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Überführung eines gebrauchtwagen (privat)

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:39

Hallo, mein Freund und ich wollen uns einen gebrauchten Fiat coupe ansehen, bzw sind uns sehr sicher, dass wir ihn auch gleich kaufen möchten.

Da das Auto aber in einer 200km entfernten Stadt steht, müssen wir ihn ja irgendwie zu uns bringen. Davon haben wir 2 aber keine Ahnung, da wir bisher unsere Autos nur vom Händler bei uns gekauft haben.

Das Auto ist jetzt aktuell noch zugelassen und diesen Sonntag würden wir dorthin fahren, da mein Freund ab nächster Woche auf Fortbildung ist und wir arbeitsbedingt unter der Woche nicht können.

So und nun wissen wir nicht weiter, da das Auto ja noch angemeldet ist, können wir ihn ja auch nicht mit Überführungskennzeichen holen (mal abgesehen davon, dass man die wahrscheinlich eh nicht innerhalb 1 Tages bekommt und sie zudem noch sehr teuer sind.)

Was haben wir jetzt für Möglichkeiten, dass das Auto noch dieses Wochenende zu uns kommt?

Vielen dank für jegliche Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Im Zweifelsfall Abschleppseil/-Stange und Überland zurück. Da braucht es beim Gezogenen keine Zulassung.

was ein quatsch!:rolleyes: die schleppgenemigung hast du natürlich jederzeit am sack. abschleppen von nicht angemeldetem fahrzeug = anhänger mit radstand über 2m und somit braucht der fahrer n lkw führerschein. somit fahren ohne führerschein....teure geschichte fürn flotten spruch in nem internet forum.

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Kennt ihr niemanden mit einen PKW-Trailer, der euch da helfen kann?

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:42

nein leider nicht :(

davon mal abgesehen haben wir auch leider kein auto mit anhängerkuppel^^

Geht zu eurer Zulassungsbehörde und fragt nach dem Überführungskennzeichen. ;)

Wenn Ihr anruft, erhaltet ihr gleich die Infos, was ihr alles braucht. Mit den Schildern geht Ihr dann zu dem Auto hängt die dran und fahrt absolut legal zu euch nach hause. Auch die Zulassung im Anschluß könnt Ihr dann damit absolvieren. ;)

Ansonsten einen geeigneten Anhänger Leihen ggf. auch das passende Zugfahrzeug. Muss man halt gegenrechnen was jetzt günstiger ist: die Kurzzeitkennzeichen oder der Anhänger + Zugfahrzeug. Ansonsten kann man natürlich mit dem noch angemeldeten Fahrzeug rumfahren sofern der Vorbesitzer dem Zustimmt. Nur seid in dem Fall so Nett und meldet es dann Zeitnah (kommenden Montag) ab! EDIT: Ich weiß allerdings nicht wie es im Fall eines Unfalls mit der Versicherung aussieht! Bitte vorab klären!

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Geht zu eurer Zulassungsbehörde und fragt nach dem Überführungskennzeichen. ;)

Wenn Ihr anruft, erhaltet ihr gleich die Infos, was ihr alles braucht. Mit den Schildern geht Ihr dann zu dem Auto hängt die dran und fahrt absolut legal zu euch nach hause. Auch die Zulassung im Anschluß könnt Ihr dann damit absolvieren. ;)

Bei uns hat aber leider nicht die KFZ-Zulassungsstelle Samstag nicht auf, und wir fahren ja Übermorgen zum Auto kaufen

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Geht zu eurer Zulassungsbehörde und fragt nach dem Überführungskennzeichen. ;)

Wie soll er denn bis Sonntag noch ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Also echt...

Warum das Auto nicht angemeldet holen? Wenn ihr die Uhrzeit der Eigentumsübergabe im Kaufvertrag vermerkt, ist der Besitzer auch aus der Haftung raus (also selbst bei einem Unfall wird sein SF-Rabatt nicht belastet).

Ich habe schon drei Fahrzeuge auf mich angemeldet verkauft, jedes Mal waren sie nach spätestens drei Tagen auf den neuen Besitzer umgemeldet. No probs.

Das solltest du dann aber ebenso machen - also gleich ummelden, meine ich.

Zitat:

Original geschrieben von sapasim

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Geht zu eurer Zulassungsbehörde und fragt nach dem Überführungskennzeichen. ;)

Wenn Ihr anruft, erhaltet ihr gleich die Infos, was ihr alles braucht. Mit den Schildern geht Ihr dann zu dem Auto hängt die dran und fahrt absolut legal zu euch nach hause. Auch die Zulassung im Anschluß könnt Ihr dann damit absolvieren. ;)

Bei uns hat aber leider nicht die KFZ-Zulassungsstelle Samstag nicht auf, und wir fahren ja Übermorgen zum Auto kaufen

kein hänger, keine kkz und abgemeldet = KEINE überführung.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Warum das Auto nicht angemeldet holen? Wenn ihr die Uhrzeit der Eigentumsübergabe im Kaufvertrag vermerkt, ist der Besitzer auch aus der Haftung raus (also selbst bei einem Unfall wird sein SF-Rabatt nicht belastet).

Wenn der Verkäufer hier mitspielt, ist das natürlich die sinnvollste Option.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Wenn ihr die Uhrzeit der Eigentumsübergabe im Kaufvertrag vermerkt, ist der Besitzer auch aus der Haftung raus (also selbst bei einem Unfall wird sein SF-Rabatt nicht belastet).

Dazu habe ich eine Frage:

Wer haftet denn dann im Fall der Fälle und warum?

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Geht zu eurer Zulassungsbehörde und fragt nach dem Überführungskennzeichen. ;)

Wie soll er denn bis Sonntag noch ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Also echt...

Warum das Auto nicht angemeldet holen? Wenn ihr die Uhrzeit der Eigentumsübergabe im Kaufvertrag vermerkt, ist der Besitzer auch aus der Haftung raus (also selbst bei einem Unfall wird sein SF-Rabatt nicht belastet).

Ich habe schon drei Fahrzeuge auf mich angemeldet verkauft, jedes Mal waren sie nach spätestens drei Tagen auf den neuen Besitzer umgemeldet. No probs.

Das solltest du dann aber ebenso machen - also gleich ummelden, meine ich.

An sowas habe ich auch bereits gedacht, nur wie läuft das ganze dan von statten?

Wir vereinbaren im Kaufvertrag, dass wir also der Käufer das Auto abmelden? Und dass ab der Uhrzeit das Fahrzeug (uns?) gehört?

Wie ist das dann mit unserer Versicherung? sind wir dann überhaupt mit dem fahrzeug versichert (sollte etwas passieren- muss ja nicht mal uns passieren kann ja auch sein, dass uns jemand reinfährt-genug Deppen gibt es ja leider^^)

Und am Montag sollten wir dann zur KFZ Zulassungstelle.

und wie funktioniert es da? Was müssen wir dann alles mitbringen?

Und die alten Kennzeichen (also die vom verkäufer) die müssen doch an ihm wieder zurückgegeben werden oder sehe ich das falsch?

vielen Dank

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Wer haftet denn dann im Fall der Fälle und warum?

Grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Daher ist sie ja Pflicht.

Es haftet die Versicherung des Verkäufers, aber ohne dass der SF-Rabatt berührt wird. Der Unfall wirkt sich allerdings auf die künftige VS des Käufers aus.

@TE

Im Kaufvertrag Datum, Uhrzeit und km-Stand vermerken. Die Kennzeichen kommen bei der Zulassungsstelle in den Müll, oder ihr legt sie euch nachts unter's Kopfkissen. Ihr müsst die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 bzw. Brief und Schein abgeben, eine eVB-Nummer der VS (vorher besorgen, geht meist auch telefonisch) und den Kaufvertrag natürlich mitbringen. Einzugsermächtigung für die Steuer ausfüllen - und fertich!

Aber klar - der Verkäufer muss mitspielen.

Im Zweifelsfall Abschleppseil/-Stange und Überland zurück. Da braucht es beim Gezogenen keine Zulassung.

200 km :rolleyes:, ei sicher.

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