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H - Kennzeichen für Neuwagen möglich ?

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 1:30

Ab und an werden 30 - Jahre alte Autos angeboten, die die Jahrzehnte als Neuwagen überdauert haben, ohne jemals zugelassen worden zu sein, weil sie vielleicht die ganze Zeit eingemottet bei irgendeinem Händler gestanden haben. - Regulär würde man ein solches Auto in Deutschland niemals zugelassen bekommen, weil es die aktuelle Schadstoffnorm nicht erfüllt. Kann man aber nicht ein solches Auto direkt, also mit seiner ersten Zulassung mit H - Kennzeichen anmelden ? Für Oldtimer spielen ja aktuelle Schadstoffnormen keine Rolle ...

http://suchen.mobile.de/.../details.html?...

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Es geht nicht darum, dem Beamten sein Handwerkszeug mizubringen, sondern gut vorbereitet in eine Besprechung zu gehen. Dazu gehört, die möglichen Argumente der Gegenseite zu kennen und nach Möglichkeit auch die Antworten darauf.

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es heißt ganz klar:

Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer. Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kenn­zeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison­kennzeichen. Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr­zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.

Nach der neuen Regelung ist das möglich, also abgelagerte Neuwagen, die noch nie zugelassen waren oder z.B. auch Fahrzeuge, die nur auf Privatgelände (Flughäfen usw) bewegt wurden. Das gilt aber nicht für Ladenhüter mit verspäteter Erstzulassung. Wer sich also in den 90ern bei Ford-Stock einen Neuwagen aus den 70ern geholt hat und mit dem Anmelden nicht warten konnte (die Änderung der Regelung konnte ja auch keiner vorhersehen), muss noch ein paar Jahre die teure Steuer abdrücken. Mein Santana Bj. 84 wäre jetzt soweit, der stand auch 2 Jahre im Schaufenster, bis der Händler ihn mit viel Mühe einem befreundeten Fahrlehrer an die Backe labern konnte. :D

Volker, dann erklär mir mal WO in der seit 2012 geltenden Richtlinie das möglich sein soll - da heisst es AFAIK weiterhin so wie transe79 es zitiert! Und was ein 1986 zugelassener Santana Bj.84 mit der Fragestellung zu tun hat erschliesst sich mir auch nicht...

Bin zwar nicht Volker, aber beispielsweise hier kann nachgelesen werden, dass auch auf das Herstellungsdatum abgestellt werden kann.

Wobei man nun wissen sollte, was vor mindestens 30 Jahren "in den Verkehr gekommen" genau bedeutet. :confused:

Bei genauer Betrachtung sind doch niemals zugelassene Fahrzeuge auch nicht "in den Verkehr gekommen"?

Sie wurden gebaut und irgendwo hingestellt.

Punkt.

Wenngleich der o.a. Ritmo die 254km auch nicht durch hin- und herschieben in der Ausstellungshalle erreicht haben wird.

Vielleicht wurde er mal als Vorführer mit irgendeinem Kennzeichen bewegt?

Verkauf ist beispielsweise ein Inverkehrbringen.

ich würd es anders sehen

Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.

würde bedeuten das es nachweislich "genutzt wurde"

z.b. flughafen ect

welches sich anhand von rechnungen über rep ect nachweisen ließe

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 17:07

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 1. Oktober 2016 um 09:19:59 Uhr:

Ford-Stock ...

Mein Santana Bj. 84 wäre jetzt soweit, der stand auch 2 Jahre im Schaufenster, bis der Händler ihn mit viel Mühe einem befreundeten Fahrlehrer an die Backe labern konnte. :D

:D

Ford Stock gibt`s ja wirklich. Ich dachte erst du meintest sowas wie " Ford Mustermann " :D

Wurde der Santana dann etwa zum Fahrschulwagen ?

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 17:12

Zitat:

@Kombi_960 schrieb am 1. Oktober 2016 um 14:51:34 Uhr:

Verkauf ist beispielsweise ein Inverkehrbringen.

Klingt zwar clever, aber bist du dir da ganz sicher ?

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 17:14

Zitat:

@transe79 schrieb am 1. Oktober 2016 um 17:20:16 Uhr:

ich würd es anders sehen

würde bedeuten das es nachweislich "genutzt wurde"

z.b. flughafen ect

Der Hinweis, daß Fahrzeug sei mit roten Kennzeichen ab und an im Verkehr bewegt worden, wird wohl ausreichen ...

Nein, es zählt nicht das "in Verkehr bringen" sondern der Tag der ersten Zulassung.

Ohne EZ damals gibts grundsätzlich keine Zulassung, weil die Erstzulassungskriterien von heute erfüllt werden müssten.

Von Grundsätzen kann man natürlich abweichen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen...

Steht ja in dem o.a. Link auch deutlich drin, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Ohne Einzelfallentscheidung geht da wohl nix.

Zitat:

Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.

Also ich bin der Meineung das ein 30 jahre altes Auto das noch nie zugelassen wurde auch ein H kenzeichen bekommen kann.

Denn in Verkehr bringen bedeutet nicht Straßenverkehr.

Ich glaube, das dieses eine auslegungssache des sachbearbeiter und der entsprechenden behorde ist.

Die uk ist bald ausland. zulassung dort auf eigene namen, in d rum fahren fur einige monate, als umzugsgut in d zu lassen. Manchmal klappe das nicht I'm ausland, wie man Es sich wunscht.

Rudiger

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