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Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 14:47

Hallo.

Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:

  • Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
  • Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
  • Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
  • Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
  • Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
  • Wer ist in der Beweislast?
  • Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
  • Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?

Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!

Beste Antwort im Thema

@3VWBesitzer:

Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.

Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.

Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.

Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.

Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.

Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?

Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.

Der mag reichen.

Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.

VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.

Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.

Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.

Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.

Klagegegner sollten daher immer beide sein.

Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.

VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.

VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.

Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.

Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.

"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."

Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.

Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.

Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.

VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.

Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.

Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.

Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.

Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.

VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.

Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.

Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.

Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.

Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.

Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.

Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.

Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.

Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).

Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.

VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.

Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".

Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.

Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.

Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.

So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.

Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:

Wir sind der VW-Konzern.

Wir dürfen Pflichten verletzen.

Wir dürfen betrügen.

Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).

Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.

Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.

Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.

Folgeschäden können gar nicht entstehen.

Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.

Wir haben uns schriftlich entschuldigt.

Damit ist alles Vertrauen hergestellt.

Thema ist für uns beendet.

Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.

Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.

Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.

BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.

Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.

Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?

Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.

Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.

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Zitat:

@Collossus schrieb am 29. Jan. 2017 um 07:34:28 Uhr:

Es wird so sein, ob es dir gefällt ist nicht, dass man einen ziemlich genauen Termin festlegt, ab dem man allgemein davon ausgeht, dass der Kunde, ohne speziell informiert zu werden, davon Kenntnis haben musste, dass er ein Fahrzeug mit dem Mangel erwirbt. Hast du dein Auto davor erworben, hättest du - für den Fall, dass sich rechtlich noch was tut - einen Anspruch auf Wiedergutmachung. Erfolgte der Kauf danach, hast du diesen Anspruch nicht. Immerhin konnte man relativ zeitnah nach Bekanntwerden seine FIN überprüfen und wusste sofort ob man betroffen ist oder nicht. Das ist auch vor einem Kauf möglich gewesen.

Aber dann sollte der Termin doch nach dem 15.09.2015 liegen oder? In meinem Fall stellt es sich nämlich so dar das ich mich schon vor dem 15.09. entschieden hatte den Golf zu kaufen. Zum Kauf kam es aber erst am 23.09.2015. Da wusste ich noch nix vom Dieselgate. Ich hätte es vllt wissen können, hab aber zu diesem Zeitpunkt wenig Nachrichten geschaut. Und die Überprüfung der FIN ging auch erst im Oktober wenn ich mich recht erinnere. Kann das jmd genau aufschlüsseln damit man abschätzen kann in welche Richtung es geht?

@fussl

Ich hab im einzelnen nicht im Kopf, wann die Affäre bekannt wurde bzw. ab wann man die FIN kontrollieren konnte.

Da es, Stand heute, noch keine rechtlich bindende Aussage bezüglich einer Entschädigungsleistung gegenüber VW gibt, ist es momentan völlig unerheblich, wann das Fahrzeug erworben wurde.

Sollte es in Zukunft eine solche allgemeine Entscheidung geben, was ich persönlich für sehr unwahrscheinlich halte, dann wird es einen Zeitpunkt geben, an dem man aufgrund des medienwirksamen Auftritts allgemein davon ausgeht, dass der Kunde über die Affäre hätte Bescheid wissen können/müssen. Dann ist es auch völlig unerheblich, ob du wenig Nachrichten gehört hast.

Ich verstehe immer noch nicht, warum hier einige - die sowieso kein Update machen lassen (wollen) - so laut nach einer Entschädigung schreien. Kein Update - kein Nachteil... ganz einfach! Wobei ich den Nachteil MIT Update, falls es überhaupt einen gibt, für weitaus geringer halte, als er hier im Forum dargestellt wird.

Letztlich ist der Kunde im Moment in keiner Zwangslage, also wozu das Theater?

am 29. Januar 2017 um 12:39

Du weist schon das von seiten VW s und des TÜV s damit gedroht wird ab Mitte des Jahres ungeupdateten Fahrzeugen keinen TÜV mehr zu erteilen richtig ?

Tommy, erzähl doch nicht so einen Stuss! Es wird überhaupt nicht gedroht, es wird höchstens darauf hin gewiesen. Und dieser Hinweis ist noch nicht mal flächendeckend, denn in keinem der Schreiben, die ich persönlich in der Hand hatte, ist davon etwas zu lesen.

VW kann übrigens überhaupt keine Zulassung/Zuerteilung der HU-Plakette verweigern, da es sich um einen Hersteller handelt. Wenn überhaupt, könnte dies die Vereinigung, die mit der HU des jeweiligen Fahrzeuges beauftragt wird. Solange es dazu aber keine allgemein gültige Entscheidung seitens des KBAs gibt, wird das nicht passieren.

am 29. Januar 2017 um 12:58

Das ist zumindest im Umlauf. Ich denke, dass es rechtlich problematisch ist, die Plakette durch den TÜV zu verweigern. Damit wärst du gezwungen, die "freiwillige" Nachbesserung zu machen. Problem dann: die freiwillige Nachbesserung führt dazu, dass du mit der Nachbesserung einverstanden bist. Ergo: dann keine rechtliche Handhabe, wie zB Wandlung oder Entschädigung mehr möglich! Das käme einer Erpressung gleich, bzw. wäre nicht mehr freiwillig.

So fasse ich es laienhaft zumindest auf.

Es kann nur das Ziel eines jeden Geschädigten sein, nicht das Update aufspielen zu lassen. Umso weniger das Update haben, umso mehr kommt der Konzern in weiteren Zugzwang. Denn der Konzern muss sich ja vor dem KBA rechtfertigen.

Im Zweifel vor Juni nochmal neu TÜV machen.

Dran denken: Was ich hier schreibe, ist alles rechtlich nicht zitierfähig!

am 29. Januar 2017 um 13:06

Der einzige der stuss erzählt bist du colossus ! Es ist ganz klar eine Drohung bzw Nötigung wen mir damit GEDROHT wird meinem auto ohne zwangsupdate die Zulassung zu entziehen.

Zitat:

Es kann nur das Ziel eines jeden Geschädigten sein, nicht das Update aufspielen zu lassen. Umso weniger das Update haben, umso mehr kommt der Konzern in weiteren Zugzwang. Denn der Konzern muss sich ja vor dem KBA rechtfertigen.

Im Zweifel vor Juni nochmal neu TÜV machen.

Ja! Dann hat man zwei Jahre Ruhe, zumindest an dieser Seite.

Im Übrigen verhält sich der VW so, weil er ganz genau weiß, mit wem er zu tun hat. Denn:

In Russland hätte man als EA189-Besitzer dem Autohaus-Mitarbeiter 100€ in Hand gedrückt, damit der Mitarbeiter kein Update aufspielt, den Vorgang aber an VW als erfolgreich abgeschlossen meldet.

In Polen hätten EA189-Besitzer schon längst Straßen und Autobahnen blockiert.

In Spanien hätte (bzw. hat schon) man auf die Nachricht von 2015 überhaupt nicht reagiert, höchstens in einer Zeitung mal erwähnt.

In Deutschland ärgert man sich schon, tobt in Foren, liest von unzähligen Problemen nach Update, lässt es aber trotzdem machen. Weil es halt angeordnet ist. Deshalb finde ich das Zitat oben goldrichtig. Dann steht nicht nur VW, sondern die Politik im Zugzwang. Und es wird schnell klar, dass man mit Drohungen und dem TÜV in Kerberos-Rolle nicht besonders weit kommt.

Jetzt sind die anfälligen 1,6TDI dran, die eigentliche Masse. Nun wird es langsam ernst.

Zeig uns die Drohung und die daraus folgende Nötigung! Schwarz auf weiss.

Natürlich schreibt VW diesen Hinweis in einige Schreiben. Warum? Einer meiner Vorredner hat es erwähnt. Aber dennoch ist es keine Drohung.

Frag bei deinem TÜV, deiner Delta, beim ADAC - alle werden dir bestätigen, dass es momentan keinen Zwang gibt. Natürlich ist deren Aussage weit weniger glaubhaft als das, was hier im Forum steht *Kopf-Wand-Kopf-Wand-Kopf-Wand*

 

Zitat:

@Tommy898989 schrieb am 29. Januar 2017 um 14:06:16 Uhr:

Der einzige der stuss erzählt bist du colossus ! Es ist ganz klar eine Drohung bzw Nötigung wen mir damit GEDROHT wird meinem auto ohne zwangsupdate die Zulassung zu entziehen.

Creasot - da geb ich dir 100% recht!

Habe vor 4 Wochen auch das Schreiben bekommen. Von einer Drohung oder sonst was steht NICHTS in diesem Brief. Zumindest nicht im ersten. ;)

Werde das Update auch Verweigern, so lange ich die Möglichkeit dazu habe.

Solange nichts per Einschreiben kommt, habe ich nichts erhalten. Ist das bei euch anders? ;)

Also zwecks TÜV kann ich euch folgende aktuelle Info vom 26.01.17 geben, auf meine Frage, ob es ab 01.06. keinen TÜV mehr gibt, wie aus einigen Medien zu entnehmen:

Sehr geehrter Herr ...,

 

im Rahmen der Hauptuntersuchung haben wir derzeit (noch) keine Prüfhinweise, ob ein bestimmtes Fahrzeug von der Umrüstpflicht betroffen ist, oder ob diese Umrüstung bei einem bestimmten Fahrzeug (Fahrgestellnummer bezogen) bereits durchgeführt wurde. Den von Ihnen genannten Termin kann ich (Stand heute) nicht bestätigen. Technisch wäre es möglich, falls das KBA bzw. der Hersteller uns den Fahrgestellnummern-Kreis der umgerüsteten und noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge zur Verfügung stellen würde.

 

Abgesehen davon kann natürlich das KBA bzw. die Zulassungsstelle sie auffordern, innerhalb einer bestimmen Frist den Nachweis für die erfolgte Umrüstung vorzulegen. Bei Nichteinhaltung könnte die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeuges seitens der Behörde entzogen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

Dipl. Ing.(FH) Georg P.

TP/ÜO-Verantwortlicher Niederlassung Wolfratshausen

TÜV SÜD Auto Service GmbH

Hans-Urmiller-Ring 30

82515 Wolfratshausen

Germany

Zusammengefasst: keine Kontrolle, keine Zwangstilllegungen, keine Probleme. Der Rest steht im Konjunktiv.

Und somit kann der Kunde ganz beruhigt abwarten und muss gar nichts tun (außer heiße Luft ins Forum zu blasen)...

Zitat:

@PheenoxX schrieb am 29. Januar 2017 um 19:42:30 Uhr:

Solange nichts per Einschreiben kommt, habe ich nichts erhalten. Ist das bei euch anders? ;)

Ist so auch nicht richtig, wenn die verschickende Behörde ein Postausgangsbuch hat (und das hat sie immer)

brauchts kein Einschreiben. Wenn es dort als "verschickt" steht, hast du es erhalten, egal, ob jemals was in deinem Briefkasten war oder nicht. Oder du hast einen oder besser mehrere Zeugen, die deinen Briefkasten 24/7 bewachen.

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 30. Januar 2017 um 15:01:01 Uhr:

Zitat:

@PheenoxX schrieb am 29. Januar 2017 um 19:42:30 Uhr:

Solange nichts per Einschreiben kommt, habe ich nichts erhalten. Ist das bei euch anders? ;)

Ist so auch nicht richtig, wenn die verschickende Behörde ein Postausgangsbuch hat (und das hat sie immer)

brauchts kein Einschreiben. Wenn es dort als "verschickt" steht, hast du es erhalten, egal, ob jemals was in deinem Briefkasten war oder nicht. Oder du hast einen oder besser mehrere Zeugen, die deinen Briefkasten 24/7 bewachen.

Wäre dem so, wäre jede kleine Quittung der Poststelle ein Nachweis. Ist er aber nicht, wenn ich etwas versende. Also hinfällig!

Leider hat Naphtabomber Recht. Diese Problematik wurde vor paar Jahren in Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen sehr ausführlich in verschiedensten Medien diskutiert.

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