ist und damit gut verkäuflich. Aber im Regelfall wird man da kaum rauskommen.  [...]

Zitat:

aus der Signatur des TE

Bestellt: 28.03.09 1,4 TSI HL, 90KW, Tornadorot, Ablagepaket, RCD 310, GRA, Licht&Sicht

1. AB 07.04.09 unv.LT Juli

2. AB ohne Änderungen vorgenommen zu haben am 09.05.09 unv. LT Oktober:mad:

12.06.09 geändert auf 1,4 TSI 118 KW, voraussichtlicher LT 2.KW Juli:D

am 31. Juli 2009 um 5:53

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Apropos abwrackprämie:

Mein Händler meinte, wenn das neue Auto nicht min. 6 monate auf dem Käufer zugelassen ist dann will Vater Staat die kohle zurück

Das kann ich nicht bestätigen. Habe dieses Problem auch vor dem Kauf angesprochen und auch beim BIFI nachgefragt und dort wurde mir gesagt das es egal ist wie lange das neue Fahrzeug auf den Käufer bzw. Abwracker angemeldet ist. Theoretisch kannst du das Auto kaufen und am nächsten Tag sofort wieder verkaufen. Die Dama beim BIFi meinte nur zur Sicherheit würde sie das Auto so lange angemeldet lassen bis das Geld vom Staat überwiesen wurde...

Zitat:

Original geschrieben von TobboXX

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Apropos abwrackprämie:

Mein Händler meinte, wenn das neue Auto nicht min. 6 monate auf dem Käufer zugelassen ist dann will Vater Staat die kohle zurück

Das kann ich nicht bestätigen. Habe dieses Problem auch vor dem Kauf angesprochen und auch beim BIFI nachgefragt und dort wurde mir gesagt das es egal ist wie lange das neue Fahrzeug auf den Käufer bzw. Abwracker angemeldet ist. Theoretisch kannst du das Auto kaufen und am nächsten Tag sofort wieder verkaufen. Die Dama beim BIFi meinte nur zur Sicherheit würde sie das Auto so lange angemeldet lassen bis das Geld vom Staat überwiesen wurde...

stimmt , so haben es 2 Freunde von mir gemacht. Person A hatte nen 5 Jahre alten Toledo und wollte gerne nen neuen Octavia, Person B hatte nen alten Wagen und wollte gerne den Toledo !

Dann haben die Quasi den alten Wagen von Person B zum Abwracken genommen, den neuen wegen der Prämie auf Person B gekauft und zugelassen und direkt am nächsten TAg auf Person A umgeschrieben und den Toledo halt von Person A auf B umgeschrieben, und das mit der Prämie hat auch bestens geklappt :-)

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