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Führerschein Klasse A nach Auto - Erste Hilfe Kurs nötig?

Themenstarteram 15. April 2016 um 8:57

Moin zusammen,

meine bessere Hälfte spielt momentan mit dem Gedanken den Motorradführerschein zu machen.

Sie hat die Klasse B seit ca. 10Jahren und möchte gerne den Direkteinstieg in Klasse A machen.

Die Preisfrage ist nun....muss der Erste-Hilfe Kurs neu gemacht werden? ....den Nachweis von "damals" für die Klasse B hat Sie leider nicht mehr.

Außerdem hat sich ja an dem Kurs damals und heute einiges geändert so wie ich das gelesen habe.

Ich hab vor 3 Jahren auch A direkt gemacht nachdem ich 8 Jahre Klasse B hatte. Da hab ich meinen Erste-Hilfe schein vom Auto sogar vorgelegt...aber irgendwie wollte den keiner mehr haben.

Kurzum: Kann mir jemand (am besten aus relativ aktueller Erfahrung) sagen ob die Unterlagen bzw. ein neuer Kurz von nöten sind, oder ob der vorhandene Autoführerschein als Nachweis reicht?

LG

Dominik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. April 2016 um 15:50:59 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 17. April 2016 um 14:16:09 Uhr:

Die Bilder eines zefetzten, stark blutenden Menschen bekommt man nie mehr aus seinem Kopf. Egal ob er überlebt oder nicht.

Warum sollte man die nicht aus dem Kopf bekommen?

Ich habe schon mehr schwerst Verletzte bzw. bis zur Unkenntlichkeit zerfetzte Leichenteile geborgen als du die dieses Wochende auf der Toilette ne Stange in die Ecke gestellt hast...trotzdem habe ich absolut keine Probleme damit, auf dem Heimweg in der Imbissbude dann ne Portion Nierengulasch zu essen.

Da ist jeder verschieden....

Was kommt jetzt da für ein Kauderwelsch daher?

Ja, jeder ist verschieden. Deshalb hab ich keine Bock auf Bevormundung und du bist halt abgestumpft.

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Zitat:

@Ultrafast schrieb am 18. April 2016 um 17:04:04 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 17. April 2016 um 21:05:20 Uhr:

 

Danach hat niemand gefragt. Das kannst Du nochmal unter "unnützes Wissen" posten.

Man kann sich auch künstlich wichtig machen...

Was bist Du denn für ein Arschloch?

am 18. April 2016 um 19:57

Zitat:

@stratoman schrieb am 18. April 2016 um 21:52:47 Uhr:

Zitat:

@Ultrafast schrieb am 18. April 2016 um 17:04:04 Uhr:

 

Man kann sich auch künstlich wichtig machen...

Was bist Du denn für ein Arschloch?

Wer meint eigentlich wen?

Ihr wisst aber schon noch, worum es eigentlich ging? Muss es denn bei jeder Kleinigkeit gleich abgehen?

Die Frage des TE war doch ziemlich konkret, die Antwortmöglichkeiten auch. Wer was wie findet, ist völlig nebensächlich - allein die gesetzliche Forderung ist relevant für die Frage! Stattdessen muss hier völlig sinnlos mal wieder das Hardcore-Vokabular ausgepackt werden, um die persönliche Schiene mal wieder so richtig zu bedienen! Pfui Deibel :rolleyes:

Hey Dominik, schön von dir zu lesen. Was macht die GSX750F?

Zitat:

@stratoman schrieb am 18. April 2016 um 21:52:47 Uhr:

Zitat:

@Ultrafast schrieb am 18. April 2016 um 17:04:04 Uhr:

 

Man kann sich auch künstlich wichtig machen...

Was bist Du denn für ein Arschloch?

Man bist du nett...

Mit 1. Hilfe Kurs muss man auch Ar...men Bikern helfen, so,Long ;-)

am 6. Juli 2019 um 9:09

Ich war eben bei der Fahrerlaubnisbehöre in Wiesbaden, um den Führerschein für den Aufstieg A1 auf A2 zu beantragen und die Sache ist folgendermaßen:

 

Bei Vorbesitz eines gültigen Führerscheins braucht Ihr einen Erste Hilfe Kurs, wenn ihr damals nur den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" absolviert habt, unabhängig davon wie lang das her ist.

 

Wer damals bei der Antragstellung des bereits bestehenden Führerscheins eine Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs abgegeben hat (und keinen Kurs LS), braucht heute keinen weiteren zu machen.

Ergänzend:

Der neue, nun erforderliche Kurs hat 9 Stunden. Siehe § 19 FeV (seit 19. März 2019):

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Der alte (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) hatte 8 Stunden. Daher ist er "nicht mehr gültig" - die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt.

Es gab eine Übergangsregelung für jene, welche vor der Änderung des § 19 FeV ihren Kurs belegt hatten (für den aktuellen Erwerb bzw. eine Erweiterung). Diese lief am 1. April 2015 aus.

Grüße, Martin

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