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Frage zum Kaufvertrag (Abschnitt Unfallschäden) - was heißt "lt Rp"?

Themenstarteram 12. April 2015 um 18:06

Hallo Community,

habe mir vor ca. 3 Woche einen BMW bei einem großen BMW Vertragshändler gekauft (Baujahr Ende 2012). Im Kaufvertrag steht im Abschnitt "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" die Abkürzungen "lt Rp" drin. Der Verkäufer hatte mir den Begriff erklärt aber ich hab es vergessen. Er hat mir gesagt das Fahrzeug ist unfallfrei nun macht es mich doch stutzig weil ein guter Bekannter vom Fach meint, ob ich mir sicher sei, dass es hinten am Heck nicht lackiert wurde.

Kennt jemand von euch diese Abkürzung "lt Rp"? Ich habe den Vertrag so unterschrieben, nun ist das 3 Wochen her und ich überlege ob ich ein Gutachten machen soll. Ich selbst sehe keine Schäden am Auto. Könnte ich das noch anfechten, falls doch was wäre? Er hätte mich dann mündlich angelogen und es handelt sich um eine große BMW Vertrags-Autohaus-Kette.

 

MfG

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15 Antworten

Ich denke mal: "laut Reparaturprotokoll" - sowas wird u.a. bei Versicherungsschäden von der Werkstatt angelegt.

Sonst geh ich einmal mit nem Schlüssel übern Parkplatz, mache überall nen Kratzer rein und aus 10 unfallfreien Autos sind 10 Unfallwagen geworden.

Es gibt also eine Bagatellgrenze, wo Reparaturen/Nachlackieren nicht dazu führen, dass das Auto als Unfallwagen zählt.

Lesetipps:

http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

http://www.stern.de/.../...kauf-wissen-was-ist-unfallfrei-1524862.html

http://www.focus.de/.../...auchtwagen-streng-definiert_aid_337181.html

https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/

Und wie immer gibt's 1001 Urteile, wo Gerichte das jeweils anders auslegen.

Themenstarteram 12. April 2015 um 19:50

Hallo ralfkoenig,

vielen Dank für die superschnelle Antwort. Genau das war es, Reparaturprotokoll! Das hatte mir der Verkäufer gesagt, jetzt erinner ich mich aber er hatte noch gesagt das es unfallfrei ist.

Was heißt das allerdings für mich als Käufer? Ist das Fahrzeug nun Unfallfrei, wenn ich es mal verkaufen sollte? Kann ich dieses "Reparaturprotokoll" einfordern/einsehen?

Sollte ich dagegen "Vorgehen"? Schließlich kostet mich das Fahrzeug einiges und ich möchte später nicht wegen dieser Sache eine zusätzliche Wertminderung haben.

Also solche Grüblereien kommen ja hier alle Nase lang. Und ich frage mich jedes Mal: Augen auf beim Eierkauf. Wenn der Verkäufer das damals erzählt hat, warum gab es damals keine Bedenken und jetzt 3 Wochen später gibt's die plötzlich?

Was hindert einen denn daran, zu einem Gebrauchtwagen gleich ein Gebrauchtwagencheck zu machen? Was hat dich damals gehindert, das Reparaturprotokoll einsehen zu wollen? Wenn er mit Worten "unfallfrei" sagt, warum hast du nicht drauf bestanden, dass es im Kaufvertrag steht?

VOR dem Kauf ist die Macht den Kunden enorm groß. Danach ist es fallabhängig.

Zitat:

Ist das Fahrzeug nun Unfallfrei, wenn ich es mal verkaufen sollte?

Eine junge Frau, die schon Petting und Oralsex hatte, ist die noch Jungfrau?

Ich habe dir extra 4 Links angehängt, wo "unfallfrei" nach allen Regeln der Kunst zerlegt wird. Schau doch in die Urteilsbegründungen in den Urteilsdatenbanken.

Wogegen willst du denn vorgehen? - frage ich mich. Und sonst: dir steht es frei, nochmal mit dem Händler zu reden. Und nach dem Protokoll zu fragen. Oder deine Bedenken anzumelden, jetzt wo die Vermutung im Raum steht, der wurde am Heck schon mal nachlackiert.

Oder zum Gutachter zu gehen, der mit dem Lackdickenmesser da drüber geht und sich das anschaut. Der sich innen die Kofferrraumwanne anschauen, das Heckblech, die Längsträger, die Crashboxen.

In einigen Fällen wirst du vielleicht nochwas rausholen, in anderen Fällen gibt's viel Streiterei und es hilft keinem. Entscheide selbst, welchen Weg du gehen willst.

Themenstarteram 12. April 2015 um 22:20

Ok vielen Dank werde mir die Links anschauen und dann entscheiden. Habe auch gleichzeitig jetzt das Protokoll angefordert, bin gespannt ob ich reinschauen darf, wenn nicht wird es wohl ein größerer Schaden gewesen sein oder auch nicht - Bin jedenfalls skeptisch. Mein Fehler das vorher nicht genauer geprüft zu haben. Danke für die vielen Infos.

Hätte das Protokoll auf jeden Fall vor dem Kauf angesehen.

Der Vertrag verweist auf ein anderes Dokument. Das musst du dir dann doch zusätzlich gleich geben lassen.

Hi,

wer weiß vielleicht war das ein 15 seitiges Gutachten und der Schaden betrug 15t€ :eek:

Zumindest kannst du davon ausgehen das es sich wenn schon nicht um einen angabepflichten Unfallschaden um einen Schaden handelte den du bei einem Wiederverkauf angeben mußt.

Läuft dann oft unter "Sonstige Schäden".

Schon aus dem Grund solltest du Wissen was da Repariert wurde.

Gruß Tobias

Themenstarteram 13. April 2015 um 8:17

Also der Verkäufer hat mir soeben per Mail geantwortet das es nicht "laut Reparaturprotokoll" heißt sondern "laut Rücknahmeprotokoll".

Hab ich das Recht in dieses Protokoll reinzuschauen? Ich würde dann direkt hinfahren und vor Ort Einsicht verlangen (1 Stunde Autofahrt von mir).

@Turbotobi28 Es handelt sich um eine große BMW Vertragshändler-Kette, ich denke nicht das der Verkäufer einen großen Schaden verschleiern würde, dann würde ich wirklich eine große Welle machen! Also ein wenig Vertrauen sollte man in einem großen Autohaus schon schenken können aber man weiß ja nie heutzutage.

Ach Leasing-Rücknahme wird es dann sein. Du schriebst ja: BMW, EZ Ende 2012. Also z.B. 2 Jahre Leasing, dann Rückgabe / Rücknahme. Das wäre erstmal üblich. Und dann Verkauf.

So sieht sowas beispielsweise aus:

http://www.vr-leasing.de/.../r__cknahmeprotokoll.pdf

Zitat:

Hab ich das Recht in dieses Protokoll reinzuschauen? Ich würde dann direkt hinfahren und vor Ort Einsicht verlangen (1 Stunde Autofahrt von mir).

Ich denke, ein Recht drauf hast du nicht - denn mir fällt kein Gesetz dazu ein. Ein Verkäufer/Händler ist nicht zu beliebiger Transparenz verpflichtet. Wäre ich ein Händler, würde ich es dem Kunden nach Kauf nicht aushändigen oder einsehbar machen. Es wäre Teil meiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebs-_und_Gesch%C3%A4ftsgeheimnis

Aber natürlich kannst du den Wunsch äußern, das einzusehen, oder dass sie dir per Scan ein PDF davon schicken. Aber es ist ein Wunsch. Und sie können deinem Wunsch entsprechen oder halt nicht.

Und was sie wissen: das wird eine beratungsintensive Sache werden. Bei der sie höchstens Geld verlieren können. Vielleicht ein bisschen Vertrauen gewinnen, aber was nützt ihnen das? Wenn du doch 1h hinfahren müsstest und so künftig deine Services eh nicht dort machen wirst.

Wenn die deinen Wunsch ablehnen, kannst du dir die Frage doch immer noch erneut stellen.

Ähm aber der Vertrag verweist hinsichtlich Unfällen auf das Protokoll. Da könnte ja alles drin stehen.

Ich hätte den ohne Einsicht nicht gekauft und würde das jetzt noch verlangen bzw darum bitten. Was soll man denn sagen, wen man den Wagen selbst wieder verkauft?

Das wäre eine Argumentation: durch den Verweis auf das Rücknahmeprokoll im Kaufvertrag wird das Rücknahmeprokoll zum Vertragsbestandteil. Und auf den kompletten Vertragsumfang hat man ein Recht.

Für deine anderen Fragen müsste der OP seinen Kaufvertrag hier zur Verfügung stellen. Sonst ist ja alles Spekulation.

Das RP ist ein firmeninternes Dokument, darauf hat ein Käufer kein Recht auf Einsicht.

Keine Firma wird sowas machen.

Ja dann hätten die das Feld aber bitte anständig ausfüllen sollen.

Hättest das so wahrscheinlich gar nicht unterschreiben sollen.

Ich denke mal das ein Käufer sich nicht unbedingt auf das Verkaufsschild verlassen sollte.

Wenn er wirklich Interesse hat dann kann er sich durch eine Probefahrt und Besichtigung genauestens informieren.

Ist was unklar sollte man einen Verkäufer zu rate ziehen.

Letztendlich entscheidet dann der Käufer ob er das Auto will oder nicht.

Passt ihm was nicht muss er das Auto ja nicht kaufen.

am 13. April 2015 um 21:00

Zitat:

@mtbb schrieb am 12. April 2015 um 20:06:48 Uhr:

Hallo Community,

habe mir vor ca. 3 Woche einen BMW bei einem großen BMW Vertragshändler gekauft ...............

MfG

Und schon wieder der gefühlt 100.100ste Käufer, der NACH dem Kauf Bedenken hat ............. mein Gott nochmal, warum um alles in der Welt stellt man sich diese Fragen denn nicht VOR der Unterzeichnung des Kaufvertrages?

Zu Schnäppchengeil? Angst, dass das Schnäppchen anderweitig verkauft wird, wenn man zu lange überlegt?

Jetzt oder nie-Gefühl?

Auch mal wieder sehr typisch: Da sagt dir der Verkäufer (mündlich, natürlich keine unabhängigen Zeugen dabei), dass das Auto garantiert unfallfrei wäre, schreibt das aber NICHT in den Kaufvertrag rein! Wie dumm muss man denn sein? Hallo? Spätestens da hätten doch bei jedem Hartz-IV-Dauerempfänger und RTL-Dauerkonsumenten sämtliche Alarmglocken Sturm läuten müssen!

Alles, was ein Verkäufer an positiven Eigenschaften mündlich erklärt, zusichert, MUSS zwingend, notfalls auch mit einfachen Worten und auch nachträglich, im Kaufvertrag festgehalten werden!!!!!!!!!!

Wenn nicht, ist der Verkäufer unseriös, mindestens. Großes Autohaus hin oder her. Kleine Autohäuser gibts ja gar nicht mehr, jede Klitsche gehört auf Umwegen zu einer "Gruppe".

Hier darf man getrost davon ausgehen, dass Betrug vorliegt, wenn sogar ein Dritter meint, dass das Heck nachlackiert worden wäre während der Verkäufer was von "Unfallfreiheit" schwafelt, er dieses aber nicht im Kaufvertrag erwähnt hat, stattdessen diese pauschale nichtssagende Floskel "gemäß Rückgabeprotokoll".

Da kann nun ALLES drinstehen .............. und du hast Null Chancen, dieses Geschäft rückgängig zu machen, weil, du hast das ja unterschrieben! Oder hatte man dich mit vorgehaltener Pistole dazu genötigt?

Na ja, wie heißt das so schön: Jeden Morgen steht ein neuer Dummer auf ..........

 

Leb damit und gib Ruhe.

 

Grüße

Udo

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