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Führerschein A Beschränt auf A offen

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 8:59

Hallo,

ich habe einen Kumpel, der im Juni 2005, da war er 24, seinen Motorrad A (beschränkt) Schein erworben hat. Damals waren wir in dem Glauben, das eine Nachprüfung bei dem alterswechsel auf 25 sich als problemlos erweisen wird. Dies auch bestätigt durch Fahrschulen. Naja, da er im April 25 wird steht dies ja bald an und wir suchten nach genaueren Informationen. Wo ruft man da am besten an? Führerscheinstelle...richtig. Naja sie mir dann klar gemacht, das dies nciht gehen würde, da er ein genaues Datum im Lappen stehen haben würde ( Gibts diese Zeitform?? ). Naja cih Sie drauf hingewiesen, das hier nur 2 Sternchen vermekrt sind. Und zwar nur bei A1 und bei A beschränkt. Das Felb A offen ist bei ihm noch offen.

Da war die Dame Platt und meinte das müsste man sich anschaun. Da ich/wir aber keine Lust haben 3 Std da wieder rum zu warten, hat ja evtl schon jemand genauere Informationen.

Hat hierzu jemand genauere Informationen? bzw. Erfahrungen? Ich sag mal ganz salopp Spekulationen nützen mir hier nichts.

MfG

Christian

Beste Antwort im Thema

hi @gott1983

wenn du A beschränkt gemacht hast dann darfst du erst nach exakt 2 jahren offen fahren. es ist egal wann du dann 25 wirst. wenn du also mit zB 24 1/2 den A beschränkt machst dann darfst du erst mit 26 1/2 offen fahren. In deinem fall heißt das du darfst erst ab dem 18.08.2008 offen fahren und nicht ab 25.

Wer zB mit 24 den A beschränkt macht weil er nicht mehr bis 25 warten will, jedoch ab 25 offen fahren möchte, für den gibts die möglichkeit mit 25 jahren eine A erweiterung zu machen. Das heißt, dass du nochmal eine abgespeckte prüfung mit 25 machen musst. sprich nur 6 sondernfahrten (statt 12) und dann direkt die praktische prüfung. KEINE theorie mehr. Das kostet ca. ein drittel eines ganzen scheins, kannst aber 1 jahr früher offen fahren (falls du A beschränkt mit 24 gemacht hast).

hab dir die antwort auch nochmal per email geschickt.

gruß

Tud

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann darf man offen fahren?' überführt.]

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beim A beschränkt steht ein Datum, richtig? Das Datum plus 2 Jahre und dann hat man den Termin, ab dem man automatisch offen fahren kann, unabhängig davon ob man inzwischen 25 ist oder nicht.

Es gibt aber die Möglichkeit afaik, dass man wenn man innerhalb dieser 2 Jahre 25 wird, eine zusätzliche "Prüfung" macht und die 2 Jahresregelung somit verkürzen kann.

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 9:10

Falsch, wie schon oben geschrieben sind hier nur 2 sternchen vermerkt..... KEIN DATUM!!!!

Ich meine es soll ja toll und gebildet klingen, aber ist es echt so schwer soweit ich weiss zu schreiben anstatt afaik? das hört sich total Idiotisch an. Genauso wie imho. Wollt ihr diese Wörter mal im Gespräch benutzen?

Weisst du wie das läuft mit der Nachprüfung? Seine theoretische Prüfung sit noch nicht mal ein Jahr alt, somit gültig, werden hierzu nur noch normale Fahrstunden auf der großen Maschine kommen? Woher weist du das das mit der Prüfung geht? Nur von erzählungen oder aus Erfahrungen?

am 15. Februar 2006 um 9:46

Die Sternchen bedeuten, dass das Austellungsdatum des FS gleich dem Datum für diese Führerscheinklassen ist. Falls man andere Klassen bereits vorher hat, wird deren Datum eingetragen und nur die letzten Leistungen mit *) versehen.

Nachprüfung ist möglich, was aber logischerweise die Austellung eines neuen FS nach sich zieht, da im alten A unbeschränkt nicht markiert ist. Ob sich die deutsche Bürokratie dieser Logik widersetzt bezweifle ich, da 50€ "verdient" werden können.

Welche Kosten neben Prüfung und FS sonst noch anfallen kann ich leider nicht sagen. Etwa ob eine erneute Anmeldung bei der Fahrschule nötig ist. Die Prüfungsleistung für die Theorie ist nach deinen Aussagen immer noch gültig und sollte keine weiteren Kosten verursachen.

Viel Erfolg!

Leider kann ich dir nicht mir harten Fakten dienen. Dass die Leute von der Führerscheinstelle keine Ahnung von der Sachlage haben, wundert mich hingegen kein bißchen. Ruf doch einfach mal Führerscheinstellen in anderern Bezirken/Städten an. Vielleicht triffst du ja auf einen, der etwas Ahnung hat - ist ein Versuch wert.

@ryuken-san

Wie kommt es dann das ich keinen einzigen Stern sondern nur Datumsangaben auf meinem Schein habe obwohl ich den EU-Führerschein nach bestandener Motorradprüfung erhalten und nicht extra beantragt habe?

Zitat:

Original geschrieben von GSX-R Jupp

@ryuken-san

Wie kommt es dann das ich keinen einzigen Stern sondern nur Datumsangaben auf meinem Schein habe obwohl ich den EU-Führerschein nach bestandener Motorradprüfung erhalten und nicht extra beantragt habe?

er hat aber recht.

Was steht bei dir dann für ein datum bei der bestandenen motorradprüfung?

vielleicht das gleiche wie das ausstelldatum des fs?

am 15. Februar 2006 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von GSX-R Jupp

@ryuken-san

Wie kommt es dann das ich keinen einzigen Stern sondern nur Datumsangaben auf meinem Schein habe obwohl ich den EU-Führerschein nach bestandener Motorradprüfung erhalten und nicht extra beantragt habe?

Kann vielleicht daran liegen, dass du sämtliche Klassen mit einmal abgelegt hast. Ich habe vorher schon BC(E) gehabt und meinen A unbeschränkt letztes Jahr gemacht. Ich denke mal so wird unterschieden wann welche Klasse abgelegt wurde, da ja immer wieder neue Regelungen getroffen werden, was man mit einem FS der Klasse XXX fahren darf.

Von daher auch meine Aussage über die letzten erbrachten Leistungen.

hi christian,

wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist doch alles ganz normal. in den spalten bei den fahrzeugen ist nur ein stern. das datum ergibt sich dann für alle mit einem stern markierten fahrzeugklassen aus der angabe, die unter punkt 14 steht. das sollte das datum sein, an dem der fahrprüfer deinem kumpel den schein ausgehändigt hat.

edit: achja, bei einem kumpel von mir ist das genauso. da ist das feld für den a offen auch frei bzw. ohne stern. den muss man sich dann einfach nach ablauf der 2 jahre probezeit dazudenken...oder umschreiben lassen, wenn's denn stört.

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 10:30

Bei mir stand auch ein Zukunftsdatum damals, welches auf meinen 20 Geb. Vordadiert war. Vielelciht sind es genau deswegen sternchen und das Feld A Offen Freigelassen wegen der Möglichkeit der Nachprüfung..

Dankeschön!! Werden da trotzdem mal hinfahren um alles genau zu erfragen, werde euch dann das Ergebniss posten

Oh oh oh, ich werde mal licht ins dunkel bringen :D.

Wir nehmen mal an, man ist 16 und hat den A1 schein am 15.02.06 bestanden.

Hinten auf dem führerschein steht dann bei klasse A1 ein stern, dieser stern bedeutet das, ab dem datum was ganz oben links steht (meist handschriftlich durch den prüfer ausgefüllt wenn man nach seinem geburtstag die prüfung gemacht hat) die klasse A1 gültig ist.

Da wir jetzt 18 sind und am 20.03.08 die prüfung für die klasse a beschränkt bestenden haben bekommen wir nun endlich unseren motorradschein.

Auf der rückseite ist es jetzt genau so wie gerade beschrieben.

In dem feld von der klasse A1 steht der 15.02.06 als datum drin und in dem feld für den A beschränkt ist nun wieder stern bzw. ist auch gleichzeitig das feld für die A unbschränkt frei.

Die A beschränkt gilt nun wieder ab dem datum was oben links steht (20.03.08).

Nach 2 jahren muß ich NICHT nochmal meinen führerschein umschreiben, man muß dann nur 2 jahre draufrechen und gut ist also ab dem 20.03.10 dürfte man dann die ganz großen fahren ;).

Nun zu dem fall von chrissyh:

Dein feund muß wenn er den A unbeschränkt schein mit 25 vorzeitig haben will zu einer fahschule gehen, dort nochmal ein paar stunden auf einem motorrad fahren was der klasse A unbeschränkt entspricht und kann dann eine verkürzte prüfung machen und bekommt nach bestehen seinen A unbeschränkt, er muß dann aber schon 25 sein ;).

Vorher bleibt einem natürlich der gang zur führerscheinstelle nicht erspart, denn auch die wollen daran in form eines neuen führerscheins was verdinen.

Wenn dein freund die prüfung nicht machen will muß er die 2 jahre trotz das er 25 ist eine gedrosselte maschine fahren.

Ich hoffe geholfen zu haben :D.

Gruss

Maik

am 15. Februar 2006 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Oh oh oh, ich werde mal licht ins dunkel bringen :D.

Da waren aber schon einige Lichtbringer vor dir da. ;) *MikesKerzeZuDenAnderenStell* Trotzdem gutes Beispiel.

Moin moin!

Sternchen hin und Sternchen her. Was den Umstieg von beschränkt auf offen betrifft:

Neben einer neuen praktischen Prüfung sind auch ALLE (!!!) Pflichtstunden wieder fällig da du diese mit einem Motorrad gefahren haben muß, welches mehr als 34 PS hat. Kostet also nochmal richtig Asche. Grob geschätzte 600-700 Euronen.

So hat es mir mein Fahrlehrer des vertrauens erzählt.

Schöne Scheisse, ich bin in der gleichen Situation. Dein Kumpel hätte warten sollen.

Bis dann!

Zitat:

Original geschrieben von JayCe

Neben einer neuen praktischen Prüfung sind auch ALLE (!!!) Pflichtstunden wieder fällig da du diese mit einem Motorrad gefahren haben muß, welches mehr als 34 PS hat. Kostet also nochmal richtig Asche. Grob geschätzte 600-700 Euronen.

So hat es mir mein Fahrlehrer des vertrauens erzählt.

Schöne Scheisse, ich bin in der gleichen Situation. Dein Kumpel hätte warten sollen.

Als ich vor 2 jahren meinen fahrlehrerschein für die klasse a gemacht habe hat man zu uns gesagt das man nur ein paar normale stunden auf der offenen maschien machen braucht, das man das gefühl dafür bekommt und dann kann man die prüfung machen.

Das sich in der hinsicht was geändert hat ist mir eigendlich nicht bekannt.

Gruss

Maik

Tachschön!

Wenn das stimmt wäre das ja super! Aber warum ist das denn so eine Grauzone? Ich denke mal mein Fahrlehrer wollte mich nicht bescheissen sondern hat es einfach nicht gewußt.

Gibt es irgendwo die möglichkeit das schwarz auf weiß zu bekommen damit man sich sicher sein kann und was in der Hand hat?

Wenn du sagst das man ein "paar" Stunden braucht damit man das Gefühl dafür bekommt liegt es also im ermessen des Fahrlehrers gelle!?

Danke schonmal für die Info, da fällt mir ja ein Stein vom Herzen!

Tschau!

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