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gibt es ein h-kennzeichen bei tuning

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 21:47

guten abend :)

ich richte zur zeit einen mexico käfer her und hab mich entschieden einiges ein bisschen umzubauen bzw zu tunen. ich will jedoch nicht das auto mit modernem mist verbasteln und auch nicht das h-kennzeichen verlieren. ich habe bereits mit tüv-prüfern telefoniert, diese gingen einem beratungsgespräch leider meist aus dem weg oder gaben mir nur sehr oberflächliche informationen. was darf ich nach den neuesten regelungen umbauen ohne das h zu verlieren?

ich hätte dabei an scheibenbremsen an der vorderachse, alte recaros in schwarzem leder, rückbank in schwarzem leder, einen schwarzen himmel, kamei frontspoiler, fuchsfelgen, us-rückleuchten, eigentlich nichts was es in den 70ern und 80ern nicht gab. er soll eben zeigemäß getunt werden. gibt es dafür ein h oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zuerst mal zu den Leuten die dir aus dem Weg gehen. Es gibt welche, die haben keine Ahnung, dann welche die sie haben. Hinzu diejenigen die Ahnung haben, aber aus persönlichen Gründen nichts davon anwenden wollen. Und dann unterm Strich die, die es wissen und auch anwenden wollen. Das sind von 100 vielleicht 30. Eher weniger als mehr.

Das ist der persönliche Geschmack wie Oldtimer aussehen sollten, die hier in MT auch in manchen Beiträgen der Vergangenheit auftaucht.

Das muss man manchmal zähneknischend akzeptieren, wenn das Auto beim TÜV auf der Bühne steht, meine ich.

So zum Vergleich was ich mit 'zähneknirschend' meine ist, das man sich ein neues Autos bestellt, wo man gleichzeitig die Sportversion vom Werk her bestellen kann, aber sich den Autoverkäufer suchen muss der das bestellt. Alle anderen Verkäufer wollen das nicht, weil sie es nicht gut finden. Ein Unding, einfach gesagt, denn es ist grundsätzlich möglich.

 

So, zum Thema:-

Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich war oder gar eingetragen ist, wird kein Hinderniss zum H-kennzeichen. Das gilt als zeitgenössisch. Entweder bringt man den Nachweis mit(können Zeitschriften aus der zeit o.ä. oder auch beglaubigte Kopien von Fahrzeugscheinen sein), der TÜV hat dafür selbst einige Unterlagen, es ist in deinem 30 Jahre alten Brief 20 jahre vorher schon eingetragen(= die ersten 10 jahre), oder - in deinem spez.Fall - geht man zu einem Profi der fast täglich zum TÜV fährt wg. den H-kennzeichen und alle Unterlagen in deinem Fall vorrätig hat.

Gerade im Falle der FUCHSfelgen rate ich dir zu solchen Profis. Denn bist du einen findest, der das auch kennt......... s.o. Es sind ja nicht die Felgen an sich. Die Lochzahl ist ja auch anders. Außer du meinst die 4-Loch Fuchs vom VW-Porsche.

Neuerdings gibt es die Möglichkeit NICHTzeitgenössische Änderungen ins H-Kennzeichen zu übernehmen, wenn diese NACHWEISLICH seit min. 30Jahren verbaut oder sonstwie angebracht waren.

 

 

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Moin,

 

ganz grob gesagt: Du darfst alles machen, so lange es Umbauten sind, die damals schon auf dem Markt waren und für die es eine ABE oder Ähnliches gibt.

 

Gruß, Erik.

Was sind "us-Rückleuchten"? Wenn die Blinker rot sind, kannst du das knicken.

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Was sind "us-Rückleuchten"? Wenn die Blinker rot sind, kannst du das knicken.

Kommt auf das Baujahr an. Bis zum 1.1.1970 waren rote Blinker laut STVO legal und müssen auch nicht eingetragen werde.

Soviel wie ich weiß sind umbauten nur erlaub wenn Sie Zeitgenössich sind und mind. 20 Jahre zurückliegen. Dies muss nachgewiesen werden bei der Eintragung. Habe ich aber bis jetzt nur gerüchteweise gehört, daher lasse ich mich nicht darauf festnageln.

MfG

Mike

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Was sind "us-Rückleuchten"? Wenn die Blinker rot sind, kannst du das knicken.

Jaa, die sind bis auf die rückfahrlicher rot. Sollten doch in Deutschland auch zulassen gehen oder? hab das schon paarmals gesehen. wenn du dir den schwarzgelben 1303er anschaust, der aktuell gleich als erstes auf motortalk erscheint, dann wirst du sehen das der auch solche drauf hat.

Auf jeden fall möchte ich gerne, dass vorallem die farben rot und schwarz das auto prägen. und da passen die elefantenfüße mit dem riesen orangen blinker nicht dazu.

Zuerst mal zu den Leuten die dir aus dem Weg gehen. Es gibt welche, die haben keine Ahnung, dann welche die sie haben. Hinzu diejenigen die Ahnung haben, aber aus persönlichen Gründen nichts davon anwenden wollen. Und dann unterm Strich die, die es wissen und auch anwenden wollen. Das sind von 100 vielleicht 30. Eher weniger als mehr.

Das ist der persönliche Geschmack wie Oldtimer aussehen sollten, die hier in MT auch in manchen Beiträgen der Vergangenheit auftaucht.

Das muss man manchmal zähneknischend akzeptieren, wenn das Auto beim TÜV auf der Bühne steht, meine ich.

So zum Vergleich was ich mit 'zähneknirschend' meine ist, das man sich ein neues Autos bestellt, wo man gleichzeitig die Sportversion vom Werk her bestellen kann, aber sich den Autoverkäufer suchen muss der das bestellt. Alle anderen Verkäufer wollen das nicht, weil sie es nicht gut finden. Ein Unding, einfach gesagt, denn es ist grundsätzlich möglich.

 

So, zum Thema:-

Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich war oder gar eingetragen ist, wird kein Hinderniss zum H-kennzeichen. Das gilt als zeitgenössisch. Entweder bringt man den Nachweis mit(können Zeitschriften aus der zeit o.ä. oder auch beglaubigte Kopien von Fahrzeugscheinen sein), der TÜV hat dafür selbst einige Unterlagen, es ist in deinem 30 Jahre alten Brief 20 jahre vorher schon eingetragen(= die ersten 10 jahre), oder - in deinem spez.Fall - geht man zu einem Profi der fast täglich zum TÜV fährt wg. den H-kennzeichen und alle Unterlagen in deinem Fall vorrätig hat.

Gerade im Falle der FUCHSfelgen rate ich dir zu solchen Profis. Denn bist du einen findest, der das auch kennt......... s.o. Es sind ja nicht die Felgen an sich. Die Lochzahl ist ja auch anders. Außer du meinst die 4-Loch Fuchs vom VW-Porsche.

Neuerdings gibt es die Möglichkeit NICHTzeitgenössische Änderungen ins H-Kennzeichen zu übernehmen, wenn diese NACHWEISLICH seit min. 30Jahren verbaut oder sonstwie angebracht waren.

 

 

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 10:27

Danke für die vielen tipps :)

verstehe ich das richtig?? rote rückleuchten sind ab einem bestimmten alter nicht erlaubt, so schwarze und abgedunkelte jedoch schon?

jaa, der ewige streit, ob bei oldtimern alles original sein soll oder umbauten ok sind ist mir nur zu gut bekannt. naja ich finde das soll jeder für sich selbst entscheiden, spätestens dann, wenn ein kind auf die straße läuft und das auto dank älterem bremssysthem einen verlängerten bremsweg hat ...

zum thema fuchsfelgen: ich weiß nicht, wie bei denen der lochkreis ist, da mir nur ein freund gesagt hat, dass er welche hat und ob ich sie haben will oder ob er sie in ebay verhöckern soll.

also kann ich z.b. mit einem vw buggy oder nem alten hotrod, mir das h holen wenn ich nachweißen kann,das alles vor 30 jahren schon so war? coole sache :)

 

Ja, solange es nachweislich möglich war, schon. Auch ein Hot-rod.

Also was ich weiß sind alle Umrüstungen die die Fahrsicherheit oder Abgase verbessern kein Problem. Auch Umbauten nach der Zeit. Dazu würde für mich eine besser Bremsanlage, Sicherheitsgurte usw. zählen.

Bei den Rückleuchten geht es eigentlich hauptsächlich um den Blinker. Alle Fahrzeuge ab Baujahr 1.1.1970 benötigen gelbe Blinker vorn und hinten. Davor waren auch rote Blinker hinten zulässig und müssen deswegen auch nicht eingetragen werden (Bestandsschutz). Wenn ich es nochr ichtig weiß sind die roten Blinkleuchten grundsätzlich nicht mehr erlaubt und es werden auch nicht mehr eingetragen (Außer man ist Ami und auf einer Militärbasis stationiert).

MfG

Mike

Zitat:

Original geschrieben von Saharadachs

Danke für die vielen tipps :)

verstehe ich das richtig?? rote rückleuchten sind ab einem bestimmten alter nicht erlaubt, so schwarze und abgedunkelte jedoch schon?

jaa, der ewige streit, ob bei oldtimern alles original sein soll oder umbauten ok sind ist mir nur zu gut bekannt. naja ich finde das soll jeder für sich selbst entscheiden, spätestens dann, wenn ein kind auf die straße läuft und das auto dank älterem bremssysthem einen verlängerten bremsweg hat ...

Darf doch jeder für sich selbst entscheiden, solange er nicht von den Vorzügen eines H-Kennzeichen profitieren will. Der Sinn einer H-Kennzeichnung ist der zeitgenössische Erhalt und weniger der Umbau auf das heute Mögliche. Hinzu kommt die Einschränkung seitens der Versicherung auf jährliche Fahrleistung und Einsatzgebiet. Gewerbliche Nutzung sowie Rennstrecke ist z.B. untersagt.

Was die Bremsanlage betrifft, so wird bei Verbesserungen der Bremsleistung wohl kein Prüfer dem ein Stein in den Weg legen. Ebenso wie wirklich alte Fahrzeug ihre Lichtanlage den heutigen Richtlinien anpassen müssen und wohl auch reine Bremsseilzuganlagen nicht mehr zugelassen werden.... nehme ich zumindest an. ;)

V.d. würde ich jede Veränderung vom Ursprung vorher mit der Abnahmestelle absprechen, damit es bei der Abnahme zu keinen Problemen kommt. Ist wie vielfach in MT zu lesen, sehr Prüfer- und Prüfstellenabhängig.

Durch die Anhäufung an H-fähigen Fahrzeugen in den kommenden Jahren wird zukünftig stärker darauf geachtet werden, dass es den Haltern nicht um eine günstige Einstufung in die KFZ-Steuer sowie Versicherung geht, dem Staat somit Steuereinnahmen entgehen, sondern um den originalen Erhalt. :rolleyes:

am 8. Februar 2013 um 11:19

Zum Thema rote Blinker:

Ich hatte mal einen Swift EA (JS2AC) BJ 1990, der aus den Staaten importiert wurde. Dieser hat original längere Rücklichter mit roten Blinkern. Diese wurden vom TÜV nie beanstandet. Sogar das kleine Kennzeichen wurde erteilt.

ALso muss es wohl einen Weg geben, der dies möglich macht. Und wenns nur ein guter TÜVler ist.

Hängt vom Tüv ab. Unser Nachbar hat ein Golf Cabrio aus Florida, was schon mindestens einen deutschen Vorbesitzer hatte und schon mehrmals beim Tüv war. Er war dann der erste, der die roten Zusatzblinker seitlich gegen gelbe tauschen mußte. Vorher hat das niemanden gestört.

Es gab mal welche die rot aussahen, aber gelb blinkten. Nur wann gab es die? Innerhalb deiner 10 Jahresfrist? Alles klar - geht. Später? Geht nicht, ist nicht mehr zeitgenössisch.

Ehrlich gesagt weiß ich es nicht wann es die gab. Aber es gab sie.

Moin Moin !

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene

Was sind "us-Rückleuchten"? Wenn die Blinker rot sind, kannst du das knicken.

Kommt auf das Baujahr an. Bis zum 1.1.1970 waren rote Blinker laut STVO legal und müssen auch nicht eingetragen werde.

Soviel wie ich weiß sind umbauten nur erlaub wenn Sie Zeitgenössich sind und mind. 20 Jahre zurückliegen. Dies muss nachgewiesen werden bei der Eintragung

Quatsch !

US Rückleuchten haben keine innerhalb der EG gültige Bauartgenehmigung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig ,können demzufolge auch nicht "eingetragen" werden.

 

Zitat:

ch hatte mal einen Swift EA (JS2AC) BJ 1990, der aus den Staaten importiert wurde. Dieser hat original längere Rücklichter mit roten Blinkern. Diese wurden vom TÜV nie beanstandet. Sogar das kleine Kennzeichen wurde erteilt.

 

ALso muss es wohl einen Weg geben, der dies möglich macht. Und wenns nur ein guter TÜVler ist.

Wenn es ein Fzg war , das in Europa nicht vertrieben wurde (oder mit Änderungen ) , dann gibt es die Möglichkeit , für nicht bauartgenehmigte Leuchten eine "in Etwa Wirkung" bescheinigen zu lassen.

Damals wurde auch noch relativ problemlos vom SVA eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten erteilt. Nur ist letzteres schon lange Geschichte !

Hilft auch hier in keinster Weise weiter ,da es sich bei dem Fzg des TE um ein Fzg aus Europa handelt , bzw. ein für Europa gebautes . Daher gibt es keine legale Möglichkeit , US Blinker oder andere rote (da EZ nach 1.1.70) zu montieren.

Zitat:

Hängt vom Tüv ab. Unser Nachbar hat ein Golf Cabrio aus Florida, was schon mindestens einen deutschen Vorbesitzer hatte und schon mehrmals beim Tüv war. Er war dann der erste, der die roten Zusatzblinker seitlich gegen gelbe tauschen mußte. Vorher hat das niemanden gestört.

Genauso ein Quatsch ! Zunächst : "Der TÜV " macht keine Vorschriften ,er überprüft ,ob die bestehenden Vorschriften eingehalten werden. Und diese sind bundeseinheitlich gleich.

Und mit Sicherheit haben die Vorbesitzer mindestens zur HU immer (oder bei der NK ) die richtigen Blinker dran gehabt oder die waren totgelegt. Merkwürdigerweise kenne ich gar keine roten Seitenblinker ,auch nicht bei US-Fzgen ! Also vermute ich mal ,der letzte Vorbesitzer hat sich da selber etwas dran gebastelt.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

Quatsch !

US Rückleuchten haben keine innerhalb der EG gültige Bauartgenehmigung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig ,können demzufolge auch nicht "eingetragen" werden.

Laber hier keinen Müll, sonst hole ich Johnny Burnette!

Was e30lion geschrieben hat ist 100% richtig.

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