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Gleichwertigkeit bei Ersatzwagen?

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 9. Juli 2020 um 4:30

Hallo zsm,

 

Ich habe eine kurze Frage und zwar habe ich meinen M140i X Drive zum Kundendienst zu BMW gebracht jetzt ist ihnen aufgefallen das dort was nicht stimmt und an dem Wagen was auf Garantie behoben werden muss.

 

Jetzt habe ich einen Activ Tourer 218i bekommen wie wird bei BMW eine Gleichgültigkeit gewertet ?

 

Kommt es nur auf neu oder alt an oder auch auf die Ps wo man selber im Auto hat?

 

Danke im Vorraus für euere Antworten !

Beste Antwort im Thema

Blödsinn. Wer solche Umstände im Straßenverkehr nicht einordnen kann hat nix auf öffentlichen Straßen zu suchen.

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MWn hat man nur bei Gewährleistung ein Recht auf einen Ersatzwagen, bei Garantie sowie Kulanz hingegen nicht.

 

Von daher würde ich mich freuen, wenn ich überhaupt einen Ersatzwagen bekommen würde, egal was für einen.

 

Bisher hatte ich schon öfters Garantiesachen und noch nie einen Ersatzwagen.

 

Nur bei einer Gewährleistungssache gab es einen Hyundai i20, wo ich bis zur Fertigstellung 3000 km drauf gefahren habe.

am 9. Juli 2020 um 5:39

Hättest du dich halt direkt bei der Übergabe geweigert, diese „motorisierte Gehhilfe“ als Ersatzfahrzeug anzuerkennen. Jetzt hat das Ganze für mich ein „Geschmäckle“, als ob dir der 218i unter deiner Würde erscheint. Was wäre deine Erwartung an einen Ersatzwagen? Ne Woche M4 fahren für lau?

Was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?

Wie lange wird die Reparatur dauern?

In den Bedingungen seitens BMW findet sich dies wie folgt. Es gibt nur im offiziellen Zeitraum der Gewährleistung in den ersten 24 Monaten einen kostenlosen Ersatzwagen, wobei nichts zur Gleichwertigkeit erwähnt wird. Danach gibt es bei Garantiefällen in der Anschlussgarantie nur noch einen kostenpflichtigen Ersatzwagen. Das deckt sich auch 1:1 mit meinen oben beschriebenen Erfahrungen.

IMG_20200709_094828.jpg

Diese „Gleichwertigkeit“ bei Ersatzfahrzeugen gibt es nur im Versicherungsfall.

Also wenn z.B. bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung die Reparatur zahlt, dann hat man Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Zitat:

@atzebmw schrieb am 9. Juli 2020 um 09:55:33 Uhr:

Diese „Gleichwertigkeit“ bei Ersatzfahrzeugen gibt es nur im Versicherungsfall.

Also wenn z.B. bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung die Reparatur zahlt, dann hat man Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Und auch da wäre ein 2er AT in Ordnung.

Die Gleichwertigkeit bedeutet im Grunde, dass jemand, der einen 7er oder einen 5er Kombi fährt, nicht einen 2-türigen Mini bekommt und optimalerweise in seiner "Klasse" bleibt. Die Klasse richtet sich aber nach der Fahrzeugklasse und nicht nach den PS. Also als Fahrer eines M140i können wir auch einen 116i als gleichwertigen Ersatz bekommen.

Sehe ich auch so.

Eine Gleichwertigkeit bezieht sich auf die Fahrzeugklasse. Nicht auf die PS.

Wenn ich z.B. einen X5 mit 3,5 t Anhängelast habe, und diese benötige, müssen sie dir im Gewährleistungsfall einen Gleichwertigen Ersatzwagen anbieten.

Aber wie lange dauert denn die Reparatur?

In den meisten Fällen sollte aber jedes "Leihauto" für jeden ausreichend sein.

Mir wäre es komplett egal was ich bekomme, wenn sich die Reparatur auf 3-4 Tage beschränkt.

Man kann ja das bereits am Telefon erwähnen, wenn man unbedingt eine Ausstattung benötigt.

Natürlich gibt es auch Personen die Ihr Fahrzeug fürs Ego brauchen...

Gibt schon echt seltsame Ansichten....

Leben und leben lassen. Ich wäre auch mit einem Auto zwei Klassen niedriger vollkommen zufrieden. Dafür weiss ich, dass ich auch mal einen Ersatzwagen für lau über Nacht bekomme, wenn ich gar keinen Anspruch habe.

Sei froh, bist von 1er Klasse auf 2er aufgestiegen!

Immer positiv sehen, die paar Tage Werkstatt gehen schon rum ;)

Ich kann den TE gut verstehen. Das ist schon ein krasser Sprung und evtl. schon arg gefährlich z.b. beim überholen . Er ist die Power gewöhnt und könnte sich in solchem Fall böse verschätzen .

Aber nach der Reparatur wird er umso glücklicher den 140i zu schätzen wissen ;)

Blödsinn. Wer solche Umstände im Straßenverkehr nicht einordnen kann hat nix auf öffentlichen Straßen zu suchen.

Zitat:

@316limo schrieb am 11. Juli 2020 um 11:03:08 Uhr:

Ich kann den TE gut verstehen. Das ist schon ein krasser Sprung und evtl. schon arg gefährlich z.b. beim überholen . Er ist die Power gewöhnt und könnte sich in solchem Fall böse verschätzen .

Aber nach der Reparatur wird er umso glücklicher den 140i zu schätzen wissen ;)

So ein Blödsinn! Wenn er nicht überholen kann wg. fehlender Leistung, dann überholt er nicht!

Ich mag zwar auch nicht zu wenig Leistung und muss zugeben, dass ein 116i oder 116d eine echte Zumutung für mich wäre, aber es wäre besser, als zu Fuß zu laufen.

Ich habe vor einigen Jahren mal auf den letzten Drücker meinen Wagen abgegeben. Man sagte mir, dass das blöd gelaufen ist, sie hätten keinen Ersatzwagen mehr da...außer...na ja...einen Seat Ibiza Kombi. Das Ding war ein Kombi (also größer + mehr Gewicht) und hatte, glaube ich, 70 PS. Das war furchtbar damit zu fahren. Aber was glaubt ihr, was ich mich gefreut habe, als ich 3 Tage später mein Auto wieder zurück hatte!

Solange wir hier nicht über einen Langfristgersatzwagen reden (z.B. 1 Monat oder länger), finde ich das aber absolut zumutbar.

am 11. Juli 2020 um 14:01

Hallo TE @Messni hast du deinen M140i wieder? Hast du das Thema nochmal bei der Rückgabe angesprochen?

Also bei der NL Stuttgart kannste auf die Gleichwertigkeit "bestehen", weil da Sixt die Ersatzwagen vermittelt. Bekommst ein Fahrzeug deiner "Klasse", kannst aber mit Aufpreis ein PS-Monster fahren, sofern eines vor Ort steht. Waren glaube 90€ für 2 Tage 440i.

Bei mir war es genau andersherum. War nach den 2 Tagen froh, wieder mit meiner gemütlichen Möhre (118i) zu fahren - ist glaube auf Dauer gesünder :-D .

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