- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 7
- Felgen eintragen lassen
Felgen eintragen lassen
Hallo zusammen, ich hab mir für den Winter ein paar wirklich schöne Felgen von Rotiform gegönnt. Jetzt habe ich festgestellt, dass „mal eben drauf ziehen lassen und fahren“ wohl nicht drin ist, da ein Teilegutachten alleine nicht reicht. Ergo ich muss zum TÜV für eine Einzelabnahme. Soweit kein Problem, nur habe ich mich mit dem Gutachten auseinandergesetzt und bin verwundert, dass man unter Umständen Änderung an der Karosserie vornehmen muss um „fahrtauglich“ zu sein, was für Felgen, die im Grunde kleiner als meine Sommerräder sind, lächerlich erscheint. Wie auch immer, ich hatte Kontakt mit dem Shop und es hieß, dass sie mit 225/35 R19 88Y Reifen zugelassen wären. Mein Golf 7 GTI TCR ist völlig Serie, also keine Federn, nix ist verändert. Jetzt frage ich mich, muss ich befürchten da in Probleme zu geraten oder hat hier irgendjemand Erfahrungen mit Felgen außerhalb von Vw gemacht, die eingetragen werden mussten?
Zur Info: Es handelt sich um Rotiform DTM 8.5x19 Lk
5/112 ET45 MI 66.6.
Evtl. ist meine Erläuterung etwas verwirrend, aber ich versuche meine Situation zu beschreiben
Schonmal Danke im Voraus für jede Antwort!
Ähnliche Themen
29 Antworten
Generell gilt, dass bei Teilegutachten eine Anbauabnahme von einem Prüfingenieur vorgenommen werden muss. Dieser Bericht ist dann im Fahrzeug mit zu führen.
Eine Einzelabnahme bei der Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr durch einen Amtlich Anerkannten Sachverständigen ist NICHT erforderlich.
Vergleiche doch mal die von Dir genannten Daten (Reifen 225/35 R19 88Y auf Felge 8,5Jx19 H2, Einpresstiefe:ET:45) mit denen in Deinem CoC-Pappier. Wenn keine Abweichungen vorliegen muss auch keine Änderung vorgenommen werden.
Aber: Die Radfreigängigkeit prüft der Prüfingenieur bei voll eingefedertem Rad und voll eingeschlagener Lenkung...
Und da möchte mindestens 10 mm Luft da sein...
Was heißt kleiner als Sommerräder? Die größte Serienbereifung auf dem Golf 7 ist 235/35 auf 8Jx19 ET50 Felgen und müsste soweit ich weiß auch auf dem TCR drauf sein. Deine Felge ist noch ein halbes Zoll breiter und hat eine 5mm kleinere ET. Das heißt die Felge kommt 1/4" + 5mm = ca. 11mm weiter raus. Da kann man nicht wirklich von kleiner sprechen.
Wo hast du die Felgen gekauft? Bei Rotiform Deutschland (JP)? Auf der Seite wird zwar kein Gutachten verlinkt aber ich sehe dort gerade auch keine Auflagen zur Karosserie. Selbst wenn im Gutachten was von Karosseriearbeiten steht muss das nicht unbedingt zutreffen, die Gutachten gehen da lieber auf Nummer sicher.
Wenn Du ein Gutachten hast, fahr zu ner Prüfstelle und lass sie eintragen.
Das unten müsste ja Dein Wagen sein, da steht ja eigentlich alles drin.
Ob die Dinger vorne Platz haben weiß ich nicht, ist ja aber beim Golf 7 ne gängige Größe. Aber hier sind bestimmt noch welche, die sich da besser auskennen. Das Gleiche wie unten, müsste ja dann auch im Gutachten stehen. Also wenn Du genug Platz hast, dann wird das ne ganz normale Eintragung, hast ja sonst nix am FW verändert.
VW GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK AUV
e1*2007/46*0627*..
228
225/35R19 M+S
Auflagen ausblenden
bel.-1
Kombilimousine
c0.-1
Allradantrieb
10B
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
721
Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Ich wäre sehr vorsichtig. Die Verkäufer versprechen alles. Ich habe bei anderen Felgenherstellern nachgesehen. Und tatsächlich es sind sehr viele Auflagen...Wenn du Glück hast, geht es gut bei der Abnahme...
Hier unten mal ein Beispiel bei Alloy-Felgen (Auflagen aus Teilegutachten)
Zitat:
@alimentedd schrieb am 10. November 2023 um 12:20:12 Uhr:
Hier unten mal ein Beispiel bei Alloy-Felgen (Auflagen aus Teilegutachten)
Welche Felgen und Reifendimensionen? So ohne Zusammenhang ist der Auszug recht sinnlos.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 10. November 2023 um 10:51:48 Uhr:
Was heißt kleiner als Sommerräder? Die größte Serienbereifung auf dem Golf 7 ist 235/35 auf 8Jx19 ET50 Felgen und müsste soweit ich weiß auch auf dem TCR drauf sein. Deine Felge ist noch ein halbes Zoll breiter und hat eine 5mm kleinere ET. Das heißt die Felge kommt 1/4" + 5mm = ca. 11mm weiter raus. Da kann man nicht wirklich von kleiner sprechen.
Wo hast du die Felgen gekauft? Bei Rotiform Deutschland (JP)? Auf der Seite wird zwar kein Gutachten verlinkt aber ich sehe dort gerade auch keine Auflagen zur Karosserie. Selbst wenn im Gutachten was von Karosseriearbeiten steht muss das nicht unbedingt zutreffen, die Gutachten gehen da lieber auf Nummer sicher.
Danke fürs Feedback. Bin bisher immer nur von den Reifengrößen (also 225/35 R19 in dem Fall) ausgegangen, daher dachte ich, dass die Felge nicht größer sein könnte. Aber da hab ich was dazugelernt
Aber ja, habe die Felge bei Rotiform selber bestellt und mit denen geschrieben. Mir wurde jetzt versichert, dass die Felge ohne weiteres abgenommen wird und keine Änderungen an einem serienmäßigen Fahrzeug vorgenommen werden müssen, das beruhigt mich
Aber ich werde das Ergebnis hier nochmal teilen!
Im Gutachten steht welche Punkte du eventuell am Fahrzeug überprüfen musst und gegebenenfalls bearbeiten musst damit du sie eingetragen bekommst.
Zitat:
@sebi707 schrieb am 10. November 2023 um 10:51:48 Uhr:
Was heißt kleiner als Sommerräder? Die größte Serienbereifung auf dem Golf 7 ist 235/35 auf 8Jx19 ET50 Felgen und müsste soweit ich weiß auch auf dem TCR drauf sein. Deine Felge ist noch ein halbes Zoll breiter und hat eine 5mm kleinere ET. Das heißt die Felge kommt 1/4" + 5mm = ca. 11mm weiter raus. Da kann man nicht wirklich von kleiner sprechen.
Weiter aus dem Radkasten herausstehende Räder bedingen öfter mal eine Kotflügelabdeckung vor/nach der Radachse. Dabei wird i.d.R. das 1,04-fache der Reifennennbreite herangezogen.
Im Zweifel holt man sich Felgen mit größerer ET und kann dann mithilfe von Spurplatten weiter raus, in die andere Richtung ist das nicht möglich. Leider ändert sich die ET so gut wie mit jeder Fahrzeuggeneration. Unterm Strich ist man beim Golf aktuell mit ET 45-50 gut bedient.
Zitat:
@gerald_b schrieb am 14. November 2023 um 20:05:11 Uhr:
Zitat:
@sebi707 schrieb am 10. November 2023 um 10:51:48 Uhr:
Was heißt kleiner als Sommerräder? Die größte Serienbereifung auf dem Golf 7 ist 235/35 auf 8Jx19 ET50 Felgen und müsste soweit ich weiß auch auf dem TCR drauf sein. Deine Felge ist noch ein halbes Zoll breiter und hat eine 5mm kleinere ET. Das heißt die Felge kommt 1/4" + 5mm = ca. 11mm weiter raus. Da kann man nicht wirklich von kleiner sprechen.
Weiter aus dem Radkasten herausstehende Räder bedingen öfter mal eine Kotflügelabdeckung vor/nach der Radachse. Dabei wird i.d.R. das 1,04-fache der Reifennennbreite herangezogen.
Im Zweifel holt man sich Felgen mit größerer ET und kann dann mithilfe von Spurplatten weiter raus, in die andere Richtung ist das nicht möglich. Leider ändert sich die ET so gut wie mit jeder Fahrzeuggeneration. Unterm Strich ist man beim Golf aktuell mit ET 45-50 gut bedient.
Dann werde ich mit ET 45 ja nochmal Glück haben dürfen
Zitat:
@PhillipBaer schrieb am 15. November 2023 um 00:14:31 Uhr:
Dann werde ich mit ET 45 ja nochmal Glück haben dürfen
So pauschal kann man das nicht sagen, hängt auch von der Felgenbreite ab. Fahre auf meinem Golf V im Winter 7Jx16 ET48 ohne Karosserieauflagen. Gleiche Felgendimension mit ET42 würde dagegen eine Kotflügelabdeckung fordern.
Hallo
Fahre auf dem Sportsvan 8x19 ET41 mit 235 35 19 Reifen ohne Verbreiterungen.
Mein Nachbar fährt die Rotiform in der genannten Kombi auf dem GTI. Der ist zudem tiefer.
Abnahme nach 19(2) war kein Problem.
Mir war diese Kombi an der VA zu grenzwertig und bin bei 8x19ET48 gelandet.
Hinten ist bei meiner Kombi noch reichlich Luft für 10 bzw. 12mm Distanzen.
Das passt.
Ich habe ein Update:
War soeben beim TÜV zum Eintragen. Lief alles reibungslos, die Felgen wurden in der Kombination mit Winterreifen (225/35 R19 88W) eingetragen. Ich war kurz verunsichert, da sie doch merklich weiter draußen stehen als die Reifnitz 19“, die ich im Sommer drauf habe, aber das scheint wohl kein Problem zu sein!
Sieht gut aus