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Fehlende Rückstrahler = 80€ + 3 Punkte HILFE

Themenstarteram 8. September 2011 um 15:48

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frau wurde heute mit ihrem VW Polo 3 6N von der Polizei angehalten. Es fehlen in ihren schwarz getönten Rückleuchten die Rückstrahler.

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Das Auto ist BJ 97 und hat TüV bis Sept. 2012. Im Dekra Gutachten (09/2010) wird bescheinigt, dass das Auto ohne festgestellte Mängel ist!

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

 

[...]

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Danke & Gruß

Fabi

Ihr könntet euren eigenen Tod vortäuschen oder alles stehen und liegen lassen und Ziegenbauern in der chilenischen Steppe werden. Mit schreiben kommt ihr an der berechtigten Strafe nicht vorbei.

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Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Mit den 25 € Bearbeitunggebühr seit ihr jetzt aber schon bei einer Gesamtsumme von 105 €. Bei direkter Bezahlung wärt ihr preiswerter davongekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Mit den 25 € Bearbeitunggebühr seit ihr jetzt aber schon bei einer Gesamtsumme von 105 €. Bei direkter Bezahlung wärt ihr preiswerter davongekommen.

Dein Rat bedeutet implizit, dass man Strafen immer sofort zahlen soll, auch wenn man sich (subjektiv!) im Recht fühlt. Dem würde ich so nicht zustimmen. Der Threadersteller unterliegt hier dem Irrtum, dass eine bestandene TÜV-Prüfung eine Garantie dafür ist, nicht von der Polizei belangt zu werden.

Mich würde vielmehr interessieren, ob die Polizisten denn überhaupt Recht haben. Soweit ich weiß, gab es beim VW Polo eine Variante mit werksseitig verbauten dunklen Rückleuchten, die wahrscheinlich integrierte Rückstrahler haben. Wenn das so ist, könnte es doch (ausnahmsweise!) sein, dass die Polizisten einem Irrtum unterliegen.

Oder ist das hier für wirklich niemanden vorstellbar?

@TE Sind die Rückleuchten werksseitig verbaut oder aus dem Zubehörhandel?

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

...

@TE Sind die Rückleuchten werksseitig verbaut oder aus dem Zubehörhandel?

Mal schauen ob da ne Antwort kommt, da der TE, seit dem er die Frage gestellt hat, sich hier nicht mehr schriftlich gemeldet hat.

Würde mich aber auch interessieren ob es da originale von VW gab die einen Reflektor integriert hatten.

Mfg

am 21. September 2011 um 10:42

Ich denke nicht, dass die Teile werkseitig verbaut waren, da der Eingangspost mir eine nachträgliche Anbringungsweise impliziert. Und zwar durch die getönten Heckleuchten.

Auch wenn ein bekannter TÜV Prüfer diese eintragen sollte, obwohl die nicht der Norm entsprechen, muss die Polizei das nicht akzeptieren und kann das trotzdem als Mangel aufnehmen und zur Nachprüfung zwingen. Kommt dann raus, dass unter der Hand so Teile eingetragen worden sind, kann der Prüfer schnell seinen Hut nehmen und bei Edeka Leergut annehmen.

Zahl den Bockmist, bevor die Summe noch höher wird. Ein Blick ins Gesetz hilft oft bei der Rechtsfindung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Es kommen 80€ Bußgeld und 3 Punkte auf sie zu. Das Geld wollte sie nicht bezahlen, also warten wir jetzt auf Post indem wir schriftlich dazu Stellung nehmen (Bearbeitungsgebühr 25€).

Mit den 25 € Bearbeitunggebühr seit ihr jetzt aber schon bei einer Gesamtsumme von 105 €. Bei direkter Bezahlung wärt ihr preiswerter davongekommen.

NEIN, denn ab 40,- EUR und mehr sind wir im Bußgeldtatbestand und da kann man nicht mehr bar bezahlen; die Bearbeitungsgebühr kommt dann IMMER (auch bei Zahlungsbereitschaft) hinzu!

Du hast das verwechselt mit dem Thema Verwarngeld (bis einschl. 35,-EUR) und Ablehnung!

Ja, sorry, hast Recht, da hab ich mich wirklich vertan...;)

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Das Auto ist BJ 97 und hat TüV bis Sept. 2012. Im Dekra Gutachten (09/2010) wird bescheinigt, dass das Auto ohne festgestellte Mängel ist!

Was hat der TÜV damit zutun, wenn die Rückleuchten nicht original sind, wovon wir im Moment einfach mal ausgehen ?

In einer ABE steht immer (!!) drin, dass das Nachrüsten von Rückstrahlern zwingend notwendig ist, wird aber gerne überlesen.

Zitat:

Original geschrieben von fabian_123

Was schreiben wir nun am besten in diesen Brief um diese 80€, und wenn möglich natürlich auch die Punkte, zu umgehen?!

Aufhören rumzuheulen und zahlen, Punkte kassieren und eventuell Nachschulungtermin buchen, sofern Probezeit.

Da wollte wohl jemand ganz schlau sein.

Shit happens.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

und eventuell Nachschulungtermin buchen, sofern Probezeit.

trotz der drei punkte, handelt es sich hierbei lediglich um einen b-verstoß...folglich gibt es - solange kein weiterer b verstoß hinzukommt - auch keine probezeitrechtlichen konsequenzen wie nachschulung etc....

juuuuuuuuuuuuuungs!

abe´s oder teilegutachten für leuchten gibts seit JAHREN nichtmehr! das war FRÜHER mal so -> richtig! heute NICHT! dank e prüfzeichen sind leuchten heutzutage eintragungs und abe "befreit". das eben unwissenheit nicht vor strafe schützt is halt in dem falle "dumm gelaufen".

allerdings muss ich bethoven rechtgeben. es gab für den polo 6n wirklich schwarze bzw "abgedunkelte" serienmässig mit INTEGRIERTEM rückstrahler. sowas vergisst ein polizist mal ganz gerne bzw kann er eben nicht wissen. handelt es sich zufälligerweise um sowas dann ab zum tüv und den einen wisch aufsetzen lassen. vorher bei vw die teilenummer (die sollte dann aber auch auf der leuchte stehen!) von vw holen mit dem ausdruck. die teilenummer der schwarz abgedunkelten ist im übrigen: b 6no 945 095 b für links....is die nummer drauf dann vw ausdruck und tüv wisch als anlage beifügen.

@ onkel-howdy:

was soll das Wochen nach der Kontrolle noch bringen?!?

Wir haben doch bereits gelernt, dass ein HU-Protokoll (ich geh nämlich nicht zum TÜV) keine Garantie für ein ordnungsgemäss ausgestattetes Fahrzeug im Sinne der StVZO /FZV ist!

Und wenn ein Polizist genau diesen Sachverhalt hier abstraft sollte er / sie schon wissen was alles vorliegt!

Man kann übrigens ganz leicht am Leuchtengla erkennen was alles eingebaut ist! Man braucht nur die richtige Tabelle zur Hand nehmen während der Kontrolle, man muss dann noch nicht mal mit der Taschenlampe auf Teufel komm raus den Reflektor im Rücklicht suchen.

@hugaar

die e kennzeichnung auf dem rückstrahler gibt weder an ob ein reflektor vorhanden ist noch ob es sich um ein serienteil handelt noch ob es "farblich" ist. auf deinem "lichttechnischen" einrichtungen steht eine e kennzeichung in welchem land das ding geprüft wurde, für welchen zweck es geprüft wurde (blinker, nsw etc), hersteller und ggf bei serienleuchten die tn.

wen man eine serienfunzel wirklich GUT lasiert z.b. kann man nicht feststellen bei einer kontrolle ob es ein serien teil ist oder nicht. in dem falle gibt es eben dann ne mängelkarte.

das der te hier ggf "falsch" gehandelt hat weil er sich auf den tüv bericht berufen hat ist und war natürlich falsch. bezweifelt ja auch keiner das ein tüv bericht nur ne momentaufnahme ist und keine 2 jahres garantie.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Mit den 25 € Bearbeitunggebühr seit ihr jetzt aber schon bei einer Gesamtsumme von 105 €. Bei direkter Bezahlung wärt ihr preiswerter davongekommen.

NEIN, denn ab 40,- EUR und mehr sind wir im Bußgeldtatbestand und da kann man nicht mehr bar bezahlen; die Bearbeitungsgebühr kommt dann IMMER (auch bei Zahlungsbereitschaft) hinzu!

Du hast das verwechselt mit dem Thema Verwarngeld (bis einschl. 35,-EUR) und Ablehnung!

Meines Wissens, kann der Rennleiter ein Verwarngeld anbieten und wenn Du das nicht annimmst oder rumdiskutierst, kann er an Ort und Stelle eine OWI-Anzeige machen, bzw. das Bussgeldverfahren eröffnen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

juuuuuuuuuuuuuungs!

abe´s oder teilegutachten für leuchten gibts seit JAHREN nichtmehr! das war FRÜHER mal so -> richtig! heute NICHT! dank e prüfzeichen sind leuchten heutzutage eintragungs und abe "befreit". das eben unwissenheit nicht vor strafe schützt is halt in dem falle "dumm gelaufen".

Ein Markenhersteller liefert IMMER eine ABE oder ein Gutachten mit, nur die Ebay Ramsch Teile werden ohne Papiere ausgeliefert. Eine E-Nummer sagt nur aus, dass das Teil geprüft ist und es dafür ABE/ Gutachten gibt. Sie ist kein Freifahrtschein irgendwelche Teile ran zu bauen ohne Auflagen zu beachten oder Papiere mitzuführen...

@TE: sei lieber froh, dass (falls es sich um Nachrüst-Rückleuchten, wo die Reflektoren nicht angebracht wurden oder gar um selbstverdunkelte Serienleuchten handelt) der Wagen in keinen Unfall verwickelt war (ob schuldig oder nichtschuldig ist egal). Dann wirds nämlich erst teuer ;)

Kannst du vielleicht nochmal ein kleines Feedback geben? Interesiert sicher nicht nur mich, was daraus geworden ist.

sorry das is quatsch....wann hast du das letzte mal eine hella magic rückleuchte für vielleicht n 4er golf gekauft? da is weder abe noch tga bei. nach deiner logik dürfte es für die "universal led lichter" auch von hella keinerlei zulassung existieren weil die an JEDES auto passen. oder die universalen tfl etc....

ach ja: http://www.ebay.de/.../260817421283?... ich zitiere daraus: "Zulassungszertifikat (mit gesetzlichen Informationen und Zulassungshinweisen)" das ist KEINE abe und KEIN tga und muss NICHT mitgeführt werden. darin steht wo das ding angebaut werden muss und wie die elektrische schaltung sein muss damit der scheinwerfer zulässig bleibt. wen ich mal mein büro aufräume find ich auch ne mängelkarte. den ich hatte auch schon einen polizisten der meinte das ich für scheinwerfer eine eintragung bräuchte. auf dieser karte wurde von der dekra gmünd folgendes vermerkt: "eintragung dank e kennzeichnung nicht nötig".

Zitat:

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen und bisher jeden tüv/dekra/gtü/küs menschen den ich kenne (und das sind n ganzen haufen!)

es stimmt das es ggf für zubehörfunzeln papiere gibt. z.b.: http://www.ebay.de/.../200413685120?... diese sind aber unnötig. sie existieren deshalb weil der scheinwerfer eben zu einer zeit entwickelt wurde als man noch papiere für brauchte.

@marcu

auch so eine schauergeschichte..."wen du in einen unfall verwickelt wurdest"....das interesiert auch keinen wen du einem drauffährst oder mangels zu schneller geschwindigkeit aus der kurve fliegst. das problem mit z.b. illegal lasierten funzeln kommt DANN wen DIR einer hinten drauf fährt UND der sagt "ich konnte die bremsleuchten nicht sehen"....DANN schaut sich einer die funzeln VIELLEICHT genauer an. und selbst DANN zahlt deine versicherung! die verlangt dann ggf bis zu 5000€ regress von dir.

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