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Garantiezusage bei "Privatkauf"

Kia Cee'd 1 (ED)
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:10

Hallo,

also, ich habe vor ca. 3 Monaten einen Kia Ceed BJ. 2007 gekauft.

Inseriert war er von einem Händler, mein Kontakt lief ausschließlich über den Händler.

Als es dann zum KV kam gab es einen KV von privat, was der Händler damit begründete, dass ja noch Werksgarantie seitens KIA bestünde und im Falle eines Falles er an KIA verweisen würde. Sollte mir Recht sein. Der Händler unterzeichnete i.A..

In dem privaten KV wurde unter besondere Vereinbarungen "7 Jahre KIA Werksgarantie" vermerkt.

Wagen war Checkheft gepflegt etc.

Jetzt stellte sich raus, dass die letzte Inspektion nicht von einer von KIA zugelassenen Werkstatt durchgeführt wurde und damit die "freiwilligen" 7 Jahre KIA Werksgarantie nicht mehr bestehen.

Ich habe jetzt zwar momentan nichts an meinem Auto, bin aber natürlich mehr als sauer, da das eines der ausschlagebenden Gründe für den Kauf war. Es kann ja nochmal was sein.

Normalerweise bin ich bei sowas echt ordentlich und prüfe das, ich war aber zu der Zeit schwer krank und hatte dadurch massive berufliche und exsistenzielle Probleme, so dass ich für sowas keinen Kopf hatte. Im Übrigen ist jetzt aller wieder super :-)

Was kann ich jetzt machen? Was sind meine Ansprüche?

Ich habe dem Händler vor 4 Tagen schonmal ne Email geschrieben, bisher aber keine Rückmeldung bekommen. Wäre gerne gerüstet, wenn er sich meldet.

Danke

Beste Antwort im Thema

Man Jungs was soll den das, wenn der Themnestarter sagt sein Auto ist voll i.O und hat 7Jahre Grantie dann ist es so und wenn er der einzigste in Deutschland ist!

Also kein falscher Neid!

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Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von First-Eco

Aber du sagtest ja selber der Wagen war ein schnapper... jetzt weißt du warum.

War gewiss kein Schnapper nur ein für mich guter Preis, wer von Euch kauft bitte kein Auto zum guten Preis :rolleyes: oder legt ihr freiwillig noch etwas drauf damit ihr nicht das Gefühl bekommt ihr hättet eine Schnapper gemacht!?

@Spion, wenig km???, also 15.000km/pro Jahr ist wohl eine plausible und recht durchschnittliche Laufleistung.

@schubilein

ganz einfach die 7 jahre auf das fahrzeug und 5 jahre für motor und getriebe und eben die brenzung 150tkm gab es 2007 schon.

das wurde 2006 oder 2007 eingeführt. erstmal nicht für alle fahrzeuge (aber für den cee'd glaub sogar von bauzeitbeginn)

wir haben ja selbst einen cee'd aus 2007 und der ist noch in der garantie. derzeit ca 130tkm.

also werden es bei uns die 150tkm sein die ihn aus der garantie werfen und nicht die 7 jahre.

-------------------

was den kauf des threaderstellers angeht:

das ist eine typische umgehung der händlergewährleistung mit dem zusätzlichen pech, dass die inspektion - warum auch immer - nicht bei kia durchgeführt wurde.

wuz123 hat dazu auf seite 1 im grunde alles wichtig gesagt

(bis auf des mit den 5 jahren - es waren halt 2007 je nach fahrzeug schon 5/7)

-----------------

ansprüche aus der zusicherung des händlers, dass du 7 jahre garantie hättest werden im zweifelsfall wohl nur gerichtlich geltend gemacht werden können.

gewährleistung hast du natürlich erstmal auch wenn sie im privat kaufvertrag meist ausgeschlossen werden.

ob du im fall des falles gewährleistungsansprüche besser an die gmbh oder an den im auftrag zeichnenden autohändler stellen solltest kann dir sicher nur ein anwalt sagen.

der händler hängt ja hier durch sein i.A Zeichung im Kaufvertrag ganz klar mit drin.

Durch Benuzung einen Privat an Privat Kaufvertrages wird in einem solchen Gewährleistungsfall ein Gericht vermutlich zu deinen gunsten entscheiden.

Ist halt nur die Frage was genau dann im Fall des Falles ein Gewährleistungsfall ist - eine echte Garantie ist immer mehr Wert (auch wenn die natürlich auch keine verschleißteile abdeckt).

---------------

Ist alles etwas kompliziert.

klar könntest du einen Rücktritt vom Kaufvertrag anstreben, da deine 7 Jahres Garantie nicht wie zugesichert besteht und das ein klarer Mangel ist der sich wohl auch nicht so einfach beheben also nachbessern läßt.

Ob du damit glücklich wirst ist die andere Frage. Scheinst ja mit dem Fahrzeug bisher keine Probleme zu haben

Das ganze wird aber wohl nur per Gericht möglich sein und einige Zeit dauern.

Letztendlich zahlst du dabei höchstwahrscheinlich ähnlich wie bei einer Fahrzeugwandlung dann auch eine recht ordentliche Nutzungspauschale für den Vorteil, der dir während der Zeit durch die Nutzung des Fahrzeugs entstanden ist. Weiß ja nicht wie lange du das Fahrzeug hattest und wieviel du gefahren bist aber vermutlich ist schon diese Nutzungspauschale teurer als wenn dir zB innerhalb des theoretisch vorhandenen Garantiezeitraums 5/7 Jahre irgendwas kaputt geht was du auf eigene Kosten richten mußt und nicht per Werksgarantie richten kannst.

Zusätzlich hast läßt ordentlich Nerven bei einem Rechtsstreit und hast halt hinterher nichtmehr das Auto was du ja wolltest, es sei denn ihr einigt euch irgendwo per Vergleich (nur wie soll der aussehen. wievel ist eine 7 jahresgarantie bei einem 2 jahre alten fahrzeug noch wert?...sind das bei einem 8000 eur Auto eher 10% und somit 800 eur - oder eher 300...).

Auch kannst eine solche aussergerichtliche Einigung von vorn herein anstreben - allerdings wird derjenige der davon am meisten profitiert wohl immer der Anwalt sein.

 

 

-------------

vielleicht bekommmt der händler es gebacken mit kia zu klären dass die werksgarantie weiterhin besteht. evtl über irgend einem trick beim kia händler die inspektion eben nachtragen lassen.

'ne email hilft erstmal wenig. entweder direkt vorsprechen und dann schriftlich am besten per einschreiben rückschein mit fristsetzung - da weiß der händler gleich dass du es ernst meinst - oder halt direkt per anwalt.

durchdachtes handeln statt vorschnelle email schützt dich auch vor zugeständnissen (ein solches meine ich nämlich aus deiner email bereits rauszulesen)

------------

was die Laufleistung angeht:

->die Autoblöd schreibt diese wäre bei jedem dritten Fahrzeug gefälscht.

da dies von Privat jedoch eher wenige machen(und wenn dann bei alten autos mit langer haltedauer und evtl halterwechsel in der familie) kannst du dir ausrechnen wie hoch die quote wohl bei gewerblichen sein wird. gerade bei firmenwagen, leasingrückläufern usw....

->wäre in jedem fall etwas was ich ausgerechnet bei diesem fahrzeug mal unabhängig prüfen lassen würde. wenn nämlich bei verkauf bewußt schon irgendwelche tricks benutz werden (der private kaufvertrag trotz gewerblichkeit) so findet dies meist nicht aus unwissenheit(kann dem händler gar nicht passieren damit hat er täglich zu tun so wie die bäckersfrau brot und brötchen unterscheiden kann) sondern vorsätzlich statt.

der weg zu weiteren tricks wie dem dreh am tacho ist da oft nicht weit.

alternativ:

nicht weiter rumärgern sondern einfach fahren. wird schon halten die karre. nicht jedes auto ist ein montagsauto und die qualität der koreaner durchaus ordentlich.

ärgerlich isses halt, wenn du die karre noch vor ablauf der werksgarantie wieder verkaufen wolltest. da rächt sich dann natürlich die nicht mehr vorhandene garantie.

allerdings kannst zwischendrin halt geld sparen in dem du nicht bei kia warten läßt sondern in der freien werkstatt (aber oft ist kia gar nicht so teuer was die werkstattpreise angeht).

nur halt bei öl und solchen sachen langen sie halt - wie jede andere vertragswerkstatt - recht unverschämt hin.

Du schreibst Vorbesitzer GmbH also Firmenwagen, also sind da 15TKm für meien Auffassung schon sehr wenig, kann nat stimmen weiß man nicht.

Und nein freiwillig würde keiner mehr zahlen, aber spätestens wo ich diesen Kaufvertrag gesehn hätte, hätte ich gesagt das du solch ein Vertrag nur unterschreibst wenn er MINDESTENS noch 500€ runter geht, weil so ist es ein Vertrag unter Privat zu privat.

Und ob es ein guter Preis war weiß eh keiner.

Geb mal hier deine daten ein und zieh von dem Preis nochmal rund 700€ dann weißt du was der Händler für den Wagen bezahlt hat http://www.dat.de/.../index.php?... !

Wenn der Wagen rund 1500€ teurer war wie der DAt-Wert ist es ein regulärer Händlerpreis.

Zudem überlege ich gard ob der Händler nicht auch so eigentl. ein Steuerhinterzieher ist, weil er ja quasi nix verkauft, aber sich schön den Gewinn einsteckt.

"Zudem überlege ich gard ob der Händler nicht auch so eigentl. ein Steuerhinterzieher ist, weil er ja qausi nix verkauft aber sich schön den GEwinn einsteickt."

->das wird wohl evtl so sein, da dieser "privatverkauf" vermutlich in keinem seiner bücher auftaucht und mit sicherheit auch nicht der einzige dieser art ist aber das zu klären dürfte nich seine aufgabe sein. und ihn damit zu erpressen sollte man sich auch sehr gut überlegen.

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 8:00

@Spion:

Vielen Dank für deine Hilfe, mein Bekannter ist KFZ-Sachverständiger und hat das Auto unter die Lupe genommen und den DAt-Wert ermittelt und alles was dazugehört. Alles i. O.

Die GmbH kommt aus einer Branche bei dem kein Ceed in großem Umfang gebraucht wird. Sie haben überwiegend große Nutzfahrzeuge. Selbst wenn, wäre er jetzt nicht in diesem Zustand innen, da er sonst einiges mitgemacht hätte als Transporter ;-)

...und wer sagt eig. dass es keine Preisverhandlungen gab.

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 8:03

Zitat:

....

allerdings kannst zwischendrin halt geld sparen in dem du nicht bei kia warten läßt sondern in der freien werkstatt (aber oft ist kia gar nicht so teuer was die werkstattpreise angeht).

nur halt bei öl und solchen sachen langen sie halt - wie jede andere vertragswerkstatt - recht unverschämt hin.

Bin jetzt bei KIA gewesen, da sie in der Tat günstiger waren als alle anderen freien Werkstätten von denen ich Angebote hatte. :D

Soll mir Recht ein!

Hier geht alles kreuz und quer in der Argumentation durcheinander.

 

Ob das Fahrzeug Garantie hat und von welcher Dauer, berührt einzig und allein das Verhätnis zu KIA.

 

Hier kommt aber im Hinblick auf den Garantiepassus im Vertrag ein  Gewährleistungsanspruch  gegen den Verkäufer in Betracht, weil das Bestehen einer 7-jährigen Werksgarantie gemäß § 434 I 1 BGB als  zugesichert angesehen werden muss. Besteht diese nicht, dann hat der Verkäufer den Käufer im wege des Schadensersatzes nach § 437 Nr. 3 BGB so zu stellen, als wenn die Garantie bestehen würde. Er hat also für die Reparaturkosten einzustehen, die ansonsten von der Garantie erfasst würden.  Ob hier die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, hängt einzig und allein davon ab, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach § § 474 ff BGB handelt, bei dem die gesetzliche Gewährleistung  n i c h t  ausgeschlossen werden kann. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gemäß § 474 I 1 BGB schon dann vor, wenn Verkäufer ein Unternehmer ist. Das ist bei einem Autohaus  i m m e r  der Fall. Unternehmer im Sinne der genannten Vorschrift wäre im Übrigen auch der Vorbesitzer als GmbH, egal welches Gewerbe diese betreibt. Folglich ist die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen worden, ganz abgesehen davon, dass man die Gewährleistung wegen Zusicherung einer Eigenschaft ohnehin nicht ausschließen kann, was schon logisch ein Widerspruch in sich ist, denn man kann nicht etwas zusichern und gleichzeitig dafür nicht einstehen wollen.

Mithin haftet der Verkäufer im Umfange einer 7-jährigen Garantie, falls diese aus welchen Gründen auch immer nicht bestehen sollte.

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 15:24

So, habe soeben mein Auto bei KIA abgeholt.

Fahrzeug ist absolut i.O. und jetzt kommt das beste ich habe noch Werksgarantie :-D und ja es waren 7 Jahre.

Es gibt wohl die Möglichkeit gewisse Dinge, die evtl. bei einer vorherigen Inspektion, die nicht bei KIA war, nachzuholen und das wurde gemacht. Die Dame sagte mir, wäre ich jetzt nochmal in eine freie Werstatt gegangen hätte es Probleme geben "können".

Und da ich ja noch Werksgarantie habe, wurde auch dirket eine Kleinigkeit über diese abgerechnet.

Habe KIA auch die gesamte Geschichte geschildert und bat darum das Auto genauer unter die Lupe zunehmen und mir wurde nochmal versichert, was mein Bekannter ja auch schon gemacht hatte, das Fahrzeug ist absolout i.O. und ich habe mit dem Kauf nichts falsch gemacht, also mit dem Fahrzeug an sich.

Jetzt habe ich umsonst Panik geschoben, aber danke an die vielen interessanten und fundierten Beiträge, habe Einiges dazugelernt.

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

So, habe soeben mein Auto bei KIA abgeholt.

Fahrzeug ist absolut i.O. und jetzt kommt das beste ich habe noch Werksgarantie :-D und ja es waren 7 Jahre.

Es gibt wohl die Möglichkeit gewisse Dinge, die evtl. bei einer vorherigen Inspektion, die nicht bei KIA war, nachzuholen und das wurde gemacht. Die Dame sagte mir, wäre ich jetzt nochmal in eine freie Werstatt gegangen hätte es Probleme geben "können".

Und da ich ja noch Werksgarantie habe, wurde auch dirket eine Kleinigkeit über diese abgerechnet.

Habe KIA auch die gesamte Geschichte geschildert und bat darum das Auto genauer unter die Lupe zunehmen und mir wurde nochmal versichert, was mein Bekannter ja auch schon gemacht hatte, das Fahrzeug ist absolout i.O. und ich habe mit dem Kauf nichts falsch gemacht, also mit dem Fahrzeug an sich.

Jetzt habe ich umsonst Panik geschoben, aber danke an die vielen interessanten und fundierten Beiträge, habe Einiges dazugelernt.

TROLL

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

... ich habe noch Werksgarantie :-D und ja es waren 7 Jahre...

Das kann eigentlich nicht sein. Eine 7-Jahre Vollgarantie gibt es erst für Neuzulassungen ab 01.01.2010. Davor gab es "nur" 5 Jahre + 2 Jahre auf Motor+Getriebe.

 

Ansonsten viel Spass mit dem cee´d. 

 

Man Jungs was soll den das, wenn der Themnestarter sagt sein Auto ist voll i.O und hat 7Jahre Grantie dann ist es so und wenn er der einzigste in Deutschland ist!

Also kein falscher Neid!

am 8. November 2011 um 19:15

haleluja----.-. hast du eine rechtschutzversicherung ( vertragsrecht ist da mit drin !) ??? wenn ja , geh doch bitte in bitte zu einem anwalt. wenn nicht, hol dir eine rechtsauskunft ein ! (kostenlos bei einem anwalt) das ist doch nur jura , erstes semester !!!

denn worum gehts hir eigentlich ?? hat man dich wissentlich über`s ohr gehauen was zur folge hat daß du dadurch die anschlussgarantie verlierst, kannst du auf preisminderung oder sogar auf rückgabe bestehen. zunächst verbal von dir,.,.--mit fristsetzung ,.,.-- wenn da nichts kommt--- per klage !

sollte die rechtsberatung jedoch von all dem abraten --- dann leg doch alles nieder,schluck die kröte , freu dich über ein eigentlich recht ordentliches auto und vertraue auf gott (für ein oder zwei jahre) das nichts nennenswertes kaputt geht !!!

ich wünsche dir viel glück und alles gute !!!

Zitat:

Original geschrieben von obatja

haleluja----.-. hast du eine rechtschutzversicherung ( vertragsrecht ist da mit drin !) ??? wenn ja , geh doch bitte in bitte zu einem anwalt. wenn nicht, hol dir eine rechtsauskunft ein ! (kostenlos bei einem anwalt) das ist doch nur jura , erstes semester !!!

denn worum gehts hir eigentlich ?? hat man dich wissentlich über`s ohr gehauen was zur folge hat daß du dadurch die anschlussgarantie verlierst, kannst du auf preisminderung oder sogar auf rückgabe bestehen. zunächst verbal von dir,.,.--mit fristsetzung ,.,.-- wenn da nichts kommt--- per klage !

sollte die rechtsberatung jedoch von all dem abraten --- dann leg doch alles nieder,schluck die kröte , freu dich über ein eigentlich recht ordentliches auto und vertraue auf gott (für ein oder zwei jahre) das nichts nennenswertes kaputt geht !!!

ich wünsche dir viel glück und alles gute !!!

Sehr zeitnah aber hilfreich.....

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