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Gerichtsverhandlung durch Attest fernbleiben?

Themenstarteram 26. August 2019 um 12:19

Hallo,

kann man einen Strafverfahren im Verkehrsrecht als Angeklagter fernbleiben, wenn man ein ärztliches Attest vom Facharzt vorlegt?

Wenn ja findet die Verhandlung trotzdem statt wenn der Rechtsanwalt anwesend ist oder wird der Prozess neu angesetzt?

Beste Antwort im Thema

Dann soll das derjenige, um den es geht, seinen Anwalt fragen.

Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

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Logo, und genau das müsste der Arzt attestieren - Verhandlungsunfähigkeit. Und dann obliegt es dem Gericht, wie es weitergeht. Kann vorher keiner sagen, weder hier noch der Anwalt.

Themenstarteram 26. August 2019 um 19:43

Danke an alle die mir eine vernünftige Antwort gegeben haben.

@audijazzer

Wenn du nichts vernünftiges beizutragen hast, schreib doch einfach mal nichts.

Es muss ein Amtsarzt sein, der Hinweis war richtig

Und dann fragt sich, was es den TE interessiert, wenns ihn selbst nicht betrifft. Warum sollte es sonst jemanden hier interessieren? Etwas flapsige Art der Nachfrage.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 21:43:19 Uhr:

Danke an alle die mir eine vernünftige Antwort gegeben haben.

@audijazzer

Wenn du nichts vernünftiges beizutragen hast, schreib doch einfach mal nichts.

Oh verdammt! Dieses Forum ist aber auch ein schlechter Dienstleister!

Themenstarteram 26. August 2019 um 19:51

Ich habe doch höflich gefragt. Wenn es einen nicht interessiert, muss man doch nichts dazu schreiben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. August 2019 um 21:43:34 Uhr:

Es muss ein Amtsarzt sein, der Hinweis war richtig

Nicht zwingend, wäre aber immer besser.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 21:51:13 Uhr:

Ich habe doch höflich gefragt. Wenn es einen nicht interessiert, muss man doch nichts dazu schreiben.

Sicher. Man kann sich das wünschen. Die Welt in MT (und anderswo in Netzforen) ist aber nicht so. Vergleiche es vielleicht mit dieser Situation: Du setzt dich in der Kneipe an einen Tisch mit lauter Fremden und stellst eine Frage, da werden die Auskünfte manchmal auch sehr ... gemischt ausfallen. Weiß ja nicht, ob man dann auf die Idee kommt, denjenigen übern Mund zu fahren, die einem nicht das sagen, was man hören wollte.

Kurzfassung: Nebengeräusche sollte man gepflegt ignorieren.

in diesem Sinne einen Dank an PeterBH, der das schön dargestellt hat und im Sinne des TE geantwortet hat :)

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 21:51:13 Uhr:

Ich habe doch höflich gefragt. Wenn es einen nicht interessiert, muss man doch nichts dazu schreiben.

Das las sich nicht so furchtbar höflich: ;)

 

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 14:28:14 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 26. August 2019 um 14:21:24 Uhr:

entscheidet das Gericht, ob deine Anwesenheit erforderlich ist. Warum fragst du eigentlich nicht deinen Anwalt??

Warum sollte ich, geht ja nicht um mich.

Grüße vom Ostelch

Wenn persönliches Erscheinen NICHT angeordnet wurde, kann das Gericht auch nur mit dem Verteidiger die Gerichtsverhandlung durchführen. Ansonsten kann man unter Vorlage eines Attests auch um eine Terminverlegung bitten. Dann hängt alles davon ab, ob einem solchen Antrag vom Vorsitzenden ohne weiteres stattgegeben wird oder nicht.

Themenstarteram 26. August 2019 um 20:15

Wie schon geschrieben, vielen Dank an alle mit einer sinnvollen Antwort.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. August 2019 um 21:43:19 Uhr:

Danke an alle die mir eine vernünftige Antwort gegeben haben.

@audijazzer

Wenn du nichts vernünftiges beizutragen hast, schreib doch einfach mal nichts.

so?? Kannst du das auch irgendwie begründen, oder gefallen dir einfach nur meine Antworten nicht???

Da alles weiter gehende in den Bereich der Rechtsberatung kommen könnte und sonst offensichtlich alles gesagt ist schließe ich hier mal.

Der TE hat seine Frage wohl beantwortet bekommen.

Moorteufelchen

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