HILFE!!! Rückgaberecht von Fahrzeug bei Privatverkauf? Kennt sich jemamnd aus?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hey yo,
ich brauche dringend Hilfe.
Bin jetzt seit 30.11.2010 im Besitz eines Golf V, 105 PS, BJ 2004. Habe das Auto privat gekauft, allerdings arbeitet der Verkäufer bei einem VW-Händler und kennt sich somit (denke ich mir halt) auf VW's ein bisschen aus.
Jetzt habe ich folgendes Problem: 2 unabhängige VW-Mechaniker haben mir nun schon bestätigt, dass der 2-Massenschwung kaputt ist. Festgestellt haben sie das, weil man das "hört". Ich als Laie höre das natürlich nicht. ?( Es ist aber so, dass dieses Geräusch, das auf den kaputten Schwung hindeutet, schon von Anfang an besteht (schon seit ich mit dem Auto das erste Mal Probe gefahren bin). Nur habe ich mir natürlich nichts gedacht dabei.
Meine Vermutung ist nun, dass der Verkäufer (der wie gesagt auch bei VW beschäftigt ist) von dem Mangel SEHRWOHL gewusst hat und das Auto auch genau aus diesem Grund verkauft hat! Deshalb auch wahrscheinlich Privatverkauf, nehme ich mal stark an.
Aber nun kann es doch nicht sein, dass ich nach einem Monat einen Schaden von ca. € 2.500,- bezahlen muss um es reparieren zu lassen?
Was kann ich in diesem Fall machen? Kennt sich jemand aus? Fällt sowas in die Kategorie "verschwiegener Mangel"? Wenn ja, wie kann ich beweisen, dass der Verkäufer davon wusste? Oder habe ich irgendeine Möglichkeit, das Auto zurück zu geben?

Bitte um dringende Hilfe.. weiß nicht mehr weiter :cry: und :danke: im Vorhinein ... LGz

Beste Antwort im Thema

Da hast Du wohl schlechte Karten!.
Der Verkäufer muss das Auto nicht zurücknehmen, teilweise kann man im Vertrag vereinbaren, dass man ne Woche z.B. Rückgaberecht hat. Wird aber wohl eher selten gemacht.
Das Problem ist, dass Du dem Verkäufer, die Absicht, oder den Mangel zu Zeitpunkt des Verkaufes nicht
nachweisen kannst! Hättest das KFZ besser mal für ein paar € bei Dekra, oder Adac checken lassen.
Vor allem wenn Du Dich als "Laie"bezeichnest.

Alle weiteren Infos zum Thema kannst Du hier lesen:

http://www.google.de/search?...

Gruss.

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Da hast Du wohl schlechte Karten!.
Der Verkäufer muss das Auto nicht zurücknehmen, teilweise kann man im Vertrag vereinbaren, dass man ne Woche z.B. Rückgaberecht hat. Wird aber wohl eher selten gemacht.
Das Problem ist, dass Du dem Verkäufer, die Absicht, oder den Mangel zu Zeitpunkt des Verkaufes nicht
nachweisen kannst! Hättest das KFZ besser mal für ein paar € bei Dekra, oder Adac checken lassen.
Vor allem wenn Du Dich als "Laie"bezeichnest.

Alle weiteren Infos zum Thema kannst Du hier lesen:

http://www.google.de/search?...

Gruss.

Danke für die Antwort.

Also ich bin aus Österreich und habe beim ÖAMTC einen Ankaufstest machen lassen, BEVOR ich das Auto tatsächlich gekauft habe.
Nur haben die auf mein Hindeuten, dass "ein komisches Geräusch besteht", gemeint, da würde wohl nur irgendeine Abdeckung klappern. Für diesen Ankaufstest habe ich auch 50€ als Mitglied hingelegt...
hmmm..

Kommt beim Kauf von privat auf die genaue(n) Formulierung(en) im Kaufvertrag an, was darin in puncto Fahrzeugmängel vereinbart wurde. Wie schon jemand sagte: die Beweislast liegt bei dir. DU musst dem privaten Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel schon bei Kaufabschluss gewusst hat und ihn dir somit arglistig verschwiegen hat. Das dürfte allerdings sehr schwer nachzuweisen sein. Es muss ihn also ein eindeutiges Verschulden treffen. Sonst wird er behaupten, dass das erst später, also nach dem Kaufrabschluß, eingetreten ist.

Zitat:

Original geschrieben von simpi


Danke für die Antwort.

Also ich bin aus Österreich und habe beim ÖAMTC einen Ankaufstest machen lassen, BEVOR ich das Auto tatsächlich gekauft habe.
Nur haben die auf mein Hindeuten, dass "ein komisches Geräusch besteht", gemeint, da würde wohl nur irgendeine Abdeckung klappern. Für diesen Ankaufstest habe ich auch 50€ als Mitglied hingelegt...
hmmm..

Na, da würd ich sagen, dass der Fuffi auch noch für A.... war!😉

Aber ehrlich: Wenn Du dieses Geräusch schon gehört hast, hätte ich dessen Herkunft genau wissen wollen, oder die Kiste mit der "klappernden Abdeckung" hätte beim Verkäufer weiter geklappert..🙂

Shit happens! Wirst wohl investieren müssen. Vielleicht gibts ja ne günstigere Alternative als die 2,5K.

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Ja, das ist typisch, mein spezielles Glück...
Naja, wegen dem Geräusch wollte ich auch nicht die hysterische Kuh spielen, hab mir gedacht der Mechaniker wird schon Recht haben... aber denkste!
Mich nervts nur ein bisschen, dass ich mir ein Auto kaufe um € 7.100,- und nach einem Monat habe ich eine Reparatur, die mehr als ein Drittel des Verkaufspreises ausmacht... Gibt leider keine billigeren Alternativen, hab mich schon erkundigt.

Grüßchen

http://www.motor-talk.de/.../...ckelt-und-laeuft-rau-t2380286.html?...

Hier kannst du lesen, wie sich ein defektes Zweimassenschwungrad bemerkbar macht.
Siehe mein Beitrag im Link...

Hallo.
Wer hat dir den Preis(2500€) für die Reparatur gesagt, der hat dir bestimt über beide Ohren gelogen. Die Kupplung erneuern brauch ca. 5 Stunden Zeit X ca. 70€(Werkstatt) und Plus Ersatzteile(Kuplung+Schwugrad) ca. 600-700€ kostet abgengich von Hersteler.

Den Ersatztele Pressen kanst du hier sehen:

http://www.pkwteile.de/.../kupplungssatz

Da hast Du gaaanz schlechte Karten, nach meiner Meinung.

Kupplung mit ZMS kostet bei VW ca. 1200,- All In.

Den Sachs-Satz aus dem Zubehör bekommst Du für 650,- plus den Loh in ner freien Werke.

Wenn es nur das Geräusch ist ("Komfortproblem"😉 lass es doch wie es ist. Wenn es richtig hin ist, kannst Du es immer noch wechseln lassen !

Danke für eure zahlreichen Antworten, weiß das sehr zu schätzen.

Naja, jetzt haben mir schon 2 VW-Mechaniker bestätigt, dass es 100% der ZMS ist ...
Es wurde mir auch gesagt, mit der Reparatur nicht unbedingt zu warten, da sonst irgendwie auch das Getriebe Schaden nehmen kann und die Sache dadurch noch um Einiges teurer wird, das will ich auch nicht unbedingt... VERZWEIFLUNG macht sich breit 🙁

Danke euch Leutchen.. Liebe Grüße

Zitat:

Original geschrieben von simpi


Danke für eure zahlreichen Antworten, weiß das sehr zu schätzen.

Naja, jetzt haben mir schon 2 VW-Mechaniker bestätigt, dass es 100% der ZMS ist ...
Es wurde mir auch gesagt, mit der Reparatur nicht unbedingt zu warten, da sonst irgendwie auch das Getriebe Schaden nehmen kann und die Sache dadurch noch um Einiges teurer wird, das will ich auch nicht unbedingt... VERZWEIFLUNG macht sich breit 🙁

Danke euch Leutchen.. Liebe Grüße

Am besten verkaufen und so tun, als ob alles i.O. wäre.

Wenn doch jemand fragt, sagst einfach " Ne Abdeckung klappert" 😁

Nehms mit ein wenig Humor, zu sehr drüber ärgern machts noch schlimmer!

Zitat:

Original geschrieben von simpi


Danke für die Antwort.

Also ich bin aus Österreich und habe beim ÖAMTC einen Ankaufstest machen lassen, BEVOR ich das Auto tatsächlich gekauft habe.
Nur haben die auf mein Hindeuten, dass "ein komisches Geräusch besteht", gemeint, da würde wohl nur irgendeine Abdeckung klappern. Für diesen Ankaufstest habe ich auch 50€ als Mitglied hingelegt...
hmmm..

Gegenüber dem Verläufer kannst du gar nichts machen (zumindest in Deutschland, ich weiß nicht wie es in Ö aussieht).

Allerdings haftet der Gebrauchtwagengutachter (ÖAMTC) für nicht entdeckte Mängel, ganz besonders, wenn du noch auf den speziellen Mangel aufmerksam gemacht hast. Du kannst dich also an den Wenden (das wäre zumindest in D so, k.A. wie es in Ö ist). Schau mal in den Vertrag mit dem Gutachter.

Um irgendetwas geltend zu machen, musst das ZMS aber erstmal genau untersucht und getauscht werden (ausgebaute Teile aufheben!). Einfach zu behaupten, es wäre kaputt, wird denen nicht reichen. Die behaupten dann einfach, dass es nicht kaputt ist.

Wenn die Leute beim ÖAMTC auf Deinen Hinweis hin das Geräusch gehört haben und also bestätigen können ist zumindest bewiesen daß der Mangel schon vor dem Verkauf existierte.

Also ruhig Rechtsberatung einholen und sehen was dazu gesagt wird.

Die Chancen stehen dann nicht so schlecht denke ich.

Ich bin kein Jurist aber so leicht die Sache abzutun nach dem Motto " selbst schuld" geht sicher nicht.
Zumal so ein Schwungrad nicht von heute auf morgen verschleißt.

Hi Ugolf

meinst Du denn da kann sich einer noch nach Wochen erinnern dass er vom ÖAMTC was sagte und schriftlich hat der Thread Ersteller ja nichts, dass er auf was hingewiesen hat.

Also ist es doch einfach raus geworfenes Geld ihn zur Rechtsberatung zu schicken ( jeder Anwalt sagt Dir daß Du Chancen hast, bringt ihm ja Geld ), was soll er da ?
Die Rechtslage ist doch so klar wie sie klarer nicht sein kann ( denke er hat einen typischen Kaufvertrag von Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung usw. ), an den Gutachter kann er auch wohl nicht gehen, denn sind ja schon 4 Wochen her und ob letztlich das angegebene Teil wirklich defekt ist, sieht man ja erst beim Ausbau.

Also denke er hat echt Pech und gelitten und wird seinen Schaden selber zahlen müßen und soll sich das Geld für weitere Experimente ( Anwalt ) sparen, dann hat er schon einen Teil seiner Reparaturkosten. Denn geht er den Rechtsweg, dann kann es ihn doppelt so teuer mit Anwalt und Gericht kommen und seine Chancen sind nun mal verdammt schlecht, da was zu erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Ugolf


Wenn die Leute beim ÖAMTC auf Deinen Hinweis hin das Geräusch gehört haben und also bestätigen können ist zumindest bewiesen daß der Mangel schon vor dem Verkauf existierte.

Da hat er doch nichts schriftlich dass er auf das Geräusch hingewiesen hat und denkst Du ein Gutachter der täglich mehrere Autos sich ansieht wird sich nach 4 Wochen noch an so was erinnern und dann auch noch zugeben ;-)

Also ruhig Rechtsberatung einholen und sehen was dazu gesagt wird.
Die Chancen stehen dann nicht so schlecht denke ich.

Zumindest nicht für den Anwalt dass er auch noch was an Dir verdient und Du dann die Kosten für diesen und die Reparatur am Hals hast. Denn was soll die Chance sein für Dich ??? Weder der Verkäufer noch der Gutachter werden Dir zur Seite stehen, denn dann hätten sie ja selber den schwarzen Peter
Ich bin kein Jurist aber so leicht die Sache abzutun nach dem Motto " selbst schuld" geht sicher nicht.
Zumal so ein Schwungrad nicht von heute auf morgen verschleißt.

Zitat:

Original geschrieben von Ugolf


Wenn die Leute beim ÖAMTC auf Deinen Hinweis hin das Geräusch gehört haben und also bestätigen können ist zumindest bewiesen daß der Mangel schon vor dem Verkauf existierte.

Das ist unerheblich, entscheidend ist, ob der Privatverkäufer davon wusste!

Zitat:

Also ruhig Rechtsberatung einholen und sehen was dazu gesagt wird.

Die Chancen stehen dann nicht so schlecht denke ich.

Ich bin kein Jurist [...]

Dann solltest Du Rechtsberatungen unterlassen!😉

An den TE: Das wird ganz schwer, ich kenne das österreischische Recht kaum, aber das dürfte ähnlich wie in Deutschland sein. Du musst dem Verkäufer beweisen, dass er den Mangel vor dem Verkauf kannte. Das wird schwer. Wenn Du das Geld investieren willst, such Dir anwaltliche Hilfe und lass Dich beraten.

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