ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. H-Kennzeichen an meinem Traumbus?

H-Kennzeichen an meinem Traumbus?

VW T3
Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 16:55

Hallo zusammen!

Ich bin in dieses Forum neu hinzugekommen weil mich momentan zuviele Fragen ueber das H-Kennzeichen an einem VW t2 a oder b beschaeftigen. Ich lebe in England und ihr werdet nich glauben wieviele wunderschoene VW Busse hier im Betrieb sind. Wie dem auch sei ich will mir auch einen Zulegen. Ein schoener VW t2a oder b soll es sein. Zu meinen Fragen:

1. Viele der Busse die hier zu verkauf stehen sind schon tiefer gelegt. Zulaessig oder nich zulaessig fuer ein H Kennzeichen an einem VW Bus??

2. Ich kann das mit dem "zeitgenoessischem" tuning bzw Motor nicht ganz nachvollziehen. Soll das nun heissen, das ich zB einen Porsche Motor 914 (der ja auch aus aelteren zeiten stammt) oder einen "aufgemöbelten" alten motor in einem VW bus fahren kann und immer noch die oldtimer zulassung bekomme?

3. Es scheint viele verschiedene Auspuffsorten fuer den T2 zu geben, jedoch nur orginal von VW gefertige auspuffanlagen sind zulaessig fuer das H kennzeihen. IST DAS RICHTIG?

4. Auch zu erdgas Umbauten hab ich nun verschiedenes gelesen...weiss jemand ob eine LPG anlage nun den oldtimer test besteht, oder nicht?

5. Probleme bei der oldtimer zulassung wegen der Fahrerseite??

6. Ein Aufklappbares Dach...muss das dann auch vor mindestens 20 jahren eingebaut und eingetragen worden sein??

hier nur ein beispiel:

http://www.itsmymarket.com/.../

H-kennzeichen ja oder nein??

Sollte es mit einer Oldtimer zulassung nicht klappen, gibt es dann immer noch Wege den Bus durch die Umweltzonen zu bewegen?

Ich dachte da an Erdgas Umbau (so oder so), geregelter KAT (gibt es das fuer diese alten T2 ueberhaupt?),...andere ideen??

jaa vielen Dank schonmal fuers lesen und ich hoffe ihr koennt mir ewas Licht ins dunkle bringen.

Ähnliche Themen
13 Antworten
am 14. Oktober 2009 um 21:26

Hi,

zum Thema H-Zulassung kann ich dir nur folgendes sagen:

Zeitgenössisches Tuning ist erlaubt, das bedeutet : Zubehörteile die zum damaligen Zeitpunkt legal angebaut werden konnten und im Handel erhältlich waren.

ZB Oscar oder Marshal Zusatzscheinwerfer oder spezielle Spoiler aus der Zeit und von damaligen Herstellern.

Veränderungen am Fahrzeug die Eingetragen werden müssen, müssen mindestens 20 Jahre alt sein.

Das selbe gilt für Fremdmotoren, wobei hier der Herstellungszeitpunkt des Motors (oder motortypes zählt, wenn ich mich nicht irre.

ausgenommen sind hier "umweltschutzmaßnahmen" also Kat und Kaltlaufregler und socher kram.

Und zum Thema G-Kat im T2: Der T2 hatte nur Vergaser... und da ist mit Gkat nichts zu machen, nur U-Kat, und der bringt dir nücht.

Am besten du lässt dich mal von einem kompetenten TÜV-Prüfer beraten, der kann dir genau sagen was darf und was nicht.

Ach, und rechtslenker sind erlaubt, zumindest hab ich schon einen gesehen (Morgan +8).

Gruß,

Thibaut

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 22:46

uuuh tausend dank na das klaert ja schon einiges!

vermutlich das beste, einen tüv pruefer zu finden der viiiel zeit fuer ein ausgiebiges telefongespraech hat

hehe

weisst du denn nichts ueber die tieferlegung?hast du zB schon mal nen tiefergelegten T2 mit nem H kennzeichen gesehen?

sorry aber wirklich die meisten hier in der UK sind bereits tiefer gelegt, zumindest ein bisschen.

Das mit dem Motor heisst dann also WENN ein nich orginaler drin ist, dann muss der da schon 20 jahre drin und eingetragen sein.

waere auch schoen ein bisschen mehr von jemandem zu hoeren der zB einen Porsche motor in nem T2 faehrt!

aufjeden fall DANKE AN DICH VINREEB

am 15. Oktober 2009 um 4:33

Hi,

Wie gesagt, beim Motor bin ich mir nicht ganz sicher, kann sein das der 20 jahre drin sein muss, kann auch sein das der einfach nur 20 Jahre alt sein muss also aus einem Spenderfahrzeug bis 89er BJ.

Bei der Tieferlegung kommt es drauf an,

War es damals üblich und war es damals legal.... hab mal gehört das Käfer nur durch anderes Montieren der Aufhängung tiefer gelegt werden konnten... da kann man vieleicht recht einfach den Originalzustand wieder herstellen.

Tut mir leid aber genaues weiß ich vom T2 nicht, ich hab nen T3, und da ist das Fahrwerk anders aufgebaut.

Ich würde an deiner stelle mal zum TÜV fahren, die sind bei einem persönlichen Gespräch meisst besser drauf.

Gruß,

Thibaut

Hi zusammen,

in der Motorfrage sieht es so aus:

Anerkenungsfähig sind alle Motoren aus der gleichen Fahrzeugreihe.

Ausnahmen bilden

- andere Motoren des gleichen Herstellers, die aber min. 20 Jahre alt sein müssen (aber auch später eingebaut worden sein können),

- Fremdmotoren, die im Bereich der StVZO zulässig sind, aber seit mind. 20 Jahre im Fahrzeug sind (Nachweispflicht).

Das ganze steht in einer sehr lesenswerten Broschüre, die ich hoffendlich erfolgreich hochgeladen habe. Ansonsten hier der Link zum Tüv Süd, als Quelle:

www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Das es ein Rechtslenker ist dürfte akzeptabel sein... Aber lies erstmal selbst ;)

Gruß, Christian

wo willst du den denn anmelden?

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 20:13

spielt das ne rolle?

im raum stuttgart...baden wuerttemberg...koennt mir vorstellen das die da noch etwas genauer sind.

Es spielt eine untergeordnete Rolle, denn TÜV ist nicht gleich TÜV, was das H - Kennz. betrifft.

Im Allgemeinen gilt diese Regelung, doch manche Blaukittel schiessen über das Ziel hinaus, siehe Anlage.

"Ich lebe in England" ... was ist an der frage blöd?

Wenn ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet ist, ist auch eine KfZ-Zulassung möglich. Wo ist also das Prob.?

Zur Begutachtung für das H-Kennzeichen: "(...)Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen (...)" (§ 23 StvZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer).

Generell gilt: Der Bus sollte einen Zustand von 3 (1 sehr gut, 5 mangelhaft) nicht unterschreiten. Und da ist manch Prüfer halt genauer als der andere. Das liegt leider in seinem Ermessen.

Gruß, Christian

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 9:46

Nichts Bloed daran!

in gegenfrage interessiert mich ja nur in wie fern das eine rolle spielt.

Also ich lebe momentan in UK werd aber wieder nach deutschland zurueck ziehen. von daher, wird der bus vorerst hier in der UK angemeldet sein (ebenso des brittischen vorbesitzers wegen). Sobald wir dann ruebergesiedelt sind werd ich ihn wie geschrieben irgendwo vermutlich in baden wuerttemberg anmelden und zum Tüv schicken...

Es sei denn natuerlich ihr nennt mir ein Bundeland in dem ich die groessten chancen auf nachlaessige Tüv pruefer und ein H kennzeichen hab...Dann wuerd ich das dort machen.

Hier in UK is kein problem mit tüv und son kram...sobald das auto (glaub bis 1974) 30 jahre alt is muss man keine steuern zahlen....zustand des wagens is egal solang der sogenannte MOT (tüv) pruefer das Fahrzeug als "sicher und fahrtuechtig" annerkennt. Ebenso tieferlegungen, getunte motoren, auspuffanlagen,... spielen bei der MOT keine Rolle solang alles rund laeuft....schoen gell?

Danke und noch n schoenen Tag.

Die Umbauten sind in GB wesentlich leichter zu machen, auch dort, kann man sein Fahrzeug als historisch einstufen und sogar seinen Eigenbau abnehmen lassen, was hier zu Lande unmöglich ist.

Ein nur 52 cm hohes Badmobil zB., mit über 200PS ist hier, Dank der Lichtaustrittskante von 50cm, nicht zu tüven :D :D in GB Problemlos machbar, wenn nur die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.

am 17. Oktober 2009 um 12:20

Ja,

da sieht man auch deutlich den Regulierungswahnsin.

In D wird alles und jeder getüvt und auf Konformität geprüft, in anderen Ländern ist das nicht so, und den Leuten dort gehts auch gut...

apropos lichtaustrittskante: wie ist das bei den inzwischen straßenzugelassenen karts? die sind doch eigentlich auch zu flach oder?

Gruß,

thibaut

Gute Frage, wahrscheinlich hat man die StZVO in Einzelfällen mit der Regelung für sportliche Zwecke umgangen, denn die 50cm sind Mindestmass.

Auch mancher Ferrari liegt drunter, da hat man für die Zulassung eine Ausnahme erwirken können.

Im Ganzen muss man noch etwas abwarten, denn der deutsche Regulierungswahn wirkt sich zT wettbewerbsverzerrend aus, was dem EU-Recht widerspricht, somit stehen noch einige Urteile aus Brüssel aus.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen