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Frage zum Kaufvertrag (Abschnitt Unfallschäden) - was heißt "lt Rp"?

Themenstarteram 12. April 2015 um 18:06

Hallo Community,

habe mir vor ca. 3 Woche einen BMW bei einem großen BMW Vertragshändler gekauft (Baujahr Ende 2012). Im Kaufvertrag steht im Abschnitt "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" die Abkürzungen "lt Rp" drin. Der Verkäufer hatte mir den Begriff erklärt aber ich hab es vergessen. Er hat mir gesagt das Fahrzeug ist unfallfrei nun macht es mich doch stutzig weil ein guter Bekannter vom Fach meint, ob ich mir sicher sei, dass es hinten am Heck nicht lackiert wurde.

Kennt jemand von euch diese Abkürzung "lt Rp"? Ich habe den Vertrag so unterschrieben, nun ist das 3 Wochen her und ich überlege ob ich ein Gutachten machen soll. Ich selbst sehe keine Schäden am Auto. Könnte ich das noch anfechten, falls doch was wäre? Er hätte mich dann mündlich angelogen und es handelt sich um eine große BMW Vertrags-Autohaus-Kette.

 

MfG

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15 Antworten

ich denke, dass hier einige kleine Bagatellschäden protokolliert wurden, die einzeln betrachtet alle nicht das Prädikat "erwähnenspflichtig" haben. Vieles wurde vermutlich mit Smart-Repair behoben, wenn überhaupt. Große Ketten oder große AHs mit großen VK-Aufkommen haben i.d.R. eine eigene Rechtsabteilung, denen würde so ein Fauxpas nicht passieren. Ich habe erst einen Wagen gekauft, da musste ich dem Laien-VK sagen, was er an Schäden alles in den Vertrag aufnehmen sollte. Er hätte fast beinahe nix hinein geschrieben, und das, nachdem wir zusammen die Reparaturrechnungen mit Tür neu und ewig Lack und Stoßstange durchgesehen haben. Der totale Amateur....

Vergiss es, Schwamm drüber... schreibe ne nette Mail in der Du zur Vervollständigung Deiner Fahrzeugunterlagen noch das Protokoll anforderst oder schreibe hin, dass Du jetzt beim Abheften der Dokumente festgestellt hast, dass Du das Protokoll wohl versehentlich weg geworfen hast...

Bei zu viel sinnlosem Nachdenken verlierst Du sonst vielleicht noch die Freude an Fahren...;)

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