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Gebrauchtwagen Sachmängelhaftung

Themenstarteram 1. Juli 2021 um 18:03

Hallo ! Habe einige grundsätzliche Frage zur Sachmängel Haftung .

Habe im November letzten Jahres einen gebrauchten Opel Astra H Twin Top bei einem Händler in einiger Entfernung gekauft. Und eine zusätzliche Garantie Versicherung abgeschlossen .

Beim Fahren sind mir verschiedene Mängel aufgefallen . CD Player defekt,Heizbare Heckscheibe funktionieren mehrere Drähte nicht ,elektr.Außenspiegel ließ sich nur bis zu einem bestimmten Punkt verstellen und hing dann fest.

Die Schäden habe ich dem Händler dann per E-Mail geschildert . Durch Corona könnte ich dann nicht zu dem Händler fahren . Und er sagte ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen für die Garantieversicherung . Weil das für mich mit Kosten verbunden wäre habe ich das bisher noch nicht gemacht . Inzwischen sind aber noch diverse andere Mängel aufgefallen .Die Batterie ist defekt ( verliert mit der Zeit die Ladung ) der Auspuff ist mir fast abgefallen ( mußte ich sofort reparieren lassen, weil ich ihn sonst verloren hätte ).Dabei ist ein großes Rostloch ( ca 8cm) im rechten vorderen Träger aufgefallen ,was mit Unterbodenschutz zugeschmiert war.

Die Klimaanlage funktioniert nicht und jetzt ist mir auch noch das Verdeck kaputt gegangen ( Warscheinlich ein Hydralikschlauch)

Nachdem ich jetzt auch die anderen Mängel angezeigt habe hat der Händler gleich ziemlich abgeblockt von wegen der Schäden die jetzt erst bekannt waren . Auch sonst war er nicht wirklich entgegenkoemd und hat nur auf die Garantieversicherung verwiesen . Das Auto hat vor dem Kauf ,auf meinen Wunsch nochmal neu TÜV bekommen .

Kann es sein das ein so großes Rostloch innerhalb von einem halben Jahr entstanden ist ?

Wie sieht es mit der Haftung aus ? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht ?

Problem ist auch dass der Händler nicht um die Ecke ist (250km)

Auch was als Mangel und was als Verschleiß gilt .Wie geht man da am besten vor ? Wie steht die Chance dass der Händler

die Schäden übernehmen wird?

Was meint ihr ?

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15 Antworten

Astra H = 11-17 Jahre alt.

Alle Mängel, die du aufgelistet hast, kann man als altersbedingten Verschleiß ansehen.

 

Das Rostloch wird wohl jemand zugepampt haben, der Händler wird davon nichts wissen (wollen)

Für die Gewährleistungsfrage solltest du dich auf das Rostloch konzentrieren. Das dürfte für die Verkehrssicherheit relevant sein und hätte wohl vor der HU fachgerecht bearbeitet werden müssen. Gibts davon Fotos?

Die anderen Punkte sind eher was für die Garantieversicherung, da das alles eher Verschleissthemen im weiteren Sinne sein dürften.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2021 um 20:20:40 Uhr:

Die anderen Punkte sind eher was für die Garantieversicherung, da das alles eher Verschleissthemen im weiteren Sinne sein dürften.

da alle Garantieversicherungen mehr oder weniger Schrott sind, ist das ein reines Lottospiel, was die überhaupt an Schäden übernehmen.

Themenstarteram 1. Juli 2021 um 19:01

So wie ich das verstanden habe übernimmt die Garantieversicherung auch keinen Verschleiß. Der Händler bestand auf diese Versicherung warscheinlich um sich selbst aus der Gewährleistung zu bekommen .

Img-20210628-wa0005

Die Garantieversicherung ist nunmal schon bezahlt worden. Muss man schauen ob und was da zu holen ist. Der Kauf wäre vermutlich eher was für einen halbwegs begabten Hobbyschrauber gewesen. An sich sind die einzelnen Mängel nicht besonders problemtisch. Nur wenn das alles in der Werkstatt gemacht werden muss, dann ist diese Altersklasse schnell ein Groschengrab.

Gibts noch ein paar Fahrzeugdaten (Baujahr, KM-Leistung, Preis)?

Das ist mal ein verdeckter erheblicher Mangel, mit dem eine HU nicht zu bestehen ist. Ich würde den Händler fragen ob er das in Ordnung bringt oder ob man den Kauf rückabwickelt.

Oooh, es gibt es noch: das gute, alte Opelgold!

 

Das Foto ist so schlecht, dass man nichtmals erkennen kann, ob da ein Rostloch ist. Diese Profile haben oft große Ablauflöcher. Es ist möglich, dass hier noch gar nichts durchgerostet ist.

Ich glaube dem Bild nach auch nicht, dass da was "drübergeschmiert" wurde, sondern das ist eher unterrosteter, originaler Unterbodenschutz.

 

Für so einen Schaden reicht es, einmal mit dem Unterboden aufzusetzen und es hat sich mehrere Jahre keiner drum gekümmert.

 

 

Meiner Einschätzung nach wirst du bei allen deiner Anliegen komplett leer ausgehen.

Der Händler darf sich gern auf die Garantieversicherung berufen... soll er sich damit rumplagen und die Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen.

Interessanter wäre, ob du die Mängel a) rechtzeitig gemeldet hast und b) diese Meldung belegen kannst. Besser wäre es gewesen innerhalb der ersten 6 Monate zum Händler zu fahren und die Mängel vorzustellen. Kannst du nicht belegen, dass die Mängel dem Händler rechtzeitig angezeigt wurden, dann hast du schlechte Karten.

Die Garantieversicherungen schliessen die Händler gern ab um wirklich große Schäden (Motor, Getriebe) nicht über die Gewährleistung abdecken zu müssen. Das, was du alles auflistest ist meistens aus der Garantie ausgeschlossen.

Kleine Anekdote: Meinen BMW habe ich 08/2020 gekauft, mit Garantieversicherung. Seit Kauf habe waren Reparaturen über einen Gesamtwert von rund 4.000€ aufgelaufen. Davon hat die Garantieversicherung exakt 0,- bezahlt. Der Händler über die Gewährleistung 4.000€. Nur um mal einzuschätzen, was eine Garantieversicherung an Wert besitzt.

Das "Rostloch" sieht eher aus, wie eine Ablauföffnung, die gerostet ist. Es sieht so aus, als ob die Blechschichten sich getrennt haben. Das ist bei dem Wagen ein altersüblicher Verschleiß...

 

- Die Batterie ist defekt ( verliert mit der Zeit die Ladung )

-> Verschleißteil, musst du selbst zahlen.

- der Auspuff ist mir fast abgefallen ( mußte ich sofort reparieren lassen, weil ich ihn sonst verloren hätte ).

-> War bei Übergabe wohl Ok -> wirst wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben

- Die Klimaanlage funktioniert nicht

-> Je nach Ursache Verschleißteil... Steinschläge im Kondensator sind nicht abgedeckt.

- jetzt ist mir auch noch das Verdeck kaputt gegangen ( Warscheinlich ein Hydralikschlauch)

-> War wohl bei Übergabe noch in Ordnung. Könnte aber ggf. unter die Garantie fallen.

Hi,

die Mängel die du in deiner ersten Mail genannt hast könntest du vielleicht dem Händler anlasten, da du dich aber nicht mehr drum gekümmert hast sind die Ansprüche evtl. verfallen.

Alles was mehr als 6 Monate nach dem Kauf aufgefallen ist oder dem Händler später mitgeteilt wurde praktisch keine Chance.

Wobei einiges davon wohl unter Verschleiß fällt und somit eh nicht unter Gewährleistung.

Wahrscheinlich würde der Ärger sich mit dem Händler und der Versicherung herumzuschlagen größer sein als der Nutzen den du daraus ziehen kannst.

Zitat:

@Claudis schrieb am 1. Juli 2021 um 20:03:23 Uhr:

 

Beim Fahren sind mir verschiedene Mängel aufgefallen .

Wann war das?

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 2. Juli 2021 um 08:42:26 Uhr:

Hi,

die Mängel die du in deiner ersten Mail genannt hast könntest du vielleicht dem Händler anlasten, da du dich aber nicht mehr drum gekümmert hast sind die Ansprüche evtl. verfallen.

Wenn bewiesen werden kann, dass diese Mängel in den ersten 6 Monaten angemeldet wurden nicht.

Da der Händler jetzt schon abblockt, wird er sich kaum auf große Diskussionen einlassen. Dazu verweist er jetzt schon auf die Garantie, die mit Pech auch nutzlos ist. Da auch nicht sicher ist, wie und von welchen Mängeln der Händler in Kenntnis gesetzt wurde, macht es nicht einfacher. Dazu macht das Blech unter dem Unterbodenschutz auch nicht mehr den besten Eindruck. Das meiste ist eben alterbedingter Verschleiß.

Eine fachmännische Beseitung der Mängel würde den Restwert wohl übersteigen. Je nachdem, was der Wagen gekostet hat, würde ich von weiteren Investionen absehen und die Kiste abstoßen.

es geht aber nicht zufällig um diesen wagen?? :D

https://www.motor-talk.de/.../...nger-abholung-rausgeben-t7115903.html

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