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H - Kennzeichen für Neuwagen möglich ?

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 1:30

Ab und an werden 30 - Jahre alte Autos angeboten, die die Jahrzehnte als Neuwagen überdauert haben, ohne jemals zugelassen worden zu sein, weil sie vielleicht die ganze Zeit eingemottet bei irgendeinem Händler gestanden haben. - Regulär würde man ein solches Auto in Deutschland niemals zugelassen bekommen, weil es die aktuelle Schadstoffnorm nicht erfüllt. Kann man aber nicht ein solches Auto direkt, also mit seiner ersten Zulassung mit H - Kennzeichen anmelden ? Für Oldtimer spielen ja aktuelle Schadstoffnormen keine Rolle ...

http://suchen.mobile.de/.../details.html?...

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Es geht nicht darum, dem Beamten sein Handwerkszeug mizubringen, sondern gut vorbereitet in eine Besprechung zu gehen. Dazu gehört, die möglichen Argumente der Gegenseite zu kennen und nach Möglichkeit auch die Antworten darauf.

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Ist es nicht so, dass das H-Kennzeichen einzig und allein dem Zweck dient automobile Oldies für die Zukunft zu erhalten?

Aus welchem sinnvollen Grund sollte das dann nicht bei einem automobilen Oldie möglich sein, der noch nie zugelassen war? Ist ein solches Fahrzeug damit schlechter/minderwertiger bzw. weniger erhaltenswert als ein bislang nicht zugelassenes Fahrzeug?

Zitat:

@winkler12345 schrieb am 1. Oktober 2016 um 19:12:49 Uhr:

Zitat:

@Kombi_960 schrieb am 1. Oktober 2016 um 14:51:34 Uhr:

Verkauf ist beispielsweise ein Inverkehrbringen.

Klingt zwar clever, aber bist du dir da ganz sicher ?

Ja, bin ich. Analog zum Inverkehrbringen von Fälschungen beispielsweise. Ich hab noch keinen gesehen, der auf ner Gucci-Tasche über die Autobahn geritten ist. Trotzdem wird sowas massenweise "in Verkehr gebracht", eben indem es verkauft wird. Lies dir doch mal meinen Link durch. Das "Inverkehrbringen" ist ein juristischer Fachbegriff, wobei der Verkehr in diesem Begriff nicht deckungsgleich ist mit dem Straßenverkehr.

Wenn du ernsthaft an dem Kauf und der Zulassung des Ritmo Cabrios interessiert bist (ich finde das Ding übrigens auch rattenscharf, wenns auch nicht mein Beuteschema ist) wäre es sinnvoll, das Gespräch mit der Zulassungsbehörde zu suchen und sich dort einmal über die Sichtweise der Behörde zu informieren. Aber nicht mit dem Sachbearbeiter am Schalter, ich würd dazu einen Termin mit dem Behördenleiter vereinbaren. Erst da alles abklären, dann kaufen, zulassen und genießen. Das ist in meinen Augen ein Weg, der klappen müsste. Und nicht vergessen, die Richtline in Schriftform mitzubringen.

Finde ich auch immer klasse, wenn man einem Staatsdiener seine Unterlagen mitbringen muss.

Die scheinen echt vergessen zu haben, wer hier eigentlich für wen arbeitet, das nur am Rande. Regt mich aber jedesmal fürchterlich auf.

 

mfg

Es geht nicht darum, dem Beamten sein Handwerkszeug mizubringen, sondern gut vorbereitet in eine Besprechung zu gehen. Dazu gehört, die möglichen Argumente der Gegenseite zu kennen und nach Möglichkeit auch die Antworten darauf.

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 0:37

Zitat:

@Shelbo schrieb am 2. Oktober 2016 um 18:07:27 Uhr:

Ist es nicht so, dass das H-Kennzeichen einzig und allein dem Zweck dient automobile Oldies für die Zukunft zu erhalten?

Aus welchem sinnvollen Grund sollte das dann nicht bei einem automobilen Oldie möglich sein, der noch nie zugelassen war? Ist ein solches Fahrzeug damit schlechter/minderwertiger bzw. weniger erhaltenswert als ein bislang nicht zugelassenes Fahrzeug?

Dazu fällt mir folgendes ein. In einem Film sagte ein Beamter zu einem Bürger : " Sie machen einen Fehler. Sie dürfen einer Behörde nicht mit logischen Argumenten kommen ... " ...

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