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  5. Fehlende Rückstrahler = 80€ + 3 Punkte HILFE

Fehlende Rückstrahler = 80€ + 3 Punkte HILFE

Themenstarteram 8. September 2011 um 15:48

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frau wurde heute mit ihrem VW Polo 3 6N von der Polizei angehalten. Es fehlen in ihren schwarz getönten Rückleuchten die Rückstrahler.

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Das Auto ist BJ 97 und hat TüV bis Sept. 2012. Im Dekra Gutachten (09/2010) wird bescheinigt, dass das Auto ohne festgestellte Mängel ist!

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

 

[...]

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Ihr könntet euren eigenen Tod vortäuschen oder alles stehen und liegen lassen und Ziegenbauern in der chilenischen Steppe werden. Mit schreiben kommt ihr an der berechtigten Strafe nicht vorbei.

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

juuuuuuuuuuuuuungs!

abe´s oder teilegutachten für leuchten gibts seit JAHREN nichtmehr! das war FRÜHER mal so -> richtig! heute NICHT! dank e prüfzeichen sind leuchten heutzutage eintragungs und abe "befreit". das eben unwissenheit nicht vor strafe schützt is halt in dem falle "dumm gelaufen".

Ein Markenhersteller liefert IMMER eine ABE oder ein Gutachten mit, nur die Ebay Ramsch Teile werden ohne Papiere ausgeliefert. Eine E-Nummer sagt nur aus, dass das Teil geprüft ist und es dafür ABE/ Gutachten gibt. Sie ist kein Freifahrtschein irgendwelche Teile ran zu bauen ohne Auflagen zu beachten oder Papiere mitzuführen...

Quatsch. Entweder hat das Teil eine "internationale" Genehmigung, also E wie ECE oder e wie EG-TG ODER eine nationale Genehmigung (bei LTE's beginnend mit K.....). Und da nun schon laaaaange die internationale Genehmigung vorgeschrieben ist, wird garantiert kein Hersteller zusätzlich den Kostenaufwand für eine ohnehin nicht ausreichende nationale Genehmigung betreiben. Zumindest ist mir in den letzten 10 Jahren als Prüfer keine nationale Genehmigung mehr untergekommen.

Gardiner

@ howdy: von diesen 5000€ hab ich gesprochen - ist doch teuer ;)

Erlischt bei Heckleuchten ohne Reflektoren nicht die ABE? Und ist es dann nicht egal, von welcher Seite sich der Auffahrende nähert?

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@hugaar

die e kennzeichnung auf dem rückstrahler gibt weder an ob ein reflektor vorhanden ist noch ob es sich um ein serienteil handelt noch ob es "farblich" ist. auf deinem "lichttechnischen" einrichtungen steht eine e kennzeichung in welchem land das ding geprüft wurde, für welchen zweck es geprüft wurde (blinker, nsw etc), hersteller und ggf bei serienleuchten die tn.

Na ja, die "e-Kennzeichnung" sagt das nicht aus, wohl aber die weitere Pflichtkennzeichnung mit Zahlen und Buchstaben (Auszug):

1.3 Bezeichnungen und Symbole

auf lichttechnischen Einrichtungen

1.3.1 Bezeichnungen und Symbole

auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen

Begrenzungs- bzw. Umrissleuchten (nach vorn wirkend)

Rückfahrscheinwerfer

Scheinwerfer der Klasse „A“ bis „D“

für symmetrisches Abblend-/Fernlicht

Nebelscheinwerfer

Scheinwerfer für Abblendlicht

Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle

– bei Lichtleitsystemen

Nebelschlussleuchten (früher auch „B“)

Einpegel-

Mehrpegel-

Scheinwerfer mit Halogenglühlampe

Abbiegescheinwerfer

Kennzeichenleuchten

Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht für Krafträder

Scheinwerfer für Fernlicht

Schlussleuchten und Umrissleuchten

Einpegel-

Mehrpegel-

Tagfahrleuchten

Seitenmarkierungsleuchten

Horizontalwinkel 2 x 45°

Horizontalwinkel 2 x 30°

Bremsleuchten

Einpegel-

Mehrpegel-

A

AR

AS … DS

B, F3

C

D

DLS

F

F1

F2

H

K

L

MB

R

R

R1

R2

RL

SM1

SM2

S1

S2

Hab jetzt keine Lust zum Zuordnen, wer Genaues wissen will, kann fragen.

Für die Fachkollegen: Habe gerade mit Freude gesehen, dass es endlich den lang erwarteten neuen LTE-Katalog im Netz gibt. Nach erstem Durchblättern der Hammer, muß mich gleich mal einlesen.

Grüsse der Gardiner

nein es gibt erst "richtig" eine auf den deckel wen der "mangel" mit dem unfall zu tun hat. wen deine felgen nicht eingetragen sind und die platzt der reifen weils halt schleift -> bist dran. wen deine felgen nicht eingetragen sind und du fährst jemandem drauf -> juckt es nicht wirklich.

im übrigen gibt es ein "erlöschen der be" soooo nichtmehr. ich zitiere:

Zitat:

Fazit:

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

das ist vorallem für den te jetzt interesant.

quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

auch interesant in diesem zusammenhang: http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

da wiehert er wieder , der Amtsschimmel

 

http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8

@gardiner

ich denke den link kennst du ;) -> http://www.dekra.de/.../get_file?...

sagt trotzdem nicht aus ob die lampe jetzt nen rückstrahler hat oder nicht. es wird ja nur die einzelne kammer gekennzeichnet.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sorry das is quatsch....wann hast du das letzte mal eine hella magic rückleuchte für vielleicht n 4er golf gekauft? da is weder abe noch tga bei. nach deiner logik dürfte es für die "universal led lichter" auch von hella keinerlei zulassung existieren weil die an JEDES auto passen. oder die universalen tfl etc....

Wieso sollte ich Rückleuchten für nen Golf kaufen, wenn ich keinen kenne, der nen Golf fährt? ;)

Ich kenne es nur von Opel, genauer gesagt von den Irmscher Rückleuchten, die haben ein E-Zeichen und Irmscher hat die ohne Papiere ausgeliefert. Irgendwie kam es zu Problemen beim TÜV und Irmscher wurde dazu verdonnert, Papiere mit zu liefern... seitdem wurden die Leuchten mit einer "gutachterlichen Stellungnahme" ausgeliefert, in der steht, das man die Teile einfach anbauen darf.

Die universalen LED Lichter an sich kenne ich nicht wirklich, aber bei meinen Hella SML (Seitenmarkierungsleuchten) war damals neben der Montageanleitung auch eine ABE bei, in der unter anderem nochmal die genauen Mindestmaße zur Montage standen...

Die LED TFL meiner Eltern haben auch irgendwelche Papiere dabei, die man mitführen muss... bei der Montage habe ich nicht so genau nachgeschaut, muss ich dann wohl mal tun, wenn ich das nächste Mal vorbeikomme.

Das E zeigt an das das Teil geprüft wurde, wo es geprüft wurde und wenn man Glück hat auch für was es die Zulassung bekommen hat. Aber das E-Zeichen sagt nichts darüber aus für welches Fahrzeug es geprüft wurde und welche Auflagen erfüllt werden müssen.

 

Ein Kollege hatte auch schon Ärger weil er sich auf das Zeichen verlassen hat. Die Teile waren für sein Modell und passten perfekt. Problem war nur das es für sein Baujahr keine Zulassung gab,der Hersteller hat angegeben für Modelljahr x bis y und Seiner war Z.

Wurde zwar anstandslos eingetragen aber zahlen durfte er trotzdem da die Teile für sein Baujahr eben keine Zulassung hatten.

 

Zitat:

Die universalen LED Lichter an sich kenne ich nicht wirklich, aber bei meinen Hella SML (Seitenmarkierungsleuchten) war damals neben der Montageanleitung auch eine ABE bei, in der unter anderem nochmal die genauen Mindestmaße zur Montage standen...

Das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen Hella und anderen Anbietern. Hella liefert die nötigen Papiere mit damit man keine Probleme bekommt und die Anderen sparen sich den Aufwand und können billiger anbieten.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Das E zeigt an das das Teil geprüft wurde, wo es geprüft wurde und wenn man Glück hat auch für was es die Zulassung bekommen hat. Aber das E-Zeichen sagt nichts darüber aus für welches Fahrzeug es geprüft wurde und welche Auflagen erfüllt werden müssen.

Ein Kollege hatte auch schon Ärger weil er sich auf das Zeichen verlassen hat. Die Teile waren für sein Modell und passten perfekt. Problem war nur das es für sein Baujahr keine Zulassung gab,der Hersteller hat angegeben für Modelljahr x bis y und Seiner war Z.

Wurde zwar anstandslos eingetragen aber zahlen durfte er trotzdem da die Teile für sein Baujahr eben keine Zulassung hatten.

*gäääähn'

und aus welcher kellogspackung stammt diese weissheit? woher weisst du das die zulassung nur bis baujahr x geht? und auf welcher rechtsgrundlage soll das eingetragen werden? wens keine zulassung hat dann kanns auch kein tüv eintragen. es spielt keine rolle für WELCHES auto die dinger gemacht wurden. wen du lustig bist kannst du dir rückleuchten eines rolls an nen trabbi tüddeln. ist uninteresant.

sind bei hella tfl papiere bei das man die dinger nur bei auto x verbauen darf?

sind bei nebelscheinwerfer papiere dabei für welches auto man sie fahren darf?

sind bei blaulichtern papiere dabei das sie nur auf nem daimler zugelassen sind?

sind bei den zubehör led funzeln die auf ALLE autos passen papiere bei das sie nur auf vwßs zulässig sind?

sind bei den hella led ketten also tfl zum selber basteln papiere bei das sie nur beim a380 zulässig sind?

alle fragen haben nur eine antwort: NEIN WEIL NICHT NÖTIG! hättest dir wenigstens mal die mühe gemacht und auch nur einen meiner links gelesen....

im übrigen hat es nix mit glück zu tun wen man die zulassung auf der funzel findet....die steht auf jeder funzel die eine zulassung hat drauf. siehe meinen link den du nicht gelesen hast. und welche auflagen du mit leuchte x beachten musst ist deine aufgabe sich darüber zu informieren. genau aus dem grund hagelts hier nämlich regelmässig mängelkarten für falsch angeschlossene tfl.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

und aus welcher kellogspackung stammt diese weissheit? woher weisst du das die zulassung nur bis baujahr x geht? und auf welcher rechtsgrundlage soll das eingetragen werden? wens keine zulassung hat dann kanns auch kein tüv eintragen. es spielt keine rolle für WELCHES auto die dinger gemacht wurden. wen du lustig bist kannst du dir rückleuchten eines rolls an nen trabbi tüddeln. ist uninteresant.

Sorry Onkel, aber gerade von dir hätte ich professionellere Antworten erwartet. Gerade bei älteren Fahrzeugen gibt es Leuchten, die nicht für die gesamte Modellpalette zugelassen sind, weil sich zwischendurch die Bestimmungen geändert haben. Ich bringe mal die Leuchtweitenregulierung, die NSL usw. ins Spiel. Als ehemaliger Kadett Fahrer kann ich ein Lied davon singen, was passiert, wenn man die Irmscher Rückleuchten in einen Kadett Mj. 90 oder neuer einbaut... die BE erlischt, weil keine NSL verbaut ist, da die Irmscher Leuchten keine NSL haben.

 

Wenn ich wieder zu Hause bin, dann fahnde ich mal auf der zweiten Festplatte nach dem Rundschreiben des KBA, dass ein E-Zeichen alleine nicht ausreicht.

Gerade gardiner als Mann vom Fach sollte Wissen, dass es sowieso Differenzen zwischen TÜV, Polizei und dem Ersteller des Gutachtens kommt. Als Beispiel bringe ich immer wieder gerne Sportfahrwerke... laut StVZO beträgt die Mindesthöhe Fahrbahn zur unteren Lichtaustrittskante 500mm. Der Kadett E hat Serie 530mm, mit 40er Federn ist man also zu tief und das Auto fährt ohne BE rum. Der TÜV trägt die Federn trotzdem ein, weil er nach dem Gutachten geht, den Ersteller des Gutachten interessiert aber die Lichtaustrittskante genausowenig, da achtet nur die Polizei drauf. Ich hatte im Kadett nachher ein umgebautes Gewinde, womit der Wagen vorne um fast 140mm tiefer kam. Damit war die Lichtaustrittskante bei ca. 390mm, also viel zu tief. Trotzdem war das Fahrwerk laut Gutachten eingetragen, hat mir aber nichts genutzt, gefahren bin ich trotzdem ohne BE.

In dieser Zeit habe ich auch gelernt, dass ein E-Zeichen alleine nicht reicht, als ich meine M3-Look Spiegel demontieren musste, da FK dafür keine ABE liefern konnte und das E-Zeichen alleine eben nicht ausreichte...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@gardiner

ich denke den link kennst du ;) -> http://www.dekra.de/.../get_file?...

sagt trotzdem nicht aus ob die lampe jetzt nen rückstrahler hat oder nicht. es wird ja nur die einzelne kammer gekennzeichnet.

Eben DOCH!

Wen auf dem Gehäuse der entsprechende Buchstabe vermerkt ist (ich denke es müsste hier "R" sein) dann ist ein Rpckstrahler drinn! Fehlt das "R" ist keiner eingebaut!

Schau einfach mal bei deinem Wagen nach.

Ist für die Polizei auch ganz einfach mit den Tagfahrlichtern, wenn die entsprechende Kennung nicht drauf ist sind die Leuchten nicht für TFL zugelassen und somit wurde rumgebastelt!

Aber schreib ruhig weiter den "Halb"wissen hier rein und negiere hier die Aussagen von Leuten die Sachverstand haben!

(event. findest du ja noch ein paar Anhänger die dir nen grünen Daumen geben!)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

laut StVZO beträgt die Mindesthöhe Fahrbahn zur unteren Lichtaustrittskante 500mm.

Was ist mit Fahrzeuge die da Serienmässig schon drunter liegen?

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Zitat:

Was ist mit Fahrzeuge die da Serienmässig schon drunter liegen?

Die haben eine Ausnahmegenehmigung,die sicher auch jeder Anbieter eines Sportfahrwerks bekommen könnte. Nur ob dann der Federnsatz immer noch gleich Billig wäre oder erheblich Teurer?

 

@ onkel-howdy

 

Zitat:

und aus welcher kellogspackung stammt diese weissheit? woher weisst du das die zulassung nur bis baujahr x geht? und auf welcher rechtsgrundlage soll das eingetragen werden?

Weil in der ABE exakt drinstand für welchen Bauzeitraum die ABE galt. Wenn dort drinsteht Modelljahr 1993-1995 und man hat einen aus Modelljahr 1996 gilt die ABE eben nicht mehr,die ABE war übrigens trotz E-Kennzeichnung beigelegt.

 

Zitat:

wens keine zulassung hat dann kanns auch kein tüv eintragen. es spielt keine rolle für WELCHES auto die dinger gemacht wurden. wen du lustig bist kannst du dir rückleuchten eines rolls an nen trabbi tüddeln. ist uninteresant.

Es ist aber kein Problem etwas per Einzelabnahme eintragen zu lassen das sicher passt,da sind Felgen wohl kritischer als Rückleuchten deren ABE nur nicht zum Bj passt aber die Serienleuchten späterer Bj identisch mit denen sind deren Austausch per ABE abgesegnet waren.

 

Zitat:

sind bei hella tfl papiere bei das man die dinger nur bei auto x verbauen darf?

Wenn die Funzeln Modellspezifisch sind,ja.

 

Auch wenn es dir nicht in die Birne gehen will, es gibt Zulassungen die strickt Modellbezogen sind und es gibt Universalzulassungen,wie zb bei den hässlichen TFL deren Eigner zu 99% zu blöd waren sie korrekt anzuschliessen.

 

Das E sagt nur das es für einen bestimmten Zweck geprüft wurde,aber es sagt noch laange nicht das man das Teil überall montieren darf wo es passt.

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@gardiner

ich denke den link kennst du ;) -> http://www.dekra.de/.../get_file?...

sagt trotzdem nicht aus ob die lampe jetzt nen rückstrahler hat oder nicht. es wird ja nur die einzelne kammer gekennzeichnet.

Eben doch!

Wenn auf dem Lampengehäuse die Kennung "IA" "IB" oder "IVA" zu sehen ist (S. 10 in deinem Link) dann IST ein Rückstrahler eingebaut! Sollte die Kennung fehlen müssen 2 Stück zusätzlich angebracht werden (jedoch bitte nicht die mit Kennung "IIIA" "IIIB" od. "Z":D).

Aber wie sagte man früher so schön:

"man muss auch verstehen können was man liest" bzw. "wenn man keine Ahnung hat...."

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Das E sagt nur das es für einen bestimmten Zweck geprüft wurde,aber es sagt noch laange nicht das man das Teil überall montieren darf wo es passt.

und aus dem grund gibts für jede zubehörbremsscheibe also eine abe weil ja drinstehen muss wo das ding montiert werden darf?

@hugaar

ok muss ich überlesen haben.

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