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Frage zur Kilometerleistung im Vertrag

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 14. März 2024 um 8:42

Hallo Leute,

demnächst verlängert sich meine Kaskoversicherung und ich hab gerade in den Daten beim Versicherer online eingesehen das die Kilometerzahl die dort angegeben ist, viel weniger ist als die auf meinem Tacho steht. ( Bin wohl deutlich mehr gefahren).

Ich könnte jetzt dort online die Kilometerzahl ändern aber müsste ich dann für die Änderung der Kilometerzahl nachzahlen?

Danke

28 Antworten

Ja. Voraussichtlich wird dich die Versicherung aber selbst irgendwann nach dem Kilometerstand fragen und dann nachberechnen. Selbst würde ich an deiner Stelle nicht tätig werden.

Themenstarteram 14. März 2024 um 8:47

@Heizölheizer Und wenn ich jetzt einfach die Versicherung wechsel zu nem anderen Versicherer?

UND: Wie wäre es bei einem Unfall wenn die Kilometerzahl nicht stimmt? Könnte verweigert werden zu zahlen?

am 14. März 2024 um 8:57

also wenn du deutlich drüber bist, werden die bestimmt meckern. Ich kenne das nur von einem Fall eines Kumpels der knapp 5000km drüber war. Er musste dann eine Vertragsstrafe zahlen + die 5000mehr km. Ansonsten wurde aber alles übernommen.

 

Ich weiß aber nicht, ob alle Versicherungen dies so regeln und wie das aussieht, wenn man wirklich deutlich mehr km hat.

 

 

Ich z.b. hatte auch nur 15.000km versichert und bin dann doch bei 30.000km rausgekommen und habe dementsprechend das lieber mal gemeldet, bevor es dann im Fall der Fälle zu Problemen führen kann. Musste dann knapp 500€ nachzahlen und gut war.

Die Antwort steht in der AGB der Versicherung.

Je mehr Jahreskilometer man hat, desto höher ist der Beitragssatz.

Es wäre streng genommen Versicherungsbetrug.

Auszug aus der AGB:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen

Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen

(z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns unverzüglich informieren.

Wir dürfen Ihre Angaben überprüfen. Sie müssen damit rechnen, dass

wir Sie regelmäßig um Auskunft bitten. Außerdem dürfen wir Ihre Angaben

zu den Tarifierungsmerkmalen im Schadenfall überprüfen.

Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden

Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

Beantworten Sie unsere Anfrage zu Tarifierungsmerkmalen während der

Laufzeit des Vertrags nicht, werden wir Sie nochmals auffordern, dies

innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer Aufforderung

werden wir Sie wie folgt informieren:

• Lassen Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal

schuldhaft verstreichen, berechnen wir den Beitrag

rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu.

Dabei berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal „keine

Angabe“ gemacht haben.

• Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.

Ein Wechsel der Versicherung löst dein Problem.

Nichts tun und einfach weiterfahren heißt im Schadenfall eventuell Scherereien. Wie schon genannt Beitrag nachzahlen und ggfs. Vertragsstrafe - zahlen tut die Versicherung immer sofern es sich um die Haftpflicht handelt. Bei Kaskoschäden kann sie die Zahlung auch verweigern.

Risikolösung ohne die Versicherung zu wechseln:

a) so lange weniger fahren, bis der tatsächliche und der zu erwartende Kilometerstand wieder im Einklang sind.

b) die Jahresfahrleistung bei der Versicherung anpassen bzw überkorrigieren und hoffen, dass so lange nichts passiert als bis wieder Gleichklang herrscht.

Zitat:

@ghm schrieb am 14. März 2024 um 13:33:52 Uhr:

Ein Wechsel der Versicherung löst dein Problem.

Da wäre ich mir nicht so sicher, da die neue Versicherung Informationen bei der alten einholen wird.

Zitat:

... zahlen tut die Versicherung immer sofern es sich um die Haftpflicht handelt. Bei Kaskoschäden kann sie die Zahlung auch verweigern.

Ja, sie kann aber beträchtliche Rückforderungen an der Versicherungsnehmer stellen.

Zitat:

Risikolösung ohne die Versicherung zu wechseln:

Keine Versicherung wird jemanden schicken, der den km-Stand abliest. Aber sobald ein Schadensfall eintritt, wird der km-Stand publik werden. Und dann wird Versicherungsbetrug ziemlich teuer werden.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 14. März 2024 um 12:14:32 Uhr:

Die Antwort steht in der AGB der Versicherung.

Je mehr Jahreskilometer man hat, desto höher ist der Beitragssatz.

Es wäre streng genommen Versicherungsbetrug.

Auszug aus der AGB:

....

Grundsätzlich ja, aber jede Versicherung hat ihre eigenen AGB. Von daher ist der Auszug da nicht allgemeingültig.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 14. März 2024 um 09:45:34 Uhr:

Ja. Voraussichtlich wird dich die Versicherung aber selbst irgendwann nach dem Kilometerstand fragen und dann nachberechnen. Selbst würde ich an deiner Stelle nicht tätig werden.

Das ist schlicht falsch: denn sobald ein Schaden eintritt, wirds teuer. Sehr teuer....

Die Versicherung kann eine Vertragsstrafe geltend machen, die hängt in der Regel von der Schadenhöhe ab und ist normalerweise auf 5000.- Euros begrenzt.

Für einen Betrug müsste Vorsatz nachgewiesen werden, während der Versicherungsnehmer immer Arglosigkeit angeben wird und einfach vergessen hat, die Fahrleistung zu aktualisieren. Anstatt sich auf einen Betrugsprozess einzulassen von dem die Versicherung ja erst mal nichts hat außer Genugtuung und vielleicht Abschreckung für andere (denn das ist Strafrecht und verhängte Strafen fallen dem Staat zu und nicht der Versicherung) wird die Versicherung viel lieber eine Nachzahlung der entgangen Beiträge betreiben, denn das lässt ihre Kasse klingeln.

Natürlich schickt die Versicherung niemanden vorbei um den Tacho abzulesen, aber wie schon geschrieben, wird sie nachfragen und wenn der Versicherungsnehmer dann versäumt einen aktuellen Kilometerstand anzugeben nimmt die Versicherung eine für sie vorteilhaften Kilometerstand an und berechnet das Jahresbeitrag entsprechend. Nennt der Versicherungsnehmer in diesem Fall wissentlich einen falschen Kilometerstand (der im Schadensfall durch das Gutachten zutage tritt) kann dann allerdings tatsächlich von Vorsatz ausgegangen werden - dieses Risiko würde ich nicht eingehen.

Beim Versicherungswechsel wird meines Wissens nur die SF ausgetauscht.

Zitat:

@ghm schrieb am 14. März 2024 um 23:05:05 Uhr:

Die Versicherung kann eine Vertragsstrafe geltend machen, die hängt in der Regel von der Schadenhöhe ab und ist normalerweise auf 5000.- Euros begrenzt.

...

Der Fragestellung bezog sich auf die Kasko-Versicherung.

Ich vermute mal, dass anstelle einer Vertragsstrafe der Schaden einfach nicht beglichen wird.

Zudem kann eine Versicherung den Versicherten aus der Kasko-Versicherung einfach rauswerfen.

@Blackbird39

Zitat:

@ghm schrieb am 14. März 2024 um 13:33:52 Uhr:

[...]

- zahlen tut die Versicherung immer sofern es sich um die Haftpflicht handelt. Bei Kaskoschäden kann sie die Zahlung auch verweigern.

Ich zitiere mich normalerweise nicht selbst... aber erzähl uns doch mal was Neues.

Zitat:

@Blackbird39 schrieb am 14. März 2024 um 22:40:32 Uhr:

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 14. März 2024 um 12:14:32 Uhr:

Die Antwort steht in der AGB der Versicherung.

Je mehr Jahreskilometer man hat, desto höher ist der Beitragssatz.

Es wäre streng genommen Versicherungsbetrug.

Auszug aus der AGB:

....

Grundsätzlich ja, aber jede Versicherung hat ihre eigenen AGB. Von daher ist der Auszug da nicht allgemeingültig.

Die Maßnahmen werden bei den Versicherungen ziemlich gleich sein. Kann ja jeder in seiner AGB nachlesen. Habe ich ja auch geschrieben.

Hier ein verschärftes Beispiel einer Versicherung:

L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich

nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,

ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags

für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte

nach § 19 Abs. 2 (siehe auch M.2.1), 24 und 26 Versicherungsvertragsgesetz

ausgeschlossen.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 15. März 2024 um 08:03:48 Uhr:

 

Die Maßnahmen werden bei den Versicherungen ziemlich gleich sein. Kann ja jeder in seiner AGB nachlesen. Habe ich ja auch geschrieben.

....

https://www.test.de/Autoversicherung-Was-passiert-wenn-Sie-schummeln-4630754-0/

Nun, scheinbar ist das doch nicht so gleich....

Zitat:

@ghm schrieb am 15. März 2024 um 05:39:24 Uhr:

@Blackbird39

Zitat:

@ghm schrieb am 15. März 2024 um 05:39:24 Uhr:

Zitat:

@ghm schrieb am 14. März 2024 um 13:33:52 Uhr:

[...]

- zahlen tut die Versicherung immer sofern es sich um die Haftpflicht handelt. Bei Kaskoschäden kann sie die Zahlung auch verweigern.

Ich zitiere mich normalerweise nicht selbst... aber erzähl uns doch mal was Neues.

Natürlich. Ein waschechter 7er-Fahrer bezahlt 5.000 € Vertragsstrafe natürlich auch aus der Portokasse....:rolleyes:

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