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Fehlende Rückstrahler = 80€ + 3 Punkte HILFE

Themenstarteram 8. September 2011 um 15:48

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frau wurde heute mit ihrem VW Polo 3 6N von der Polizei angehalten. Es fehlen in ihren schwarz getönten Rückleuchten die Rückstrahler.

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Das Auto ist BJ 97 und hat TüV bis Sept. 2012. Im Dekra Gutachten (09/2010) wird bescheinigt, dass das Auto ohne festgestellte Mängel ist!

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

 

[...]

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Ihr könntet euren eigenen Tod vortäuschen oder alles stehen und liegen lassen und Ziegenbauern in der chilenischen Steppe werden. Mit schreiben kommt ihr an der berechtigten Strafe nicht vorbei.

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-gelöscht-

 

Ich gehe mal davon aus, das die Dinger nachträglich angebracht wurden. Haben die ein E - Zeichen ? Gibt es eine ABE oder ein Gutachten ? Den DEKRA- Kram von vor zwei Jahren kannst du vergessen, in zwei Jahren kann viel passieren.

Bei Rückleuchten aus dem Zubehör fehlen oftmals die Rückstrahler, also sind nachträglich welche anzubauen. Wo ist das Problem? Ihr habt kein, also müsst ihr zahlen. Steht sogar als Auflage in den Papieren.

am 8. September 2011 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Dass dem beigefügten Gutachten entnommen werden kann, dass keine zusätzlichen roten Reflektoren notwendig sind…

Wenn die Rückleuchten keine integriert haben, dann müssen Reflektoren angebaut werden.

nachdem die HU wohl dann aus 2010 war und ihr in der Zwischenzeit sonstwas umgebaut haben könnt stehen die Karten schlecht.

HU ist immer nur eine Momentaufnahme

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

was deiner frau hier vorgeworfen wird, ist das umgangssprachliche "erlöschen der be"...

daran rütteln kann sie eigentlich nix, da sich die strafe auf das führen des fahrzeuges bezieht...und fakt ist, sie hat das mangelhafte fahrzeug zum zeitpunkt der kontrolle geführt...

irgendwelche tüv-termine jucken dabei nicht!

sollte der halter (du?) vom fahrer abweichen - kann ("kann" = muss nicht zwangsläufig; aber durchaus möglich!) dieser sich ebenfalls auf 80€ nebst 3 punkten sowie ~25€ bearbeitungsgebühr einstellen, da er den betrieb des fahrzeuges zugelassen hat...

Haben die Rückleuchten KEINEN integrierten Reflektor stehen die Karten sehr schlecht.

Ein "E-Prüfzeichen" ist kein Indiz für einen Freifahrtschein.

Ich hatte mal Rückleuchen von Hella (Magic Colour mit E-Prüfzeichen) an einem füheren Auto und da MUSSTEN separate Reflektoren ans Heck des Autos angebracht werden(waren mit im Lieferumfang enthalten). Da dies s**ei**e aussah, kamen andere Rückleuchten zum Einsatz. :)

Also keine Reflektoren/Katzenaugen/Strahler in/an den Rückleuchten = keine Chance und von der alten HU-Untersuchung würde ich an deiner Stelle gar nichts erst erwähnen! :D

Vor allem aber ist auch Polizisten bekannt das einige Autobesitzer vor dem Tüvtermin, und danach, stundenlange Umbauarbeiten vornehmen. Da wäre der Umbau der Rückleuchten nur eine Kleinigkeit.

 

Willkommen in der Welt der Erwachsenen wo es nicht nur ein bisschen Mecker als Strafe gibt.:D

Man sollte vieleicht auch noch erwähne, dass es mit jeder weiteren Fahrt mit dem AUto natürlich zu erneuten Kontrollen kommen kann, nebst Punkten und Bußgeldern.

Gabs denn keinen Mängelschein vom Polizisten?

Das Erwähnen vom mängelfreien HU-Bericht mit gleichzeitiger Behauptung "am Fahrzeug wurde nie was gemacht" kann dazu führen, dass das Fahrzeug erneut vorgeführt werden muss.

(Nicht dass da einer ein Gefälligkeits-Gutachten vermutet)

Also schnellstens nachrüsten/umbauen

Wenn sonst nie was vorgefallen ist, und die nächsten Jahre auch nicht gerade nach Punkten gejagt wird, verfallen die auch schnell wieder.

Wen jucken schon mal 3 Punkte, wenn man sonst eine weisse Weste im Straßenverkehr hat?

am 9. September 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

 

[...]

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Ihr könntet euren eigenen Tod vortäuschen oder alles stehen und liegen lassen und Ziegenbauern in der chilenischen Steppe werden. Mit schreiben kommt ihr an der berechtigten Strafe nicht vorbei.

das einzige was hier übrig bleibt is 80€ zahlen und 3 Punkte annehmen

war eigentlich ein guter Deal wenn deine Frau nicht der KFZ Halter war

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Das Geld wollte sie nicht bezahlen...

Mit welcher Begründung?

am 21. September 2011 um 4:52

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Das Geld wollte sie nicht bezahlen...

Mit welcher Begründung?

Alles Geld wurde schon bei A.T.U. ausgegeben. War einfach nichts mehr da.

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