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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Audi Bank

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 7. Juni 2017 um 11:52

Hallo Ihr Lieben,

ich lese seit mehreren Wochen hier mit und habe nun selbst ein Anliegen: wir haben vor gut zwei Jahren bei unserem lokalen Audi-Partner ein KFZ gekauft und einen Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen. Nun habe ich in den Medien gelesen, dass scheinbar die Widerrufsbelehrungen bei Verträgen der Volkswagen Bank und derer Tochter fehlerhaft sind, sodass die Widerrufsfrist niemals begonnen hat und dementsprechend nie geendet ist. Dadurch können betroffene Kunden ihre Verträge widerrufen und erhalten sämtliche gezahlten Beträge, abzüglich angefallener Zinsen, zurück. Es muss auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.

Unser Anwalt meinte, dass wir wohl gute Karten hätten. Audi würde den Widerruf anfangs wohl nicht akzeptieren, Gerichte tendierten bei vergleichbaren Fällen dazu, den Kunden Recht zu geben.

Der Knackpunkt ist nun: was, wenn wir Erfolg haben? Werden wir dann bei der Audi Bank als Kunden für zukünftige Verträge von vornherein ausgeschlossen?

Was sagt Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2017 um 12:10

Also ganz ehrlich. Wenn du deinen Audi benutzt, dann aufgrund eines Formfehlers dein Geld zurück erkämpfen willst (trotz einer Gegenleistung in Form deiner Kfz Nutzung), finde ich das unterste Schublade. Wenn ich die Bank wäre, würde ich solche Kunden lebenslang sperren. Unter einem Aspekt würde ich es für fair halten: wenn man einen Skandal Diesel in Besitz hätte.

Ich vermute schwer, dass man nach so einem rechtsstreit tatsächlich auf einer Liste landet und keine Kreditzusage mehr bekommt.

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Das ist natürlich vollkommen korrekt! Es ging mir ja nur um Deine oben genannte Hochrechnung pro Kreditvertrag-bezogen auf die VW-Bank . Die VW Leasing GmbH müsste man ja dann auch noch dazu rechnen. Für den interessierten hier noch was genaueres: https://www.vwfsag.de/.../gb2016.html

Aber nun zurück zum eigentlichen Thema ;-)

Themenstarteram 8. Juni 2017 um 19:17

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 08:22:45 Uhr:

Hier träumt wohl jemand vom Autofahren zum Nulltarif. Oder hat er sich mit seinem Audi nur einfach übernommen und sucht nun einen billigen Weg daraus?

Mit dem TE würde ich jedenfalls nie mehr einen Vertrag abschließen. Obwohl er ihn freiwillig abgeschlossen hat und mit allen Konditionen einverstanden war, will er diesen ja nicht erfüllen.

Erst Schulden machen und dann nicht zurückzahlen wollen. Da könnte einem doch tatsächlich der Begriff Betrug durch den Kopf gehen...

Die genauen Gründe sind vollkommen irrelevant. Aber sinnlos schwadronieren macht Spaß, wa?! :rolleyes:

@Chris-A4: Du bist echt n eingebildeter Fatzke. Möchtegern Super-Jurist, gegen den alle anderen nur dämlich sind. :rolleyes:

Kleiner Tipp: Wenn die persönlichen Angriffe nicht aufhören, dann geht es auf die Strafbank. Über den Widerruf entscheiden dann die Mods.

Man muss abweichende Ansichten nicht mit Beleidigungen kontern/untermauern.

 

Gruß

BMWRider

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