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Garantiezusage bei "Privatkauf"

Kia Cee'd 1 (ED)
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:10

Hallo,

also, ich habe vor ca. 3 Monaten einen Kia Ceed BJ. 2007 gekauft.

Inseriert war er von einem Händler, mein Kontakt lief ausschließlich über den Händler.

Als es dann zum KV kam gab es einen KV von privat, was der Händler damit begründete, dass ja noch Werksgarantie seitens KIA bestünde und im Falle eines Falles er an KIA verweisen würde. Sollte mir Recht sein. Der Händler unterzeichnete i.A..

In dem privaten KV wurde unter besondere Vereinbarungen "7 Jahre KIA Werksgarantie" vermerkt.

Wagen war Checkheft gepflegt etc.

Jetzt stellte sich raus, dass die letzte Inspektion nicht von einer von KIA zugelassenen Werkstatt durchgeführt wurde und damit die "freiwilligen" 7 Jahre KIA Werksgarantie nicht mehr bestehen.

Ich habe jetzt zwar momentan nichts an meinem Auto, bin aber natürlich mehr als sauer, da das eines der ausschlagebenden Gründe für den Kauf war. Es kann ja nochmal was sein.

Normalerweise bin ich bei sowas echt ordentlich und prüfe das, ich war aber zu der Zeit schwer krank und hatte dadurch massive berufliche und exsistenzielle Probleme, so dass ich für sowas keinen Kopf hatte. Im Übrigen ist jetzt aller wieder super :-)

Was kann ich jetzt machen? Was sind meine Ansprüche?

Ich habe dem Händler vor 4 Tagen schonmal ne Email geschrieben, bisher aber keine Rückmeldung bekommen. Wäre gerne gerüstet, wenn er sich meldet.

Danke

Beste Antwort im Thema

Man Jungs was soll den das, wenn der Themnestarter sagt sein Auto ist voll i.O und hat 7Jahre Grantie dann ist es so und wenn er der einzigste in Deutschland ist!

Also kein falscher Neid!

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Also wenn die Inspektion der Fremdwerkstatt nach dem offiziellen Kia-Wartungsplan durchgeführt wurde, dann gibt es ansich keinerlei Probleme mit dem Garantieanspruch. Es wird niemand gezwungen, die Inspektionen bei Kia durchführen zu lassen. Es wäre allerdings grundsätzlich wohl ratsam, da spezielle Werkzeuge und Diagnose-Tools oft nicht vorhanden sind. Außerdem gibt es sogenannte KTIs, die i.d.R. im Zuge der Inspektion durchgeführt werden, von denen Fremdwerkstätten oft nichts wissen.

Sind denn Unterlagen der besagten Inspektion vorhanden?

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:50

Hallo,

danke für die rasche Antwort.

Lt. Händler wurde der sog. 20-Punkte Plan eingehalten. Inspektionsunterlagen liegen vor. Erkenne darauf aber keine 20-Punkte, ist eine normale Inseptionsliste für mich.

Nach Rücksprache mit KIA, gibt es diesen 20-Punkte Plan seit 01.01.2010 nicht mehr (letzte Inseption war in 2010), d.h. Die Insprektionen müssen zwar nicht bei KIA gemacht werden, allerdings bei einer Werkstatt die von KIA zugelassen ist.

Ich habe mich über die im Service Plan eingetragene Werstatt bei KIA und bei der Werstatt selbst erkundigt, diese ist nicht zugelassen.

Da die 7 Jahre KIA Garantie eine freiwillige Leistung von KIA ist, bleib sie nur unter gewissen Voraussetzungen bestehen. D.h. man geht zu einer von KIA zugealsenen Werkstatt.

So sagte man es mir bei KIA.

Ja, ich fürchte, das ist richtig. Die Werkstatt muss von Kia "freigegeben" sein.

Das heisst leider wohl für Dich auch, dass die Garantie futsch ist. In wie weit Du nun z.B. vom Kaufvertrag zurücktreten kannst oder Ansprüche gegen den Verkäufer stellen kannst, kann ich nicht beurteilen.

Warst Du denn schonmal im Kia-Autohaus Deiner Wahl (für die zukünftigen Inspektionen)? Evtl. können die ja noch was retten!

Ich bin grad selber auf der Suche nach einem Gebrauchten und werde genau diesen Punkt penibelst im Auge behalten.

Andererseits ärgere Dich nicht zu sehr. In einem Jahr ist die "große" Garantie eh abgelaufen, und wenn Du mit dem Wagen ansonsten zufrieden bist: Daumen drücken :-)

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 10:21

Hallo,

ja, ich habe morgen bei KIA meine 60.000. Dabei kam das ja auch raus, also da habe ich mich damit beschäftigt, hatte nämlich auch andere Angebote von anderen Meisterbetrieben eingeholt, weil ich dachte, solange die den Plan einhalten wird das ja ok sein.....mein Stamm-Schrauber hat mich dann belehrt worauf ich ein bisschen telefonierte.

Gehe jetzt auch ohne Garantie zu KIA, da KIA hier für Inspektion inkl. der Bremsen (hier gibt es wohl derzeit ein Angebot von KIA 139,90 EUR inkl. Montage) sogar am günstigsten war. :-)

Retten können die wohl nichts.

Allerdings ist es wohl so, dass der Verkäufer auch bei privat haftet, wenn ausdrücklich Garantiezusagen gemacht werden. Was hier ja der Fall sein könnte. Weiß ich aber nicht, da im KV ja 7 Jahre KIA Werksgarantie steht und nicht, der Verkäufer gibt selbst 1 Jahr Garantie.

Ich hatte den Händler angschrieben un gebeten, dass er mir zumindest das 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gibt, womit ich auch zufrieden wäre, da ich die ja nur nicht, lt. ihm, bekommen habe, da ja noch Restgarantie besteht. Normalerweise hätte ich dann mit ihm den Vertrag gemacht.

Noch jemand eine Idee?

Ganz ehrlich ich hätte nie einen Vertrag unterrschrieben wo ein Händler ein Fahrzeug als privat verkauft, da ist immer was faul,naja und wie man sieht ist es ja auch!

Aber wieso du dir auch nicht das Serviceheft angeschaut hast verstehe noch weniger.

 

Das Jahr Garantie wird dir der Händler nicht geben, der wird dich max. müde belächeln.

Fahr am besten die nächste Zeit nur zu Kia und hoffe das die im Falle eines Falle kulant sind, da du ja hoffentlich vorher 1-2Kia-Wartungen hast , dann eine naja und dann wieder Kia, da ist im grunde ja der gute Wille ersichtlich.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 11:49

Hallo,

das Service Heft habe ich mir angesehen, war nahtlos und da nach EU Recht neuerdings eine Inspektion in einem Meisterbetrieb ausreicht ohne dass die Herstellergarantie darunter leidet habe ich mir dabei nichts gedacht. Auf diese "freiwillige" Geschichte kommt man ja nicht unbedingt, es sei denn man hatte schonmal ein KIA.

Der Händler ist ein seriöser Händler und hat einen guten Ruf.

Glaube soooo faul ist die Sache nicht, ich denke hier ist eher Unwissenheit im Spiel.

 

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

Hallo,

also, ich habe vor ca. 3 Monaten einen Kia Ceed BJ. 2007 gekauft.

Inseriert war er von einem Händler, mein Kontakt lief ausschließlich über den Händler.

Als es dann zum KV kam gab es einen KV von privat, was der Händler damit begründete, dass ja noch Werksgarantie seitens KIA bestünde und im Falle eines Falles er an KIA verweisen würde. Sollte mir Recht sein. Der Händler unterzeichnete i.A..

In dem privaten KV wurde unter besondere Vereinbarungen "7 Jahre KIA Werksgarantie" vermerkt.

Wagen war Checkheft gepflegt etc.

Jetzt stellte sich raus, dass die letzte Inspektion nicht von einer von KIA zugelassenen Werkstatt durchgeführt wurde und damit die "freiwilligen" 7 Jahre KIA Werksgarantie nicht mehr bestehen.

Ich habe jetzt zwar momentan nichts an meinem Auto, bin aber natürlich mehr als sauer, da das eines der ausschlagebenden Gründe für den Kauf war. Es kann ja nochmal was sein.

Normalerweise bin ich bei sowas echt ordentlich und prüfe das, ich war aber zu der Zeit schwer krank und hatte dadurch massive berufliche und exsistenzielle Probleme, so dass ich für sowas keinen Kopf hatte. Im Übrigen ist jetzt aller wieder super :-)

Was kann ich jetzt machen? Was sind meine Ansprüche?

Ich habe dem Händler vor 4 Tagen schonmal ne Email geschrieben, bisher aber keine Rückmeldung bekommen. Wäre gerne gerüstet, wenn er sich meldet.

Danke

Vor soviel Blauäugigkeit muss man den Hut ziehen und sich jeglichen Kommentars enthalten.

Baujahr 07, was gab es da für eine / Jahresgarantie von KIA? Von Privat zu Privat gibt es keinerlei Garantieansprüche. Man hätte eine Cargarantie abschliessen sollen, wenns denn ein Händler war.

Sorry, natürlich gibt es Intelligenz auf unserem Planeten, aber ich kann nicht überall sein..........

Täärää und wieder ist einer aufgestanden der von einem gesucht wurde. Geil ey das sollte man unter Glosse des Monats prämieren.

Schubilein

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 13:03

.... Von Privat zu Privat gibt es keinerlei Garantieansprüche...:rolleyes:

Dazu meine Meinung lieber Schubilein:

".....Geil ey das sollte man unter Glosse des Monats prämieren! "

Hauptsache mal gebrüllt auch wenn man keine Ahnung hat.

Man hat auch von privat zu privat eine Gewährleistung, kann sie im Gegensatz zum Händler allerdings aussließen! Duhhhhh

In meinem KV wurde aber eine Garantiezusage vom Verkäufer gemacht und das geht von privat zu privat, (7 Jahre KIA....) jetzt ist zu klären, ob das auch als private Garantiezusage gilt.

Der ADAC schreibt hierzu:

"Sollte der private Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, aber vertraglich eine Garantie übernommen haben, haftet er für diese Zusage. Eine Garantiezusage liegt dann vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen und für die Folge ihres Fehlens einstehen will. "

Guter Tag heute, oder? Jetzt haste auch noch was gelernt!

 

Wer steht denn als "Verkäufer" in deinem Vertrag?

 

Ein Händler (und auch Privatverkäufer) müssen ZWEI Jahre Gewährleistung beim Verkauf übernehmen. Privatverkäufer können diese komplett Ausschließen, gewerbliche Verkäufer können diese auf ein Jahr begrenzen.

 

Wenn ein Mangel während der Gewährleistungszeit auftritt, muss der Verkäufer nachbessern.

Ein gewerblicher Verkäufer muss die ersten 6 Monate nachweisen, das der Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war, das ist aber fast unmöglich. Also tendieren Gerichte immer zu gunsten der Käufer und setzten voraus, das der Mangel schon vorhanden war (meistens, nicht immer).

 

GARANTIE ist eine koplett freiwillige Leistung und muss, vom Verkäufer, gesondert zugesichert werden.

 

Wenn ein gewerblicher Verkäufer versucht, die Gewährleistung zu umgehen 8egal mit welchen Mitteln), dann hat er automatisch die 2 Jahre an der Backe, da jeder Versuch des Gewährleistungsausschlusses, diesen Ausschluß nichtig macht und die gestzlichen 2 Jahre wieder greifen.

 

Die Gewährleistung hat absolut nichts mit einer Werksgarantie zu tun, darauf kann ein gewerblicher Verkäufer nicht verweisen.

 

KIA hatte damals auch nur 5 Jahre Garantie, soweit ich mich erinnern kann.

 

Von KIA freigegebene Werkstätten? Sowas habe ich ja noch nie gehört. Da würden die ja sicher keine einzige "freigeben".

Es gibt Urteile, das man NICHT die Garantie verliert, wenn man in eine freie Werkstatt fährt. KIA kann höchstens mal in der Werkstatt nachfragen, was im Rahmen der Inspektion gemacht wurde wurde und dann über Garantie entscheiden. Und KIA  entscheidet sicher nicht zu ihrem Nachteil....

Im Zweifelsfall muss das ein gericht eintscheiden, was da rechtens ist.

 

PS der Hinweis "7 Jahre KIA Garantie" ist ganz sicher keine Garantiezusage von deinem Verkäufer.

 

 

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 13:30

Hallo wuz123,

vielen Dank für diese detaillierte, verständliche und gute Beurteilung. Hat mir sehr geholfen.

Also bei mir steht aber auf dem Auto und in den Papieren 7 Jahre!? Jetzt bin ich verwirrt. Ab wann ging das mit den 7 Jahren denn los?

LG

PS: Verkäufer ist eine GmbH (nicht der Autohändler) unterzeichnet hat i.A. der Händler.

Unter sonstigen Besonderheiten oder Vereinbarungen steht 7 Jahre KIA Werksgarantie.

5 Jahre auf alles, 7 Jahre auf Antriebsstrang (Motor & Getriebe, etc.)

seit 1/2010 gibt es 7 Jahre auf alles

korrigiert mich, wenn ich falsch liege ;-)

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 13:50

Zitat:

PS: Verkäufer ist eine GmbH (nicht der Autohändler) unterzeichnet hat i.A. der Händler.

Unter sonstigen Besonderheiten oder Vereinbarungen steht 7 Jahre KIA Werksgarantie.

...ich glaube bei mir ist jetzt ein Groschen gefallen....

Es wurde demnach gewerblich verkauft, denn eine GmbH kann nicht privat verkaufen!!! Ich habe jetzt 2 Jahre oder?

Mist, ich gucke später nochmal, weiß nicht ob die XY GmbH drinnen steht oder der gleichnamige Geschäftsführer. Da aber im Brief ganz klar eine GmbH als Vorbesitzer steht und kein Zwischenverkauf zu privat stattgefunden hat, habe ich doch ein Fahrzeug gewerblich gekauft...GF wäre ja dann nur die Vertretung....

...das war jetzt eher laut gedacht. Bitte helfen! ;-)

Was im Brief für ein Vorbesitzer steht ist vollkommen schnuppe.

Ich kann ja z.B. als Privatperson ein Firmenfahrzeug kaufen und überführe den mit Kurzzeitkennzeichen.

Dann verkloppe ich den mit Gewinn weiter.

Somit bin ich Verkäufer, tauche aber im Brief gar nicht auf. Verstehste?

Entscheidend ist das, was im Kaufvertrag steht.

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

Zitat:

PS: Verkäufer ist eine GmbH (nicht der Autohändler) unterzeichnet hat i.A. der Händler.

Unter sonstigen Besonderheiten oder Vereinbarungen steht 7 Jahre KIA Werksgarantie.

...ich glaube bei mir ist jetzt ein Groschen gefallen....

 

Es wurde demnach gewerblich verkauft, denn eine GmbH kann nicht privat verkaufen!!! Ich habe jetzt 2 Jahre oder?

 

Mist, ich gucke später nochmal, weiß nicht ob die XY GmbH drinnen steht oder der gleichnamige Geschäftsführer. Da aber im Brief ganz klar eine GmbH als Vorbesitzer steht und kein Zwischenverkauf zu privat stattgefunden hat, habe ich doch ein Fahrzeug gewerblich gekauft...GF wäre ja dann nur die Vertretung....

 

...das war jetzt eher laut gedacht. Bitte helfen! ;-)

Der Groschen ist anscheinen Pfennigweise gefallen.....

 

Eine GmbH ist ein gewerblicher Verkäufer. Theortisch hast Du 2 Jahre Gewährleistung, praktisch muss Du die aber durchsetzen. Das bedeutet, der Verkäufer wird das nicht freiwillig so hinnehmen, wenn er schon anders versucht hat, da raus zu kommen.

 

Wenn als Halter eine GmbH drin steht, war ein Privatverkauf nicht möglich. Seidenn, die GmbH hat das Auto an Privat verkauft, der das Auto aber nicht zugelassen hatte und wieder verkauft hat, ohne es anzumelden.

Steht der GF nur unter seinem bürgerlichen Namen drin, kann er das Auto Privat verkaufen, da er es nachweislich privat genutzt hat.

 

Naja, über 2 Jahre Gewährleistung kann man sich nicht so freuen, wie über eine Garantie.... Ab 6 Monaten nach dem Kauf musst Du nachweisen, das der auftretende Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war.

Gewährleistung bedeutet nur, daß der Verkäufer die Gewähr für den VERTRAGLICH ZUGESICHERTEN ZUSTAND BEI DER ÜBERGABE übernimmt. NICHT für Mängel, die nachweislich nach dem Kaufdatum auftreten!

 

Warum fragst Du eigentlich, ist etwas mit deinem Auto nicht ok?

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