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Grüne Plakette Wohnmobil

Themenstarteram 8. November 2012 um 9:33

Hallo und einen schönen guten Morgen.

Habe mir nach dem Kauf des Flair 8000 i ausführliche Gedanken über die nicht zu erreichende grüne Plakette gemacht und bin beim Studium der "Ausnahmeregelung" über ein Schlupfloch gestoßen.

Das Schlupfloch heißt Schwerbehinderten Ausweis. Wenn man in der Familie oder im Bekanntenkreis eine liebenswerte Person hat oder kennt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann man damit in sämtliche Umweltzonen fahren. Eine Kopie, angebracht an der Windschutzscheibe, bzw. Seitenscheibe genügt. Die genauen Regelungen könnt ihr dem Internet entnehmen. Und bitte keine moralischen Vorwürfe!!!!!!! Dieses Vorgehen ist legal! Beispiel: Ich habe in meinem Freundeskreis eine Person, die schlecht zu Fuß ist und dafür einen solchen Ausweis bekommen hat. Entweder meine Freundin fährt selbst in die Umweltzone, oder aber sie lässt sich fahren, egal in welchem Auto. Alles verstanden???????

Lieben Gruß

Georg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mariahof

Habe mir nach dem Kauf des Flair 8000 i ausführliche Gedanken über die nicht zu erreichende grüne Plakette gemacht und bin beim Studium der "Ausnahmeregelung" über ein Schlupfloch gestoßen.

Das Schlupfloch heißt Schwerbehinderten Ausweis. Wenn man in der Familie oder im Bekanntenkreis eine liebenswerte Person hat oder kennt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann man damit in sämtliche Umweltzonen fahren. Eine Kopie, angebracht an der Windschutzscheibe, bzw. Seitenscheibe genügt. Die genauen Regelungen könnt ihr dem Internet entnehmen. Und bitte keine moralischen Vorwürfe!!!!!!! Dieses Vorgehen ist legal! Beispiel: Ich habe in meinem Freundeskreis eine Person, die schlecht zu Fuß ist und dafür einen solchen Ausweis bekommen hat. Entweder meine Freundin fährt selbst in die Umweltzone, oder aber sie lässt sich fahren, egal in welchem Auto. Alles verstanden???????

Hallo Mariahof,

Das Schlupfloch ist, wie du selber schreibst, nur in deinem Kopf entstanden.

Ich wäre gerne dabei, wenn du im Urlaub irgendwo in einer Großstadt in eine Verkehrskontrolle kommst und dann dem Polizisten erzählst, dass du keine Plakette brauchst, weil du die Kopie eines Schwerbehindertenausweises von einer Person, die nicht im Auto ist, sondern sich 500 km entfernt befindet, dabei hast.

Oder kommt jetzt deine Freundlin immer mit in den Urlaub, damit du in die Umweltzone darfst?

Und was machst du, wenn du trotz deines vermeintlichen Rechts einen Bußgeldbescheid bekommst? Führst du dann jahrelange Rechtsstreite mit sich auf stur stellenden Behörden?

Nichts für ungut

igs

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Bist du sicher?

Ist das nicht ähnlich wie bei der KFZ-Steuer Befreiung, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person angemeldet sein muss und nur diese Person dieses Auto als Fahrer oder Beifahrer nutzen darf/sollte?

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Moralische Bedenken brauchst du meinetwegen nicht zu haben, und ich denke, dass du generell in einem Forum u.a. für Wohnmobile keine oder kaum Verfechter der Umweltzonen finden wirst ;).

am 8. November 2012 um 10:37

Diese Methode ist kein Schlupfloch,dies ist ein Sraftatbestand.

Der Behindertenausweiss ist keine gültige Legimitation für irgened welche Erleichterungen im Strassenverkehr.

Hallo Georg,

hat Dein Flair überhaupt eine Plakette? Mein S210 320CDI hat nur eine gelbe und Euro3. Da es keinen Partikelfilter für mein Baumuster gibt, darf ich (mit Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit von TÜV/Dekra/o.ä.) damit auch in "grüne" Umweltzonen fahren.

Die Sache mit dem Behindertenausweis sehe ich auch kritisch. Auf alle Fälle wird wohl ein g (gehbehindert) wenn nicht sogar ein ag (außergewöhnlich g) verlangt. Zum einen sind die Ausweise selten, zum anderen muß die behinderte Person IMHO Fahrzeughalter sein. Die Strafen für Missbrauch sind jedenfalls drastisch, ich würde es nicht tun!!

Zitat:

Original geschrieben von Mariahof

Dieses Vorgehen ist legal...

...solange die ausweisinhabende person im fahrzeug ist oder die fahrt in direktem zusammenhang und auf direktem weg mit der beförderung dieser person steht!

Themenstarteram 8. November 2012 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Bist du sicher?

Ist das nicht ähnlich wie bei der KFZ-Steuer Befreiung, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person angemeldet sein muss und nur diese Person dieses Auto als Fahrer oder Beifahrer nutzen darf/sollte?

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Moralische Bedenken brauchst du meinetwegen nicht zu haben, und ich denke, dass du generell in einem Forum u.a. für Wohnmobile keine oder kaum Verfechter der Umweltzonen finden wirst ;).

Hallo

Ja natürlich bin ich sicher. Lese bitte die Ausnahmeregelungen genau durch.

Gruß Georg

Themenstarteram 8. November 2012 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Diese Methode ist kein Schlupfloch,dies ist ein Sraftatbestand.

Der Behindertenausweiss ist keine gültige Legimitation für irgened welche Erleichterungen im Strassenverkehr.

Hallo Popp,

Ich weiß ja nicht, was Du aus meinem Bericht "Herausgelesen" hast, um auf einen Straftatbestand zu kommen............... Ich sehe darin eine legitime Art, auch ohne Plakette in eine Umweltzone zu kommen. Ich habe ganz bewußt auf meine persönliche Bekannte abgezielt und berichtet, wie das so geht.

Georg

Themenstarteram 8. November 2012 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Hallo Georg,

hat Dein Flair überhaupt eine Plakette? Mein S210 320CDI hat nur eine gelbe und Euro3. Da es keinen Partikelfilter für mein Baumuster gibt, darf ich (mit Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit von TÜV/Dekra/o.ä.) damit auch in "grüne" Umweltzonen fahren.

Die Sache mit dem Behindertenausweis sehe ich auch kritisch. Auf alle Fälle wird wohl ein g (gehbehindert) wenn nicht sogar ein ag (außergewöhnlich g) verlangt. Zum einen sind die Ausweise selten, zum anderen muß die behinderte Person IMHO Fahrzeughalter sein. Die Strafen für Missbrauch sind jedenfalls drastisch, ich würde es nicht tun!!

Hallo Franjo,

Nein, der Flair hat keine Plakette und bekommt auch keine. Wie hast Du das gemacht mit der "Nichtnachrüstbarkeit"? Gilt das dann generell in allen Umweltzonen?

Im übrigen muss die behinderte Person kein Fahrzeughalter sein. Geht ja manchmal auch schlecht. Hab geahnt, das jetzt einige auf mir rumhacken.

Lieben Gruß

Georg

Themenstarteram 8. November 2012 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Diese Methode ist kein Schlupfloch,dies ist ein Sraftatbestand.

Der Behindertenausweiss ist keine gültige Legimitation für irgened welche Erleichterungen im Strassenverkehr.

Nachtrag. Der Behindertenausweis ist sehr wohl eine gültige Legimitation im Strassenverkehr und mit Erleichterungen verbunden.

Bitte lese selbst die Ausnahmeregelungen für die Feinstaubplakette durch und Du wirst dann schlauer sein.

Ich rufe niemanden dazu auf, diese Ausnahmeregelung zu mißbrauchen.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Nachtrag. Der Behindertenausweis ist sehr wohl eine gültige Legimitation im Strassenverkehr und mit Erleichterungen verbunden.

Hallo Bopp19,

der Behindertenausweis mag sicher eine gültige Legimitation im Straßenverkehr sein.

Aber

zur Legimitation der Gehbehinderung braucht mein Vater den örtlich abgestempelten blauen Ausweis nach EU-Recht (z.B. zum Parken), der Behindertenausweis allein wird nicht anerkannt.

Hallo!

Dein Wohnmobil muss mindestens mal ne rote Plakette erhalten- die Vorgänger-Baureihe war ja teilweise schon auf Gelb zu kriegen- zumindest beobachte ich das bei unseren Kundenfahrzeugen!

Zu deinem "Tipp"- wenn's so einfach wäre, so würden das sicherlich viele Leute so handhaben. Aber dass ein Reisemobil zum Transport einer Schwerbehinderten Person geeignet ist, dürfte bei manchen Kontrolleuren zu Erklärungsnöten deinerseits führen- zumal wenn die Person nicht an Bord ist und nicht mit Dir in einer Lebensgemeinschaft wohnt!

Mache dich mal lieber ausgiebig schlau, wie Du dein Womo legal in die Zonen bekommst! Sonst musst Du eben draussen bleiben! ;) Viel Erfolg! :)

Zitat:

Original geschrieben von Mariahof

Habe mir nach dem Kauf des Flair 8000 i ausführliche Gedanken über die nicht zu erreichende grüne Plakette gemacht und bin beim Studium der "Ausnahmeregelung" über ein Schlupfloch gestoßen.

Das Schlupfloch heißt Schwerbehinderten Ausweis. Wenn man in der Familie oder im Bekanntenkreis eine liebenswerte Person hat oder kennt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann man damit in sämtliche Umweltzonen fahren. Eine Kopie, angebracht an der Windschutzscheibe, bzw. Seitenscheibe genügt. Die genauen Regelungen könnt ihr dem Internet entnehmen. Und bitte keine moralischen Vorwürfe!!!!!!! Dieses Vorgehen ist legal! Beispiel: Ich habe in meinem Freundeskreis eine Person, die schlecht zu Fuß ist und dafür einen solchen Ausweis bekommen hat. Entweder meine Freundin fährt selbst in die Umweltzone, oder aber sie lässt sich fahren, egal in welchem Auto. Alles verstanden???????

Hallo Mariahof,

Das Schlupfloch ist, wie du selber schreibst, nur in deinem Kopf entstanden.

Ich wäre gerne dabei, wenn du im Urlaub irgendwo in einer Großstadt in eine Verkehrskontrolle kommst und dann dem Polizisten erzählst, dass du keine Plakette brauchst, weil du die Kopie eines Schwerbehindertenausweises von einer Person, die nicht im Auto ist, sondern sich 500 km entfernt befindet, dabei hast.

Oder kommt jetzt deine Freundlin immer mit in den Urlaub, damit du in die Umweltzone darfst?

Und was machst du, wenn du trotz deines vermeintlichen Rechts einen Bußgeldbescheid bekommst? Führst du dann jahrelange Rechtsstreite mit sich auf stur stellenden Behörden?

Nichts für ungut

igs

Hi Georg,

schick doch mal einen Link zu der Textstelle, die Du meinst. Dann kann man sachlich darüber reden.

Die von mir erwähnte Ausnahmeregelung gilt für nicht nachrüstbare PKW mit Euro 3 und gelber Plakette. Der Text war von NRW, sollte aber überall gleich sein! ;)

Themenstarteram 8. November 2012 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Hi Georg,

schick doch mal einen Link zu der Textstelle, die Du meinst. Dann kann man sachlich darüber reden.

Die von mir erwähnte Ausnahmeregelung gilt für nicht nachrüstbare PKW mit Euro 3 und gelber Plakette. Der Text war von NRW, sollte aber überall gleich sein! ;)

Hallo Franjo

Gib mal in deinen Pc folgendes ein: Feinstaubplakette Ausnahmen.

lieben gruß

georg

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