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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Audi Bank

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 7. Juni 2017 um 11:52

Hallo Ihr Lieben,

ich lese seit mehreren Wochen hier mit und habe nun selbst ein Anliegen: wir haben vor gut zwei Jahren bei unserem lokalen Audi-Partner ein KFZ gekauft und einen Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen. Nun habe ich in den Medien gelesen, dass scheinbar die Widerrufsbelehrungen bei Verträgen der Volkswagen Bank und derer Tochter fehlerhaft sind, sodass die Widerrufsfrist niemals begonnen hat und dementsprechend nie geendet ist. Dadurch können betroffene Kunden ihre Verträge widerrufen und erhalten sämtliche gezahlten Beträge, abzüglich angefallener Zinsen, zurück. Es muss auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.

Unser Anwalt meinte, dass wir wohl gute Karten hätten. Audi würde den Widerruf anfangs wohl nicht akzeptieren, Gerichte tendierten bei vergleichbaren Fällen dazu, den Kunden Recht zu geben.

Der Knackpunkt ist nun: was, wenn wir Erfolg haben? Werden wir dann bei der Audi Bank als Kunden für zukünftige Verträge von vornherein ausgeschlossen?

Was sagt Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2017 um 12:10

Also ganz ehrlich. Wenn du deinen Audi benutzt, dann aufgrund eines Formfehlers dein Geld zurück erkämpfen willst (trotz einer Gegenleistung in Form deiner Kfz Nutzung), finde ich das unterste Schublade. Wenn ich die Bank wäre, würde ich solche Kunden lebenslang sperren. Unter einem Aspekt würde ich es für fair halten: wenn man einen Skandal Diesel in Besitz hätte.

Ich vermute schwer, dass man nach so einem rechtsstreit tatsächlich auf einer Liste landet und keine Kreditzusage mehr bekommt.

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@Chris-A4

Danke für die Information und Aufklärung.

am 7. Juni 2017 um 16:07

Finde leider den Thread nicht dazu und im Q5 Forum hat auch das jemand geschrieben und er wollte nach fast 3 Jahren sein Wagen zurück geben und sein Geld wieder haben.

Kann ich nicht nachvollziehen aber soll jeder s machen wie er will, doch wenn ich etwas benutzt habe, dann muss ich es auch bezahlen.

Bin aber auch der Meinung, das der Teilnehmer geschrieben hat, dass ende Mai man schon alles eingereicht haben muss.

Für mich ist das einfach nur unmöglich.

am 7. Juni 2017 um 18:07

Hier ist übrigens der Link dazu und ich finde es unmöglich, sowas zu machen. (Meinen Meinung)

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:52:06 Uhr:

...wir haben vor gut zwei Jahren bei unserem lokalen Audi-Partner ein KFZ gekauft und einen Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen... Dadurch können betroffene Kunden ihre Verträge widerrufen und erhalten sämtliche gezahlten Beträge, abzüglich angefallener Zinsen, zurück. Es muss auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden...

Setz dich gedanklich mal auf den Stuhl des Audihändlers, der heimische Handwerker und Mitarbeiter bezahlt und dem der eigene Kunde viel Geld wegnimmt.

Wäre das für dich ein anständiger Mensch?

am 7. Juni 2017 um 19:03

Zitat:

@marc4177 schrieb am 7. Juni 2017 um 20:07:57 Uhr:

Hier ist übrigens der Link dazu und ich finde es unmöglich, sowas zu machen. (Meinen Meinung)

Ein solches Verhalten finde ich auch unverschämt. Zudem man sagen muss, dass gerade die VW Bank verhältnismäßig faire Konditionen bietet.

Da müsste der Gesetzgeber wirklich einen Riegel davor schieben. Wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlt oder unvollständig ist, ist es rechtlich betrachtet tatsächlich möglich den Finanzierungsvertrag noch Jahre später zu widerrufen.

Meiner Ansicht nach ist das ein Fehler unseres Gesetzgebers der die Verkäufer/Autobanken unverhältnismäßig stark gegenüber dem Verbraucher benachteiligt.

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 19:24

Zitat:

@Lars_74 schrieb am 7. Juni 2017 um 20:59:43 Uhr:

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:52:06 Uhr:

...wir haben vor gut zwei Jahren bei unserem lokalen Audi-Partner ein KFZ gekauft und einen Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank abgeschlossen... Dadurch können betroffene Kunden ihre Verträge widerrufen und erhalten sämtliche gezahlten Beträge, abzüglich angefallener Zinsen, zurück. Es muss auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden...

Setz dich gedanklich mal auf den Stuhl des Audihändlers, der heimische Handwerker und Mitarbeiter bezahlt und dem der eigene Kunde viel Geld wegnimmt.

Wäre das für dich ein anständiger Mensch?

Nur wegen reiner Nächstenliebe kommt niemand im Leben weiter. Und warum man einem Konzern, der jährlich viele Milliarden €uro umsetzt und einen nicht geringen Teil davon als Gewinn einstreicht, einen Formfehler durchgehen lassen muss, obwohl besagter Konzern teure Anwälte beschäftigt, um die Verträge wasserdicht zu machen, weiß ich auch nicht.

Klar, moralisch gesehen ist es nicht einwandfrei. Aber das ist das Geschäftsgebahren vieler Banken und Autokonzerne, insbesondere Volkswagen (Diesel-Gate), auch absolut nicht.

Mir ging und geht es auch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um eine einigermaßen zuverlässige Aussage, ob ich dann in Zukunft auf einer "no Credit-List" diverser Autobanken auftauche. Wenn dem nämlich nicht so ist, widerrufe ich den Vertrag gleich morgen. :)

am 7. Juni 2017 um 20:08

@Acquaviva1908

Bei allem gebotenen Respekt: Deine Aussagen zeigen von Naivität und Unwissen! (um nicht zu sagen Dummheit)

Und jetzt kommen mal ein paar harte Fakten von mir: Audi ist eine VW Tochter und die Audi Bank läuft quasi über die VW Bank. Es handelt sich hier nicht um eine Investmentbank die Milliarden Gewinne macht auf Kosten von Kriegen oder anderen fragwürdigen Finanzprodukten wie Derivaten usw. Sondern es handelt sich um eine konzerneigene Bank um den Kunden möglichst attraktive Finanzierungskonditionen anbieten zu können, eben genau aus dem Grund weil die Autobanken möglichst wenig Gewinn für sich einstreichen um das Produkt (Auto) zu möglichst attraktiven Konditionen d.h. niedrige Leasing/Finanzierungsraten zu verkaufen.

Ist dir Professor Dr. Ferdinand Dudenhöffer ein Begriff? Der hat ein Buch geschrieben und Zahlen veröffentlicht wie viel die Automobilkonzerne pro verkauften Auto Gewinn machen. Der durchschnittliche Gewinn pro verkauften Auto bei Volkswagen liegt bei um die 500 EUR! Das ist sehr wenig! Bei Audi liegt der durchschnittliche Gewinn deutlich höher um die 3.000 EUR. Trotzdem ist das keine große Zahl wie vielleicht manche erwarten würde. Dazu geben die am Konzern angeschlossenen Banken die Nullzinspolitik momentan nahezu 1:1 an den Kunden weiter um dir ein möglichst hochwertiges Auto zu einem günstigen Preis zu finanzieren/leasen.

Mit deiner Einstellung was du hier geschrieben hast solltest du dich in Grund und Boden schämen.

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 21:24:25 Uhr:

Zitat:

@Lars_74 schrieb am 7. Juni 2017 um 20:59:43 Uhr:

 

Setz dich gedanklich mal auf den Stuhl des Audihändlers, der heimische Handwerker und Mitarbeiter bezahlt und dem der eigene Kunde viel Geld wegnimmt.

Wäre das für dich ein anständiger Mensch?

Nur wegen reiner Nächstenliebe kommt niemand im Leben weiter. Und warum man einem Konzern, der jährlich viele Milliarden €uro umsetzt und einen nicht geringen Teil davon als Gewinn einstreicht, einen Formfehler durchgehen lassen muss, obwohl besagter Konzern teure Anwälte beschäftigt, um die Verträge wasserdicht zu machen, weiß ich auch nicht.

Klar, moralisch gesehen ist es nicht einwandfrei. Aber das ist das Geschäftsgebahren vieler Banken und Autokonzerne, insbesondere Volkswagen (Diesel-Gate), auch absolut nicht.

Mir ging und geht es auch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um eine einigermaßen zuverlässige Aussage, ob ich dann in Zukunft auf einer "no Credit-List" diverser Autobanken auftauche. Wenn dem nämlich nicht so ist, widerrufe ich den Vertrag gleich morgen. :)

Wenn Du Vertrag widerrufst, dann wird der Kredit rückabgewickelt. Das heißt, Die Bank zahlt dir sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen zurück und du zahlst der Bank den vollen Kreditbetrag zurück.

Außerdem berechnet dir die Bank ein Nutzungsentgelt für die Zeit, in der Du das Geld zur Verfügung hattest. Das ist eine Art Zins, der niedriger ist, als der normale Bankzins. Wenn es sich aber z.B. um eine 0,0 % oder 0,9 % Finanzierung handelt, dann kann es sein, dass du der Bank mehr zahlen musst, als sie Dir zahlt, denn du hast den Kredit unterhalb der marktüblichen Zinsen bekommen. Es geht letztendlich da nur um einen Zinsausgleich. Du bekommst quasi den Zinsgewinn der Bank zurück, den die Bank aufgrund des Kredits erwirtschaftet hat.

Wenn der Kredit ein verbundenes Geschäft mit dem Kaufvertrag des Autos war, dann wird dieser Kaufvertrag entsprechend mit widerrufen. Dann gilt das gleiche, wie beim Kredit. Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heißt, du bzw. die Bank erhält den Kaufpreis zurück und Du musst den Neuwagen zurück geben. Pech nur, dass der Wagen nicht mehr neu ist. Die Differenz zwischen jetzigem Wert des Autos und Neuwert wirst du als Entschädigung zahlen müssen.

Alles in allem hast du also am Ende nur den Zinsgewinn der Bank zurück bekommen. Und wie gesagt, wenn es eine Finanzierung mit einem sehr niedrigen Zins war, dann kann sein, dass du am Ende keinen Cent bekommst. Du hast kein Auto mehr und keine Schulden mehr. Gewonnen hast du aber nichts dabei.

Diese ganzen Widerrufe werden bei Hausfinanzierungen gemacht, weil die Leute sich dadurch den hohen Zins von vor ein paar Jahren sparen wollen und nun zu den aktuell niedrigen Zinsen neu finanzieren können. Es geht also immer nur um Zinsersparnis.

am 7. Juni 2017 um 20:18

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 21:24:25 Uhr:

 

Mir ging und geht es auch nicht um eine moralische Bewertung, sondern um eine einigermaßen zuverlässige Aussage, ob ich dann in Zukunft auf einer "no Credit-List" diverser Autobanken auftauche. Wenn dem nämlich nicht so ist, widerrufe ich den Vertrag gleich morgen. :)

In der Angelegenheit sei noch mal darauf hingewiesen, dass es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt. Du glaubst doch nicht im ernst, wenn du einen Kreditvertrag nach 1-2 Jahren Laufzeit aufgrund eines Formfehlers widerrufst und deinem Händler und der Audi Bank dadurch ein finanzieller Schaden entsteht, dass die mit dir noch mal einen neuen Kredit/Leasingvertrag abschließen?

Selbstverständlich sammeln Banken Erfahrungen mit ihren Kunden. Und wenn sie mit dir die Erfahrung machen das du nach mehreren Jahren Laufzeit einen Vertrag aufgrund eines Formfehlers widerrufst und dadurch der Audi/VW Bank ein größerer Schaden entsteht... Glaubst du ernsthaft, dass die dann noch mal einen Vertrag mit dir machen? Teil der Bonitätsprüfung sind nicht nur Einkommen und Schufa... Selbstverständlich schaut man auch nach, ob man mit dem Kunden schon positive oder negative Erfahrungen gemacht hat... Oder glaubst du ernsthaft, dass ein Geschäftspartner mit dir noch Geschäfte machen will, wenn er aufgrund eines Formfehlers mehrere Tausend Euro Verlust gemacht hat.... Mein Gott, mir fällt dazu nix mehr ein!

Rede doch einfach mal mit dem Händler ganz ruhig Klartext. Er wäre ohnehin cleverer, wenn er Dir einen Deal vorschlägt, der Dir entgegenkommt und ihm Umsatz bringt. ;)

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 13:52:06 Uhr:

Nun habe ich in den Medien gelesen, dass scheinbar die Widerrufsbelehrungen bei Verträgen der Volkswagen Bank und derer Tochter fehlerhaft sind, ....

Was sagt Ihr dazu?

Ich sage dazu, dass wenn die Belehrungen nur scheinbar fehlerhaft sind, wie du schreibst, überhaupt gar kein Fehler vorliegt. Also warum solltest du klagen können?

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