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Hauptuntersuchung Abgasuntersuchungsbericht fehlt

Themenstarteram 14. September 2023 um 9:46

Hallo,

ich war mit dem Auto bei der Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung. Beides wurde gemacht und bestanden. Plakette und den HU Bericht bekommen. Auf dem HU Bericht steht, wie schon seit Jahren, dass die UMA bestanden wurde. Allerdings habe ich früher immer noch eine zweite Seite bekommen, auf der die Abgaswerte aufgeführt waren. Diese zweite Seite hatte ebenfalls Stempel und Unterschrift.

Diesmal habe ich diese zweite Seite über die Details der Abgaswerte nicht erhalten. 2021,2019,2017... gabs die jedes Mal.

Ist diese Abgasdetailseite seit 2023 nicht mehr vorgesehen oder wurde sie vergessen?

Viele Grüße

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37 Antworten

Vielleicht liegt die Seite noch im Drucker, Ruf einfach mal an.

Zitat:

@Klingone007 schrieb am 14. September 2023 um 11:46:17 Uhr:

Diese zweite Seite hatte ebenfalls Stempel und Unterschrift.

Ich war vor sechs Wochen auch zur HU/AU in einer Werkstatt und habe ausser der HU-Prüfbescheinigung auch den Prüfnachweis der AU (Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung nach Anlage VIII StVZO) mit Stempel und Unterschrift erhalten.

Der kann in deinem Fall sicher auch nochmal gedruckt, abgestempelt und unterschrieben werden. Das ist ja alles gespeichert.

Themenstarteram 14. September 2023 um 11:24

Danke für eure Antworten.

Habe eben bei der Prüfstelle angerufen:

Die Detailseite mit den Abgaswerten wird nicht mehr ausgegeben. Es steht nur noch auf dem HU Bericht, dass die UMA bestanden wurde.

Dann hat sich das evtl. zum 01. September geändert, denn ich habe den AU-Bericht im August noch erhalten. Evtl. aber handhaben das die unterschiedlichen Prüforganisationen auch unterschiedlich. Das soll aber mMn nicht so sein. Meine Prüforganisation war die GTÜ.

Warum rufst Du nicht erst mal bei Deiner Prüfstelle an, bevor Du hier fragst ???

Themenstarteram 14. September 2023 um 14:59

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 14. September 2023 um 13:37:17 Uhr:

Dann hat sich das evtl. zum 01. September geändert, denn ich habe den AU-Bericht im August noch erhalten. Evtl. aber handhaben das die unterschiedlichen Prüforganisationen auch unterschiedlich. Das soll aber mMn nicht so sein. Meine Prüforganisation war die GTÜ.

Ich war auch bei GTÜ. Habe eben noch mit einem Bekannten gesprochen, der auch dort war. Er war Anfang des Jahres und da gabs auch keinen detaillierten AU-Bericht. Scheint vielleicht eine Eigenheit der Filiale zu sein.

 

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 14. September 2023 um 15:06:13 Uhr:

Warum rufst Du nicht erst mal bei Deiner Prüfstelle an, bevor Du hier fragst ???

So konnten wir feststellen, dass das wohl jede Prüfstelle anders handhabt. Ein einheitliches Vorgehen scheint es hier nicht zu geben, bzw. nicht gelebt zu werden.

Zitat:

@Klingone007 schrieb am 14. September 2023 um 16:59:53 Uhr:

So konnten wir feststellen, dass das wohl jede Prüfstelle anders handhabt. Ein einheitliches Vorgehen scheint es hier nicht zu geben, bzw. nicht gelebt zu werden.

Und das, wo doch in Deutschland alles, aber wirklich alles haarklein geregelt ist...:rolleyes:

Könnte aber auch sein, dass das trotzdem einheitlich geregelt ist, die Prüfstellen sich aber als eigene Herzogtümer betrachten und ihre eigenen Gesetze umsetzen...

Oder es liegt an der Art der Durchführung.

AU vom Prüfer, bei sich auf dem Vereins-Hof selbst durchgeführt: ein Blatt reicht.

AU von einer Werkstatt (speziell als Gastgeber eines reisenden Prüfers) gemacht, und zur HU vorgelegt: wo es den Zettel eh schon gibt, wird er auch mit ausgehändigt.

Die Daten gehören eigentlich mir, oder?

Welche Daten....

Zitat:

@Timmerings Jan schrieb am 14. September 2023 um 21:00:59 Uhr:

AU vom Prüfer, bei sich auf dem Vereins-Hof selbst durchgeführt: ein Blatt reicht.

Das regelt die entsprechende Richtlinie:

 

Wird die Untersuchung der Abgase im Rahmen einer HU nach § 29 StVZO von einem aaSoP oder PI durchgeführt, so hat dieser einen Nachweis über die Durchführung der AU nach Anlage VIII nach dem im VkBl. 2014 S. 686–687 veröffentlichten Muster auszustellen; dieser Nachweis ist Bestandteil des Hauptuntersuchungsberichts. Alternativ kann die Dokumentation der Untersuchung der Abgase auch mit dem Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung erbracht werden, sofern alle inhaltlichen Angaben des Nachweises einschließlich des angewendeten Prüfverfahrens und ggf. Abweichungen/Erläuterungen in den HU-Bericht übernommen werden.

Insofern:

Ja, es muss neben dem HU-Bericht keinen separaten UMA-Nachweis mehr geben. Aber dann müssen alle Daten die auf den UMA-Nachweis gehören im HU-Bericht enthalten sein. Das passt typischerweise bei einem Krad auch auf ein Blatt, vielleicht auch noch bei einem Kraftwagen mit O- oder U-Kat. Spätestens bei Diesel oder G-Kat im Kraftwagen braucht man dafür aber zwei Blätter.

Zitat:

AU von einer Werkstatt (speziell als Gastgeber eines reisenden Prüfers) gemacht, und zur HU vorgelegt: wo es den Zettel eh schon gibt, wird er auch mit ausgehändigt.

Das sowieso, und die RiLi legt auch fest, dass das zweite Blatt dem Halter nach der HU ausgehändigt werden muss:

 

Wird nach Nr. 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO der Untersuchungspunkt "Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ als eigenständiger Teil der HU von einer dafür nach Anlage VIIIc StVZO anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt, so hat diese einen Nachweis über die Durchführung der AU nach Anlage VIII StVZO nach dem im VkBl. 2014 S. 686–687 veröffentlichten Muster mit fälschungserschwerenden Merkmalen auszustellen und dem Fahrzeughalter oder seinem Beauftragten zu übergeben und diesen darauf aufmerksam zu machen, dass der Nachweis dem aaSoP oder PI vor der Durchführung der HU zu übergeben ist. Dieser Nachweis ist dem Hauptuntersuchungsbericht beizufügen und ist mit diesem dem Fahrzeughalter oder seinem Beauftragten auszuhändigen.

Unsere Koryphäe auf dem Gebiet. :)

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 14. September 2023 um 21:58:03 Uhr:

Welche Daten....

Es wurden in meinem Auftrag und auf meine Kosten Abgaswerte meines Fahrzeugs ermittelt und im Rechner der TÜV-Organisation abgespeichert. Nach meinem Verständnis gehören diese Daten mir und ich kann die Herausgabe verlangen.

Themenstarteram 15. September 2023 um 17:30

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. September 2023 um 22:28:04 Uhr:

Das sowieso, und die RiLi legt auch fest, dass das zweite Blatt dem Halter nach der HU ausgehändigt werden muss:

Danke für deine ausführliche Antwort.

Schade, die GTÜ Prüfstelle händigt trotzdem kein Abgasblatt mehr aus und auf der HU Seite stehen auch keine Abgasdaten. Es wird damit abgetan, dass es reicht, wenn auf der HU Bescheinigung: UMA bestanden draufsteht.

Vermutlich könnte man hier klagen, aber das ist es mir auch nicht wert. Nachteile hat man dadurch auch keine.

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