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Gewerblicher Verkauf von Oldtimer Motorrädern - Vorraussetzungen

Themenstarteram 18. September 2020 um 10:34

Hallo,

ich habe eine Frage in die Runde.

Ich möchte mit Oldtimer Motorrädern handeln. Vom Scheunenfund bis hin zum Museumsstück. Ich habe über Jahre einen guten Kenntnisstand aufgebaut, schon das ein oder andere Motorrad privat verkauft und würde meine Leidenschaft nun gerne gewerblich betreiben. Weil mir eben genau das Spaß macht. Und weil man ja nicht unendlich kaufen und verkaufen kann. Irgendwann schaut evtl. mal das Amt vorbei und das möchte ich vermeiden.

Normalerweise brauch man als Motorradhändler wahrscheinlich auch eine Werkstatt, da man die Motorräder ja warten und einstellen und erhalten muss. Um überhaupt Garantien und Gewährleistungen ausgeben zu können.

Wie verhält es sich nun aber beim geplanten Verkauf von reinen Oldtimer Motorrädern bspw. aus den 70ern die im Verkauf vom Restaurationsobjekt bis hin zum Scheunenfund veräußert werden. Und wenn das auch meinetwegen so festgeschrieben wird in der Gewerbe Anmeldung. Ist eine Werkstatt obligatorisch? Ist es rechtlich vorgeschrieben? Ich finde im Internet keine klare Aussage dazu und mein Amt hat geschlossen. Die Neugierde dies zu wissen ist aber eben jetzt da und muss gestillt werden.

Grundsätzlich gibt man aufgrund des Alters auf solche KFZ ja keine Garantien mehr als Händler. Macht dies eine Werkstatt als Teilkriterium somit überflüssig für mich oder ist es ein Kriterium, das dennoch erfüllt sein muss? Welche sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bitte einfach nur die Frage beantworten und subjektive Bewertungen und Meinungen klemmen. Mich interessieren nur die Voraussetzungen, keine persönlichen Meinungen. Sonst ufert es wieder aus und wird unübersichtlich. Wenn also jemand hier im Kreise FUNDIERTE Aussagen machen kann - bitte!

Kleingewerbe ist nur bis zu einem Jahresumsatz von 17500€ möglich - da wird es dann wahrscheinlich schon eng. Mit dem "Klein".

Vielen Dank im Voraus!

Grüße

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8 Antworten

Also bei reinem Handel muss man nicht zwingend eine Werkstatt haben. Es gibt viele Autohaendler ohne Werkstatt.

Richtig. Dann darfst Du aber noch nicht mal einen Ölwechsel machen, keinen Scheunenfund aufpeppen, neue Reifen aufziehen oder anderes. Ansonsten mußt Du nachweisen, daß Du mit den Altstoffen (Altöl etc) richtig umgehen kannst - also Sammelbehälter, Wanne für alte Batterien, Öl-Abscheider etc.

Die Autohändler ohne Werkstatt haben meistens einen Verwandten/Freund/Geschäftspartner, der eine Werkstatt hat und denen die Kisten richtet. Ich weiß jetzt nicht, ob die das nachweisen müssen, aber rechne mit Kontrollen und unangenehmen Fragen.

Ansosnten empfehle ich Dir einen Besuch in der Handwerkskammer bzw. der KFZ-Innung, da werden Sie geholfen. Denk aber bitte auch dran, daß Du als Händler Garantie geben mußt. Würde ich mir bei den alten Kisten verkneifen.

Nicht Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung, muss der Händler als Anbieter von Gebrauchtwaren einräumen.

Na, der Unterschied ist ja auch gigantisch...... beides kostet im Falle eines Falles viel Geld.

Wenn du nur einen Handel anmelden möchtest braucht du grundsätzlich nur eine Gewerbeanmeldung eventuell velangt das Amt aber auch ne ausreichende Stellfläche im nichtöffentlichen Verkehrsraum.

Solange du die Zweiräder nur für dich instandsetzt besteht auch keine Meisterplicht..

Da du aber als Geweblicher Gewährleistungspflichtig bist darfst im Fehlefall keine Instandsetzung betreiben.

Hier zu ist dann dann eine genehmigte "Werkstatt und Meistepflicht zwingend.

Die Hürden sind schon gewaltig wenn man da in der Materie sachunkundig ist.

Bedenke ,wenn du eine GBR gründest stehst du mit deinem gesamten Gut un Habe im Schadensfall gerade.

AEG

Moin Moin !

Zitat:

Nicht Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung, muss der Händler als Anbieter von Gebrauchtwaren einräumen

Zitat:

Na, der Unterschied ist ja auch gigantisch...... beides kostet im Falle eines Falles viel Geld.

,Der erste Satz stimmt , der zweite nicht! Oder besser: Der zweite Fall tritt bei einem ehrlichen Händler gar nicht ein!

Gewährleistung darf nicht mit Garantie verwechselt werden!

Wenn du in den Vertrag schreibst , dass das Fzg ein nicht fahrbereites und verkehrsunsicheres Restaurationsobjekt ist , bei dem Teile fehlen können bzw unbrauchbar sind, gibt es für den Käufer keine Möglichkeit mehr , unter der Behauptung "Gewährleistung" irgendwelche Nachbesserungen zu fordern.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 20. September 2020 um 19:55:29 Uhr:

Moin Moin !

Gewährleistung darf nicht mit Garantie verwechselt werden!

Wenn du in den Vertrag schreibst , dass das Fzg ein nicht fahrbereites und verkehrsunsicheres Restaurationsobjekt ist , bei dem Teile fehlen können bzw unbrauchbar sind, gibt es für den Käufer keine Möglichkeit mehr , unter der Behauptung "Gewährleistung" irgendwelche Nachbesserungen zu fordern.

MfG Volker

Es geht hier aber darum, alte Motorräder wieder aufzurüsten und dann zu verkaufen, und zwar als Firma. Das kommt bei einem Kunden hervorragend, wenn man das dann als verkehrsunsicher und unvollständig bezeichnet. Und das bringt dann auch so richtig viel Geld. Im Übrigen bin ich mir alles andere als sicher, daß eine Firma (kein Privatmann!) sich auf diese Art aus der Verantwortung stehlen kann. Ganz zu schweigen davon, daß solche Firmen mit derartigen Formulierungen ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt sind.

Übrigens auch ein nettes Thema für eine Firma: Man braucht eine teure Versicherung (mindestens Haftpflicht und Rechtsschutz, evt. auch andere).

Moin Moin !

Zitat:

Das kommt bei einem Kunden hervorragend, wenn man das dann als verkehrsunsicher und unvollständig bezeichnet.

Stimmt. Es ist nämlich ehrlich, und die Kunden , die sich für alte Motorräder interessieren , sind ja ganz andere, als solche, die sich ein neues Fzg kaufen und dieses warten lassen.

Zitat:

Und das bringt dann auch so richtig viel Geld

Naja, ich denke, der TE möchte Geld verdienen , und das geht nicht , wenn er die Motorräder restauriert.

Bekanntlich ist der Verdienst die Differenz zwischen Ein- und Verkauf abzüglich der entstandenen Kosten, und da macht es keinen Sinn, Kosten überhaupt entstehen zu lassen. Sieht man überall , Motorrad Zustand 5 geht sofort für 800 E weg, das gleiche Modell , mit Kosten von 4000 E restauriert ( Ohne Arbeitszeit ! ) , bleibt für 4000 E stehen. Ist ganz einfach so, weil jeder Hobbyrestaurator meint, das billiger hinzubekommen , einen Tteil der entstehenden Kosten nicht sieht oder ignoriert, die eigene Arbeitszeit und Kosten für Hin- und Herfahrerei zu Spezialbetrieben werden sowieso nicht berechnet, ist schliesslich ein Hobby.

Zitat:

Im Übrigen bin ich mir alles andere als sicher, daß eine Firma (kein Privatmann!) sich auf diese Art aus der Verantwortung stehlen kann. Ganz zu schweigen davon, daß solche Firmen mit derartigen Formulierungen ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt sind.

Nein. Das ist dann eine ehrlich Beschreibung, und genau das soll durch die Gewährleistung abgesichert werden. Nochmal: eine Gewährleistung ist keine Garantie und hat überhaupt auch nicht den Karakter einer Garantie! Mit der Gewährleistung soll der Käufer abgesichert werden , für den Fall , dass das Produkt versteckte und bereits beim Kauf vorhandene Mängel hat , die der Verkäufer verschwiegen hat, obwohl sie ihm bekannt sein müssten. Also werden alle Mängel im Kaufvertrag aufgeführt, und es gibt kein Risiko beim Verkäufer, solange er ehrliche Angaben macht. Das hat überhaupt nichts mit "aus der Verantwortung stehlen " zu tun. mal ein beispiel: Ein Autohändler verkauft ein Fzg mit der Anpreisung " Nicht fahrbereit wg. Motorschaden" und schreibt dieses auch in den Kaufvertrag. Damit ist klar, dass der Motor (wie auch immer) vor der Nutzung des Fzges ersetzt oder repariert werden muss. Stellt sich nun bei der Demontage heraus , dass der Motor eine gebrochene Kurbelwelle hat und dass infolge dessen die Kolben die Zylinderlaufbahn geschädigt haben und auch die ventilführungen aus dem kopf gebrochen sind, kurz gesagt der Motor ein absoluter Fall zum Wegschmeissen ist, so hat der Käufer , der gehofft hatte , vielleicht mit einer neuen Kopfdichtung den Motor wieder flott zu kriegen , eben Pech gehabt , den Verkäufer kann er nicht belangen, denn dieser hat bezüglich des Motors keine fälschliche Aussage getroffen.

Stellt sich jedoch nach Austausch des Motors heraus , dass zusätzlich ein Getriebeschaden vorliegt, dann sieht das schon "besser" aus . Aber da bin ich nicht rechtskundig , jetzt könnte nämlich der Streit losgehen , ob der Verkäufer überhaupt vom Getriebeschaden wissen konnte und ob dieser nicht vielleicht sowieso unter Verschleiss fallen könnte.

MfG Volker

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