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Gebrauchtwagengarantie? Motor von der Aktivlenkung kaputt

Audi A4
Themenstarteram 4. Juli 2020 um 22:40

Guten Abend,

wir haben uns einen neuen Gebrauchten Audi A4 gekauft (trotzdem ziemlich neu). Bei dem Händler haben wir eine Garantie auf das Auto für 1 Jahr gekauft und abgeschlossen. Jetzt nach 1 1/2 Monaten ist der Motor von der Aktivlenkung kaputt. Die Firma sagt jetzt bei dem 3.000€ schaden, das dass nicht mit in der Garantie ist.

Normal ist doch die Lenkung am Anfang so oder so mit in der Garantie, weil es ja zur sicherheit dazugehört oder?

Brauche dringend Hilfe

Danke im Voraus

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Juli 2020 um 11:57:25 Uhr:

...tja, also @TE wo ist das Problem... Luxus ist teuer & muß bezahlt werden... kost die "sportlich-direkte Lenkung und das weniger Kurbeln beim Parken" halt mal läppische 3.000,-€... is doch egal, raus mit den Kohlen... die Kohle muß unter die Leute damit se daheim unterm Kopfkissen nicht vergammelt. :D

Herzlichen Glückwunsch.

Das ist/wird wohl der überflüssigste Post des Tages!

Der TE fragt schlicht nach Garantie bzw. Gewährleistungsanspruch.

Da ist es egal um wieviel es geht.

Besteht Anspruch so ist das durch den Verkäufer bzw. Versicherung zu tragen.

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Die Händler schließen gerne Garantieversicherungen ab, um nicht selbst auf möglichen Kosten aus der gesetzlichen Gewährleistung sitzen zu bleiben. Kommt es dann zu einem Gewährleistungsfall, den die Versicherung nicht oder nur teilweise abdeckt, zeigen sie dem Käufer die Bedingungen der Garantieversicherung und lehnen die Mangelbehebung ab oder verlangen eine Zuzahlung des Kunden. Das ist natürlich quatsch, denn die gesetzliche Gewährleistung ist in der Regel umfassender als die Versicherungen.

 

Kauft man als Privatmann ein Auto von einem Händler gilt die gesetzliche Gewährleistung für Mängel. Diese lässt sich auf 12 Monate begrenzen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war - das ist in der Praxis nicht möglich. Es geht ja definitiv nicht um ein Verschleißteil.

 

Insofern ist der Tipp mit dem Schreiben und gerichtsfester Zustellung richtig. Ich mache das immer gerne per Fax und parallel per Post oder Mail.

 

Fordere die Behebung des Mangels mit Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB und teile mit, dass diese nicht durch die Versicherungsbedingungen eingeschränkt wird. Gebe eine Frist von 2 Wochen zur Behebung des Mangels. Biete an das Fahrzeug dafür zur Verfügung zu stellen. Nenne deine Telefonnummer zur Terminabstimmung. Erwähne außerdem, dass deine Rechtsschutzversicherung derartige Fälle einschließt und ein fruchtloses Verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung den Rechtsweg nach sich führen wird.

Endlich einer der es verstanden hat. Puuh.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Juli 2020 um 18:25:20 Uhr:

Endlich einer der es verstanden hat. Puuh.

Stand ja schon in der ersten Antwort, und wird alle paar beiträge wiederholt. ;)

Zitat:

@MvM schrieb am 5. Juli 2020 um 18:35:07 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Juli 2020 um 18:25:20 Uhr:

Endlich einer der es verstanden hat. Puuh.

Stand ja schon in der ersten Antwort, und wird alle paar beiträge wiederholt. ;)

Du kennst doch " und täglich grüßt das Murmeltier "

Ab einer gewissen Seitenzahl gibt es nur noch Wiederholungen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 05. Juli 2020 um 18:38:21 Uhr:

Ab einer gewissen Seitenzahl gibt es nur noch Wiederholungen.

Und jede Menge Blabla von Leuten, die nicht Mal Garantie, Gewährleistung und Kulanz auseinander halten können..

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Juli 2020 um 19:03:37 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 05. Juli 2020 um 18:38:21 Uhr:

Ab einer gewissen Seitenzahl gibt es nur noch Wiederholungen.

Und jede Menge Blabla von Leuten, die nicht Mal Garantie, Gewährleistung und Kulanz auseinander halten können..

Und was hast Du zum Topic beizutragen?

Mußt weit hochscrollen...

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Juli 2020 um 19:09:09 Uhr:

Mußt weit hochscrollen...

Tja, und auch du hast nur schon geschriebenes wiederholt.

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