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Oldtimer oder Oldtimer?

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 18:08

Direkt mal ne Frage zur Definition von "Oldtimer" bei Motorrädern:

Gelten hier nur die Motorräder die auch vom Gesetzgeber als Oldtimer eingestuft werden, also vor Bj. 75?

Oder gelten bereits die Maschinen als Oldtimer für die keine neuen Ersatzteile mehr lieferbar sind? Dann würden nämlich unsere beiden Yamahas Bj 1984 schon als Oldtimer durchgehen.

Wie sieht´s z.B. mit den Maschinen-Typen aus, die über die gesetzliche Grenze hinüber unverändert gebaut wurden?

 

Jetzt mal als Fragen eines Fahrers einer Maschine Bj 2002 in den Raum gestellt.

Gruß

Crosskarotte

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28 Antworten

Gute Frage!

Wir werden es auf jeden Fall bei der Forenbeschreibung schreiben, sobald wir uns darüber geeinigt haben, damit Klarheit herrscht.

Ich habe eine '74er und eine 80er damit steht's 1:1 bei mir und Ihr müsst sagen, was ihr als sinnvoll haltet :)

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 19:47

Hab da eigentlich nur wiedergegeben, was ich neulich mal als Antwort auf eine Frage bezüglich eines Oldtimer-Bike-Forums gelesen habe.

Ist wohl ein ziemlich kontroverses Thema in der Szene was jetzt schon ein Oldtimer ist und was nicht.

Weiteres zum Thema kann ich persönlich aber nicht beitragen, ich würd sagen, ich geb mal einem anderen User (der sich da anscheinend besser auskennt) den Hinweis auf das neue Forum.

Gruß

Crosskarotte

Ja, fragen wir mal die, die sich da schon länger mit beschäftigen ;) :).

Dann haben wir nachher auch Ahnung von dem Thema :).

Schöne Grüße

Jo

am 12. Mai 2004 um 8:05

Hallo Zusammen. hab das neue Forum jetzt erst entdeckt. ( Freu !)

der Gesetzgeber sacht ja daß, es mindestens dreissig Jahre sein müssen bevor ein "H" Kennzeichen erteilt werden kann.

das heißt aber nicht daß, imho, Maschinen die jünger sind, keinen Klassikerstatus haben können.

Ich persönlich halte als Altersgrenze für klassische Motorräder 18-25 Jahre für ausreichend. dazu kommen noch Maschinen die Aufgrund ihrer aussergewöhnlichen Konstruktion oder Designs eine Sonderstellung geniessen.

Mal ein paar Beispiele für junge Klassiker:

Honda CBX 1000

Benelli 900 Sei

Honda CX 500

Suzuki GS 400

Kawa Z1R

Die Honda SOHC/4 Baureihen.

Frühe Suzuki GSXR Modelle und Katanas

BMW R Modelle aus den späten 70ern.

usw, usw.

Die etablierten Klassiker sind ohnehin klar.

DKW, Triumph Bdg, und GB, Vincent, Velocette, Hildebrand & Wolfmüller ( wer kennt die ?) Gritzner, ILO, BSA......( Spiegler hat auch mal....)

und all die bekannten und unbekannten Marken seit es Motorräder gibt.

Tja.

Ich hatte mich ja ,im "Sagt´s uns Forum" etwas kritisch geäussert. Jetzt freue ich mich aber wie ein Schneekönig.

"Hurra das Motorrad-Oldtimer-Forum ist da !"

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 12. Mai 2004 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von Schraubär 42

Tja.

Ich hatte mich ja ,im "Sagt´s uns Forum" etwas kritisch geäussert.

Aber anscheinend war die Frage nach der Definition "Oldtimer" ja gar nicht so unbegründet.

 

Gruß

Daniel

am 14. Mai 2004 um 7:26

Hallo Crosskarotte.

Ich fasse den Begriff Oldtimer sehr weitläufig auf.

In der über hundertjährigen Geschichte des Motorrades gibt es ja viel mehr Modelle als zur Zeit auf dem Markt sind.

Die Vergangenheit wird halt von den Menschen immer unterschiedlich gesehen.

Für einen, heute 70 jährigen sind Maschinen wie eine 250er Tornax oder eine NSU 251 OSL, als Alltagsgefährte noch gegenwärtig.

Alles andere berachtet er evtl. als moderne Fahrzeuge.

Oldtimer wären dann ausschliesslich Vorkriegsmaschinen.

Was ich für mich schon als Oldtimer ansehe, sind zum Großen Teil Maschinen, die ich in meiner Jugendzeit gerne gehabt hätte.

Diesen Traum erfülle ich mir jetzt.

Mir persönlich ist der Fahrer einer XS 400, im Oldtimerbereich genauso willkommen wie der Chauffeur einer 1915er Laurin und Clement.

Ich hoffe daß, das Oldtimerforum oft genutzt wird und sich über 100 Jahre Motorradgeschichte vor uns ausbreiten.

Gruß

Jürgen

am 18. Mai 2004 um 18:55

hossa, erst mal vielen dank für dieses neue forum.

ihr beginnt aber mit herzhaften grundsatzfragen in diesem neugeborenen forum. überlasst diese fragen lieber den leserbrief-schreibern der eingefahrenen zeitschrift motorrad classic.

begriffe wie old-, youngtimer oder klassiker zu definieren ist doch nebensächlich, genau wie die tatsache, ob das ding zwei oder vier takte hat.

ich muß feststellen, daß es in der englischen alt-motorrad-szene selten vorkommt, daß einer die nase über eine 84er yamaha sr 500 rümpft. da hört man eher "nice bike" auch wenn derjenige nur nortons hat. daß mir aber jetzt keiner die frage stellt "ab wann ist ein motorrad alt?" ;-)

also, wenn einer meint, daß sein beitrag hier rein passt, soll er ihn einstellen. wenn er keine antwort bekommt, regelt sich das von selbst.

eine frage habe ich an euch. kann mir jemand sagen wie ich an die firma neimann komme, die die lenkschlösser herstellt? bzw. wie bekomme ich das lieferprogramm raus? meine 66er triumph bonneville hat zwar die aufnahme für ein solches neimann schloß, allerdings ist der stift der in's lenkrohr einrasten soll zu kurz (aktuelles standartschloß von hein gericke).

wer weiss rat?

am 19. Mai 2004 um 5:34

Ich denke auch, daß man das etwas weitläufiger fassen sollte, wenn das ein Forum für Fahrer von Wanderer und Vorkriegs-BMWs werden soll wird hier nicht viel los sein. Ich hab jetzt auch einen "Young/Oldtimer", eine Aprilia RC50 von 80. So ein absolut für den deutschen Markt untauglich gewesenes Gerät mit einem Charakter, den die Marke heute nicht mehr hat (ich darf das sagen, habe auch eine neue 650er Aprilia). So eine kleine Cross-Säge mit 80kg leer. Wenn die erstmal richtig läuft.... Naja, muß noch puzzeln.

Aber in jedem Fall: Ich bin gegen eine Eingrenzung nach H- Kennzeichen oder sowas.

Themenstarteram 19. Mai 2004 um 16:21

Auch nochmal was von mir zu dem Thema:

Ich hatte halt nur kurz bevor dieser Bereich hier eingerichtet wurde diese angesprochene "Diskussion" gelesen. Da ich dann hier keine (ungefähre) Angabe zur Definition von "Oldtimer" gefunden habe, hab ich einfach mal nachfragen wollen.

Das eine ´95er Maschine kein Oldtimer ist, ist mir auch klar. Das eine BMW aus den 50ern aber einer ist auch.

Meiner Meinung nach müßte man echt von Fall zu Fall gucken, ob die Maschine hier im Oldtimer-Bereich mehr Hilfe erwarten kann oder in einem der anderen Bereiche(Markenspezifisch, Marken und Modelle "allgemein", Biker-Treff oder wo auch immer :) ).

 

Gruß

Daniel

am 29. Juni 2004 um 9:53

H-Kennzeichen

 

Soweit ich mich recht erinnere wird das H-Kennzeichen nicht vom Gesetzgeber definiert sondern von der Versicherung bei der du es versicherst. Manche Versicherungen geben dir das H-Kennzeichen nämlich schon bei einer 25-jährigen Maschine und manche erst ab 30 Jahren. Man bekommt natürlich nicht das Kennzeichen von denen, aber eben den entsprechenden Versicherungsschutz.

Für meine CB 500 T Baujahr 76 wurde mir das H-Zeichen jedenfalls schon angeboten.

Grützi Ben

am 12. Juli 2004 um 14:27

Es gitb auch div. Teile die bei 5 Jahre alten Autos nichtmehr lieferbar sind.

mfg, Mark

Hallo Zusammen!

Das Thema mit der Definition: Youngtimer, Klassiker oder Oldtimer ist eigentlich eine genauere Erörterung wert, denn hier herscht sehr viel Unklarheit. Genau deffiniert nach den Zulassungsbestimmungen ist eigentlich der Begriff Oldtimer = Mindestalter 30 Jahre, guter verkehrssicherer Zustand, ORIGINAL!!!!, nicht verbastelt, keine nicht zeittypischen technische und optische Änderungen. Dies schliest z.b. den Einbau anderer Motoren oder sogar die falche Farbe (Flitterlack bei nem Ovali-Käfer) ein. Der TÜV hat ein technisches Merkblatt, in dem stehen alle Spezifikationen und Anforderungen an einen Oldtimer drin, der mit einer H-Zulassung bewegt werden soll.

In der Oldtimerszene gelten gemeinhin Vorkriegsfahrzeuge als Oldtimer, Nachkriegsfahrzeuge als Joungtimer und Fahrzeuge so um die zwanzig als angehende Klassiker, alles andere sind Gebrauchtfahrzeuge. Unter Zwanzig Jahren gibt es eigentlich nichts, egal wie selten das Fahrzeug war oder ist.

Das auf der Kippe stehende 07er-Kennzeichen für Sammler, das den Betrieb zwar stark einschränkt, aber wenigstens auf öffentlichen Straßen zulässt wird auch nur unter folgenden Einschränkungen vergeben: Regulär zugelassenes Erstfahrzeug, Mindestalter 20 Jahre für die 07er Fahrzeuge, polizeiliches Führungszeugnis, 07er Fahrzeuge verfügten bis zur Umschreibung auf 07 Kennzeichen über eine reguläre Zulassung, sprich auch TÜV und ASU(wenn nötig, vor 69 nicht)

Dies sind mal grobe Anhaltspunkte, nach denen man sich richten kann. Wie man sieht ist es nach dem Gesetzgeber eigentlich ziemlich klar, was was ist.

Das mit Oldtimerversicherungen für Klassiker und Youngtimern steht wiederum auf einem anderen Blatt. Da kocht jede Versicherungsgesellschaft ihr eigenes Süppchen, aber das hat ja nichts mit den Zulassungsbestimmungen zu tun.

Hoffe es wird jetzt einiges klarer und Ihr könnt mit meinem Beitrag was anfangen.

Gruß 1600i

Oldtimerdefinition

 

Was ist ein Oldtimer, was ist keiner - ein Thema, das man aus 2 Blickwinkeln betrachten muss.

1. Die gesetzliche Seite: der Gesetzgeber hat eine klare Definition mit 30 Jahren. Wenn man beim TÜV Glück hat, dann erwischt man eine TÜV-Stelle, die das aufs Jahr bezieht, andere bestehen darauf, dass das Fahrzeug das 30. Lebensjahr ab Erstzulassung bereits überschritten hat. Was in diesem Beitrag zur Rede gekommen ist, dass die Versicherung auf jemanden zugeht, das ist Blödsinn. Nicht die Versicherung stuft ein Fahrzeug als Oldtimer ein, sondern nur der TÜV. An der Versicherung liegt es erst danach, ob sie das Fahrzeug versicherungstechnisch als Oldtimer anerkennt. Hier ist noch sehr viel Hick-Hack vorhanden.

2. Die persönliche Definition: Den meisten Leuten ist es völlig wurscht, ob ihr Fahrzeug ein definitierter Oldtimer ist (beim Pkw ist das natürlich wieder etwas anderes, da eine Oldtimerzulassung in Versicherung und Steuer in der Regel günstiger ist.). Wichtig ist einzig und allein, ob man sein Bike mag.

Wir selber haben eine Honda CB 400 T (Erstzulassung 1978, derzeit ca. 13.000 Km, topgepflegt und veredelt durch poliertes Alu und dergleichen mehr), eine Honda CB 500 T (Erstzulassung 1978, absolut original) und natürlich unsere Kawasaki GTR 1000 (Erstzulassung 1988, knapp 100.000 Km und heiß geliebt.). Die Kawa ist definitiv kein Oldtimer und trotzdem liebe ich sie am meisten, da dieses Motorrad für mich einfach in allen Richtungen passt. Die beiden Hondas sind für mich Oldies, auch wenn der Gesetzgeber etwas anderes sagt. Beide Motorräder trugen ihren Teil zur Motorradgeschichte bei und vor allem die CB 500 T ist mittlerweile recht rar und erhaltenswert. Die CB 400 T hatten wir in Zahlung genommen und es hat sich herausgestellt, dass sie unverkäuflich ist. Da meine Frau gerade den Führerschein gemacht hatte drückte ich ihr als Anfängermotorrad die 400-er aufs Auge und um ihr dieses Moped schmackhaft zu machen wurde sie eben nach und nach veredelt. Mittlerweile ist sie schwarz lackiert und alle Aluteile (und sie hat sehr viele davon) wurden auf Hochglanz poliert. Jetzt ist sie einzigartig und wird wohl nie mehr verkauft werden!

Fazit: wie jede Medaille hat auch diese 2 Seiten und die Grundsatzdiskussionen über das Thema Oldtimer werden immer dieselben bleiben. Unterm Strich zählt nur, wie man ganz persönlich zu seinem Motorrad steht - und wenn jemand meint, er muss auf ein 29-jähriges Motorrad herabschauen: naja, soll er doch!!!

Rostige Grüße

Eddie

Re: H-Kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von melkfett

Soweit ich mich recht erinnere wird das H-Kennzeichen nicht vom Gesetzgeber definiert sondern von der Versicherung bei der du es versicherst. Manche Versicherungen geben dir das H-Kennzeichen nämlich schon bei einer 25-jährigen Maschine und manche erst ab 30 Jahren. Man bekommt natürlich nicht das Kennzeichen von denen, aber eben den entsprechenden Versicherungsschutz.

Für meine CB 500 T Baujahr 76 wurde mir das H-Zeichen jedenfalls schon angeboten.

Grützi Ben

Nein, das H-Kennzeichen stellt doch der Gesetzgeber aus, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist oder älter. Das ist doch außerdem freiwillig und keine Pflicht.

Gruß

Zündappfahrer

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