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Gerichtsverhandlung durch Attest fernbleiben?

Themenstarteram 26. August 2019 um 12:19

Hallo,

kann man einen Strafverfahren im Verkehrsrecht als Angeklagter fernbleiben, wenn man ein ärztliches Attest vom Facharzt vorlegt?

Wenn ja findet die Verhandlung trotzdem statt wenn der Rechtsanwalt anwesend ist oder wird der Prozess neu angesetzt?

Beste Antwort im Thema

Dann soll das derjenige, um den es geht, seinen Anwalt fragen.

Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

28 weitere Antworten
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entscheidet das Gericht, ob deine Anwesenheit erforderlich ist. Warum fragst du eigentlich nicht deinen Anwalt??

Themenstarteram 26. August 2019 um 12:28

Zitat:

@audijazzer schrieb am 26. August 2019 um 14:21:24 Uhr:

entscheidet das Gericht, ob deine Anwesenheit erforderlich ist. Warum fragst du eigentlich nicht deinen Anwalt??

Warum sollte ich, geht ja nicht um mich.

Dann soll das derjenige, um den es geht, seinen Anwalt fragen.

Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

Ich war letztes Jahr als Zeuge vor Gericht geladen. Da die Angeklagte nicht erschienen ist konnte (durfte) die Verhandlung nicht stattfinden.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 14:19:26 Uhr:

...kann man einen Strafverfahren im Verkehrsrecht als Angeklagter fernbleiben, wenn man ein ärztliches Attest vom Facharzt vorlegt?

Das wird wohl nicht ausreichen.

Da muß ein Amtsarzt die Verhandlungs(un)fähigkeit feststellen.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 14:28:14 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 26. August 2019 um 14:21:24 Uhr:

entscheidet das Gericht, ob deine Anwesenheit erforderlich ist. Warum fragst du eigentlich nicht deinen Anwalt??

Warum sollte ich, geht ja nicht um mich.

@ Bernd_Clio_III hat völlig Recht.

Dann schreib nicht so in der dritten Person, dass man das leicht missverstehen kann.

Können wir das riechen??

Klar dürfte sein: in aller Regel hat der Angeklagte zu erscheinen.

Das gilt natürlich nur für Verfahren in Deutschland.

In welchem Land das Verfahren in der Fragestellung des TE stattfindet, hat er uns ja nicht verraten.

Der Angeklagte in einem Strafverfahren muss anwesend sein. Wenn er nicht kommt (entschuldigt oder unentschuldigt) gibt’s einen neuen Termin. Passiert das mehrfach wird der Angeklagte mit Haftbefehl abgeholt und sitzt bis zur Hauptverhandlung ne Nacht im Bau..

Vielleicht verrät uns der TE ja noch, warum der Angeklagte der Verhandlung fern bleiben möchte.

Angst vor der Verurteilung?

Das würde nicht zwangsläufig zu einer Verhandlungsunfähigkeit führen.

wahrscheinlich.. sieht schon ziemlich nach Wegducken aus (was natürlich so nicht funktionieren wird).

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