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fehlende Ausstattungsmerkmale, rechtliche Situation?

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 12:54

HINWEIS: habe kein "allgemeines Forum" dazu gefunden, daher poste ich es hier im Golf VI Forum, da sich hier viele Leute sehr gut auskennen. Der Beitrag kann gerne verschoben werden!

Ich bitte um eine kurze Info zu der rechtlichen Situation in diesem Fall:

Wir haben ein Auto gekauft (Marke etc. zunächst egal), dass folgende Ausstattungsmerkmale in der von uns gekauften Ausführung / Ausstattungsvariante laut Preisliste / Prospekt / Beschreibung hat:

- 3 Punkt Automatikgurt, höhenverstellbar für Vordersitze

- Alu Applikationen im Innenraum

Wir haben das Fahrzeug ohne die o.g. Ausstattungsmerkmale erhalten.

Auch die überarbeiten Prospekte geben an, dass diese Ausstattungsmerkmale vorhanden sein sollen.

Wie sollten wir vorgehen? Wir haben das beim Händler reklamiert, bekommen aber keinen Rückruf. Es hat auch nicht den Anschein, dass sich etwas tut.

Ich würde hier ja jetzt wie folgt vorgehen:

- Frist von x – Werktagen (was ist hier wohl angemessen?) setzen, in der der Mange behoben wird,

- andernfalls eine Kaufpreisminderung / Rückzahlung zu verlangen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

[.....]

Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.

[.....]

Auch wenn es so währe, wo ist das Problem......? :confused:

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16 Antworten
am 27. Juli 2009 um 13:09

Wenn du auf den Golf VI anspielen solltest, wäre die Frage, was du dir unter einem höhenverstellbaren (3-Punkt-)Automatikgurt vorstellst? Denn die gibt es schon seit dem Golf 3, den habe ich aktuell auch in meinem Golf V.

Die Alu-Applikationen sind beispielsweise an dem Lichtschalter zu finden, je nach Grundausstattung hat man mal mehr und mal weniger davon. Man darf aber nicht davon ausgehen, dass das Auto im Innenraum nur daraus besteht.

Außerdem, wenn man den eigenen Händler darauf hinweist, dann lässt sich ohne Anwalt Möglichkeiten finden. Warum man immer gleich mit der Schlag-mich-tot-Keule kommen muss, verstehe ich nicht. Wenn der Händler nicht per Rückruf reagiert, immer persönlich erscheinen. Dann guckt der sich das persönlich an, was auch in dem Fall besser wäre um falsch ausgelegte Ausstattungsmerkmale aufzuzeigen notfalls mit anderen Autos der gleichen Klasse zu vergleichen. Wenn dein Händler nicht sieht, dass etwas nicht stimmt, macht der auch nichts.

Ich gehe mal davon aus, daß es sich nicht um einen Golf VI handelt, da es dort die höhenverstellbaren Gurte ja schon immer gibt.

 

Von daher frage ich mich, warum Du nicht besser im passenden - Marke, Modell - Forum postest, denn dort kann man Dir vielleicht sogar mit Erfahrungsberichten der selben Mängel helfen, oder dort kennt jemand den Händler, um den es geht.

 

Hast Du denn bei der Übergabe des Fahrzeugs die Mängel nicht bemerkt?

Erste Weg wäre für mich ein persönliches Gespräch mit dem Händler, sprich vorbeifahren und dort vor Ort klären.

 

Gruß

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von bender78

Von daher frage ich mich, warum Du nicht besser im passenden - Marke, Modell - Forum postest, denn dort kann man Dir vielleicht sogar mit Erfahrungsberichten der selben Mängel helfen, oder dort kennt jemand den Händler, um den es geht.

Vielleicht weil die Golf VI Community hier in Forum grösser ist , als im Mazda(?) Board und er hier mehr Menschen/Meinungen und Tipps erhalten kann?

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 13:43

Es geht nicht um den Mazda 3, den ich fahre.

Ja, habe es hier gepostet, weil hier der Userverkehr am höchsten ist. Wie gesagt, gibt ja leider kein allgemeines Board dafür.

Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.

Es gibt 3 Händler (einschließlich dem, bei dem wir gekauft haben), bei denen wir den Mangel anhand des Kataloges gezeigt haben. Alle sagen uns: ja, muss das Auto nach Beschreibung haben, definitiv.

Die 2 Händler, die helfen "würden", sagen: muss der machen, bei dem sie das Auto gekauft haben. Der sagt: wenden sie sich direkt an die Zentrale, wenn die Kataloge falsch sind, können wir das ja nicht wissen.

Also: Mangel ist gezeigt und gesehen und bestätigt. Aber keiner will was machen.

Daher frage ich, wie DannyL schreibt, schon nach "der Keule" und wie ich sie am besten einsetze.

am 27. Juli 2009 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

Es geht nicht um den Mazda 3, den ich fahre.

Ja, habe es hier gepostet, weil hier der Userverkehr am höchsten ist. Wie gesagt, gibt ja leider kein allgemeines Board dafür.

Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.

Es gibt 3 Händler (einschließlich dem, bei dem wir gekauft haben), bei denen wir den Mangel anhand des Kataloges gezeigt haben. Alle sagen uns: ja, muss das Auto nach Beschreibung haben, definitiv.

Die 2 Händler, die helfen "würden", sagen: muss der machen, bei dem sie das Auto gekauft haben. Der sagt: wenden sie sich direkt an die Zentrale, wenn die Kataloge falsch sind, können wir das ja nicht wissen.

Also: Mangel ist gezeigt und gesehen und bestätigt. Aber keiner will was machen.

Daher frage ich, wie DannyL schreibt, schon nach "der Keule" und wie ich sie am besten einsetze.

Dann würde ich den Weg so beschreiten, einen fachlichen und viel wichtiger sachlichen Brief verfassen, Bilder mit einer ordentlichen Kamera machen, dem Brief beilegen. Den Brief in doppelter Ausführung einmal an den Händler und einmal an die Hauptniederlassung in D schicken, den Händler auch darauf hinweisen, dass der auch dort hingegangen ist. Dort die Fristen setzen und notfalls den Rechtsweg offen halten bzw. eine Kaufpreisminderung einfordern. Einer von beiden wird reagieren.

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 14:03

Ich bedanke mich herzlich für die Auskunft / Meinung.

Auf Wunsch schickt mir eine PM und ich teile das Ergebnis mit.

Ist ja auch ein Ergebnis, was Herstellerunabhängig ist.

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

Auf Wunsch schickt mir eine PM und ich teile das Ergebnis mit.

Ich hätte auch nichts dagegen, wenn Du es hier posten würdest ...

Viel Erfolg

am 28. Juli 2009 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

 

 

Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.

?

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

[.....]

Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.

[.....]

Auch wenn es so währe, wo ist das Problem......? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

[.....]   Ich möchte bewusst die Automarke nicht nennen, schließlich lesen die Konzerne hier auch mit ihren PR und Marketingabteilungen mit.  [.....]

Auch wenn es so währe, wo ist das Problem......? :confused:

Eher sogar ein Grund es zu nennen, damit jemand der sich für so ein Fahrzeug interessiert auch darauf achten kann .... meine Meinung .... !!

Aus rechtlicher Sicht ist während der Gewährleistung IMMER der Händler dein Ansprechpartner!

Lass dich nicht mit den Worten "wenden sie sich direkt an die Zentrale, wenn die Kataloge falsch sind, können wir das ja nicht wissen." abspeisen.

Das ist seine Aufgabe!

am 28. Juli 2009 um 13:01

Es macht schon einen Unterschied, ob man bei einer gewählten Ausstattung von Prospektmaterial ausgeht, oder aber vom Vertrag.

Prospekte unterliegen Änderungen und in den meisten AGB der Händler oder Hersteller wird darauf auch hingewiesen. Meist in der Art, dass man lesen kann, dass eine bestimmte Ausstattungsvariante zB im Rahmen einer laufenden Modellpflege verbessert oder geändert werden kann oder ähnlich.

Bei einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung hingegen muss das geliefert werde, was im Vertrag aufgelistet ist. Im Vertrag unseres vor einiger Zeit gelieferten Agenturwagens zB wurde bei der Bestellung desselben auf unseren Wunsch hin sowohl die Ausstattung der betreffenden Line (zB Comfortline) als auch das zusätzlich georderte Zubehör exakt angegeben. Das Abhaken bei der Übergabe ist dann nur noch eine kurze Formsache.

Wurde etwas bestellt und nicht in der vertraglich fixierten Form geliefert, muss der Vertragspartner (Händler, nicht Hersteller) unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden. Wird er dann nicht von sich aus tätig, verlangt man schriftlich (Einschreiben/Rückschein) die Erfüllung des Vertrages, ggf. per Nachbesserung. Kommt darauf keine Reaktion, setzt man eine angemessene Frist. Ist auch die ergebnislos verstrichen, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Eine Wandlung - sprich die Rückgabe des Wagens - kommt nur dann in Frage, wenn zB ein bestelltes Doppelkupplungsgetriebe nicht und ein falscher Motor eingebaut waren. Denn hier wäre eine Nachbesserung mit erheblichem Aufwand verbunden. Viele andere Dinge hingegen wie zB Gurte, Radio, Felgen mit Reifen usw. lassen sich mit mehr oder minder kleinem Aufwand nachbessern.

am 28. Juli 2009 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

 

 

- 3 Punkt Automatikgurt, höhenverstellbar für Vordersitze

- Alu Applikationen im Innenraum

Wir haben das Fahrzeug ohne die o.g. Ausstattungsmerkmale erhalten andernfalls eine Kaufpreisminderung / Rückzahlung zu verlangen

Ein Auto ohne Gurt , dürfte ja aus den 60ern sein und damit ne H-Nummer haben, bestimmt sehr wertvoll , daher die Geheimhaltung , laß mich raten Jaguar E-Type, SL Flügeltürer ....

Greetings

am 28. Juli 2009 um 20:02

Vielleicht ist der Gurt ja nicht höhenverstellbar..

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