Geldwerter Vorteil für Freisprecheinrichtung als Bestandteil des Business Pakets Plus
Hallo "Mitfahrer",
wie ist bzw. kann eine Freisprecheinrichtung als Bestandteil des Business Pakets Plus in der Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen (oder besser: abgezogen) werden?
Generell gilt ja für die 1% Berechnung, dass Winterreifen, Telefon als auch FSE vom Listenpreis abgezogen werden.
Wie verhält es sich steuerrechtlich wenn die FSE Bestandteil eines Pakets, hier BPP, ist und die FSE nicht einzeln ausgewiesen ist auf der Bestellung? Kann dann trotzdem steuerrechtlich der Einzelbruttolistenpreis der FSE abgezogen werden? Oder prozentualer Anteil normiert auf Paketpreis? Oder etwa gar nichts?
Diese Thematik müsste eigentlich einige hier betreffen, da die Kombination Geschäftswagen und Paket als Sonderzubehör doch recht häufig vertreten sein sollte. Trotzdem habe ich zu dieser speziellen Problematik im WWW leider keine verwertbare Aussage gefunden.
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Danke für Euren Beitrag.
17 Antworten
Hallo!
Seit den Beiträgen von 2007 ist bereits etwas Zeit vergangen!
Gibt es hier Neuigkeiten was das Thema "was kann als geltwerter Vorteil herausgerechnet werden"?
Zitat:
Original geschrieben von blahank
Hallo!Seit den Beiträgen von 2007 ist bereits etwas Zeit vergangen!
Gibt es hier Neuigkeiten was das Thema "was kann als geltwerter Vorteil herausgerechnet werden"?
Bisher noch nicht:
Telefon und Winterreifen darf man herausrechnen, Navi nicht.
Andere Frage an die Steuerexperten zum geldwerten Vorteil und BPplus:
Beim 4G verringert das BPplus die Preise der enthaltenen Sonderausstattungen laut Audi Info um 33% oder 1900€ netto. Der zu vesteuernde Betrag ergibt sich aus: Listenpreis (LP) + Sonderausstattungen (SA) - Telefon - Winterreifen.
Kann man für die SA dann den reduzierten Preis ansetzen, der immerhin von Audi als Summe von -1900€ ausgewiesen wird?
Oder sind die -1900€ nur für die Leasingrate wirksam?
Danke für die Hilfe! Grüße.