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Gilt auf Parkplatz 50/50 beim Unfall

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 13. Juni 2017 um 17:08

Hallo, Zusammen

Ich hätte gestern ein kleinen Ramschladen auf OBI Parkplatz.

Ich war Richtung ausfahrt unterwegs, Links im Seiten Straße stand die Frau mit ihrem Auto als ich fast vorbeigefahren bin ist Sie plötzlich los gefahren und mich Hinten erwischt.

Gegnerische Versicherung will 50/50:

in meiner Sicht ist rechts vor links.

Werde das ganze zum Anwalt geben keine Lust auf die Deskussion.

Oder was mein Ihr?

Beste Antwort im Thema

Bei uns in .at ist das schon so.

Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt und damit als unzugängliches Privatgelände kenntlich gemacht wird, ist er öffentlich und damit gillt dort bei uns auch die STVO (§ 1 Abs 2).

Ganz automatisch.

Die Tafel "STVO gilt" ist nur noch eine zusätzliche Kundmachung.

Das ergibt ja für mich sogar Sinn, sonst macht jeder auf großen Einkaufszentrumsparkplätzen legal Hochgeschwindigkeitsrennen.

Allerdings gibt es dann auch dort noch untergeordnete Verkehrsflächen, also eine Ausfahrt aus einem Parkhaus auf einen Parkplatz ist dann untergeordnet (OGH (2 Ob 216/12x und 2 Ob 213/12f).

@Themenstarter: So.. genug theoretisiert... ==> Anwalt.. da gibt es für mich keinen Zweifel, dass Du da 100% bezahlt bekommen musst.

hg

W.

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Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme oder so... rechts vor links auf jeden Fall nicht.

Rechts vor Links gilt nicht. Aber da Sie dir hinter drauf gefahren ist, ist Sie wohl zu 100% Schuld.

Was genau gilt, hängt von der Beschilderung ab. Steht da ein Schild "Auf dem Gelände gilt die StVo dann gilt auch rechts vor links. Wenn nein, dann gegenseitige Rücksichtnahme.

Wenn Sie Dir aber ins Auto fährt wenn Du schon fast an Ihr vorbei bist, dann hat das mit Rücksichtnahme nichts mehr zu tun - was solltest Du denn in dem Fall noch machen?

Ohne Anwalt wird da wohl nicht viel gehen.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 18:02

ja auf dem Parkplatz gild StVo

Dann gilt natürlich auch rechts vor links - damit ist die Nummer eigentlich klar. Anwalt würde ich trotzdem einschalten wenn die Versicherung sich querstellt.

Ganz klar gilt auf Parkplätzen und Parkhäusern kein rechts vor links! Selbst wenn 5x StVo dran steht. Dein Anwalt wird dir das so bestätigen.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 2:11

Wäre der schaden vorne gewesen dann greift hier gegenseitiges Rücksichtnahme.

 

Aber in meinem Fall denke ich muss die Frau schuld tragen.

Ob der Ausfahrtschild hier ne Rolle spielt weiß ich nicht weil die ausfahrt strasse zum öffentliche straße führt.

50/50 würde ich auch nicht annehmen. Da würde ich 100%ig mit nem Anwalt reden und mein Recht einforfern lassen.

Hallo

eine Frage - ist die Dame rückwärts gefahren? wenn ja, hat Sie 100% Schuld.

Das Angebot 50/50 von der Gegenseite würde ich nicht annehmen.

Ich habe aktuell auch ein Verfahren wegen Ausparken laufen. Kann nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten!!!!

Gruß

Außerhalb von Parkflächen, auf Wegen mit einem straßenähnlichen Charakter gilt durchaus rechts vor links. Das ist hier ja auch der Fall. Weiterhin spielen die Geschwindigkeiten eine Rolle. Da sie aber in das vorbeifahrende Auto seitlich reingefahren ist, geht es sicher nicht um unangemessene Geschwindigkeit.

Der Anwalt regelt das und vermutlich wird es besser als 50/50 sein, wenn dir die Versicherung es von sich aus angeboten hat. Klar wollen die erstmal Geld sparen, den Fall beurteilen die immer in ihrem Sinne und hoffen, dass du nicht zum Anwalt rennst. Mit Rechtsschutzversicherung hast du da die besten Karten.

Ob rechts vor links oder nicht, das Fahrzeug ist doch schon fast vorbei gewesen.... oder bist Du da mit 60 km/h vorbeigerauscht?

am 14. Juni 2017 um 11:15

Ich würde auch erstmal die Kennzeichen deines Unfallgegners auf den Bildern unkenntlich machen.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 12:21

Zitat:

@Hennes08 schrieb am 14. Juni 2017 um 11:56:23 Uhr:

Ob rechts vor links oder nicht, das Fahrzeug ist doch schon fast vorbei gewesen.... oder bist Du da mit 60 km/h vorbeigerauscht?

keine 60 höchstens 15km/h

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