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Gewährleistung für Navigationssystem?

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 12:49

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meinem gerade gebraucht gekauften Passat. Eine Taste am Navigationsgerät funktioniert nur sporalisch. Dies hat mein VW Händler vor Ort bereits bestätigt.

Ein gestellter Kulanzantrag ans VW Werk wurde abgelehnt, wahrscheinlich weil das Fahrzeug schon 3 1/2 Jahre alt ist.

Gekauft habe ich den Passat ebenfalls bei einem VW Händler in Wiesbaden. Und habe diesem auch den Mangel 2 Tagen nach Abholung gerügt.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Beste Antwort im Thema
am 14. Oktober 2009 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von schluffi01

Also das mit der Gewährleistung hatte ich auch so im Kopf, vielen Dank noch einmal für die Bestätigung.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken dem Händler ggf. einen Deal an zu bieten. Wenn er anstatt des "Aufbereiteten" MFD 2 DVD das RNS 510 einbaut würde ich Ihm die Summe X dabei steuern.

Was meint Ihr was für kosten auf den Händler für ein Austauschgerät zukommen?

Die Neupreise fürs MFD 2 DVD liegen bei knapp 2.100,-€, beim RNS 510 bei knapp 1.800,-€ exkl. MwSt.

Austauschgerät ist so nicht möglich !

Als Austauschgerät wäre nur möglich:

MFD 2 DVD gegen MFD 2 DVD

oder

RNS 510 gegen RNS 510.

Bei der vorgesehenen Variante wäre nur ein NEUTEIL möglich, was mit deutlich höheren Kosten zu Buche schlägt.

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Zitat:

Original geschrieben von schluffi01

 

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

kein Anspruch ! ist doch ganz einfach. 24 Monate Garantie zu 3 1/2 Jahre Nutzung.

Hallo,

soweit ich weiss ist der Händler (andere Firmen übrigens auch) der das Auto an eine Privatperson verkauft in der Gewährleistungspflicht sofern der Mangel nicht ausdrücklich "mitverkauft" wurde.

Erst mal Glückwunsch zu deinem Auto und allzeit gute Fahrt.

Ich gehe mal davon aus, dass die gesetzliche Gewährleitung greift. Dabei ist es so, wie schon oftmals geschrieben wurde, dass im ersten halben Jahr der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war, was ihm, denek ich schwerfallen wird, damit bist Du fein raus. Der Verkäufer versucht natürlich jeden Mangel auf eine möglicherweise abgeschlossene Gebrauchtwagenversicherung abzuwälzen, oder wie in Deinem Fall per Kulanzantrag über das Werk selbst.

So wie ich das sehe, ist Dein Verkäufer in der Pflicht dir ein fehlerfreies Navi zur Verfügung zu stellen, das bedutet aber auch dass, falls er es tauscht, kein neues sein muss.

Stell dir bitte vor dir verreckt im ersten halben Jahr der Motor und VW lehnt den Kulanzantrag, aus welchen Gründen auch immer, ab. Schöner Mist wenn der Verkäufer die Kosten nicht übernehmen will du selbst zahlen sollst, so was hat es schon gegeben, 4000Euro Schaden die der Händler tragen durfte, wurde erst kürzlich hier gepostet.

Also, nicht kleinkriegen lassen, Notfalls per Rechtsanwalt vorgehen.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

Zitat:

Original geschrieben von schluffi01

 

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

kein Anspruch ! ist doch ganz einfach. 24 Monate Garantie zu 3 1/2 Jahre Nutzung.

Was die Werksgarantie anbelangt hast du recht und auf Kulanz von VW hat man zumindest keinen Rechtsanpruch. Aber da das Fahrzeug gerade erst gekauft wurde müsste hier die gesetzl. geregelte Gebrauchtwagengarantie bzw. gewährleistungsrecht greifen.

Jeder gewerbliche Verkäufer muss 1 Jahr Gewährleistung leisten. Er darf diese Gewährleistung auch nicht irgendwie aussliessen wie z.b. über die AGB´s etc. Ausnahme: Der Händler verkauft das Fahrzeug im Auftrag und dein Vertragspartner ist der ursprüngliche Besitze. Im ersten 1/2 Jahr trägt die Beweislast das der Fehler beim Kauf nicht da war der Verkäufer, dannach dreht sich leider die Beweislast um. Beim Privatverkauf kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen.

Viele Grüße

Robert

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 13:53

Also das mit der Gewährleistung hatte ich auch so im Kopf, vielen Dank noch einmal für die Bestätigung.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken dem Händler ggf. einen Deal an zu bieten. Wenn er anstatt des "Aufbereiteten" MFD 2 DVD das RNS 510 einbaut würde ich Ihm die Summe X dabei steuern.

Was meint Ihr was für kosten auf den Händler für ein Austauschgerät zukommen?

Die Neupreise fürs MFD 2 DVD liegen bei knapp 2.100,-€, beim RNS 510 bei knapp 1.800,-€ exkl. MwSt.

am 14. Oktober 2009 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von schluffi01

Also das mit der Gewährleistung hatte ich auch so im Kopf, vielen Dank noch einmal für die Bestätigung.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken dem Händler ggf. einen Deal an zu bieten. Wenn er anstatt des "Aufbereiteten" MFD 2 DVD das RNS 510 einbaut würde ich Ihm die Summe X dabei steuern.

Was meint Ihr was für kosten auf den Händler für ein Austauschgerät zukommen?

Die Neupreise fürs MFD 2 DVD liegen bei knapp 2.100,-€, beim RNS 510 bei knapp 1.800,-€ exkl. MwSt.

Austauschgerät ist so nicht möglich !

Als Austauschgerät wäre nur möglich:

MFD 2 DVD gegen MFD 2 DVD

oder

RNS 510 gegen RNS 510.

Bei der vorgesehenen Variante wäre nur ein NEUTEIL möglich, was mit deutlich höheren Kosten zu Buche schlägt.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 18:20

Das ist mir schon klar, zumal die beiden Geräten von unterschiedlichen Zulieferern kommen. Ich wollte kalkulieren wie die Kostenbilanz aussieht.

Als Beispiel, das Austauschgerät würde den Hänlder 1000,-€kosten. Dann könnte man diesen Betrag doch Theoretisch nehmen und anstatt das Gerät gegen das Gleiche zu tauschen, ein neues RNS einbauen. Die Mehrkosten von ca. 1.000,-€ würde ich dann übernehmen, wobei ich noch die Möglichkeit hätte das Defekte Gerät zu verkaufen.

Ich weis es ist um drei Ecken gedacht, aber versteht ihr was ich jetzt meine?

Ja, verstehen tun wir das, aber Hurz hat das doch schon erklärt.

Wenn Gerät eintauschen, dann gibt es ein neues gleiches. Du kannst nicht sagen, ich tausche meines ein und Zahl drauf.

Der tausch erfolgt nicht beim Händler sondern beim VZ.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 18:48

Ne wir reden immer noch an einander vorbei, also noch mal langsam.

Der Händler hätte einen Nachteil von 1.000,-€ wenn das Gerät eingeschickt werden würde und ich das Gleiche wieder nehme. Das Geld wäre für den Händler also weg!

Jetzt gehe ich aber hin und sage pass auf. Ein neues RNS kostet 1.800,-€. Die 1.000,-€ die du hättest für das Austauschgerät zahlen müssen, erlässt du mir jetzt beim kauf eines neuen RNS. Den restlichen Betrag steuer ich aus meiner eigenen Tasche dabei. Es ist also als hätte ich einfach ein neues gekauft, und der Händler hätte mir darauf einen Rabatt geben.

Das dann sich noch in meinem Besitz befindliche defekte MFD könnte ich dann in der Bucht verkaufen.

am 14. Oktober 2009 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von schluffi01

Ne wir reden immer noch an einander vorbei, also noch mal langsam.

Der Händler hätte einen Nachteil von 1.000,-€ wenn das Gerät eingeschickt werden würde und ich das Gleiche wieder nehme. Das Geld wäre für den Händler also weg!

Jetzt gehe ich aber hin und sage pass auf. Ein neues RNS kostet 1.800,-€. Die 1.000,-€ die du hättest für das Austauschgerät zahlen müssen, erlässt du mir jetzt beim kauf eines neuen RNS. Den restlichen Betrag steuer ich aus meiner eigenen Tasche dabei. Es ist also als hätte ich einfach ein neues gekauft, und der Händler hätte mir darauf einen Rabatt geben.

Das dann sich noch in meinem Besitz befindliche defekte MFD könnte ich dann in der Bucht verkaufen.

Der Händler kann kein "Austauschgerät" bestellen, wenn Du ein anderes Gerät haben willst.

und wieso sollte sich bei dem Deal das defekte MFD noch in Deinem Besitz befinden, wenn Dir bei dem Deal ein neues RNS geliefert würde ?

Das wäre lediglich der Fall, wenn Du OHNE Ansprüche aus Gewährleistung ein RNS erwerben würdest und Dir das im Gegenzug einbauen lassen würdest.

Aber RNS und MFD sind nicht einfach austauschbar !

A) wird das so nichts.

B) WENN dein Händler so nen Schnick schnack machen sollt, dan wird das MFD NICHT bei dir bleiben, sondern zu ihm gehen.

C) wird das so immer noch nichts, da dein Händler das wahrscheinlich über eine GW-Garantiversicherung abwickelt und somit nur beschränkt handlungsfähig ist.

D) kannst du dann dein neues MFD bei der Bucht verkloppen und dann ein RNS kaufen.

Deine Rechnung ist ne Milchmädchenrechnung die nicht aufgehen wird - du rechnest dich reich, das klappt nicht.

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 19:25

@ hurz :

Na von was spreche ich denn in den letzten beiden posts? :);)

Die kosten für den Händler bleiben doch gleich! Ob Austausch oder nicht! Tut mir leid, ich weiß nicht wie ich es sonst noch anders erklären soll. :):D

Ich rechne mich nicht reich, sondern genau genommen ist dies eine win win Situation. Der Hänlder verkauft an mich ein Gerät das im VK 1.800€ kostet. Zieht seinen Beitrag ab, den er auch für den reinen Austausch hätte zahlen müssen, denn VW tauscht ja nicht umsonst. Und den Rest begleiche ich. Wo ist das Problem?

Händler kosten in beiden Fällen 1000,-€. Der Händler macht bei dem RNS aber einen deutlich geringeren Verlust, da er das Gerät ja zum EK bekommt und an mich verkauft.

Die Gebrauchtwagen Garantie übernimmt solche Schäden leider nicht.

am 14. Oktober 2009 um 19:40

ganz einfach, der Händler hat für deinen Wagen eine Versicherung abgeschlossen, damit er nicht auf den kosten sitzen bleibt. Wenn du jetzt sagts Das Navi ist defekt, meldet er es seiner Versicherung und das Gerät wird "Ausgetauscht" Hierbei wird er vermutlich summe X (Eigenanteil) Selbst zahlen müssen. Die Summe X wird aber schätzungsweise 100 - 200 € betragen. Die Händler wären doof wenn sie den wagen nicht versichern würden. Man stelle sich vor, dir geht der Motor um die Ohren und der Händler bleibt auf 5-6000 € sitzen. und Mänglen haben fast alle Gebrauchtwagen.

 

Du hast ein Recht auf austausch des Navis! er wird ein Austauschgerät bestellen und dir dieses einbauen. Mehr nicht.

 

Wenn du dich auch noch so gut mit dem Händler beim Kauf verstanden hast, ist es jetzt so, dass du den Wagen schon gekauft hast! Sein Interesse an dir ist also gegen 0. Ist leider bei den meisten Händlern so, da sie kein Geschäft mehr wittern ;-)

 

 

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