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fehlende Ausstattungsmerkmale, rechtliche Situation?
HINWEIS: habe kein "allgemeines Forum" dazu gefunden, daher poste ich es hier im Golf VI Forum, da sich hier viele Leute sehr gut auskennen. Der Beitrag kann gerne verschoben werden!
Ich bitte um eine kurze Info zu der rechtlichen Situation in diesem Fall:
Wir haben ein Auto gekauft (Marke etc. zunächst egal), dass folgende Ausstattungsmerkmale in der von uns gekauften Ausführung / Ausstattungsvariante laut Preisliste / Prospekt / Beschreibung hat:
- 3 Punkt Automatikgurt, höhenverstellbar für Vordersitze
- Alu Applikationen im Innenraum
Wir haben das Fahrzeug ohne die o.g. Ausstattungsmerkmale erhalten.
Auch die überarbeiten Prospekte geben an, dass diese Ausstattungsmerkmale vorhanden sein sollen.
Wie sollten wir vorgehen? Wir haben das beim Händler reklamiert, bekommen aber keinen Rückruf. Es hat auch nicht den Anschein, dass sich etwas tut.
Ich würde hier ja jetzt wie folgt vorgehen:
- Frist von x – Werktagen (was ist hier wohl angemessen?) setzen, in der der Mange behoben wird,
- andernfalls eine Kaufpreisminderung / Rückzahlung zu verlangen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mcs83bo
[.....]
Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.
[.....]
Auch wenn es so währe, wo ist das Problem......? :confused:
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mcs83bo
Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.
kapier ich nicht.
Außerdem gehört es dann hier rein
ich geb mal auch meinen Senf dazu ab.
Also vorausgesetzt diese Sachen die deiner Meinung nach fehlen wurden dir wirklich zugesichert denn du musst im endeffeckt beweisen, dass diese zugesichert waren und nicht vorhanden sind. Sollten ja dann im Vertrag stehen. Einfach eine Kamera nehmen und Fotos machen. Dann aus dem Internet evtl. Fotos suchen wie es hätte aussehen sollen und dann in die ecke stellen. Könntest du später gebrauchen.
Die Rechtliche Situation: In diesem Fall liegt ein Sachmangel laut § 434 BGB vor könnte man auch Zu-Wenig-Lieferung nennen.
erstmal hast du das Recht auf Nacherfüllung und du kannst sogar entscheiden zwischen Nachbesserung oder Neulieferung. ABER der Verkäufer kann die Neulieferung gemäß § 434 Abs. 3 (1) BGB verweigern wenn die
betreffende Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Dies trifft in diesem Fall zu also bleibt nur Nachbesserung.
Du setzt dem Verkäufer jetzt eine angemessene Nachfrist. Würde mal sagen 2-3 Wochen.
Sollte er diese Frist ablaufen lassen kannst du
das Auto zurück geben oder Preisminderung verlangen.
Ich würde dir aufjedenfall raten erstmal die Nachfrist zu setzen und dann auf den Händler zu gehen und zu versuchen dich mit ihm zu einigen. Er wird sehen dass du ernst machst und dir entgegen kommen.
Ist meistens so.
Viel gülück