ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gebrauchtwagen erst paar Tage nach bezahlung abholen?

Gebrauchtwagen erst paar Tage nach bezahlung abholen?

Themenstarteram 14. November 2015 um 23:19

Hallo Leute,

ich habe mir diese Woche ein Auto angeschaut was mir sehr gut gefällt, habe auch mit dem Händler schon ein Kaufvertrag abgeschloßen. Bezahlen tuh ich in Bar aber erst nächste Woche.

Das Problem ist nur, ich bekomm die Papier usw. erst nach dem ich das Geld dem Händler in Bar gegeben habe. D.h. das Auto muss noch so lange beim Händler stehen, bis ich es Angemeldet habe und mein Nummerschild habe.

Da der Händler etwas weiter weg wohnt muss es leider so gehen, rote Nummernschilder will ich mir nicht holen da der Preis für den Sprit zum hinfahren günstiger ist als jetzt den circus mit den Nummerschildern zu machen.

Jetzt zu meiner eigentliche Frage. Wenn ich den Kaufvertrag habe, Autopapiere usw und das auto anmelde und später abhole, aber der Händler plötzlich sagt "ne nie verkauft" oder sonst irgendetwas krummes dreht, kann er dann vor Gericht irgendwie gewinnen oder...? mach mir da nur ein bisschen sorgen, weil das Auto nach der Bezahlung noch ein paar Tage bei Ihm stehen muss, bis ich es halt angemeldet habe und die nummernschilder habe.

 

Gruß,

Elefantoz

Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 15. November 2015 um 09:24:17 Uhr:

Moin,

Warum sollte der Händler das denn für die paar Kröten machen? Da weiss doch jeder, das dies schief gehen muss.

Diese Dienstleistung bin ich von vielen Händler gewohnt. Egal ob Kiesplatz oder Niederlassung.

Themenstarteram 17. November 2015 um 6:02

Hey udogigaheartz,

ich hab nie erwähnt das ich irgendwas im voraus bezahlt hätte :o er hat mir auch nie aufgezwungen ein KurzKenz. zu holen. Ich habe die KurzKenz. mitgebracht und erst dann bezahlt. Ich wolllte es nur nicht über 1 nacht da stehen lassen und auch nicht nochmal die strecke fahren müssen :o

Zitat:

@Elefantoz schrieb am 17. November 2015 um 07:02:54 Uhr:

Hey udogigaheartz,

ich hab nie erwähnt das ich irgendwas im voraus bezahlt hätte :o er hat mir auch nie aufgezwungen ein KurzKenz. zu holen. Ich habe die KurzKenz. mitgebracht und erst dann bezahlt. Ich wolllte es nur nicht über 1 nacht da stehen lassen und auch nicht nochmal die strecke fahren müssen :o

Das hattest du im Eingangspost aber ganz anders geschrieben:

Zitat:

Das Problem ist nur, ich bekomm die Papier usw. erst nach dem ich das Geld dem Händler in Bar gegeben habe. D.h. das Auto muss noch so lange beim Händler stehen, bis ich es Angemeldet habe und mein Nummerschild habe.

Auch ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du doch erst, wenn du der Zulassungsstelle die Papiere vorlegst, oder geben die jetzt ein Kurzzeitkennzeichen auf Zuruf aus?

Also irgendwas an deinen Postings kann SO nicht stimmen.

 

Grüße

Udo

Moin,

Vielleicht kaufe ich auch nur Autos da wo ich mir deine Sorgen nicht machen muss.

Fakt ist - du bezahlst also erst nachdem du das Auto in Besitz genommen hast. Wenn du ein Auto verkaufen willst machst du es genau umgekehrt.

Da erklär mir mal deine Logik. Du bist so vertrauenswürdig, dass du in der Lage wärst jeden zu betrügen, misstraust aber jedem der nicht DU bist. Du würdest DIR selbst also kein Auto verkaufen.

Das Argument mit der Insolvenz ist das einzige das greifen würde. Ist allerdings kein Betrug. Wobei ich da praktisch auch kein Problem, da das Auto nur noch parkt. Oder prüfst du bevor du die Verfügungsgewalt vor der Wartung an die Werkstatt abgibst, ob diese morgen insolvent ist? Es ist schließlich offensichtlich, dass das Fahrzeug nicht mehr im Eigentum des Verkäufers ist. Problematischer ist es mit einer Anzahlung - in dem Fall ist das Auto schließlich noch offenkundig im Besitz des Verkäufers.

@Wimbo - das hast du glaub uch falsch verstanden. Die rhetorische Frage lautete - weshalb sollte ein Händler diesen Betrug abziehen, für die paar Kröten, bei dem hohen Risiko dafür erwischt und seines Einkommens verlustig zu gehen.

Das ist also sehr deutlich dramatisiert ... die Fälle wo dieses völlig alltägliche Geschäft daran schief geht dürften sehr sehr rar sein. Ein höheres Risiko besteht erst dann, wenn wir Ländergrenzen passieren, weil die Ermittlung einer Person sehr schwer ist. Es dürfte deutlich lohnenswerter und SICHERER sein andere nicht ganz feine Tricks anzuwenden um den Geldbeutel anderer zu schröpfen oft sogar so perfide, dass es sehr schwer zu erkennen ist.

MfG Kester

Wo ist das Problem. Ich suche ein neues Fahrzeug. Händlerauswahl und Fahrzeugauswahl im Umkreis von 25 km. Probefahrt vereinbaren. Wagen kaufen, Kaufvertrag. Händler lässt den Wagen zu. Ich komme mit dem Geld. Zahle, bekomme die Papiere (alle) ausgehändigt, fahre mit dem Fahrzeug weg. Keinerlei Stress.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. November 2015 um 14:37:49 Uhr:

Wo ist das Problem. Ich suche ein neues Fahrzeug. Händlerauswahl und Fahrzeugauswahl im Umkreis von 25 km. Probefahrt vereinbaren. Wagen kaufen, Kaufvertrag. Händler lässt den Wagen zu. Ich komme mit dem Geld. Zahle, bekomme die Papiere (alle) ausgehändigt, fahre mit dem Fahrzeug weg. Keinerlei Stress.

Laut "Kester" geht das aber nicht, da muss man immer erst den vollständigen Kaufpreis bezahlen, erst dann darf man sein Auto zulassen, natürlich selber, oder, wenn der Händler nicht im gleichen Kreis ansässig ist, muss man ein Kurzzeitkennzeichen erwerben, anders geht es doch nicht, laut Kester.

Grüße

Udo

als ich meinen ersten C5 in 2012 vom Cit-Händler gekauft habe, wurden die Dokumente an die Zulassungsstelle gesendet und zugelassen, die Papiere gingen danach wieder vom LRA an das Autohaus.

Da war nichts komplett bezahlt, nur ca. die Hälfte, der Rest kam in bar mit uns zur Abholung.

meine Fahrzeuge sind bisher immer vom Händler zugelassen worden und dann am Tag der Übergabe gezahlt worden. Kein Euro vorher.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gebrauchtwagen erst paar Tage nach bezahlung abholen?