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Händler bekommt Fahrzeug nicht repariert .

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 29. November 2023 um 11:26

Hallo habe einen mercedes s212 e300 bei einem gebrauchtwagenhändler gekauft dann hatte ich kurz dannach das problem das er öl verliert und das luftfshrwerk einseitig höher war habe ich das fahrzeug zum händler gefahren das er die probleme behebt was er dann so angenommen hat. Als ich ganze 2 monate warten musste bis er sagte das das fahrzeug jetzt abhol bereit ist bin ich natürlich hingefahren zum abholen dort merkte ich aber das das fahrwerk immernoch einseitig höher war. Also hab ich ihm wieder klar gemacht das es so nicht normal ist und es beheben soll also bin gleich wieder heim und hab des fahrezug dort stehen lassen. Es steht seit dem wieder zwei wochen da und er meint er braucht noch etwas zeit . Kann ich iwie aus dem kaufvertrag oder so das fahrzeug steht jetzt über 2 monate bei ihm und die bekommen das problem mit dem fahrwerk nicht in den griff

Lg

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7 Antworten

Ist das ein Händler der in der Innung ist? Dann wende Dich an die, das bewirkt Wunder.

Ist es ein Fähnchenhändler? Dann übe Dich in Geduld.

Mein Gott, Du musst vom Kauf zurücktreten ! Das wird doch nie mehr etwas.

Wolli

So einfach ist das nicht - ich würde eine Frist zur Nachbesserung setzen mit Androhung , den Kauf zurück abzuwickeln , falls es nicht repariert ist. Falls Almir97 es nicht selber kann empfehle ich einen Anwalt.

Anwalt einschalten der macht das schon.

So hätte ich entschieden Keine Lust mit denn Experten zu diskutieren.

Wie UHU99 schon richtig schreibt:

Schriftlich (Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen) Frist zur Nachbesserung setzen. Ansonsten Rückabwicklung des Kaufs. Wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Auf jeden Fall Druck machen und sich nicht vertrösten lassen.

Viel Erfolg !!!!

https://www.adac.de/.../#gebrauchtwagen-beim-haendler-gekauft

 

Hier hat der ADAC das, wie ich meine, vollumfänglich und gut dargelegt.

 

Dem TE viel Glück und Erfolg, ist eine schei.. Situation.

 

Gruß AWXS

Zitat:

@Executive67 schrieb am 29. November 2023 um 14:46:17 Uhr:

Wie UHU99 schon richtig schreibt:

Schriftlich (Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen) Frist zur Nachbesserung setzen. Ansonsten Rückabwicklung des Kaufs. Wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Auf jeden Fall Druck machen und sich nicht vertrösten lassen.

Viel Erfolg !!!!

So ist es. Zeitnah schriftlich was Gerichtsfestes aufsetzen und zukommen lassen.

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