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Frage zu Geschwindigkeitsindexen

Audi A3 8V
Themenstarteram 5. September 2018 um 15:45

Servus Leute, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und zwar arbeite ich bei einem Autohaus im Teiledienst und habe vor ein paar Tagen einen Reifen verkauft.

Der Kunde hatte einen A3 8V 1.6 TDI auf dem Y Sommerreifen montiert waren, leider waren keine Y Reifen des Herstellers lieferbar, W waren verfügbar.

Dann meinte der Serviceberater bestellen wir einfach W, gehen ja auch bis 270.

Erst hab ich mir auch nicht viel bei gedacht, wurden bestellt und montiert.

Im nachhinein kam ich dann doch ins grübeln und hab mal in den Ratgeber Räder Reifen von Audi geschaut, dort waren bei dieser Reifengröße auch nur Y Reifen angegeben ...

Wie ich jetzt nach einiger Recherche herausgefunden habe, geht es bei dem Geschwindigkeitsindex nicht um den der im Fahrzeugschein steht, sondern um die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs + ca. 8-10 KMH, ist das richtig ?

Wie ist das denn bei Mischverbau, alles Angaben sind gleich bis auf den Index und der Reifen heißt etwas anders, ist aber vom selben Hersteller ?

 

Bitte keine Horrogeschichten, ich zerbrech mir über die Sache echt meinen Kopf und hab jetzt angst das der Kunde einen Reifenplatzer oder sonstiges bekommen könnte ...

 

In der Firma konnte mir auch keiner eine genaue Aussage zu dem Thema geben, die meinten alle, das ist gar keine Problem, kannten aber auch nicht die genaue Regelung ...

 

Schon mal vielen Dank ...

Beste Antwort im Thema

Also ich vermute mal das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit es keinerlei Probleme geben wird. Denn der 1.6er TDI ist von den Geschwindigkeiten in denen der Reifen seine Grenzen erreicht, weit entfernt.

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Zitat:

@Vivalaa schrieb am 5. September 2018 um 17:45:19 Uhr:

 

Wie ich jetzt nach einiger Recherche herausgefunden habe, geht es bei dem Geschwindigkeitsindex nicht um den der im Fahrzeugschein steht, sondern um die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs + ca. 8-10 KMH, ist das richtig ?

So kenne ich das auch. Auf die im Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit kommt noch ein Sicherheitszuschlag oben drauf, was auch Sinn macht, man denke nur an längere Autobahnstrecken mit Gefälle u.a.m.

Themenstarteram 5. September 2018 um 17:53

Danke schon mal für die Antwort, also sollte der W reifen kein Problem sein, da der A3 lt. Wikipedia eine Höchstgeschwindigkeit von 202 - 205 kmh hat, da ist ja wirklich einiges an Spiel.

Kann noch jemand was zum Mischverbau sagen, 3x Y 1x W ?

Also ich vermute mal das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit es keinerlei Probleme geben wird. Denn der 1.6er TDI ist von den Geschwindigkeiten in denen der Reifen seine Grenzen erreicht, weit entfernt.

Du hast alles richtig gemacht. Die montierte Bereifung ist zulässig.

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 5. September 2018 um 19:43:35 Uhr:

Zitat:

@Vivalaa schrieb am 5. September 2018 um 17:45:19 Uhr:

 

Wie ich jetzt nach einiger Recherche herausgefunden habe, geht es bei dem Geschwindigkeitsindex nicht um den der im Fahrzeugschein steht, sondern um die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs + ca. 8-10 KMH, ist das richtig ?

So kenne ich das auch. Auf die im Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit kommt noch ein Sicherheitszuschlag oben drauf, was auch Sinn macht, man denke nur an längere Autobahnstrecken mit Gefälle u.a.m.

Es gibt keinen“Sicherheits-Zuschlag“ der zu berücksichtigen ist.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 5. September 2018 um 20:38:56 Uhr:

 

Es gibt keinen“Sicherheits-Zuschlag“ der zu berücksichtigen ist.

Denn gibt es sehr wohl.

Lies mal hier unter Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009.

Solltest du aber als Reifenverhökerer kennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

Im vorliegenden Fall gibt es keinerlei Zuschläge. Weshalb den ohnehin schon verunsicherten TE noch mehr verwirren?

Dann hättest du auch nicht allgemein, es gibt keinen, sondern für diesen Fall schreiben sollen.

Auch für Fahrzeuge die vor dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, sofern sie über eine EG-Typengenehmigung verfügen, ist meine Aussage gültig.

Mein Wort als Reifen-Verhökerer darauf...

https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=741952

Das Schreiben vom BRV kenne ich, auch die Aussage mit der EG-Typengenehmigung.

Und genau deshalb ist deine allgemeine Äußerung falsch: Es gibt keinen“Sicherheits-Zuschlag“ der zu berücksichtigen ist.

Denn es sind noch genügend Fahrzeuge unterwegs wo die Zuschlagsregelung noch von Bedeutung ist.

Für den TE ändert sich der Sachverhalt nicht, auch wenn Du noch so oft wiederholst, dass meine Aussage nicht zutreffend war.

Für den TE nicht.

Aber die Aussage bleibt falsch, egal wie oft du es wiederholst.

:D:D:D

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 5. September 2018 um 22:06:51 Uhr:

:D:D:D

Alles gut. :):):)

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